MEGA/II/15/MEGA2-II-15-0602.html

|153| SECHSTER ABSCHNITT.
Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente.

SIEBENUNDDREISSIGSTES KAPITEL.
Einleitendes.

Die Analyse des Grundeigenthums in seinen verschiednen geschichtlichen Formen liegt jenseits der Grenzen dieses Werks. Wir beschäftigen uns nur mit ihm, soweit ein Theil des vom Kapital erzeugten Mehrwerths dem Grundeigenthümer anheimfällt. Wir unterstellen also, daß die Agrikultur, ganz wie die Manufaktur, von der kapitalistischen Produktionsweise beherrscht, d. h. daß die Landwirthschaft von Kapitalisten betrieben wird, die sich von den übrigen Kapitalisten zunächst nur durch das Element unterscheiden, worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung gesetzte Lohnarbeit angelegt ist. Für uns producirt der Pächter Weizen u. s. w., wie der Fabrikant Garn oder Maschinen. Die Unterstellung, daß die kapitalistische Produktionsweise sich der Landwirthschaft bemächtigt hat, schließt ein, daß sie alle Sphären der Produktion und der bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, daß also auch ihre Bedingungen, wie freie Konkurrenz der Kapitale, Uebertragbarkeit derselben von einer Produktionssphäre in die andre, gleiche Höhe des Durchschnittsprofits u. s. w. in ihrer ganzen Reife vorhanden sind. Die von uns betrachtete Form des Grundeigenthums ist eine specifisch historische Form desselben, die durch die Einwirkung des Kapitals und der kapitalistischen Produktionsweise verwandelte Form, sei es des feudalen Grundeigenthums, sei es der als Nahrungszweig betriebnen kleinbäuerlichen Agrikultur, worin der Besitz von Grund und Boden als eine der Produktionsbedingungen für den unmittelbaren Producenten, und sein Eigen- thum am Boden als die vortheilhafteste Bedingung, als Bedingung der Blüte seiner Produktionsweise erscheint. Wenn die kapitalistische Produktionsweise überhaupt die Expropriation der Arbeiter von den Arbeitsbedingungen, so setzt sie in der Agrikultur die Expropriation der ländlichen Arbeiter von Grund und Boden und ihre Unterordnung unter einen Kapitalisten voraus, der die Agrikultur des Profits wegen betreibt. Für unsre Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf, wenn erinnert wird, daß auch andre Formen des Grundeigenthums ||154| und des Ackerbaus existirt haben oder noch existiren. Es kann dies nur die Oekonomen treffen, welche die kapitalistische Produktionsweise in der Landwirthschaft und die ihr entsprechende Form des Grundeigenthums nicht als historische, sondern als ewige Kategorien behandeln.

Für uns ist die Betrachtung der modernen Form des Grundeigenthums nöthig, weil es überhaupt gilt, die bestimmten Produktions- und Verkehrsverhältnisse zu betrachten, die aus der Anlage des Kapitals in der Landwirthschaft entspringen. Ohne das wäre die Analyse desselben nicht vollständig. Wir beschränken uns also ausschließlich auf die Kapitalanlage im eigentlichen Ackerbau, d. h. in der Produktion des Hauptpflanzenstoffs, wovon eine Bevölkerung lebt. Wir können sagen Weizen, weil dieser das Hauptnahrungsmittel der modernen, kapitalistisch entwickelten Völker. (Oder, statt Ackerbau, Bergwerke, weil die Gesetze dieselben.)

Es ist eins der großen Verdienste von A. Smith, daß er entwickelt hat, wie die Grundrente des zur Produktion andrer landwirthschaftlichen Produkte angewandten Kapitals, z. B. von Flachs, Farbkräutern, selbständiger Viehzucht u. s. w., bestimmt ist durch die Grundrente, welche das in der Produktion des Hauptnahrungsmittels angelegte Kapital abwirft. Es ist in der That seit ihm kein Fortschritt in dieser Beziehung gemacht worden. Was wir beschränkend oder zufügend zu erinnern hätten, gehört in die selbständige Behandlung des Grundeigenthums, nicht hierhin. Von dem Grundeigenthum, soweit es nicht sich auf den zur Weizenproduktion bestimmten Boden bezieht, werden wir daher nicht ex professo sprechen, sondern hie und da nur der Illustration halber darauf zurückkommen.

Der Vollständigkeit wegen ist zu bemerken, daß hier unter Grund und Boden auch Wasser etc. verstanden wird, soweit es einen Eigenthümer hat, als Zubehör von Grund und Boden sich darstellt.

Das Grundeigenthum setzt das Monopol gewisser Personen voraus, über bestimmte Portionen des Erdkörpers als ausschließliche Sphären ihres Privatwillens, mit Ausschluß aller andern zu verfügen.26) Dies vorausgesetzt, handelt es sich darum, den ökono ||155|mischen Werth, d. h. die Verwerthung dieses Monopols auf Basis der kapitalistischen Produktion zu entwickeln. Mit der juristischen Macht dieser Personen, Portionen des Erdballs zu brauchen und zu mißbrauchen, ist nichts abgemacht. Der Gebrauch derselben hängt ganz und gar von ökonomischen Bedingungen ab, die von ihrem Willen unabhängig sind. Die juristische Vorstellung selbst heißt weiter nichts, als daß der Grundeigenthümer mit dem Boden verfahren kann, wie jeder Waarenbesitzer mit seiner Waare; und diese Vorstellung – die juristische Vorstellung des freien Privat-Grundeigenthums – tritt in der alten Welt nur ein zur Zeit der Auflösung der organischen Gesellschaftsordnung, und in der modernen Welt nur mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion. In Asien ist sie nur stellenweis von den Europäern importirt worden. Im Abschnitt über die ursprüngliche Akkumulation (Buch I, Kap. XXIV), hat man gesehn, wie diese Produktionsweise voraussetzt, einerseits die Loslösung der unmittelbaren Producenten aus der Stellung eines bloßen Zubehörs des Bodens (in der Form von ||156| Hörigen, Leibeignen, Sklaven etc.), andrerseits die Expropriation der Masse des Volks vom Grund und Boden. In sofern ist das Monopol des Grundeigenthums eine historische Voraussetzung, und bleibt fortwährende Grundlage, der kapitalistischen Produktionsweise, wie aller frühern Produktionsweisen, die auf Ausbeutung der Massen in einer oder der andern Form beruhn. Die Form aber, worin die beginnende kapitalistische Produktionsweise das Grundeigenthum vorfindet, entspricht ihr nicht. Die ihr entsprechende Form wird erst von ihr selbst geschaffen durch die Unterordnung der Agrikultur unter das Kapital; womit denn auch feudales Grundeigenthum, Claneigenthum, oder kleines Bauerneigenthum mit Markgemeinschaft, in die dieser Produktionsweise entsprechende ökonomische Form verwandelt wird, wie verschieden auch deren juristischen Formen seien. Es ist eines der großen Resultate der kapitalistischen Produktionsweise, daß sie einerseits die Agrikultur aus einem bloß empirischen und mechanisch sich forterbenden Verfahren des unentwickeltsten Theils der Gesellschaft in bewußte wissenschaftliche Anwendung der Agronomie verwandelt, soweit dies überhaupt innerhalb der mit dem Privateigenthum gegebnen Verhältnisse möglich ist;27) daß sie das Grundeigenthum einerseits von Herrschaftsund ||157| Knechtschaftsverhältnissen völlig loslöst, andrerseits den Grund und Boden als Arbeitsbedingung gänzlich vom Grundeigenthum und Grundeigenthümer trennt, für den er weiter nichts vorstellt, als eine bestimmte Geldsteuer, die er vermittelst seines Monopols vom industriellen Kapitalisten, dem Pächter erhebt; so sehr den Zusammenhang loslöst, daß der Grundeigenthümer sein ganzes Leben in Konstantinopel zubringen kann, während sein Grundeigenthum in Schottland liegt. Das Grundeigenthum erhält so seine rein ökonomische Form, durch Abstreifung aller seiner frühern politischen und socialen Verbrämungen und Verquickungen, kurz aller jener traditionellen Zuthaten, die von den industriellen Kapitalisten selbst, wie von ihren theoretischen Wortführern, wie wir später sehn werden, im Eifer ihres Kampfs mit dem Grundeigenthum als eine nutzlose und abgeschmackte Superfötation denuncirt werden. Die Rationalisirung der Agrikultur einerseits, die diese erst befähigt gesellschaftlich betrieben zu werden, die Rückführung des Grundeigenthums ad absurdum andrerseits, dies sind die großen Verdienste der kapitalistischen Produktionsweise. Wie alle ihre andern historischen Fortschritte, erkaufte sie auch diesen zunächst durch die völlige Verelendung der unmittelbaren Producenten.

