MEGA/II/15/MEGA2-II-15-0330.html

|322| FÜNFTER ABSCHNITT.
Spaltung des Profits in Zins und Unternehmergewinn. Das zinstragende Kapital.

EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Das zinstragende Kapital.

Bei der ersten Betrachtung der allgemeinen oder Durchschnittsprofitrate (Abschnitt II dieses Buchs) hatten wir diese letztre noch nicht in ihrer fertigen Gestalt vor uns, indem die Ausgleichung noch bloß als Ausgleichung der in verschiednen Sphären angelegten industriellen Kapitale erschien. Dies wurde ergänzt im vorigen Abschnitt, wo die Theilnahme des Handelskapitals an dieser Ausgleichung und der merkantile Profit erörtert ward. Die allgemeine Profitrate und der Durchschnittsprofit stellten sich jetzt innerhalb engerer Grenzen dar als vorher. Im Fortgang der Entwicklung ist im Auge zu halten, daß wenn wir fernerhin von allgemeiner Profitrate oder Durchschnittsprofit sprechen, dies in der letztren Fassung geschieht, also bloß mit Bezug auf die fertige Gestalt der Durchschnittsrate. Da diese nunmehr für das industrielle und merkantile Kapital dieselbe ist, ist es auch nicht weiter nöthig, soweit es sich nur um diesen Durchschnittsprofit handelt, einen Unterschied zwischen industriellem und kommerziellem Profit zu machen. Ob das Kapital innerhalb der Produktionssphäre industriell oder in der Cirkulationssphäre merkantil angelegt, es wirft pro rata seiner Größe denselben jährlichen Durchschnittsprofit ab.

Geld – hier genommen als selbständiger Ausdruck einer Werthsumme, ob sie thatsächlich in Geld oder Waaren existire – kann auf Grundlage der kapitalistischen Produktion in Kapital verwandelt werden, und wird durch diese Verwandlung aus einem gegebnen Werth zu einem sich selbst verwerthenden, sich vermehrenden Werth. Es producirt Profit, d. h. es befähigt den Kapitalisten, ein bestimmtes Quantum unbezahlter Arbeit, Mehrprodukt und Mehrwerth, aus den Arbeitern herauszuziehn und sich anzueignen. Damit erhält es, außer dem Gebrauchswerth, den es als Geld besitzt, einen zusätzlichen Gebrauchswerth, nämlich den, als Kapital zu fungiren. Sein Gebrauchswerth besteht hier eben in dem Profit, den es, in Kapital verwandelt, producirt. In dieser Eigenschaft ||323| als mögliches Kapital, als Mittel zur Produktion des Profits, wird es Waare, aber eine Waare sui generis. Oder was auf dasselbe herauskommt, Kapital als Kapital wird zur Waare.54)

Gesetzt, die jährliche Durchschnittsprofitrate sei 20 %. Eine Maschine im Werth von 100 £ würde dann, unter den Durchschnittsbedingungen und mit dem Durchschnittsverhältniß von Intelligenz und zweckmäßiger Thätigkeit als Kapital verwandt, einen Profit von 20 £ abwerfen. Ein Mann also, der 100 £ zur Verfügung hat, hält in seiner Hand die Macht aus 100 £ 120 zu machen, oder einen Profit von 20 £ zu produciren. Er hält in seiner Hand ein mögliches Kapital von 100 £. Überläßt dieser Mann für ein Jahr die 100 £ einem andern, der sie wirklich als Kapital anwendet, so gibt er ihm die Macht, 20 £ Profit zu produciren, einen Mehrwerth, der ihm nichts kostet, wofür er kein Aequivalent zahlt. Wenn dieser Mann dem Eigner der 100 £ am Jahresschluß vielleicht 5 £ zahlt, d. h. einen Theil des producirten Profits, so zahlt er damit den Gebrauchswerth der 100 £, den Gebrauchswerth ihrer Kapitalfunktion, der Funktion, 20 £ Profit zu produciren. Der Theil des Profits, den er ihm zahlt, heißt Zins, was also nichts ist als ein besondrer Name, eine besondre Rubrik für einen Theil des Profits, den das fungirende Kapital, statt in die eigne Tasche zu stecken, an den Eigner des Kapitals wegzuzahlen hat.

Es ist klar, daß der Besitz der 100 £ ihrem Eigner die Macht gibt, den Zins, einen gewissen Theil des durch sein Kapital producirten Profits, an sich zu ziehn. Gäbe er dem andern die 100 £ nicht, so könnte dieser den Profit nicht produciren, überhaupt nicht mit Beziehung auf diese 100 £ als Kapitalist fungiren.55)

Mit Gilbart (siehe Note) von natürlicher Gerechtigkeit hier zu reden, ist Unsinn. Die Gerechtigkeit der Transaktionen, die zwischen den Produktionsagenten vorgehn, beruht darauf, daß diese Transaktionen aus den Produktionsverhältnissen als natürliche Konsequenz entspringen. Die juristischen Formen, worin diese ökonomischen Transaktionen als Willenshandlungen der Betheiligten, als ||324| Aeußerungen ihres gemeinsamen Willens und als der Einzelpartei gegenüber von Staatswegen erzwingbare Kontrakte erscheinen, können als bloße Formen diesen Inhalt selbst nicht bestimmen. Sie drücken ihn nur aus. Dieser Inhalt ist gerecht, sobald er der Produktionsweise entspricht, ihr adäquat ist. Er ist ungerecht, sobald er ihr widerspricht. Sklaverei, auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, ist ungerecht; ebenso der Betrug auf die Qualität der Waare.

Die 100 £ produciren dadurch den Profit von 20 £, daß sie als Kapital fungiren, sei es als industrielles oder merkantiles. Aber das sine qua non dieser Funktion als Kapital ist, daß sie als Kapital verausgabt werden, das Geld also ausgelegt wird im Ankauf von Produktionsmitteln (beim industriellen Kapital) oder von Waare (beim merkantilen Kapital). Aber um verausgabt zu werden, muß es da sein. Wenn A, der Eigner der 100 £, sie entweder zu seiner Privatkonsumtion verausgabte, oder sie als Schatz bei sich behielte, könnten sie von B, dem fungirenden Kapitalisten, nicht als Kapital verausgabt werden. Er verausgabt nicht sein Kapital, sondern das von A; aber er kann das Kapital von A nicht verausgaben ohne den Willen von A. In der That ist es also A, der ursprünglich die 100 £ als Kapital verausgabt, obgleich sich auf diese Verausgabung der 100 £ als Kapital seine ganze Funktion als Kapitalist beschränkt. Soweit diese 100 £ in Betracht kommen, fungirt B nur als Kapitalist, weil A ihm die 100 £ überläßt, und sie daher als Kapital verausgabt.

Betrachten wir zunächst die eigenthümliche Cirkulation des zinstragenden Kapitals. Es ist dann in zweiter Instanz zu untersuchen die eigne Art, wie es als Waare verkauft wird, nämlich verliehen statt ein für alle Mal abgetreten.

