ACHTZEHNTES KAPITEL.
Der Zeitlohn.
Der Arbeitslohn nimmt selbst wieder sehr mannigfaltige Formen an, ein Umstand, nicht erkennbar aus den ökonomischen Kompendien, die in ihrer brutalen Interessirtheit für den Stoff jeden Formunterschied vernachlässigen. Eine Darstellung aller dieser Formen gehört jedoch in die specielle Lehre von der Lohnarbeit, also nicht in dieses Werk. Dagegen sind die zwei herrschenden Grundformen hier kurz zu entwickeln.
Der Verkauf der Arbeitskraft findet, wie man sich erinnert, stets für bestimmte Zeitperioden statt. Die verwandelte Form, worin der Tageswerth, Wochenwerth u. s. w. der Arbeitskraft sich unmittelbar darstellt, ist daher die des „Zeitlohns“, also Tageslohn u. s. w.
Es ist nun zunächst zu bemerken, daß die im fünfzehnten Kapitel dargestellten Gesetze über den Größenwechsel von Preis der Arbeitskraft und Mehrwerth sich durch einfache Formveränderung in Gesetze des Arbeitslohns verwandeln. Ebenso erscheint der Unterschied zwischen dem Tauschwerth der Arbeitskraft und der Masse der Lebensmittel, worin sich dieser Werth umsetzt, jetzt als Unterschied von nominellem und reellem Arbeitslohn. Es wäre nutzlos, in der Erscheinungsform zu wiederholen, was in der wesentlichen Form bereits entwickelt. Wir beschränken uns daher auf wenige, den Zeitlohn charakterisirende Punkte.
Die Geldsumme30), die der Arbeiter für seine Tagesarbeit, Wochenarbeit u. s. w. erhält, bildet den Betrag seines nominellen ||506| oder dem Werth nach geschätzten Arbeitslohns. Es ist aber klar, daß je nach der Länge des Arbeitstags, also je nach der täglich von ihm gelieferten Quantität Arbeit, derselbe Tageslohn, Wochenlohn u. s. w. einen sehr verschiednen Preis der Arbeit d. h. sehr verschiedne Geldsummen für dasselbe Quantum Arbeit darstellen kann31). Man muß also bei dem Zeitlohn wieder unterscheiden zwischen Gesammtbetrag des Arbeitslohns, Taglohns, Wochenlohns u. s. w. und Preis der Arbeit. Wie nun diesen Preis finden, d. h. den Geldwerth eines gegebnen Quantums Arbeit? Der durchschnittliche Preis der Arbeit ergibt sich, indem man den durchschnittlichen Tageswerth der Arbeitskraft durch die Stundenzahl des durchschnittlichen Arbeitstags dividirt. Ist z. B. der Tageswerth der Arbeitskraft 3 sh., das Werthprodukt von 6 Arbeitsstunden, und ist der Arbeitstag zwölfstündig, so ist der Preis einer Arbeitsstunde = = 3 d. Der so gefundene Preis der Arbeitsstunde dient als Einheitsmaß für den Preis der Arbeit.
Es folgt daher, daß der Taglohn, Wochenlohn u. s. w. derselbe bleiben kann, obgleich der Preis der Arbeit fortwährend sinkt. War z. B. der gewohnheitsmäßige Arbeitstag 10 Stunden und der Tageswerth der Arbeitskraft 3 sh., so betrug der Preis der Arbeitsstunde 3⅗ d.; er sinkt auf 3 d., sobald der Arbeitstag zu 12 Stunden, und [auf] 2⅖ d., sobald er zu 15 Stunden steigt. Tages- oder Wochenlohn bleiben trotzdem unverändert. Umgekehrt kann der Taglohn oder Wochenlohn steigen, obgleich der Preis der Arbeit konstant bleibt oder selbst sinkt. War z. B. der Arbeitstag zehnstündig und ist der Tageswerth der Arbeitskraft 3 sh., so der Preis einer Arbeitsstunde 3⅗ d. Arbeitet der Arbeiter in Folge zunehmender Beschäftigung und bei gleichbleibendem Preise der Arbeit 12 Stunden, so steigt sein Tageslohn nun auf 3 sh. 7⅕ d. ohne Variation im Preise der Arbeit. Dasselbe Resultat könnte herauskommen, wenn statt der extensiven Größe der Arbeit ihre intensive Größe zunähme32). Steigen des nominellen Tages- | |507| oder Wochenlohns mag daher begleitet sein von gleichbleibendem oder sinkendem Preis der Arbeit. Dasselbe gilt von der Einnahme der Arbeiterfamilie, sobald das vom Familienhaupt gelieferte Arbeitsquantum durch die Arbeit der Familienglieder vermehrt wird. Es gibt also von der Schmälerung des nominellen Tages- oder Wochenlohns unabhängige Methoden zur Herabsetzung des Preises der Arbeit33).