Bevor wir zum Gegenstand selbst übergehn, sind noch einige Vorbemerkungen zur Abwehr von Mißverständnissen nöthig.

Die Voraussetzung bei der kapitalistischen Produktionsweise ist also diese: die wirklichen Ackerbauer sind Lohnarbeiter, beschäftigt von einem Kapitalisten, dem Pächter, der die Landwirthschaft nur als ein besondres Exploitationsfeld des Kapitals, als Anlage seines Kapitals in einer besondern Produktionssphäre betreibt. Dieser Pächter-Kapitalist zahlt dem Grundeigenthümer, dem Eigenthümer des von ihm exploitirten Bodens in bestimmten Terminen, z. B. jährlich, eine kontraktlich festgesetzte Geldsumme (ganz wie der Borger von Geldkapital bestimmten Zins) für die Erlaubniß, sein Kapital in diesem besondern Produktionsfeld anzuwenden. Diese Geldsumme heißt Grundrente, einerlei ob sie von Ackerboden, Bauterrain, Bergwerken, Fischereien, Waldungen u. s. w. gezahlt werde. Sie wird gezahlt für die ganze Zeit, während deren kontraktlich der Grundeigenthümer den Boden an den Pächter verliehen, vermiethet hat. Die Grundrente ist also hier die Form, worin sich das Grundeigenthum ökonomisch realisirt, verwerthet. Wir haben ferner hier alle drei Klassen, welche den Rahmen der modernen Gesellschaft konstituiren, zusammen und einander gegenüber – Lohnarbeiter, industrieller Kapitalist, Grundeigenthümer. |

|158| Kapital kann in der Erde fixirt, ihr einverleibt werden, theils mehr vorübergehend, wie bei Verbesserungen chemischer Natur, Düngung u. s. w., theils mehr permanent, wie bei Abzugskanälen, Bewässerungsanlagen, Nivellirungen, Wirthschaftsgebäuden etc. Ich habe anderswo das der Erde so einverleibte Kapital la terre-capital genannt.28) Es fällt unter die Kategorien des fixen Kapitals. Der Zins für das der Erde einverleibte Kapital und die Verbesserungen, die sie so als Produktionsinstrument erhält, kann einen Theil der Rente bilden, die dem Grundeigenthümer vom Pächter gezahlt wird29), aber sie konstituirt nicht die eigentliche Grundrente, die für den Gebrauch des Bodens als solchen gezahlt wird, er mag sich im Naturzustand befinden oder kultivirt sein. Bei einer systematischen Behandlung des Grundeigenthums, die außerhalb unsres Plans liegt, wäre dieser Theil der Einnahme des Grundeigenthümers ausführlich darzustellen. Hier genügen wenige Worte darüber. Die mehr temporären Kapitalanlagen, die die gewöhnlichen Produktionsprocesse in der Agrikultur mit sich führen, werden alle ohne Ausnahme vom Pächter gemacht. Diese Anlagen, wie die bloße Bebauung überhaupt, wenn sie einigermaßen rationell betrieben wird, also sich nicht auf die brutale Aussaugung des Bodens reducirt, wie etwa bei den ehemaligen amerikanischen Sklavenhaltern – wogegen sich jedoch die Herren Grundeigenthümer kontraktlich sichern – verbessern den Boden30), steigern sein Produkt und verwandeln die Erde aus bloßer Materie in Erde-Kapital. Ein bebautes Feld ist mehr werth als ein unbebautes von derselben natürlichen Qualität. Auch die mehr permanenten, sich in längerer Zeit abnutzenden, der Erde einverleibten fixen Kapitale, werden zum großen Theil, in gewissen Sphären oft ausschließlich, vom Pächter gemacht. Sobald aber die kontraktlich festgesetzte Pachtzeit abgelaufen ist – und es ist dies einer der Gründe, warum mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion der Grundeigenthümer die Pachtzeit möglichst abzukürzen||159| sucht – fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als untrennbares Accidens der Substanz, des Bodens, als Eigenthum dem Besitzer des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt, den er schließt, fügt der Grundeigenthümer den Zins für das der Erde einverleibte Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob er den Boden nun an den Pächter vermiethet, der die Verbesserungen gemacht hat, oder an einen andern Pächter. Seine Rente schwillt so auf; oder, wenn er den Boden verkaufen will – wir werden gleich sehn wie dessen Preis bestimmt wird – ist jetzt sein Werth gesteigert. Er verkauft nicht nur den Boden, sondern den verbesserten Boden, das der Erde einverleibte Kapital, das ihm nichts gekostet hat. Es ist dies eins der Geheimnisse – ganz abgesehn von der Bewegung der eigentlichen Grundrente – der steigenden Bereicherung der Grundeigenthümer, des fortwährenden Anschwellens ihrer Renten, und des wachsenden Geldwerths ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung. Sie stecken so das ohne ihr Zuthun hervorgebrachte Resultat der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen – fruges consumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der größten Hindernisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Verbesserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluß während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und als solches Hinderniß finden wir diesen Umstand fort und fort denuncirt ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson, dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zugleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigenthums in England.

A. A. Walton, History of the Landed Tenures of Great Britain and Ireland, London 1865, sagt darüber p. 96, 97: „Alle die Anstrengungen der zahlreichen landwirthschaftlichen Anstalten in unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich bemerkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Bebauung bewirken, so lange solche Verbesserungen in einem weit höhern Grade den Werth des Grundeigenthums und die Höhe der Rentrolle des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im allgemeinen wissen genau so gut wie der Grundbesitzer, sein Rentmeister oder selbst der Präsident einer landwirthschaftlichen Gesellschaft, daß gute Drainirung, reichliche Düngung und gute Bewirthschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit, ||160| um das Land gründlich zu reinigen und umzuarbeiten, wunderbare Erfolge erzeugen werden, sowohl in Verbesserung des Bodens wie in gesteigerter Produktion. Aber alles dies erfordert beträchtliche Auslage, und die Pächter wissen ebenfalls sehr gut, daß wie sehr sie auch das Land verbessern oder seinen Werth erhöhen mögen, die Grundbesitzer auf die Dauer den Hauptvortheil davon in erhöhten Renten und gesteigertem Bodenwerth einernten werden … Sie sind schlau genug zu bemerken, was jene Redner ❲Grundbesitzer und ihre Rentmeister bei landwirthschaftlichen Festmahlen❳ eigenthümlicher Weise stets vergessen ihnen zu sagen – nämlich daß der Löwenantheil aller vom Pächter gemachten Verbesserungen schließlich immer in die Tasche des Grundbesitzers gehn muß … Wie sehr auch der frühere Pächter die Pachtung verbessert haben mag, sein Nachfolger wird immer finden, daß der Grundbesitzer die Rente erhöhen wird im Verhältniß zu dem durch frühere Verbesserungen gesteigerten Bodenwerth.“