Der Ausgangspunkt ist das Geld, das A dem B vorschießt. Es kann dies mit oder ohne Unterpfand geschehn; die erstere Form ist jedoch die alterthümlichere, mit Ausnahme der Vorschüsse auf Waaren oder auf Schuldpapiere wie Wechsel, Aktien etc. Diese besondren Formen gehn uns hier nichts an. Wir haben es hier mit dem zinstragenden Kapital in seiner gewöhnlichen Form zu thun.

In der Hand von B wird das Geld wirklich in Kapital verwandelt, macht die Bewegung G–W–G′ durch und kehrt dann als G′ zu A zurück, als G + ΔG, wo ΔG den Zins vorstellt. Der Vereinfachung halber sehn wir hier einstweilen von dem Fall ab, wo das Kapital auf längre Zeit in der Hand von B bleibt, und die Zinsen terminsweise gezahlt werden. |

|325| Die Bewegung ist also:

G–G–W–G′–G′.

Was hier verdoppelt erscheint, ist 1) die Verausgabung des Geldes als Kapital, 2) sein Rückfluß als realisirtes Kapital, als G′ oder G + ΔG.

In der Bewegung des Handelskapitals G–W–G′ wechselt dieselbe Waare zweimal oder, wenn Kaufmann an Kaufmann verkauft, mehrmal die Hände; aber jeder solcher Stellenwechsel derselben Waare zeigt eine Metamorphose an, Kauf oder Verkauf der Waare, so oft sich auch dieser Proceß bis zu ihrem definitiven Fall in die Konsumtion wiederholen mag.

Andrerseits in W–G–W findet zweimaliger Stellenwechsel desselben Geldes statt, zeigt aber die vollständige Metamorphose der Waare an, die erst in Geld, und dann aus Geld wieder in eine andre Waare verwandelt wird.

Dagegen bei dem zinstragenden Kapital ist der erste Stellenwechsel von G durchaus kein Moment, weder der Waarenmetamorphose, noch der Reproduktion des Kapitals. Dies wird es erst bei der zweiten Verausgabung, in der Hand des fungirenden Kapitalisten, der Handel damit treibt oder es in produktives Kapital verwandelt. Der erste Stellenwechsel von G drückt hier nichts aus als seine Uebertragung oder Uebermachung von A an B; eine Uebertragung, die unter gewissen juristischen Formen und Vorbehalten zu geschehn pflegt.

Dieser doppelten Verausgabung des Geldes als Kapital, wovon die erste bloße Uebertragung von A auf B ist, entspricht sein doppelter Rückfluß. Als G′ oder G + ΔG fließt es zurück aus der Bewegung an den fungirenden Kapitalisten B. Dieser überträgt es dann wieder an A, aber zugleich mit einem Theil des Profits, als realisirtes Kapital, als G + ΔG, wo ΔG nicht gleich dem ganzen Profit, sondern nur ein Theil des Profits, der Zins ist. Zu B fließt es zurück nur als was er es ausgegeben hat, als fungirendes Kapital, aber als das Eigenthum von A. Damit sein Rückfluß vollständig sei, hat B es daher wieder an A zu übertragen. Außer der Kapitalsumme aber hat B einen Theil des Profits, den er mit dieser Kapitalsumme gemacht hat, unter dem Namen Zins an A abzugeben, da dieser ihm das Geld nur gegeben hat als Kapital, d. h. als Werth, der sich nicht nur erhält in der Bewegung, sondern seinem Eigner einen Mehrwerth schafft. Es bleibt in der Hand von B nur solange es fungirendes Kapital ist. Und mit seinem Rückfluß – nach der abgemachten Frist hört es ||326| auf als Kapital zu fungiren. Als nicht länger fungirendes Kapital aber muß es wieder rückübertragen werden an A, der nicht aufgehört hat der juristische Eigenthümer desselben zu sein.

Die Form des Leihens, die dieser Waare, dem Kapital als Waare eigenthümlich ist, übrigens auch in andren Transaktionen vorkommt, statt der Form des Verkaufens, ergibt sich schon aus der Bestimmung, daß Kapital hier als Waare auftritt, oder daß Geld als Kapital zur Waare wird.

Man muß hier unterscheiden.

Wir haben gesehn (Buch II, Kap. I), und rufen hier kurz ins Gedächtniß zurück, daß das Kapital im Cirkulationsproceß als Waarenkapital und Geldkapital fungirt. Aber in beiden Formen wird das Kapital nicht als Kapital zur Waare.

Sobald sich das produktive Kapital in Waarenkapital verwandelt hat, muß es auf den Markt geworfen, als Waare verkauft werden. Hier fungirt es einfach als Waare. Der Kapitalist erscheint hier nur als Verkäufer von Waare, wie der Käufer als Käufer von Waare. Als Waare muß das Produkt im Cirkulationsproceß, durch seinen Verkauf, seinen Werth realisiren, seine verwandelte Gestalt als Geld annehmen. Es ist deßwegen auch ganz gleichgültig, ob diese Waare von einem Konsumenten als Lebensmittel oder von einem Kapitalisten als Produktionsmittel, als Kapitalbestandtheil, gekauft wird. Im Cirkulationsakt fungirt das Waarenkapital nur als Waare, nicht als Kapital. Es ist Waarenkapital im Unterschied von einfacher Waare, 1) weil es bereits mit Mehrwerth geschwängert ist, die Realisirung seines Werths also zugleich Realisirung von Mehrwerth ist; dies ändert aber nichts an seinem einfachen Dasein als Waare, als Produkt von bestimmtem Preis; 2) weil diese seine Funktion als Waare ein Moment seines Reproduktionsprocesses als Kapital ist, und daher seine Bewegung als Waare, weil nur Theilbewegung seines Processes, zugleich seine Bewegung als Kapital ist; sie wird dies aber nicht durch den Akt des Verkaufens selbst, sondern nur durch den Zusammenhang dieses Akts mit der Gesammtbewegung dieser bestimmten Werthsumme als Kapital.

Ebenso als Geldkapital wirkt es in der That nur einfach als Geld, d. h. als Kaufmittel von Waare (den Produktionselementen). Daß dies Geld hier zugleich Geldkapital, eine Form des Kapitals ist, geht nicht hervor aus dem Akt des Kaufens, aus der wirklichen Funktion, die es hier als Geld verrichtet; sondern aus dem Zusammenhang dieses Akts mit der Gesammtbewegung des Kapitals, ||327| indem dieser Akt, den es als Geld verrichtet, den kapitalistischen Produktionsproceß einleitet.

Aber soweit sie wirklich fungiren, wirklich im Proceß ihre Rolle spielen, wirkt hier Waarenkapital nur als Waare, Geldkapital nur als Geld. In keinem einzelnen Moment der Metamorphose, für sich betrachtet, verkauft der Kapitalist die Waare als Kapital an den Käufer, obgleich sie für ihn Kapital vorstellt, oder veräußert er das Geld als Kapital an den Verkäufer. In beiden Fällen veräußert er die Waare einfach als Waare, und das Geld einfach als Geld, als Kaufmittel von Waare.