Als allgemeines Gesetz aber folgt: Ist die Quantität der Tages-, Wochenarbeit u. s. w. gegeben, so hängt der Tages- oder Wochenlohn vom Preise der Arbeit ab, der selbst variirt, entweder mit dem Werth der Arbeitskraft oder den Abweichungen ihres Preises von ihrem Werthe. Ist dagegen der Preis der Arbeit gegeben, so hängt der Tages- oder Wochenlohn von der Quantität der Tages- oder Wochenarbeit ab.
Die Maßeinheit des Zeitlohns, der Preis der Arbeitsstunde, ist der Quotient des Tageswerths der Arbeitskraft, dividirt durch die Stundenzahl des gewohnheitsmäßigen Arbeitstags. Gesetzt, letztrer betrage 12 Stunden, der Tageswerth der Arbeitskraft 3 sh., das Werthprodukt von 6 Arbeitsstunden. Der Preis der Arbeitsstunde ist unter diesen Umständen 3 d., ihr Werthprodukt 6 d. Wird der Arbeiter nun weniger als 12 Stunden täglich (oder weniger als 6 Tage in der Woche) beschäftigt, z. B. nur 6 oder 8 Stunden, so erhält er, bei diesem Preise der Arbeit, nur 2 oder 1½ sh. Taglohn34). Da er nach der Voraussetzung im Durchschnitt ||508| 6 Stunden täglich arbeiten muß, um nur einen dem Werth seiner Arbeitskraft entsprechenden Taglohn zu produciren, da er nach derselben Voraussetzung von jeder Stunde nur ½ für sich selbst, ½ aber für den Kapitalisten arbeitet, so ist es klar, daß er das Werthprodukt von 6 Stunden nicht herausschlagen kann, wenn er weniger als 12 Stunden beschäftigt wird. Sah man früher die zerstörenden Folgen der Ueberarbeit, so entdeckt man hier die Quellen der Leiden, die für den Arbeiter aus seiner Unterbeschäftigung entspringen.
Wird der Stundenlohn in der Weise fixirt, daß der Kapitalist sich nicht zur Zahlung eines Tages- oder Wochenlohns verpflichtet, sondern nur zur Zahlung der Arbeitsstunden, während deren es ihm beliebt, den Arbeiter zu beschäftigen, so kann er ihn unter der Zeit beschäftigen, die der Schätzung des Stundenlohns oder der Maßeinheit für den Preis der Arbeit ursprünglich zu Grunde liegt. Da diese Maßeinheit bestimmt ist durch die Proportion , verliert sie natürlich allen Sinn, sobald der Arbeitstag aufhört, eine bestimmte Stundenzahl zu zählen. Der Zusammenhang zwischen der bezahlten und unbezahlten Arbeit wird aufgehoben. Der Kapitalist kann jetzt ein bestimmtes Quantum Mehrarbeit aus dem Arbeiter herausschlagen, ohne ihm die zu seiner Selbsterhaltung nothwendige Arbeitszeit einzuräumen. Er kann jede Regelmäßigkeit der Beschäftigung vernichten und ganz nach Bequemlichkeit, Willkür und augenblicklichem Interesse die ungeheuerste Ueberarbeit mit relativer oder gänzlicher Arbeitslosigkeit abwechseln lassen. Er kann, unter dem Vorwand, den „normalen Preis der Arbeit“ zu zahlen, den Arbeitstag, ohne irgend entsprechende Kompensation für den Arbeiter, anormal verlängern. Daher der durchaus rationelle Aufstand (1860) der im Baufach beschäftigten Londoner Arbeiter gegen den Versuch der Kapitalisten, diesen Stundenlohn aufzuherrschen. Die gesetzliche Beschränkung des Arbeitstags macht solchem Unfug ein Ende, obgleich natürlich nicht der aus Konkurrenz der Maschinerie, Wechsel in der Qualität der angewandten Arbeiter, partiellen und allgemeinen Krisen entspringenden Unterbeschäftigung.