In der eigentlichen Agrikultur erscheint dieser Proceß noch nicht so klar wie bei Benutzung des Bodens als Bauterrain. Der weitaus überwiegende Theil des Bodens, der in England zu Bauzwecken, aber nicht als freehold verkauft wird, wird von den Grundeigenthümern vermiethet für 99 Jahre, oder auf kürzere Zeit wenn möglich. Nach Ablauf dieser Zeit fallen die Baulichkeiten mit dem Boden selbst dem Grundbesitzer anheim. „Sie ❲die Pächter❳ sind verpflichtet, bei Ablauf des Miethskontrakts das Haus dem großen Grundbesitzer in gutem wohnlichen Zustand zu überliefern, nachdem sie bis zu dieser Zeit eine übertriebne Bodenrente bezahlt haben. Kaum ist der Miethkontrakt abgelaufen, so kommt der Agent oder Inspektor des Grundbesitzers, besichtigt euer Haus, sorgt dafür, daß ihr es in guten Zustand setzt, nimmt dann Besitz davon und annexirt es an das Gebiet seines Grundherrn. Die Thatsache ist, daß wenn dies System in voller Wirkung noch für längre Zeit zugelassen wird, der gesammte Häuserbesitz im Königreich, ebensogut wie der ländliche Grundbesitz, in den Händen der großen Grundherrn sein wird. Das ganze Westend von London, nördlich und südlich von Temple Bar, gehört fast ausschließlich ungefähr einem halben Dutzend großer Grundherrn, ist vermiethet zu enormen Bodenrenten, und wo die Miethkontrakte noch nicht ganz abgelaufen sind, verfallen sie rasch nach einander. Dasselbe gilt in größerm oder geringerm Grad von jeder Stadt im Königreich. Aber selbst hierbei bleibt dies gierige System der Ausschließlichkeit und des Monopols noch nicht stehn. Fast die ||161| gesammten Dock-Einrichtungen unsrer Hafenstädte befinden sich in Folge desselben Processes der Usurpation in den Händen der großen Land-Leviathans.“ (l. c., p. 93.) Unter diesen Umständen ist es klar, daß wenn der Census für England und Wales 1861 bei einer Gesammtbevölkerung von 20 066 224 die Zahl der Hauseigenthümer auf 36 032 angibt, das Verhältniß der Eigenthümer zur Zahl der Häuser und der Bevölkerung ein ganz andres Aussehn erhalten würde, wären die großen Eigenthümer auf die eine, die kleinen auf die andre gestellt.

Dies Beispiel mit dem Eigenthum an Baulichkeiten ist wichtig, 1) weil es klar den Unterschied zwischen der eigentlichen Grundrente und dem Zins des dem Boden einverleibten fixen Kapitals zeigt, der einen Zusatz zur Grundrente bilden kann. Der Zins der Baulichkeiten, wie des bei der Agrikultur vom Pächter dem Boden einverleibten Kapitals, fällt dem industriellen Kapitalisten, dem Bauspekulanten oder Pächter zu, während der Dauer des Miethkontrakts, und hat an und für sich nichts zu thun mit der Grundrente, die jährlich in bestimmten Terminen für Benutzung des Bodens gezahlt werden muß. 2) Weil es zeigt, wie mit dem Boden das ihm einverleibte fremde Kapital schließlich dem Grundeigenthümer anheimfällt und der Zins dafür seine Rente schwellt.

Einige Schriftsteller, theils als Wortführer des Grundeigenthums gegen die Angriffe der bürgerlichen Oekonomen, theils in dem Streben, das kapitalistische Produktionssystem in ein System von „Harmonien“ statt von Gegensätzen zu verwandeln, wie z. B. Carey, haben die Grundrente, den specifischen ökonomischen Ausdruck des Grundeigenthums, als identisch mit dem Zins darzustellen gesucht. Damit wäre nämlich der Gegensatz zwischen Grundeigenthümern und Kapitalisten ausgelöscht. Die umgekehrte Methode wurde im Beginn der kapitalistischen Produktion angewandt. Damals galt in der populären Vorstellung noch das Grundeigenthum als die primitive und respektable Form des Privateigenthums, während der Zins des Kapitals als Wucher verschrieen war. Dudley North, Locke etc. stellten daher den Kapitalzins dar als eine der Grundrente analoge Form, ganz wie Turgot die Berechtigung des Zinses aus der Existenz der Grundrente ableitete. – Jene neuern Schriftsteller vergessen – ganz abgesehn davon, daß die Grundrente rein, ohne Zusatz jedes Zinses für dem Boden einverleibtes Kapital, existiren kann und existirt – daß der Grundeigenthümer in dieser Weise nicht nur Zins erhält von fremdem Kapital, das ihm nichts kostet, sondern obendrein noch das fremde Kapital gratis ||162| in den Kauf. Die Rechtfertigung des Grundeigenthums, wie die aller andren Eigenthumsformen einer bestimmten Produktionsweise, ist die, daß die Produktionsweise selbst historische transitorische Nothwendigkeit besitzt, also auch die Produktions- und Austauschverhältnisse, die aus ihr entspringen. Allerdings, wie wir später sehn werden, unterscheidet sich das Grundeigenthum von den übrigen Arten des Eigenthums dadurch, daß auf einer gewissen Entwicklungshöhe, selbst vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus, es als überflüssig und schädlich erscheint.

Die Grundrente kann in einer andern Form mit dem Zins verwechselt, und so ihr specifischer Charakter verkannt werden. Die Grundrente stellt sich dar in einer bestimmten Geldsumme, die der Grundeigenthümer jährlich aus der Verpachtung eines Stücks des Erdballs bezieht. Wir haben gesehn, wie jede bestimmte Geldeinnahme kapitalisirt werden, d. h. als der Zins eines imaginären Kapitals betrachtet werden kann. Ist z. B. der mittlere Zinsfuß 5 %, so kann also auch eine jährliche Grundrente von 200 £ als Zins eines Kapitals von 4000 £ betrachtet werden. Es ist die so kapitalisirte Grundrente, die den Kaufpreis oder Werth des Bodens bildet, eine Kategorie, die prima facie, ganz wie der Preis der Arbeit irrationell ist, da die Erde nicht das Produkt der Arbeit ist, also auch keinen Werth hat. Andrerseits aber verbirgt sich hinter dieser irrationellen Form ein wirkliches Produktionsverhältniß. Kauft ein Kapitalist Grund und Boden, der eine jährliche Rente von 200 £ abwirft, für 4000 £, so bezieht er den durchschnittlichen jährlichen Zins zu 5 % von 4000 £, ganz ebenso wie wenn er dies Kapital in zinstragenden Papieren angelegt oder es direkt zu 5 % Zinsen ausgeliehen hätte. Es ist die Verwerthung eines Kapitals von 4000 £ zu 5 %. Unter dieser Voraussetzung würde er in 20 Jahren den Einkaufspreis seines Guts durch dessen Einkünfte wieder ersetzt haben. In England wird daher der Kaufpreis von Ländereien nach so und so viel years' purchase berechnet, was nur ein andrer Ausdruck für die Kapitalisirung der Grundrente ist. Es ist in der That der Kaufpreis, nicht des Bodens, sondern der Grundrente die er abwirft, berechnet nach dem gewöhnlichen Zinsfuß. Diese Kapitalisirung der Rente setzt aber die Rente voraus, während die Rente nicht umgekehrt aus ihrer eignen Kapitalisirung abgeleitet und erklärt werden kann. Ihre Existenz, unabhängig von dem Verkauf, ist vielmehr hier die Voraussetzung, von der ausgegangen wird.

Es folgt daher daß, die Grundrente als konstante Größe vor ||163|ausgesetzt, der Bodenpreis steigen oder fallen kann, umgekehrt wie der Zinsfuß steigt oder fällt. Fiele der gewöhnliche Zinsfuß von 5 auf 4 %, so stellte eine jährliche Grundrente von 200 £ die jährliche Verwerthung eines Kapitals von 5000 £ statt von 4000 £ vor, und so wäre der Preis desselben Grundstücks von 4000 auf 5000 £ gestiegen, oder von 20 years' purchase auf 25. Umgekehrt im umgekehrten Fall. Es ist dies eine von der Bewegung der Grundrente selbst unabhängige und nur durch den Zinsfuß geregelte Bewegung des Bodenpreises. Da wir aber gesehn haben, daß die Profitrate im Fortschritt der gesellschaftlichen Entwicklung eine Tendenz zum Fallen hat, und daher auch der Zinsfuß, soweit er durch die Profitrate geregelt wird; daß ferner, auch abgesehn von der Profitrate, der Zinsfuß eine Tendenz zum Fallen hat, in Folge des Wachsthums des verleihbaren Geldkapitals, so folgt, daß der Bodenpreis eine Tendenz zum Steigen hat, auch unabhängig von der Bewegung der Grundrente und des Preises der Bodenprodukte, wovon die Rente einen Theil bildet.