Es ist nur in dem Zusammenhang des ganzen Verlaufs, in dem Moment, wo der Ausgangspunkt zugleich als Punkt der Rückkehr erscheint, in G–G′ oder W′–W′, daß das Kapital im Cirkulationsproceß als Kapital auftritt (während es im Produktionsproceß als Kapital auftritt durch die Unterordnung des Arbeiters unter den Kapitalisten und die Produktion des Mehrwerths). In diesem Moment der Rückkehr aber ist die Vermittlung verschwunden. Was da ist, ist G′ oder G + ΔG (ob die um ΔG vermehrte Werthsumme nun in der Form des Geldes oder der Waare oder der Produktionselemente existire), eine Geldsumme gleich der ursprünglich vorgeschoßnen Geldsumme plus einem Ueberschuß darüber, dem realisirten Mehrwerth. Und gerade in diesem Rückkehrpunkt, wo das Kapital als realisirtes Kapital, als verwertheter Werth existirt, in dieser Form – soweit er als Ruhepunkt fixirt wird, imaginär oder wirklich – tritt das Kapital nie in Cirkulation, sondern erscheint vielmehr aus der Cirkulation zurückgezogen, als Resultat des ganzen Processes. Sobald es wieder verausgabt wird, wird es nie als Kapital an einen dritten veräußert, sondern als einfache Waare an ihn verkauft, oder ihm als einfaches Geld für Waare hingegeben. Es erscheint in seinem Cirkulationsproceß nie als Kapital, sondern nur als Waare oder Geld, und dies ist hier sein einziges Dasein für andre. Waare und Geld sind hier nur Kapital, nicht soweit die Waare sich in Geld, das Geld sich in Waare verwandelt, nicht in ihren wirklichen Beziehungen zum Käufer oder Verkäufer, sondern bloß in ihren ideellen Beziehungen, entweder zum Kapitalisten selbst (subjektiv betrachtet), oder als Momente des Reproduktionsprocesses (objektiv betrachtet). Als Kapital existirt das Kapital, in der wirklichen Bewegung, nicht im Cirkulationsproceß, sondern nur im Produktionsproceß, im Ausbeutungsproceß der Arbeitskraft.

Anders aber verhält es sich mit dem zinstragenden Kapital, und | |328| grade dies bildet seinen specifischen Charakter. Der Geldbesitzer, der sein Geld als zinstragendes Kapital verwerthen will, veräußert es an einen dritten, wirft es in Cirkulation, macht es zur Waare als Kapital; nicht nur als Kapital für ihn selbst, sondern auch für andre; es ist nicht bloß Kapital für den, der es veräußert, sondern es wird dem dritten von vornherein als Kapital ausgehändigt, als Werth, der den Gebrauchswerth besitzt, Mehrwerth, Profit zu schaffen; als ein Werth, der sich in der Bewegung forterhält und zu seinem ursprünglichen Ausgeber, hier dem Geldbesitzer, nachdem er fungirt hat, zurückkehrt; also sich nur für eine Zeitlang von ihm entfernt, aus dem Besitz seines Eigenthümers nur zeitweilig in den Besitz des fungirenden Kapitalisten tritt, also weder weggezahlt noch verkauft, sondern nur ausgeliehen wird; nur entäußert wird, unter der Bedingung nach einer bestimmten Zeitfrist erstens zu seinem Ausgangspunkt zurückzukehren, zweitens aber als realisirtes Kapital zurückzukehren, sodaß es seinen Gebrauchswerth, Mehrwerth zu produciren, realisirt hat.

Waare, die als Kapital verliehen wird, wird nach ihrer Beschaffenheit als fixes oder cirkulirendes Kapital verliehen. Das Geld kann in beiden Formen verliehen werden, als fixes Kapital z. B., wenn es in der Form der Leibrente zurückgezahlt wird, sodaß mit dem Zins immer auch ein Stück Kapital zurückfließt. Gewisse Waaren können der Natur ihres Gebrauchswerths nach immer nur als fixes Kapital verliehen werden, wie Häuser, Schiffe, Maschinen u. s. w. Aber alles verliehene Kapital, welches immer seine Form, und wie die Rückzahlung durch die Natur seines Gebrauchswerths modificirt sein mag, ist immer nur eine besondre Form des Geldkapitals. Denn was hier verliehen wird, ist immer eine bestimmte Geldsumme, und auf diese Summe wird denn auch der Zins berechnet. Ist das, was ausgeliehen wird, weder Geld noch cirkulirendes Kapital, so wird es auch zurückgezahlt in der Weise wie fixes Kapital zurückfließt. Der Verleiher erhält periodisch Zins und einen Theil des verbrauchten Werths des fixen Kapitals selbst, ein Aequivalent für den periodischen Verschleiß. Und am Ende der Frist kehrt der unverbrauchte Theil des verliehenen fixen Kapitals in natura zurück. Ist das verliehene Kapital cirkulirendes Kapital, so kehrt es ebenfalls dem Verleiher zurück in der Rückflußweise des cirkulirenden Kapitals.

Die Art des Rückflusses ist also jedesmal bestimmt durch die wirkliche Kreisbewegung des sich reproducirenden Kapitals und seiner besondren Arten. Aber für das verliehene Kapital nimmt der ||329| Rückfluß die Form der Rückzahlung an, weil der Vorschuß, die Entäußerung desselben, die Form des Verleihens hat.

In diesem Kapitel behandeln wir nur das eigentliche Geldkapital, wovon die andren Formen des verliehenen Kapitals abgeleitet sind.

Das ausgeliehene Kapital fließt doppelt zurück; im Reproduktionsproceß kehrt es zum fungirenden Kapitalisten zurück, und dann wiederholt sich die Rückkehr noch einmal als Uebertragung auf den Verleiher, den Geldkapitalisten, als Rückzahlung an seinen wirklichen Eigenthümer, seinen juristischen Ausgangspunkt.

Im wirklichen Cirkulationsproceß erscheint das Kapital immer nur als Waare oder Geld, und seine Bewegung löst sich in eine Reihe von Käufen und Verkäufen auf. Kurz, der Cirkulationsproceß löst sich auf in die Metamorphose der Waare. Anders, wenn wir das Ganze des Reproduktionsprocesses betrachten. Gehn wir vom Geld aus (und es ist dasselbe, wenn wir von der Waare ausgehn, da wir dann von ihrem Werth ausgehn, sie also selbst sub specie des Geldes betrachten), so ist eine Geldsumme ausgegeben, und kehrt nach einer gewissen Periode mit einem Inkrement zurück. Der Ersatz für die vorgeschoßne Geldsumme kehrt zurück plus einem Mehrwerth. Sie hat sich erhalten und vermehrt im Durchlaufen einer gewissen Kreisbewegung. Nun wird aber das Geld, soweit es als Kapital verliehen wird, eben als diese sich erhaltende und sich vermehrende Geldsumme ausgeliehen, die nach einer gewissen Periode mit Zusatz zurückkehrt und stets von neuem denselben Proceß durchmachen kann. Es wird weder als Geld noch als Waare ausgegeben, also weder ausgetauscht gegen Waare, wenn es als Geld vorgeschossen wird, noch verkauft gegen Geld, wenn es als Waare vorgeschossen wird; sondern es wird ausgegeben als Kapital. Das Verhältniß zu sich selbst, als welches das Kapital sich darstellt, wenn man den kapitalistischen Produktionsproceß als Ganzes und Einheit anschaut, und worin das Kapital als Geld heckendes Geld auftritt, wird hier ohne die vermittelnde Zwischenbewegung einfach als sein Charakter, als seine Bestimmtheit ihm einverleibt. Und in dieser Bestimmtheit wird es veräußert, wenn es als Geldkapital verliehen wird.