Bei wachsendem Tages- oder Wochenlohn kann der Preis der Arbeit nominell konstant bleiben und dennoch unter sein normales ||509| Niveau sinken. Dieß findet jedesmal statt, sobald mit konstantem Preis der Arbeit, resp. der Arbeitsstunde, der Arbeitstag über seine gewohnheitsmäßige Dauer verlängert wird. Wenn in dem Bruch der Nenner wächst, wächst der Zähler noch rascher. Der Werth der Arbeitskraft, weil ihr Verschleiß, wächst mit der Dauer ihrer Funktion, und in rascherer Proportion als das Inkrement ihrer Funktionsdauer. In vielen Industriezweigen, wo Zeitlohn vorherrscht, ohne gesetzliche Schranken der Arbeitszeit, hat sich daher naturwüchsig die Gewohnheit herausgebildet, daß der Arbeitstag nur bis zu einem gewissen Punkt, z. B. bis zum Ablauf der zehnten Stunde, als normal gilt („normal working day“, „the day’s work“, „the regular hours of work“). Jenseits dieser Grenze bildet die Arbeitszeit Ueberzeit (overtime) und wird, die Stunde als Maßeinheit genommen, besser bezahlt (extra pay), obgleich oft in lächerlich kleiner Proportion35). Der normale Arbeitstag existirt hier als Bruchtheil des wirklichen Arbeitstags, und der letztere währt oft während des ganzen Jahres länger als der erstere36). Das Wachsthum im Preis der Arbeit mit der Verlängerung des Arbeitstags über eine gewisse Normalgrenze gestaltet sich in verschiednen britischen Industriezweigen so, daß der niedrige Preis der Arbeit während der sog. Normalzeit dem Arbeiter die besser bezahlte Ueberzeit aufzwingt, will er überhaupt einen genügenden Arbeitslohn herausschlagen id="ZM37" href="#M37">37). Gesetzliche ||510| Beschränkung des Arbeitstags macht diesem Vergnügen ein Ende38).
Es ist allgemein bekannte Thatsache, daß, je länger der Arbeitstag in einem Industriezweig, um so niedriger der Arbeitslohn39). Fabrikinspektor A. Redgrave illustrirt dieß durch eine vergleichende Uebersicht der zwanzigjährigen Periode von 1839–1859, wonach der Arbeitslohn in den dem Zehnstundengesetz unterworfenen Fabriken stieg, während er fiel in den Fabriken, wo 14 bis 15 Stunden täglich gearbeitet wird40).
Zunächst folgt aus dem Gesetz: „Bei gegebnem Preis der Arbeit hängt der Tages- oder Wochenlohn von der Quantität der gelieferten Arbeit ab“, daß, je niedriger der Preis der Arbeit, desto größer das Arbeitsquantum sein muß oder desto länger der Arbeitstag, damit der Arbeiter auch nur einen kümmerlichen Durchschnittslohn sichre. Die Niedrigkeit des Arbeitspreises wirkt hier als Sporn zur Verlängerung der Arbeitszeit41).
Umgekehrt aber producirt ihrerseits die Verlängerung der ||511| Arbeitszeit einen Fall im Arbeitspreise und damit im Tages- oder Wochenlohn.
Die Bestimmung des Arbeitspreises durch ergibt, daß bloße Verlängerung des Arbeitstags den Arbeitspreis senkt, wenn keine Kompensation eintritt. Aber dieselben Umstände, welche den Kapitalisten befähigen, den Arbeitstag auf die Dauer zu verlängern, befähigen ihn erst und zwingen ihn schließlich, den Arbeitspreis auch nominell zu senken, bis der Gesammtpreis der vermehrten Stundenzahl sinkt, also der Tages- oder Wochenlohn. Hinweis auf zwei Umstände genügt hier. Verrichtet ein Mann das Werk von 1½ oder 2 Männern, so wächst die Zufuhr der Arbeit, wenn auch die Zufuhr der auf dem Markt befindlichen Arbeitskräfte konstant bleibt. Die so unter den Arbeitern erzeugte Konkurrenz befähigt den Kapitalisten, den Preis der Arbeit herabzudrücken, während der fallende Preis der Arbeit ihn umgekehrt befähigt, die Arbeitszeit noch weiter heraufzuschrauben42). Bald jedoch wird diese Verfügung über anormale, d. h. das gesellschaftliche Durchschnittsniveau überfließende Quanta unbezahlter Arbeit zum Konkurrenzmittel unter den Kapitalisten