Die Verwechslung der Grundrente selbst mit der Zinsform, die sie für den Käufer des Bodens annimmt – eine Verwechslung, die auf völliger Unkenntniß der Natur der Grundrente beruht – muß zu den sonderbarsten Trugschlüssen führen. Da das Grundeigenthum in allen alten Ländern für eine besonders vornehme Form des Eigenthums gilt, und der Ankauf desselben außerdem als besonders sichre Kapitalanlage, so steht der Zinsfuß, zu dem die Grundrente gekauft wird, meist niedriger als bei andern auf längre Zeit sich erstreckenden Kapitalanlagen, sodaß z. B. der Käufer von Grund und Boden nur 4 % auf den Kaufpreis erhält, während er für dasselbe Kapital sonst 5 % erhalten würde; oder was auf dasselbe hinauskommt, er zahlt mehr Kapital für die Grundrente, als er für dieselbe jährliche Geldeinnahme in andern Anlagen zahlen würde. Daraus schließt Herr Thiers in seiner überhaupt grundschlechten Schrift über La Propriété (dem Abdruck seiner 1849 in der französischen Nationalversammlung gehaltnen Rede gegen Proudhon) auf die Niedrigkeit der Grundrente, während es nur die Höhe ihres Kaufpreises beweist.

Der Umstand, daß die kapitalisirte Grundrente als Bodenpreis oder Bodenwerth sich darstellt, und die Erde daher wie jede andre Waare gekauft und verkauft wird, gilt einigen Apologeten als Rechtfertigungsgrund des Grundeigenthums, indem der Käufer für es wie für jede andre Waare, ein Aequivalent gezahlt, und der größte Theil des Grundeigenthums in dieser Weise die Hände ||164| gewechselt habe. Derselbe Rechtfertigungsgrund gälte dann auch für die Sklaverei, indem für den Sklavenhalter, der den Sklaven baar bezahlt hat, der Ertrag von dessen Arbeit nur den Zins des in seinem Ankauf ausgelegten Kapitals darstellt. Aus dem Kauf und Verkauf der Grundrente die Berechtigung ihrer Existenz herleiten, heißt überhaupt, ihre Existenz aus ihrer Existenz rechtfertigen.

So wichtig es ist für die wissenschaftliche Analyse der Grundrente d. h. der selbständigen, specifischen ökonomischen Form des Grundeigenthums auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise – sie rein und frei von allen sie verfälschenden und verwischenden Beisätzen zu betrachten, ebenso wichtig ist es andrerseits für das Verständniß der praktischen Wirkungen des Grundeigenthums, und selbst für die theoretische Einsicht in eine Masse Thatsachen, die dem Begriff und der Natur der Grundrente widersprechen, und doch als Existenzweisen der Grundrente erscheinen, die Elemente zu kennen, aus denen diese Trübungen der Theorie entspringen.

Praktisch erscheint natürlich alles als Grundrente, was in Form von Pachtgeld dem Grundeigenthümer vom Pächter gezahlt wird für die Erlaubniß, den Boden zu bewirthschaften. Aus welchen Bestandtheilen dieser Tribut zusammengesetzt sei, aus welchen Quellen er herrühren möge, er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß das Monopol auf ein Stück des Erdballs den sog. Grundeigenthümer befähigt, den Tribut zu erheben, die Schatzung aufzulegen. Er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß er den Bodenpreis bestimmt, der wie oben gezeigt, nichts ist als die kapitalisirte Einnahme von der Verpachtung des Bodens.

Man hat bereits gesehn, daß der Zins für das dem Boden einverleibte Kapital einen solchen fremdartigen Bestandtheil der Grundrente bilden kann, einen Bestandtheil, der mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung einen stets wachsenden Zusatz zum Gesammtrental eines Landes bilden muß. Aber abgesehn von diesem Zins ist es möglich, daß sich unter dem Pachtgeld zum Theil, und in gewissen Fällen ganz und gar, also bei gänzlicher Abwesenheit der eigentlichen Grundrente, und daher bei wirklicher Werthlosigkeit des Bodens, ein Abzug sei es vom Durchschnittsprofit, sei es vom normalen Arbeitslohn, sei es von beiden zugleich versteckt. Dieser Theil, sei es des Profits, sei es des Arbeitslohns, erscheint hier in der Gestalt der Grundrente, weil er statt, wie es normal wäre, dem industriellen Kapitalisten oder dem Lohnarbeiter ||165|anheimzufallen, in der Form von Pachtgeld an den Grundeigenthümer gezahlt wird. Oekonomisch gesprochen, bildet weder der eine noch der andre Theil Grundrente: aber praktisch bildet er Einnahme des Grundeigenthümers, eine ökonomische Verwerthung seines Monopols, ganz so gut wie die wirkliche Grundrente, und wirkt ebenso bestimmend auf den Bodenpreis wie die letztre.

Wir sprechen hier nicht von Verhältnissen, worin die Grundrente, die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Weise des Grundeigenthums, formell existirt, ohne daß die kapitalistische Produktionsweise selbst existirte, ohne daß der Pächter selbst ein industrieller Kapitalist, oder die Art seiner Bewirthschaftung eine kapitalistische wäre. Dies ist z. B. der Fall in Irland. Der Pächter ist hier im Durchschnitt ein kleiner Bauer. Was er dem Grundeigenthümer als Pacht zahlt, absorbirt oft nicht nur einen Theil seines Profits, d. h. seiner eignen Mehrarbeit, auf die er als Inhaber seiner eignen Arbeitsinstrumente ein Recht hat, sondern auch einen Theil des normalen Arbeitslohns, den er unter andren Verhältnissen für dieselbe Arbeitsmenge erhalten würde. Außerdem expropriirt ihn der Grundeigenthümer, der hier durchaus nichts thut für die Verbesserung des Bodens, von seinem kleinen Kapital, das er größtentheils durch eigne Arbeit dem Boden einverleibt, ganz wie ein Wucherer unter ähnlichen Verhältnissen thun würde. Nur daß der Wucherer wenigstens sein eignes Kapital bei der Operation riskirt. Es bildet diese fortwährende Beraubung den Gegenstand des Zwists über die irische Landgesetzgebung, die wesentlich darauf hinauskommt, daß der Grundeigenthümer, der dem Pächter aufkündigt, gezwungen werden soll, diesen zu entschädigen für die von ihm angebrachten Bodenverbesserungen oder das dem Boden einverleibte Kapital. Palmerston pflegte hierauf cynisch zu antworten: „Das Haus der Gemeinen ist ein Haus von Grundeigenthümern.“

Wir sprechen auch nicht von den ausnahmsweisen Verhältnissen, worin selbst in Ländern kapitalistischer Produktion der Grundeigenthümer hohes Pachtgeld erpressen kann, das in gar keinem Zusammenhang mit dem Produkt des Bodens steht, wie z. B. in den englischen Industriebezirken die Verpachtung kleiner Bodenfetzen an Fabrikarbeiter, sei es für kleine Gärten, sei es für dilettantischen Ackerbau in Nebenstunden. (Reports of Inspectors of Factories.)