Eine absonderliche Auffassung der Rolle des Geldkapitals ist die von Proudhon (Gratuité du Crédit. Discussion entre M. F. Bastiat et M. Proudhon. Paris 1850). Leihen scheint Proudhon deswegen vom Uebel, weil es nicht Verkaufen ist. Das auf Zins Leihen est la faculté de vendre toujours de nouveau le même objet, et d'en recevoir toujours de nouveau le prix sans jamais céder la propriété ||330| de ce qu'on vend. (p. 9.) Der Gegenstand, Geld, Haus etc. wechselt nicht den Eigenthümer, wie bei Kauf und Verkauf. Aber Proudhon sieht nicht, daß beim Weggeben des Geldes in Form von zinstragendem Kapital kein Aequivalent dafür zurückerhalten ist. In jedem Akt des Kaufs und Verkaufs, soweit überhaupt Austauschprocesse stattfinden, wird allerdings das Objekt weggegeben. Das Eigenthum des verkauften Gegenstands tritt man immer ab. Aber man gibt nicht den Werth weg. Beim Verkauf wird die Waare weggegeben, aber nicht ihr Werth, der in der Form von Geld, oder was hier nur eine andre Form dafür, von Schuldschein oder Zahlungstitel zurückgegeben wird. Beim Kauf wird das Geld weggegeben, aber nicht sein Werth, der in der Form der Waare ersetzt wird. Während des ganzen Reproduktionsprocesses hält der industrielle Kapitalist denselben Werth in seiner Hand (abgesehn vom Mehrwerth), nur in verschiednen Formen.

Soweit Austausch, d. h. Austausch von Gegenständen stattfindet, findet kein Werthwechsel statt. Derselbe Kapitalist hält immer denselben Werth in der Hand. Soweit aber Mehrwerth vom Kapitalisten producirt wird, findet kein Austausch statt; sobald Austausch stattfindet, steckt der Mehrwerth bereits in den Waaren. Sobald wir nicht die einzelnen Austauschakte betrachten, sondern den Gesammtkreislauf des Kapitals, G–W–G′, wird beständig eine bestimmte Werthsumme vorgeschossen und diese Werthsumme plus dem Mehrwerth oder Profit aus der Cirkulation zurückgezogen. Die Vermittlung dieses Processes ist allerdings in den bloßen Austauschakten nicht sichtbar. Und es ist gerade dieser Proceß von G als Kapital, worauf der Zins des verleihenden Geldkapitalisten beruht, woraus er entspringt.

„In der That“, sagt Proudhon, „der Hutmacher, der Hüte verkauft … erhält dafür den Werth, nicht mehr und nicht weniger. Aber der verleihende Kapitalist … empfängt nicht nur sein Kapital unverkürzt zurück; er empfängt mehr als das Kapital, mehr als er in den Austausch wirft; er empfängt über das Kapital hinaus einen Zins.“ (p. 169.) Der Hutmacher vertritt hier den produktiven Kapitalisten im Gegensatz zum verleihenden. Proudhon ist offenbar nicht hinter das Geheimniß gekommen, wie der produktive Kapitalist Waare zu ihrem Werth verkaufen kann (die Ausgleichung zu Produktionspreisen ist hier, für seine Fassung, gleichgültig) und eben dadurch einen Profit empfängt über das Kapital hinaus, das er in den Austausch wirft. Gesetzt, der Produktionspreis von 100 Hüten sei = 115 £, und dieser Produktionspreis sei zufällig ||331| gleich dem Werth der Hüte, also das Kapital, das die Hüte producirt, von gesellschaftlicher Durchschnittszusammensetzung. Ist der Profit = 15 %, so realisirt der Hutmacher einen Profit von 15 £ dadurch, daß er die Waaren zu ihrem Werth von 115 verkauft. Ihm kosten sie nur 100 £. Hat er mit seinem eignen Kapital producirt, so steckt er den Ueberschuß von 15 £ ganz in die Tasche; wenn mit geliehenem, hat er vielleicht 5 £ davon abzugeben als Zins. Es ändert dies nichts am Werth der Hüte, sondern nur an der Vertheilung des in diesem Werth schon steckenden Mehrwerths unter verschiedne Personen. Da also der Werth der Hüte durch das Zinszahlen nicht afficirt wird, so ist es Unsinn, wenn Proudhon sagt: „Da sich im Handel der Zins des Kapitals dem Lohn des Arbeiters hinzufügt, um den Preis der Waare zusammenzusetzen, so ist es unmöglich, daß der Arbeiter das Produkt seiner eignen Arbeit zurückkaufen kann. Vivre en travaillant ist ein Princip, das, unter der Herrschaft des Zinses, einen Widerspruch einschließt.“ (p. 105.)56)

Wie wenig Proudhon die Natur des Kapitals verstanden hat, zeigt folgender Satz, worin er die Bewegung des Kapitals überhaupt als eine dem zinstragenden Kapital eigenthümliche Bewegung beschreibt: »Comme, par l'accumulation des intérêts, le capital-argent, d'échange en échange, revient toujours à sa source, il s'ensuit que la relocation toujours faite par la même main, profite toujours au même personnage.«

Was ist es nun, das ihm in der eigenthümlichen Bewegung des zinstragenden Kapitals räthselhaft bleibt? Die Kategorien: Kaufen, Preis, Gegenstände abtreten, und die unvermittelte Form, worin hier der Mehrwerth erscheint; kurz das Phänomen, daß hier Kapital als Kapital zur Waare geworden ist, daß daher das Verkaufen in Leihen, der Preis in einen Antheil am Profit sich verwandelt hat.