selbst. Ein Theil des Waarenpreises besteht aus dem Preis der Arbeit. Der nicht gezahlte Theil des Arbeitspreises braucht nicht im Waarenpreis zu rechnen. Er kann dem Waarenkäufer geschenkt werden. Dieß ist der erste Schritt, wozu die Konkurrenz treibt. Der zweite Schritt, wozu sie zwingt, ist, wenigstens einen Theil des durch die Verlängerung des Arbeitstags erzeugten anormalen Mehrwerths ebenfalls aus dem Verkaufspreis der Waare auszuschließen. In dieser Weise bildet sich erst sporadisch und fixirt sich nach und nach ein anormal niedriger Verkaufspreis der Waare, der von nun an zur konstanten Grundlage kümmerlichen Arbeitslohns bei übermäßiger Arbeitszeit wird, wie er ursprünglich das Produkt dieser Umstände war. Wir deuten diese Bewegung bloß an, da die Analyse der Konkurrenz nicht hierhin gehört. Doch mag für einen Augenblick der Kapitalist selbst sprechen. „In Birmingham | |512| ist die Konkurrenz unter den Meistern so groß, daß mancher von uns gezwungen ist, als Arbeitsanwender zu thun, was er sich schämen würde sonst zu thun; und dennoch wird nicht mehr Geld gemacht (and yet no more money is made), sondern das Publikum allein hat den Vortheil davon“43). Man erinnert sich der zwei Sorten Londoner Bäcker, wovon die eine Brod zum vollen Preise (the „fullpriced“ bakers), die andre es unter seinem normalen Preise verkauft („the underpriced“, „the undersellers“). Die „fullpriced“ denunciren ihre Konkurrenten vor der parlamentarischen Untersuchungskommission: „Sie existiren nur, indem sie erstens das Publikum betrügen (durch Fälschung der Waare) und zweitens 18 Arbeitsstunden aus ihren Leuten für den Lohn zwölfstündiger Arbeit herausschinden .... Die unbezahlte Arbeit (the unpaid labour) der Arbeiter ist das Mittel, wodurch der Konkurrenzkampf geführt wird ..... Die Konkurrenz unter den Bäckermeistern ist die Ursache der Schwierigkeit in Beseitigung der Nachtarbeit. Ein Unterverkäufer, der sein Brod unter dem mit dem Mehlpreis wechselnden Kostpreis verkauft, hält sich schadlos, indem er mehr Arbeit aus seinen Leuten herausschlägt. Wenn ich nur 12 Stunden Arbeit aus meinen Leuten herausschlage, mein Nachbar dagegen 18 oder 20, muß er mich im Verkaufspreis schlagen. Könnten die Arbeiter auf Zahlung für Ueberzeit bestehen, so wäre es mit diesem Manöver bald zu Ende .... Eine große Anzahl der von den Unterverkäufern Beschäftigten sind Fremde, Jungen und Andre, die fast mit jedem Arbeitslohn, den sie kriegen können, vorlieb zu nehmen gezwungen sind“44).
Diese Jeremiade ist auch deßwegen interessant, weil sie zeigt, wie nur der Schein der Produktionsverhältnisse sich im Kapitalistenhirn widerspiegelt. Der Kapitalist weiß nicht, daß auch der normale Preis der Arbeit ein bestimmtes Quantum unbezahlter Arbeit einschließt und eben diese unbezahlte Arbeit die normale Quelle seines Gewinns ist. Die Kategorie der Mehrarbeitszeit existirt überhaupt nicht für ihn, denn sie ist eingeschlossen im normalen Arbeitstag, den er im Taglohn zu zahlen glaubt. Wohl aber existirt für ihn die Ueberzeit, die Verlängerung des Arbeitstags über die dem gewohnten Preis der Arbeit entsprechende ||513| Schranke. Seinem unterverkaufenden Konkurrenten gegenüber besteht er sogar auf Extrazahlung (extra pay) für diese Ueberzeit. Er weiß wieder nicht, daß diese Extrazahlung ebensowohl unbezahlte Arbeit einschließt, wie der Preis der gewöhnlichen Arbeitsstunde. Z. B. der Preis einer Stunde des zwölfstündigen Arbeitstags ist 3 d., das Werthprodukt von ½ Arbeitsstunde, während der Preis der überzeitigen Arbeitsstunde 4 d., das Werthprodukt von ⅔ Arbeitsstunde. Im ersten Fall eignet sich der Kapitalist von einer Arbeitsstunde die Hälfte, im andern ⅓ ohne Zahlung an.