Wir sprechen von der Ackerbaurente in Ländern entwickelter kapitalistischer Produktion. Unter den englischen Pächtern z. B. befindet sich eine Anzahl kleiner Kapitalisten, die durch Erziehung, ||166| Bildung, Tradition, Konkurrenz und andre Umstände bestimmt und gezwungen sind, ihr Kapital in der Agrikultur, als Pächter anzulegen. Sie sind gezwungen, mit weniger als dem Durchschnittsprofit vorlieb zu nehmen, und einen Theil davon in der Form der Rente an den Grundeigenthümer abzugeben. Es ist dies die einzige Bedingung, unter der ihnen gestattet wird ihr Kapital auf den Boden, in der Agrikultur, anzulegen. Da überall die Grundeigenthümer bedeutenden, in England sogar überwiegenden Einfluß auf die Gesetzgebung ausüben, kann dieser dazu ausgebeutet werden, um die ganze Klasse der Pächter zu prellen. Die Korngesetze von 1815 z. B. – eine Brotsteuer, eingestandenermaßen dem Land auferlegt, um den müßigen Grundeigenthümern die Fortdauer des während des Anti-Jakobinerkriegs abnorm gewachsnen Rentals zu sichern – hatten zwar die Wirkung, abgesehn von einzelnen ausnahmsweis fruchtbaren Jahren, die Preise der landwirthschaftlichen Produkte über dem Niveau zu halten, worauf sie bei freier Korneinfuhr gefallen wären. Aber sie hatten nicht das Resultat, die Preise auf der Höhe zu halten, die von den gesetzgebenden Grundeigenthümern in der Art als Normalpreise dekretirt wurden, daß sie die gesetzliche Grenze bildeten für die Einfuhr fremden Korns. Unter dem Eindruck dieser Normalpreise wurden aber die Pachtkontrakte geschlossen. Sobald die Illusion platzte, wurde ein neues Gesetz gemacht, mit neuen Normalpreisen, die ebensosehr bloß der ohnmächtige Ausdruck der habgierigen Grundeigenthumsphantasie waren wie die alten. In dieser Weise wurden die Pächter geprellt von 1815 bis zu den 30er Jahren. Daher während dieser ganzen Zeit das stehende Thema des agricultural distress. Daher während dieser Periode die Expropriation und der Ruin einer ganzen Generation von Pächtern, und ihre Ersetzung durch eine neue Klasse von Kapitalisten.31)

Eine viel allgemeinere und wichtigere Thatsache ist aber die Herabdrückung des Arbeitslohns der eigentlichen Agrikulturarbeiter unter sein normales Durchschnittsniveau, sodaß ein Theil des Arbeitslohns dem Arbeiter abgezogen wird, einen Bestandtheil des Pachtgelds bildet, und so unter der Maske der Grundrente dem Grundeigenthümer statt dem Arbeiter zufließt. Dies ist z. B. in ||167| England und Schottland, mit Ausnahme einiger günstig situirten Grafschaften, allgemein der Fall. Die Arbeiten der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse über die Höhe des Arbeitslohns, die vor der Einführung der Korngesetze in England eingesetzt wurden – bis jetzt die werthvollsten und fast ganz unausgebeuteten Beiträge zur Geschichte des Arbeitslohns im 19. Jahrhundert, zugleich eine Schandsäule, die sich die englische Aristokratie und Bourgeoisie selbst aufgerichtet hat – bewiesen zur Evidenz, über allen Zweifel, daß die hohen Rentsätze und die ihnen entsprechende Steigerung des Bodenpreises während des Anti-Jakobinerkriegs theilweis nur dem Abzug vom Arbeitslohn und seiner Herabdrückung selbst unter das physische Minimum geschuldet waren; d.h dem Wegzahlen eines Theils des normalen Arbeitslohns an den Grundeigenthümer. Verschiedne Umstände, unter andrem die Depreciation des Geldes, die Handhabung der Armengesetze in den Ackerbaubezirken u. s. w. hatten diese Operation ermöglicht, zur selben Zeit wo die Einkünfte der Pächter enorm stiegen und die Grundeigenthümer sich fabelhaft bereicherten. Ja, eins der Hauptargumente für Einführung der Kornzölle, von Seiten so der Pächter wie der Grundeigenthümer, war der, daß es physisch unmöglich sei, den Arbeitslohn der Ackerbautaglöhner noch tiefer zu senken. Dieser Zustand hat sich im wesentlichen nicht verändert, und in England, wie in allen europäischen Ländern, geht nach wie vor ein Theil des normalen Arbeitslohns in die Grundrente ein. Als Graf Shaftesbury, damals Lord Ashley, einer der philantropischen Aristokraten, so außerordentlich bewegt wurde durch die Lage der englischen Fabrikarbeiter, und sich in der Zehnstunden-Agitation zu ihrem parlamentarischen Wortführer aufwarf, publicirten die Wortführer der Industriellen aus Rache eine Statistik über den Lohn der Ackerbautaglöhner auf den ihm gehörigen Dörfern (s. Buch I, Kap. XXIII, 5, e: das britische Ackerbauproletariat), welche klar zeigte, wie ein Theil der Grundrente dieses Philantropen bloß aus dem Raub besteht, den seine Pächter für ihn an dem Arbeitslohn der Ackerbauarbeiter vollziehn. Diese Veröffentlichung ist auch deswegen interessant, weil die darin enthaltnen Thatsachen dem schlimmsten, was die Ausschüsse 1814 und 15 enthüllten, sich kühn an die Seite stellen dürfen. So oft die Umstände eine momentane Steigerung des Arbeitslohns der Ackerbautaglöhner erzwingen, erschallt dann auch das Geschrei der Pächter, daß eine Erhöhung des Arbeitslohns auf sein normales Niveau, wie es in andren Industriezweigen gilt, unmöglich sei und sie ruiniren müsse ||168| ohne gleichzeitige Herabsetzung der Grundrente. Hierin ist also das Geständniß enthalten, daß unter dem Namen Grundrente ein Abzug am Arbeitslohn von den Pächtern gemacht und an den Grundeigenthümer weggezahlt wird. Von 1849-59 z. B. stieg in England der Arbeitslohn der Ackerbau-Arbeiter in Folge eines Zusammenflusses überwältigender Umstände, wie: der Exodus aus Irland, der die Zufuhr von Ackerbau-Arbeitern von dort abschnitt; außerordentliche Absorption von Ackerbau-Bevölkerung durch die Fabrikindustrie; Kriegsnachfrage für Soldaten; außerordentliche Auswanderung nach Australien und den Vereinigten Staaten (Kalifornien), und andre Gründe, die hier nicht näher zu erwähnen sind. Gleichzeitig, mit Ausnahme der ungünstigen Ernten von 1854-56, fielen die Durchschnittspreise des Getreides während dieser Periode um mehr als 16 %. Die Pächter schrieen nach Herabsetzung der Renten. Es gelang ihnen in einzelnen Fällen. Im Durchschnitt scheiterten sie mit dieser Forderung. Sie nahmen Zuflucht zur Herabsetzung der Produktionskosten, u. a. durch massenhafte Einführung des lokomobilen Dampfs und neuer Maschinerie, die zum Theil Pferde ersetzte und aus der Wirthschaft verdrängte, zum Theil aber auch durch Freisetzung von Ackerbau-Taglöhnern eine künstliche Ueberbevölkerung und daher neues Sinken des Lohns hervorbrachte. Und dies geschah, trotz der allgemeinen relativen Abnahme der Ackerbau-Bevölkerung während dieses Decenniums, verglichen mit dem Wachsthum der Gesammtbevölkerung, und trotz der absoluten Abnahme der Ackerbau-Bevölkerung in einigen reinen Agrikulturdistrikten.32) Ebenso sagte Fawcett, damals Professor der politischen Oekonomie zu Cambridge, gestorben 1884 als Generalpostmeister, auf dem Social Science Congress, 12. Oktober 1865: „Die Ackerbautaglöhner fingen an auszuwandern, und die Pächter begannen sich zu beklagen, sie würden nicht im Stande sein, so hohe Renten zu bezahlen, wie sie zu zahlen gewohnt waren, weil die Arbeit theurer wurde in Folge der Auswanderung.“ Hier also ist die hohe Bodenrente direkt identificirt mit niedrigem Arbeitslohn. Und soweit die Höhe des Bodenpreises durch diesen die Rente vermehrenden Umstand bedingt ist, ist Werthsteigerung des Bodens identisch mit Entwerthung der Arbeit, Höhe des Bodenpreises mit Niedrigkeit des Preises der Arbeit. |

|169| Dasselbe gilt für Frankreich. „Der Pachtpreis steigt, weil der Preis des Brots, des Weins, des Fleisches, der Gemüse und des Obsts auf der einen Seite steigt, und auf der andern der Preis der Arbeit unverändert bleibt. Wenn ältere Leute die Rechnungen ihrer Väter vergleichen, was uns um ungefähr 100 Jahre zurückbringt, so werden sie finden, daß damals der Preis eines Arbeitstags im ländlichen Frankreich genau derselbe war wie heute. Der Preis des Fleisches hat sich seitdem verdreifacht … Wer ist das Opfer dieser Umwälzung? Ist es der Reiche, der Eigenthümer der Pachtung ist, oder der Arme, der sie bearbeitet? … Die Steigerung der Pachtpreise ist ein Beweis eines öffentlichen Unglücks.“ (Du Mécanisme de la Société en France et en Angleterre. Par M. Rubichon. 2me édit. Paris 1837. p. 101.)