Die Rückkehr des Kapitals zu seinem Ausgangspunkt ist überhaupt die charakteristische Bewegung des Kapitals in seinem Gesammtkreislauf. Dies zeichnet keineswegs nur das zinstragende Kapital aus. Was es auszeichnet, ist die äußerliche, vom ver ||332|mittelnden Kreislauf losgetrennte Form der Rückkehr. Der verleihende Kapitalist gibt sein Kapital weg, überträgt es an den industriellen Kapitalisten, ohne ein Aequivalent zu erhalten. Sein Weggeben ist überhaupt kein Akt des wirklichen Kreislaufsprocesses des Kapitals, sondern leitet nur diesen, durch den industriellen Kapitalisten zu bewirkenden Kreislauf ein. Dieser erste Stellenwechsel des Geldes drückt keinen Akt der Metamorphose, weder Kauf noch Verkauf aus. Das Eigenthum wird nicht abgetreten, weil kein Austausch vorgeht, kein Aequivalent empfangen wird. Die Rückkehr des Geldes aus der Hand des industriellen Kapitalisten in die Hand des verleihenden ergänzt bloß den ersten Akt des Weggebens des Kapitals. In Geldform vorgeschossen, kehrt das Kapital durch den Kreislaufsproceß zum industriellen Kapitalisten wieder in Geldform zurück. Aber da das Kapital ihm nicht bei der Ausgabe gehörte, kann es ihm nicht gehören bei der Rückkehr. Der Durchgang durch den Reproduktionsproceß kann unmöglich dies Kapital in sein Eigenthum verwandeln. Er hat es also zurückzuerstatten an den Verleiher. Die erste Verausgabung, die das Kapital aus der Hand des Verleihers in die des Anleihers überträgt, ist eine juristische Transaktion, die mit dem wirklichen Reproduktionsproceß des Kapitals nichts zu thun hat, sie nur einleitet. Die Rückzahlung, die das zurückgefloßne Kapital wieder aus der Hand des Anleihers in die des Verleihers überträgt, ist eine zweite juristische Transaktion, die Ergänzung der ersten; die eine leitet den wirklichen Proceß ein, die andre ist ein nachträglicher Akt nach demselben. Ausgangspunkt und Rückkehrpunkt, Weggabe und Rückerstattung des verliehenen Kapitals erscheinen also als willkürliche, durch juristische Transaktionen vermittelte Bewegungen, die vor und nach der wirklichen Bewegung des Kapitals vorgehn und mit ihr selbst nichts zu thun haben. Für diese wäre es gleichgültig, wenn das Kapital von vornherein dem industriellen Kapitalisten gehörte und als sein Eigenthum daher nur zu ihm zurückflösse.

Im ersten einleitenden Akt gibt der Verleiher sein Kapital an den Anleiher weg. Im zweiten nachträglichen und Schlußakt gibt der Anleiher das Kapital an den Verleiher zurück. Soweit nur die Transaktion zwischen beiden in Betracht kommt – und einstweilen abgesehn vom Zins fanchorfsoweit es sich also nur um die Bewegung des geliehenen Kapitals selbst zwischen Verleiher und Anleiher handelt, umfassen diese beiden Akte (getrennt durch eine längere oder kürzere Zeit, worin die wirkliche Reproduktionsbewegung||333| des Kapitals fällt) das Ganze dieser Bewegung. Und diese Bewegung: Weggeben unter der Bedingung der Rückerstattung, ist überhaupt die Bewegung des Verleihens und Anleihens, dieser specifischen Form der nur bedingungsweisen Veräußerung von Geld oder Waare.

Die charakteristische Bewegung des Kapitals überhaupt, die Rückkehr des Geldes zum Kapitalisten, die Rückkehr des Kapitals zu seinem Ausgangspunkt erhält im zinstragenden Kapital eine ganz äußerliche, von der wirklichen Bewegung, deren Form sie ist, getrennte Gestalt. A gibt sein Geld weg, nicht als Geld sondern als Kapital. Es geht hier keine Veränderung mit dem Kapital vor. Es wechselt nur die Hände. Seine wirkliche Verwandlung in Kapital vollzieht sich erst in der Hand von B. Aber für A ist es Kapital geworden durch die bloße Weggabe an B. Der wirkliche Rückfluß des Kapitals aus dem Produktions- und Cirkulationsproceß findet nur statt für B. Aber für A findet der Rückfluß statt in derselben Form wie die Veräußerung. Es geht von der Hand von B wieder in die von A zurück. Weggeben, Verleihen von Geld für eine gewisse Zeit, und Rückempfang desselben mit Zins (Mehrwerth) ist die ganze Form der Bewegung, die dem zinstragenden Kapital als solchem zukommt. Die wirkliche Bewegung des ausgeliehenen Geldes als Kapital ist eine Operation, die jenseits der Transaktionen zwischen Verleihern und Anleihern liegt. In diesen selbst ist diese Vermittlung ausgelöscht, nicht sichtbar, nicht unmittelbar einbegriffen. Als Waare eigner Art besitzt das Kapital auch eine eigenthümliche Art der Veräußerung. Die Rückkehr drückt sich daher hier auch nicht aus als Konsequenz und Resultat einer bestimmten Reihe ökonomischer Vorgänge, sondern als Folge einer speciellen juristischen Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Zeit des Rückflusses hängt ab vom Verlauf des Reproduktionsprocesses; beim zinstragenden Kapital scheint seine Rückkehr als Kapital von der bloßen Uebereinkunft zwischen Verleiher und Anleiher abzuhängen. Sodaß der Rückfluß des Kapitals mit Bezug auf diese Transaktion nicht mehr als durch den Produktionsproceß bestimmtes Resultat erscheint, sondern so, als ob die Form des Geldes dem ausgeliehenen Kapital nie verloren gegangen wäre. Allerdings sind thatsächlich diese Transaktionen durch die wirklichen Rückflüsse bestimmt. Aber dies erscheint nicht in der Transaktion selbst. Es ist auch in der Praxis keineswegs stets der Fall. Findet der wirkliche Rückfluß nicht rechtzeitig statt, so muß der Anleiher zusehn, aus ||334| welchen sonstigen Hülfsquellen er seinen Verpflichtungen gegen den Verleiher nachkommt. Die bloße Form des Kapitals – Geld, das als Summe A ausgegeben wird, und als Summe A +  1 x A zurückkehrt, in einem gewissen Zeitraum, ohne irgend eine andre Vermittlung, außer diesem zeitlichen Zwischenraum – ist nur die begriffslose Form der wirklichen Kapitalbewegung.

In der wirklichen Bewegung des Kapitals ist die Rückkehr ein Moment des Cirkulationsprocesses. Erst wird das Geld in Produktionsmittel verwandelt; der Produktionsproceß verwandelt es in Waare; durch den Verkauf der Waare wird es rückverwandelt in Geld und kehrt in dieser Form zurück in die Hand des Kapitalisten, der das Kapital zuerst in Geldform vorgeschossen hatte. Aber beim zinstragenden Kapital ist Rückgabe wie Weggabe bloß Resultat einer juristischen Transaktion zwischen dem Eigenthümer des Kapitals und einer zweiten Person.Wir sehn nur Weggabe und Rückzahlung. Alles was dazwischen vorgeht, ist ausgelöscht.

Aber weil das Geld, als Kapital vorgeschossen, die Eigenschaft hat zu seinem Vorschießer, zu dem, der es als Kapital verausgabt, zurückzukehren, weil G–W–G′ die immanente Form der Kapitalbewegung ist, grade deßhalb kann der Geldbesitzer es als Kapital verleihen, als etwas, das die Eigenschaft besitzt, zu seinem Ausgangspunkt zurückzukehren, sich in der Bewegung, die es durchläuft, als Werth zu erhalten und zu vermehren. Er gibt es als Kapital weg, weil, nachdem es als Kapital verwandt, es zurückfließt zu seinem Ausgangspunkt, also vom Anleiher nach einer gewissen Zeit zurückerstattet werden kann, eben weil es ihm selbst zurückfließt.