Beispiele von Rente als Folge des Abzugs einerseits vom Durchschnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:

Der oben citirte Morton, Landagent und landwirthschaftlicher Ingenieur, sagt, man habe in vielen Gegenden die Bemerkung gemacht, daß die Rente für große Pachtungen niedriger ist als für kleinere, weil „die Konkurrenz für die letztern gewöhnlich größer ist als für die erstern, und weil kleine Pächter, die selten im Stande sind, sich auf irgend ein andres Geschäft zu werfen als die Landwirthschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind, von der sie selbst wissen, daß sie zu hoch ist, gedrängt von der Nothwendigkeit ein passenderes Geschäft zu finden.“ (John C. Morton, The Resources of Estates. London 1858. p. 116.)

Dieser Unterschied soll sich jedoch in England allmälig verwischen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade unter der Klasse der kleinen Pächter viel zu thun hat. Derselbe Morton gibt ein Beispiel, wo offenbar Abzug vom Arbeitslohn des Pächters selbst, und daher noch sicherer der Leute, die er beschäftigt, in die Grundrente eingeht. Nämlich bei Pachtungen unter 70-80 acres (30-34 Hektaren), die keinen zweispännigen Pflug halten können. „Wenn nicht der Pächter mit seinen eignen Händen ebenso fleißig arbeitet wie irgend ein Arbeiter, kann er bei seiner Pachtung nicht bestehn. Wenn er die Ausführung der Arbeit seinen Leuten überläßt, und sich darauf beschränkt sie blos zu beaufsichtigen, so wird er höchst wahrscheinlich sehr bald finden, daß er außer Stande ist seine Rente zu zahlen.“ (l. c., p. 118.) Morton schließt daher, daß, wenn nicht die Pächter in der Gegend sehr arm sind, die Pachtungen nicht unter 70 acres groß sein sollten, sodaß der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann. |

|170| Außerordentliche Weisheit des Herrn Léonce de Lavergne, Membre de l'Institut et de la Société Centrale d'Agriculture. In seiner Economie Rurale de l'Angleterre, (citirt nach der englischen Uebersetzung, London 1855) macht er folgenden Vergleich des jährlichen Vortheils vom Rindvieh, das in Frankreich arbeitet und in England nicht, weil ersetzt durch Pferde (p. 42):

Frankreich:Milch4Mill.£England:Milch16Mill.£
Fleisch16"£Fleisch20"£
Arbeit8"£Arbeit-"£
28Mill.£.36Mill.£.

Nun kommt aber hier das höhere Produkt heraus, weil nach seiner eignen Angabe die Milch in England noch einmal so theuer ist als in Frankreich, während er für Fleisch dieselben Preise in beiden Ländern annimmt (p. 35); also wird das englische Milchprodukt reducirt auf 8 Mill. £ und das Gesammtprodukt auf 28 Mill. £ wie in Frankreich. Es ist in der That etwas stark, wenn Herr Lavergne gleichzeitig die Produktmassen und die Preisdifferenzen in seiner Rechnung eingehn läßt, sodaß, wenn England gewisse Artikel theurer producirt als Frankreich, was höchstens einen größern Profit für Pächter und Grundeigenthümer bedeutet, dies als ein Vorzug der englischen Agrikultur erscheint.

Daß Herr Lavergne nicht nur die ökonomischen Erfolge der englischen Landwirthschaft kennt, sondern auch an die Vorurtheile der englischen Pächter und Grundbesitzer glaubt, beweist er p. 48: „Ein großer Nachtheil ist gewöhnlich mit Getreidepflanzen verbunden … sie erschöpfen den Boden, der sie trägt.“ Herr Lavergne glaubt nicht nur, daß andre Pflanzen das nicht thun; er glaubt, daß Futterkräuter und Wurzelkräuter den Boden bereichern: „Futterpflanzen ziehn die Hauptelemente ihres Wachsthums aus der Atmosphäre, während sie dem Boden mehr zurückgeben als sie ihm entziehn; sie helfen also sowohl direkt, wie durch ihre Verwandlung in thierischen Dünger, in doppelter Weise den Schaden ersetzen, den Getreidepflanzen und andre erschöpfende Ernten angerichtet haben; es ist daher Grundsatz, daß sie mit diesen Ernten mindestens wechseln sollten; hierin besteht die Norfolk Rotation.“ (p. 50, 51.)

Kein Wunder, wenn Herr Lavergne, der dem englischen ländlichen Gemüth diese Märchen glaubt, ihm auch glaubt, daß seit Aufhebung der Kornzölle der Lohn der englischen Landtagelöhner seine frühere Anormalität verloren hat. Siehe was wir früher darüber gesagt Buch I, Kap. XXIII, 5, p. 701-729. Doch hören wir ||171| auch noch Herrn John Bright's Rede in Brimingham, 14. December 1865. Nachdem er gesprochen von den 5 Mill. Familien, die im Parlament gar nicht vertreten sind, fährt er fort: „Unter diesen ist 1 Mill., oder eher mehr als 1 Mill. im Vereinigten Königreich, die in der unglücklichen Liste der Paupers aufgeführt werden. Dann ist noch eine andre Million, die sich noch eben über dem Pauperismus hält, aber stets in Gefahr schwebt auch Paupers zu werden. Günstiger ist ihre Lage und ihre Aussichten nicht. Nun betrachtet einmal die unwissenden niedrigern Schichten dieses Theils der Gesellschaft. Betrachtet ihre ausgestoßne Lage, ihre Armuth, ihre Leiden, ihre vollendete Hoffnungslosigkeit. Selbst in den Vereinigten Staaten, selbst in den Südstaaten während der Herrschaft der Sklaverei, hatte jeder Neger den Glauben, daß ihm irgend einmal ein Jubeljahr bevorstände. Aber für diese Leute, für diese Masse der niedrigsten Schichten in unserm Lande, besteht, ich bin hier es auszusprechen, weder der Glaube an irgend eine Besserung noch selbst ein Sehnen darnach. Haben Sie neulich in den Zeitungen eine Notiz gelesen über John Cross, einen Akkerbautaglöhner in Dorsetshire? Er arbeitete 6 Tage in der Woche, hatte ein vortreffliches Zeugniß von seinem Beschäftiger, für den er 24 Jahre für 8 sh. Wochenlohn gearbeitet hatte. John Cross hatte eine Familie von 7 Kindern aus diesem Lohn in seiner Hütte zu unterhalten. Um seine kränkliche Frau und ihren Säugling zu wärmen, nahm er – gesetzlich gesprochen, glaube ich, stahl er sie – eine hölzerne Hürde zum Werth von 6 d. Für dies Vergehn wurde er von den Friedensrichtern zu 14 oder 20 Tagen Gefängniß verurtheilt. Ich kann Ihnen sagen, daß viele Tausende von Fällen wie der von John Cross im ganzen Lande zu finden sind, und besonders im Süden, und daß ihre Lage derart ist, daß bisher der aufrichtigste Forscher nicht im Stande gewesen ist das Geheimniß zu lösen, wie sie Leib und Seele zusammenhalten. Und nun werfen Sie Ihre Augen über das ganze Land und betrachten Sie diese 5 Mill. Familien und den verzweifelten Zustand dieser Schicht davon. Kann man nicht in Wahrheit sagen, daß die vom Stimmrecht ausgeschloßne Masse der Nation schanzt und immer wieder schanzt und fast keine Ruhe kennt? Vergleichen Sie sie mit der herrschenden Klasse – aber wenn ich das thue, so wird man mich des Kommunismus anklagen … aber vergleichen Sie diese große sich abarbeitende und stimmrechtlose Nation mit dem Theil, den man als die herrschenden Klassen ansehn kann. Sehn Sie ihren Reichthum an, ihren Prunk, ihren Luxus. Sehn Sie ||172| ihre Mattigkeit – denn auch unter ihnen ist Mattigkeit, aber es ist die Mattigkeit des Ueberdrusses – und sehn Sie, wie sie von Ort zu Ort eilen, als ob es nur gelte neue Vergnügen zu entdecken.“ (Morning Star, 15. December 1865.)