Die Verleihung von Geld als Kapital – seine Weggabe unter Bedingung der Rückerstattung nach gewisser Zeit – hat also zur Voraussetzung, daß das Geld wirklich als Kapital verwandt wird, wirklich zurückfließt zu seinem Ausgangspunkt. Die wirkliche Kreislaufbewegung des Geldes als Kapital ist also Voraussetzung der juristischen Transaktion, wonach der Anleiher das Geld an den Verleiher zurückzugeben hat. Legt der Anleiher das Geld nicht als Kapital aus, so ist das seine Sache. Der Verleiher verleiht es als Kapital, und als solches hat es die Kapitalfunktionen durchzumachen, welche den Kreislauf des Geldkapitals einschließen bis zu seinem Rückfluß, in Geldform, zu seinem Ausgangspunkt.

Die Cirkulationsakte G–W und W–G′, worin die Werthsumme als Geld oder als Waare fungirt, sind nur vermittelnde Processe, ||335|einzelne Momente ihrer Gesammtbewegung. Als Kapital macht sie die Totalbewegung G–G′ durch. Sie wird als Geld oder Werthsumme in irgend einer Form vorgeschossen, und kehrt als Werthsumme zurück. Der Verleiher des Geldes verausgabt es nicht im Kauf von Waare, oder wenn die Werthsumme in Waare existirt, verkauft er sie nicht gegen Geld, sondern schießt sie vor als Kapital, als G–G′, als Werth, der in einem bestimmten Termin wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt. Statt zu kaufen oder zu verkaufen, verleiht er. Dies Verleihen ist also die entsprechende Form um es als Kapital zu veräußern, statt als Geld oder Waare. Woraus keineswegs folgt, daß Verleihen nicht auch Form sein kann für Transaktionen, die mit dem kapitalistischen Reproduktionsproceß nichts zu schaffen haben.

Bisher haben wir nur die Bewegung des verliehenen Kapitals zwischen seinem Eigner und dem industriellen Kapitalisten betrachtet. Jetzt ist der Zins zu untersuchen.

Der Verleiher gibt sein Geld als Kapital aus; die Werthsumme, die er an einen andern veräußert, ist Kapital, und fließt daher zu ihm zurück. Die bloße Rückkehr zu ihm wäre aber nicht Rückfluß der verliehenen Werthsumme als Kapital, sondern bloße Rückerstattung einer verliehenen Werthsumme. Um als Kapital zurückzufließen, muß die vorgeschoßne Werthsumme sich in der Bewegung nicht nur erhalten, sondern sich verwerthet, ihre Werthgröße vermehrt haben, also mit einem Mehrwerth, als G + ΔG zurückkehren, und dieses ΔG ist hier der Zins oder der Theil des Durchschnittsprofits, der nicht in der Hand des fungirenden Kapitalisten bleibt, sondern dem Geldkapitalisten zufällt.

Daß es als Kapital von ihm veräußert wird, heißt, daß es ihm als G + ΔG zurückgegeben werden muß. Es ist nachher noch besonders die Form zu betrachten, wo in der Zwischenzeit Zins terminweise zurückfließt, aber ohne das Kapital, dessen Rückzahlung erst am Ende einer längern Periode erfolgt.

Was gibt der Geldkapitalist dem Anleiher, dem industriellen Kapitalisten? Was veräußert er in der That an ihn? Und nur der Akt der Veräußerung macht das Verleihen des Geldes zur Veräußerung des Geldes als Kapital, d. h. zur Veräußerung des Kapitals als Waare.

Es ist nur durch den Vorgang dieser Veräußerung, daß das Kapital vom Geldverleiher als Waare, oder daß die Waare, über die er verfügt, an einen dritten als Kapital weggegeben wird. |

|336| Was wird beim gewöhnlichen Verkauf veräußert? Nicht der Werth der verkauften Waare, denn dieser ändert nur die Form. Er existirt als Preis ideell in der Waare, bevor er reell in der Form von Geld in die Hand des Verkäufers übergeht. Derselbe Werth und dieselbe Werthgröße wechseln hier nur die Form. Das eine Mal existiren sie in Waarenform, das andre Mal in Geldform. Was wirklich vom Verkäufer veräußert wird, und daher auch in die individuelle oder produktive Konsumtion des Käufers übergeht, ist der Gebrauchswerth der Waare, die Waare als Gebrauchswerth.

Was ist nun der Gebrauchswerth, den der Geldkapitalist für die Zeit des Ausleihens veräußert und an den produktiven Kapitalisten, den Borger abtritt? Es ist der Gebrauchswerth, den das Geld dadurch erhält, daß es in Kapital verwandelt werden, als Kapital fungiren kann, und daß es daher einen bestimmten Mehrwerth, den Durchschnittsprofit (was darüber oder darunter ist, erscheint hier zufällig) in seiner Bewegung erzeugt, außerdem daß es seine ursprüngliche Werthgröße wahrt. Bei den übrigen Waaren wird in der letzten Hand der Gebrauchswerth konsumirt, und damit verschwindet die Substanz der Waare und mit ihr ihr Werth. Die Waare Kapital dagegen hat das Eigenthümliche, daß durch die Konsumtion ihres Gebrauchswerths ihr Werth und ihr Gebrauchswerth nicht nur erhalten, sondern vermehrt wird.

Diesen Gebrauchswerth des Geldes als Kapital – die Fähigkeit den Durchschnittsprofit zu erzeugen – veräußert der Geldkapitalist an den industriellen Kapitalisten für die Zeit, während deren er diesem die Verfügung über das verliehne Kapital abtritt.

Das so verliehene Geld hat in sofern eine gewisse Analogie mit der Arbeitskraft in ihrer Stellung gegenüber dem industriellen Kapitalisten. Nur zahlt der letztre den Werth der Arbeitskraft, während er den Werth des geliehenen Kapitals einfach zurückzahlt. Der Gebrauchswerth der Arbeitskraft für den industriellen Kapitalisten ist: mehr Werth (den Profit) in ihrem Verbrauch zu erzeugen als sie selbst besitzt und als sie kostet. Dieser Ueberschuß von Werth ist ihr Gebrauchswerth für den industriellen Kapitalisten. Und so erscheint ebenfalls der Gebrauchswerth des geliehenen Geldkapitals als seine, Werth setzende und vermehrende Fähigkeit.

Der Geldkapitalist veräußert in der That einen Gebrauchswerth, und dadurch wird das was er weggibt, als Waare weggegeben. Und soweit ist die Analogie mit der Waare als solcher vollständig. ||337| Erstens ist es ein Werth, der aus einer Hand in die andre übergeht. Bei der einfachen Waare, der Waare als solcher bleibt derselbe Werth in der Hand des Käufers und Verkäufers, nur in verschiedner Form; sie haben beide nach wie vor denselben Werth, den sie veräußerten, der eine in Waarenform, der andre in Geldform. Der Unterschied ist, daß beim Verleihen der Geldkapitalist der einzige ist, der in dieser Transaktion Werth fortgibt; aber er bewahrt ihn durch die künftige Rückzahlung. Es wird beim Verleihen nur von einer Seite Werth empfangen, da nur von einer Seite Werth weggegeben wird. – Zweitens wird auf der einen Seite ein wirklicher Gebrauchswerth veräußert und auf der andren empfangen und verbraucht. Aber im Unterschied zur gewöhnlichen Waare ist dieser Gebrauchswerth selbst Werth, nämlich der Ueberschuß der Werthgröße, die durch den Gebrauch des Geldes als Kapital sich ergibt, über seine ursprüngliche Werthgröße. Der Profit ist dieser Gebrauchswerth.