Es ist im Nachfolgenden gezeigt, wie Mehrarbeit und daher Mehrprodukt überhaupt mit Grundrente, diesem wenigstens auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, quantitativ und qualitativ specifisch bestimmten Theil des Mehrprodukts verwechselt wird. Die naturwüchsige Basis der Mehrarbeit überhaupt, d. h. eine Naturbedingung, ohne welche sie nicht möglich ist, ist die, daß die Natur, – sei es in Produkten des Landes, pflanzlichen oder thierischen, sei es in Fischereien etc. – die nöthigen Unterhaltsmittel gewährt bei Anwendung einer Arbeitszeit, die nicht den ganzen Arbeitstag verschlingt. Diese naturwüchsige Produktivität der agrikolen Arbeit (worin hier einfach sammelnde, jagende, fischende, Vieh züchtende eingeschlossen) ist die Basis aller Mehrarbeit; wie alle Arbeit zunächst und ursprünglich auf Aneignung und Produktion der Nahrung gerichtet ist. (Das Thier gibt ja zugleich Fell zum Wärmen in kälterm Klima; außerdem Höhlenwohnungen etc.)

Dieselbe Konfusion zwischen Mehrprodukt und Bodenrente findet sich anders ausgedrückt bei Herrn Dove. Ursprünglich sind Ackerbauarbeit und industrielle Arbeit nicht getrennt; die zweite schließt sich an die erste an. Die Mehrarbeit und das Mehrprodukt des ackerbauenden Stamms, der Hausgemeinde oder Familie umfaßt sowohl agrikole wie industrielle Arbeit. Beide gehn Hand in Hand. Jagd, Fischerei, Ackerbau sind unmöglich ohne entsprechende Instrumente. Weben, Spinnen etc. werden zuerst betrieben als agrikole Nebenarbeiten.

Wir haben früher gezeigt, daß wie die Arbeit des einzelnen Arbeiters in nothwendige und Mehrarbeit zerfällt, so man die Gesammtarbeit der Arbeiterklasse derart theilen kann, daß der Theil, der die Gesammtlebensmittel für die Arbeiterklasse producirt (eingeschlossen die hierfür erheischten Produktionsmittel) die nothwendige Arbeit für die ganze Gesellschaft verrichtet. Die von dem ganzen übrigen Theil der Arbeiterklasse verrichtete Arbeit kann als Mehrarbeit betrachtet werden. Aber die nothwendige Arbeit schließt keineswegs bloß agrikole Arbeit ein, sondern auch die Arbeit, die alle übrigen Produkte producirt, die in den Durchschnittskonsum des Arbeiters nothwendig eingehn. Auch verrichten die einen, gesellschaftlich gesprochen, bloß nothwendige ||173| Arbeit, weil die andern bloß Mehrarbeit verrichten, und umgekehrt. Es ist dies nur Theilung der Arbeit zwischen ihnen. Ebenso verhält es sich mit der Theilung der Arbeit zwischen agrikolen und industriellen Arbeitern überhaupt. Dem rein industriellen Charakter der Arbeit auf der einen Seite entspricht der rein agrikole auf der andern. Diese rein agrikole Arbeit ist keineswegs naturwüchsig, sondern selbst ein Produkt, und zwar ein sehr modernes, keineswegs überall erreichtes, der gesellschaftlichen Entwicklung, und entspricht einer ganz bestimmten Produktionsstufe. Ebenso wie ein Theil der agrikolen Arbeit sich vergegenständlicht in Produkten, die entweder nur dem Luxus dienen, oder Rohstoffe für Industrien bilden, keineswegs aber in die Nahrung, geschweige in die Nahrung der Massen eingehn, so wird andrerseits ein Theil der industriellen Arbeit vergegenständlicht in Produkten, die zu den nothwendigen Konsumtionsmitteln sowohl der agrikolen wie der nichtagrikolen Arbeiter dienen. Es ist falsch, diese industrielle Arbeit – vom gesellschaftlichen Standpunkt – als Mehrarbeit aufzufassen. Sie ist zum Theil ebenso nothwendige Arbeit wie der nothwendige Theil der agrikolen. Sie ist auch nur verselbständigte Form eines Theils der früher mit der agrikolen Arbeit naturwüchsig verbundnen industriellen Arbeit, nothwendige gegenseitige Ergänzung der jetzt von ihr getrennten rein agrikolen Arbeit. (Rein materiell betrachtet produciren z. B. 500 mechanische Weber in viel höherm Grade Surplus-Gewebe, d. h. mehr als zu ihrer eignen Kleidung erheischt ist.)

Es ist endlich bei der Betrachtung der Erscheinungsformen der Grundrente, d. h. des Pachtgeldes, das für die Benutzung des Bodens, sei es zu produktiven, sei es zu konsumtiven Zwecken, unter dem Titel der Grundrente dem Grundbesitzer gezahlt wird, festzuhalten, daß der Preis von Dingen, die an und für sich keinen Werth haben, d. h. nicht das Produkt der Arbeit sind, wie der Boden, oder die wenigstens nicht durch Arbeit reproducirt werden können, wie Alterthümer, Kunstwerke bestimmter Meister etc., durch sehr zufällige Kombinationen bestimmt werden kann. Um ein Ding zu verkaufen, dazu gehört nichts als daß es monopolisirbar und veräußerlich ist.

Es sind drei Hauptirrthümer, die bei der Behandlung der Grundrente zu vermeiden sind und die die Analyse trüben.

1) Die Verwechslung der verschiednen Formen der Rente, die ||174|verschiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Produktionsprocesses entsprechen.

Welches immer die specifische Form der Rente sei, alle Typen derselben haben das gemein, daß die Aneignung der Rente die ökonomische Form ist, worin sich das Grundeigenthum realisirt, und daß ihrerseits die Grundrente ein Grundeigenthum, Eigenthum bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des Erdballs voraussetzt; sei nun der Eigenthümer die Person, die das Gemeinwesen repräsentirt, wie in Asien, Egypten etc., oder sei dies Grundeigenthum nur Accidens des Eigenthums bestimmter Personen an den Personen der unmittelbaren Producenten, wie beim Sklaven- oder Leibeignensystem, oder sei es reines Privateigenthum von Nichtproducenten an der Natur, bloßer Eigenthumstitel am Boden, oder endlich sei es ein Verhältniß zum Boden welches, wie bei Kolonisten und kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolirten und nicht social entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlossen scheint in der Aneignung und Produktion der Produkte bestimmter Bodenstücke durch die unmittelbaren Producenten.

Diese Gemeinsamkeit der verschiednen Formen der Rente – ökonomische Realisirung des Grundeigenthums zu sein, der juristischen Fiktion, kraft deren verschiedne Individuen bestimmte Theile des Erdballs ausschließlich besitzen – läßt die Unterschiede übersehn.