Der Gebrauchswerth des ausgeliehenen Geldes ist: als Kapital fungiren zu können und als solches unter durchschnittlichen Umständen den Durchschnittsprofit zu produciren.57)

Was zahlt nun der industrielle Kapitalist, und was ist daher der Preis des ausgeliehenen Kapitals? That which men pay as interest for the use of what they borrow, ist nach Massie a part of the profit it is capable of producing.58)

Was der Käufer einer gewöhnlichen Waare kauft, ist ihr Gebrauchswerth; was er zahlt, ist ihr Werth. Was der Borger des Geldes kauft, ist ebenfalls dessen Gebrauchswerth als Kapital; aber was zahlt er? Sicher nicht, wie bei den andren Waaren, ihren Preis oder Werth. Zwischen Verleiher und Borger geht nicht, wie zwischen Käufer und Verkäufer, ein Formwechsel des Werths vor, sodaß dieser Werth das eine Mal in der Form des Geldes, das andre Mal in der Form der Waare existirt. Die Dieselbigkeit des weggegebnen und des rückempfangnen Werths zeigt sich hier in ganz andrer Weise. Die Werthsumme, das Geld wird fortgegeben||338| ohne Aequivalent und wird nach einer gewissen Zeit zurückgegeben. Der Verleiher bleibt immer Eigenthümer desselben Werths, auch nachdem dieser aus seiner Hand in die des Borgers übergegangen ist. Beim einfachen Waarenaustausch steht das Geld stets auf Seiten des Käufers; aber beim Verleihen steht das Geld auf Seiten des Verkäufers. Er ist es, der das Geld für eine gewisse Zeit weggibt, und der Käufer des Kapitals ist es, der es als Waare erhält. Dies ist aber nur möglich, soweit das Geld als Kapital fungirt und daher vorgeschossen wird. Der Borger borgt das Geld als Kapital, als sich verwerthenden Werth. Es ist aber nur erst Kapital an sich, wie jedes Kapital in seinem Ausgangspunkt, im Augenblick seines Vorschusses. Erst durch seinen Gebrauch verwerthet es sich, realisirt es sich als Kapital. Aber als realisirtes Kapital hat der Borger es zurückzuzahlen, also als Werth plus Mehrwerth (Zins); und der letztre kann nur ein Theil des von ihm realisirten Profits sein. Nur ein Theil, nicht das Ganze. Denn der Gebrauchswerth für den Borger ist, daß es ihm Profit producirt. Sonst hätte keine Veräußerung des Gebrauchswerths von Seiten des Verleihers stattgefunden. Andrerseits kann nicht der ganze Profit dem Borger zufallen. Er zahlte sonst nichts für die Veräußerung des Gebrauchswerths und er gäbe das vorgeschoßne Geld an den Verleiher nur als einfaches Geld zurück, nicht als Kapital, als realisirtes Kapital, denn realisirtes Kapital ist es nur als G + ΔG.

Beide geben dieselbe Geldsumme als Kapital aus, der Verleiher und der Borger. Aber nur in der Hand des letzteren fungirt sie als Kapital. Der Profit wird nicht verdoppelt durch das doppelte Dasein derselben Geldsumme als Kapital für zwei Personen. Es kann für Beide als Kapital nur fungiren durch Theilung des Profits. Der dem Verleiher zufallende Theil heißt Zins.

Die ganze Transaktion findet nach der Voraussetzung statt zwischen zwei Sorten Kapitalisten, dem Geldkapitalisten und dem industriellen oder merkantilen Kapitalisten.

Es muß nie vergessen werden, daß hier das Kapital als Kapital Waare ist, oder daß die Waare, um die es sich hier handelt, Kapital ist. Die sämmtlichen Verhältnisse, die hier erscheinen, wären daher irrationell vom Standpunkt der einfachen Waare aus, oder auch vom Standpunkt des Kapitals, soweit es in seinem Reproduktionsproceß als Waarenkapital fungirt. Verleihen und Borgen, statt des Verkaufens und Kaufens, ist hier ein aus der specifischen Natur der Waare – des Kapitals – hervorgehender Unterschied. ||339| Ebenso daß das, was hier gezahlt wird, Zins ist, statt des Preises der Waare. Will man den Zins den Preis des Geldkapitals nennen, so ist dies eine irrationelle Form des Preises, durchaus im Widerspruch mit dem Begriff des Preises der Waare.59) Der Preis ist hier auf seine rein abstrakte und inhaltslose Form reducirt, daß er eine bestimmte Geldsumme ist, die für irgend etwas, was so oder so als Gebrauchswerth figurirt, gezahlt wird; während seinem Begriff nach der Preis gleich ist dem in Geld ausgedrückten Werth dieses Gebrauchswerths.

Zins als Preis des Kapitals ist von vornherein ein durchaus irrationeller Ausdruck. Hier hat eine Waare einen doppelten Werth, einmal einen Werth, und dann einen von diesem Werth verschiednen Preis, während Preis der Geldausdruck des Werthes ist. Das Geldkapital ist zunächst nichts als eine Geldsumme, oder der Werth einer bestimmten Waarenmasse als Geldsumme fixirt. Wird Waare als Kapital verliehen, so ist sie nur die verkleidete Form einer Geldsumme. Denn was als Kapital verliehen wird, sind nicht so und so viel Pfund Baumwolle, sondern so viel Geld, das in der Form Baumwolle als deren Werth existirt. Der Preis des Kapitals bezieht sich daher auf es als Geldsumme, wenn auch nicht als currency, wie Herr Torrens meint (s. oben Note 59). Wie soll nun eine Werthsumme einen Preis haben außer ihrem eignen Preis, außer dem Preis, der in ihrer eignen Geldform ausgedrückt ist? Preis ist ja der Werth der Waare (und dies ist auch der Fall beim Marktpreis, dessen Unterschied vom Werth nicht qualitativ, sondern nur quantitativ ist, sich nur auf die Werthgröße bezieht) im Unterschied von ihrem Gebrauchswerth. Preis, der qualitativ verschieden vom Werth, ist ein absurder Widerspruch.60)

Das Kapital manifestirt sich als Kapital durch seine Verwerthung; der Grad seiner Verwerthung drückt den quantitativen ||340| Grad aus, worin es sich als Kapital realisirt. Der von ihm erzeugte Mehrwerth oder Profit – seine Rate oder Höhe – ist nur meßbar durch seine Vergleichung mit dem Werth des vorgeschoßnen Kapitals. Die größre oder geringre Verwerthung des zinstragenden Kapitals ist daher auch nur meßbar durch Vergleichung des Zinsbetrags, des ihm zufallenden Theils des Gesammtprofits, mit dem Werth des vorgeschoßnen Kapitals. Wenn daher der Preis den Werth der Waare, so drückt der Zins die Verwerthung des Geldkapitals aus und erscheint daher als der Preis, der dem Verleiher für dasselbe gezahlt wird. Es ergibt sich hieraus, wie abgeschmackt es von vornherein ist, die einfachen Verhältnisse des durch Geld vermittelten Austausches von Kauf und Verkauf hierauf direkt anwenden zu wollen, wie Proudhon thut. Die Grundvoraussetzung ist eben, daß Geld als Kapital fungirt und daher als Kapital an sich, als potentielles Kapital einer dritten Person übermacht werden kann.

Als Waare aber erscheint das Kapital selbst hier, soweit es auf dem Markt ausgeboten und wirklich der Gebrauchswerth des Geldes als Kapital veräußert wird. Sein Gebrauchswerth aber ist: Profit zu erzeugen. Der Werth des Geldes oder der Waaren als Kapital ist nicht bestimmt durch ihren Werth als Geld oder Waaren, sondern durch das Quantum Mehrwerth, das sie für ihren Besitzer produciren. Das Produkt des Kapitals ist der Profit. Auf Grundlage der kapitalistischen Produktion ist es nur verschiedne Anwendung des Geldes, ob es als Geld verausgabt oder als Kapital vorgeschossen wird. Geld, resp. Waare, ist an sich, potentiell Kapital, ganz wie die Arbeitskraft potentiell Kapital ist. Denn 1) kann das Geld in die Produktionselemente verwandelt werden und ist, wie es ist, bloß abstrakter Ausdruck derselben, ihr Dasein als Werth; 2) besitzen die stofflichen Elemente des Reichthums die Eigenschaft, potentiell schon Kapital zu sein, weil ihr sie ergänzender Gegensatz, das was sie zu Kapital macht – die Lohnarbeit – auf Basis der kapitalistischen Produktion vorhanden ist.

Die gegensätzliche gesellschaftliche Bestimmtheit des stofflichen Reichthums – sein Gegensatz zur Arbeit als Lohnarbeit – ist, getrennt vom Produktionsproceß, schon im Kapitaleigenthum als solchem ausgedrückt. Dies eine Moment nun, getrennt vom kapitalistischen Produktionsproceß selbst, dessen stetes Resultat es ist, und als dessen stetes Resultat es seine stete Voraussetzung ist, drückt sich darin aus, daß Geld, und ebenso Waare, an sich, latent, potentiell, Kapital sind, daß sie als Kapital verkauft werden können, ||341| und daß sie in dieser Form Kommando über fremde Arbeit sind, Anspruch auf Aneignung fremder Arbeit geben, daher sich verwerthender Werth sind. Es tritt auch hier klar hervor, daß dies Verhältniß der Titel und das Mittel zur Aneignung fremder Arbeit ist, und nicht irgend eine Arbeit als Gegenwerth von Seite des Kapitalisten.

Als Waare erscheint das Kapital ferner, soweit die Theilung des Profits in Zins und eigentlichen Profit durch Nachfrage und Angebot, also durch die Konkurrenz regulirt wird, ganz wie die Marktpreise der Waaren. Der Unterschied tritt hier aber ebenso schlagend hervor wie die Analogie. Decken sich Nachfrage und Angebot, so entspricht der Marktpreis der Waare ihrem Produktionspreis; d. h. ihr Preis erscheint dann geregelt durch die innern Gesetze der kapitalistischen Produktion, unabhängig von der Konkurrenz, da die Schwankungen von Nachfrage und Angebot nichts erklären als die Abweichungen der Marktpreise von den Produktionspreisen – Abweichungen, die sich wechselseitig ausgleichen, sodaß in gewissen längern Perioden die Durchschnittsmarktpreise gleich den Produktionspreisen sind. Sobald sie sich decken, hören diese Kräfte auf zu wirken, heben einander auf, und das allgemeine Gesetz der Preisbestimmung tritt dann auch als Gesetz des einzelnen Falls hervor; der Marktpreis entspricht dann schon in seinem unmittelbaren Dasein, und nicht nur als Durchschnitt der Bewegung der Marktpreise, dem Produktionspreis, der durch die immanenten Gesetze der Produktionsweise selbst geregelt ist. Ebenso beim Arbeitslohn. Decken sich Nachfrage und Angebot, so hebt sich ihre Wirkung auf, und der Arbeitslohn ist gleich dem Werth der Arbeitskraft. Anders aber mit dem Zins vom Geldkapital. Die Konkurrenz bestimmt hier nicht die Abweichungen vom Gesetz, sondern es existirt kein Gesetz der Theilung, außer dem von der Konkurrenz diktirten, weil, wie wir noch weiter sehn werden, keine „natürliche“ Rate des Zinsfußes existirt. Unter der natürlichen Rate des Zinsfußes versteht man vielmehr die durch die freie Konkurrenz festgesetzte Rate. Es gibt keine „natürlichen“ Grenzen der Rate des Zinsfußes. Wo die Konkurrenz nicht nur die Abweichungen und Schwankungen bestimmt, wo also beim Gleichgewicht ihrer gegeneinander wirkenden Kräfte überhaupt alle Bestimmung aufhört, ist das zu Bestimmende etwas an und für sich Gesetzloses und Willkürliches. Weiteres hierüber im nächsten Kapitel.

Beim zinstragenden Kapital erscheint alles äußerlich: der Vor- | |342| schuß des Kapitals als bloße Uebertragung desselben vom Verleiher an den Borger; der Rückfluß des realisirten Kapitals als bloße Rückübertragung, Rückzahlung, mit Zins, vom Borger an den Verleiher. So auch die der kapitalistischen Produktionsweise immanente Bestimmung, daß die Profitrate bestimmt ist, nicht nur durch das Verhältniß des, in einem einzelnen Umschlag gemachten, Profits zum vorgeschoßnen Kapitalwerth, sondern auch durch die Länge dieser Umschlagszeit selbst, also als Profit, den das industrielle Kapital in bestimmten Zeiträumen abwirft. Auch dies erscheint beim zinstragenden Kapital ganz äußerlich so, daß für bestimmte Zeitfrist dem Verleiher bestimmter Zins gezahlt wird.

Mit seiner gewöhnlichen Einsicht in den innern Zusammenhang der Dinge sagt der romantische Adam Müller (Elemente der Staatskunst. Berlin 1809, p. 37): „Bei der Bestimmung des Preises der Dinge wird nicht nach der Zeit gefragt; für die Bestimmung des Zinses kommt die Zeit hauptsächlich in Anschlag.“ Er sieht nicht, wie die Produktionszeit und die Umlaufszeit in die Bestimmung des Preises der Waaren eingeht, und wie gerade dadurch die Profitrate für eine gegebne Umschlagszeit des Kapitals bestimmt ist, durch die Bestimmung des Profits für eine gegebne Zeit aber eben die des Zinses. Sein Tiefsinn besteht hier wie immer nur darin, die Staubwolken der Oberfläche zu sehn und dies Staubige anmaßlich als etwas Geheimnißvolles und Bedeutendes auszusprechen.

Quelle: MEGA II/15: Das Kapital Kritik der politischen Ökonomie, Dritter Band, Seite 330-348