2) Alle Grundrente ist Mehrwerth, Produkt von Mehrarbeit. Sie ist noch direkt Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der Naturalrente. Daher der Irrthum, daß die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Rente, die stets Ueberschuß über den Profit, d. h. über einen Werttheil der Waare ist, der selbst aus Mehrwerth (Mehrarbeit) besteht – daß dieser besondre und specifische Bestandtheil des Mehrwerths dadurch erkärt sei, daß man die allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwerth und Profit überhaupt erklärt. Diese Bedingungen sind: Die unmittelbaren Producenten müssen über die Zeit hinaus arbeiten, die zur Reproduktion ihrer eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist. Sie müssen Mehrarbeit überhaupt verrichten. Dies ist die subjektive Bedingung. Aber die objektive ist, daß sie auch Mehrarbeit verrichten können; daß die Naturbedingungen derart sind, daß ein Theil ihrer disponiblen Arbeitszeit zu ihrer Reproduktion und Selbsterhaltung als Producenten hinreicht, daß die Produktion ihrer nothwendigen Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft konsumirt. Die Fruchtbarkeit der Natur bildet hier eine Grenze, einen Ausgangspunkt, eine Basis. Andrerseits bildet die Entwick||175|lung der gesellschaftlichen Produktivkraft ihrer Arbeit die andre. Noch näher betrachtet, da die Produktion der Nahrungsmittel die allererste Bedingung ihres Lebens und aller Produktion überhaupt ist, muß die in dieser Produktion aufgewandte Arbeit, also die agrikole Arbeit im weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein, damit nicht die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von Nahrungsmitteln für die unmittelbaren Producenten absorbirt wird; also agrikole Mehrarbeit und daher agrikoles Mehrprodukt möglich sei. Weiter entwickelt, daß die agrikole Gesammtarbeit – nothwendige und Mehrarbeit – eines Theils der Gesellschaft hinreicht, um die nothwendigen Nahrungsmittel für die ganze Gesellschaft, also auch für die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen; daß also diese große Theilung der Arbeit zwischen Ackerbauern und Industriellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der Ackerbauern, die Nahrung produciren, und denen, die Rohstoffe produciren. Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungsproducenten für sie selbst in nothwendige und Mehrarbeit zerfällt, stellt sie so, in Bezug auf die Gesellschaft, die nur zur Produktion der Nahrungsmittel erheischte nothwendige Arbeit dar. Dasselbe findet übrigens statt bei aller Theilung der Arbeit innerhalb der ganzen Gesellschaft, im Unterschied von der Theilung der Arbeit innerhalb der einzelnen Werkstatt. Es ist die zur Produktion besondrer Artikel – zur Befriedigung eines besondren Bedürfnisses der Gesellschaft für besondre Artikel nothwendige Arbeit. Ist diese Vertheilung proportionell, so werden die Produkte der verschiednen Gruppen zu ihren Werthen (bei weitrer Entwicklung zu ihren Produktionspreisen) verkauft, oder aber zu Preisen die, durch allgemeine Gesetze bestimmte, Modifikationen dieser Werthe resp. Produktionspreise sind. Es ist in der That das Gesetz des Werths, wie es sich geltend macht, nicht in Bezug auf die einzelnen Waaren oder Artikel, sondern auf die jedesmaligen Gesammtprodukte der besondren, durch die Theilung der Arbeit verselbständigten gesellschaftlichen Produktionssphären; sodaß nicht nur auf jede einzelne Waare nur die nothwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern daß von der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit nur das nöthige proportionelle Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist. Denn Bedingung bleibt der Gebrauchswerth. Wenn aber der Gebrauchswerth bei der einzelnen Waare davon abhängt, daß sie an und für sich ein Bedürfniß befriedigt, so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse davon, daß sie dem quantitativ bestimmten gesellschaftlichen Bedürfniß für jede besondre Art von Produkt ||176| adäquat, und die Arbeit daher im Verhältniß dieser gesellschaftlichen Bedürfnisse, die quantitativ umschrieben sind, in die verschiednen Produktionssphären proportionell vertheilt ist. (Dieser Punkt heranzuziehn bei der Vertheilung des Kapitals in die verschiednen Produktionssphären.) Das gesellschaftliche Bedürfniß, d. h. der Gebrauchswerth auf gesellschaftlicher Potenz, erscheint hier bestimmend für die Quota der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit, die den verschiednen besondren Produktionssphären anheimfallen. Es ist aber nur dasselbe Gesetz, das sich schon bei der einzelnen Waare zeigt, nämlich: daß ihr Gebrauchswerth Voraussetzung ihres Tauschwerths und damit ihres Werths ist. Dieser Punkt hat mit dem Verhältniß zwischen nothwendiger und Mehrarbeit nur soviel zu thun, daß mit Verletzung dieser Proportion der Werth der Waare, also auch der in ihm steckende Mehrwerth, nicht realisirt werden kann. Z. B. es sei proportionell zu viel Baumwollgewebe producirt, obgleich in diesem Gesammtprodukt von Gewebe nur die unter den gegebnen Bedingungen dafür nothwendige Arbeitszeit realisirt. Aber es ist überhaupt zu viel gesellschaftliche Arbeit in diesem besondren Zweig verausgabt; d. h. ein Theil des Produkts ist nutzlos. Das Ganze verkauft sich daher nur, als ob es in der nothwendigen Proportion producirt wäre. Diese quantitative Schranke der auf die verschiednen besondren Produktionssphären verwendbaren Quoten der gesellschaftlichen Arbeitszeit ist nur weiter entwickelter Ausdruck des Werthgesetzes überhaupt; obgleich die nothwendige Arbeitszeit hier einen andern Sinn enthält. Es ist nur so und soviel davon nothwendig zur Befriedigung des gesellschaftlichen Bedürfnisses. Die Beschränkung tritt hier ein durch den Gebrauchswerth. Die Gesellschaft kann, unter den gegebnen Produktionsbedingungen, nur soviel von ihrer Gesammtarbeitszeit auf diese einzelne Art von Produkt verwenden. Aber die subjektiven und objektiven Bedingungen von Mehrarbeit und Mehrwerth überhaupt, haben mit der bestimmten Form, sei es des Profits, sei es der Rente nichts zu thun. Sie gelten für den Mehrwerth als solchen, welche besondre Form er immer annehme. Sie erklären die Grundrente daher nicht.

3) Gerade bei der ökonomischen Verwerthung des Grundeigenthums, bei der Entwicklung der Grundrente, tritt als besonders eigenthümlich dies hervor, daß ihr Betrag durchaus nicht durch Dazuthun ihres Empfängers bestimmt ist, sondern durch die von seinem Zuthun unabhängige Entwicklung der gesellschaftlichen Arbeit, an der er keinen Theil nimmt. Es wird daher leicht etwas ||177| als Eigenthümlichkeit der Rente (und des Agrikulturprodukts überhaupt) gefaßt, was auf Basis der Waarenproduktion, und näher der kapitalistischen Produktion, die in ihrem ganzen Umfang Waarenproduktion ist, allen Produktionszweigen und allen ihren Produkten gemeinschaftlich ist.

Die Höhe der Bodenrente (und mit ihr der Werth des Bodens) entwikkelt sich im Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung als Resultat der gesellschaftlichen Gesammtarbeit. Einerseits wächst damit der Markt und die Nachfrage nach Bodenprodukten, andrerseits unmittelbar die Nachfrage nach Grund und Boden selbst, als konkurrirender Produktionsbedingung für alle möglichen, auch nicht agrikolen Geschäftszweige. Näher, die Rente, und damit der Werth des Bodens, um nur von der eigentlichen Ackerbaurente zu sprechen, entwickelt sich mit dem Markt für das Bodenprodukt, und daher mit dem Wachsthum der nicht agrikolen Bevölkerung; mit ihrem Bedürfniß und ihrer Nachfrage theils für Nahrungsmittel, theils für Rohstoffe. Es liegt in der Natur der kapitalistischen Produktionsweise, daß sie die ackerbauende Bevölkerung fortwährend vermindert im Verhältniß zur nichtackerbauenden, weil in der Industrie (im engern Sinn) das Wachsthum des konstanten Kapitals, im Verhältniß zum variablen, verbunden ist mit dem absoluten Wachsthum, obgleich der relativen Abnahme, des variablen Kapitals; während in der Agrikultur das variable Kapital absolut abnimmt, das zur Exploitation eines bestimmten Bodenstücks erfordert ist; also nur wachsen kann, soweit neuer Boden bebaut wird, dies aber wieder voraussetzt noch größres Wachsthum der nicht agrikolen Bevölkerung.

In der That liegt hier nicht eine dem Ackerbau und seinen Produkten eigenthümliche Erscheinung vor. Vielmehr gilt dasselbe auf Basis der Waarenproduktion und ihrer absoluten Form, der kapitalistischen Produktion, für alle andren Produktionszweige und Produkte.

Diese Produkte sind Waaren, Gebrauchswerthe, die einen Tauschwerth und zwar einen realisirbaren, in Geld verwandelbaren Tauschwerth besitzen nur in dem Umfang, worin andre Waaren ein Aequivalent für sie bilden, andre Produkte ihnen als Waaren und als Werthe gegenübertreten; in dem Umfang also, worin sie nicht producirt werden als unmittelbare Subsistenzmittel für ihre Producenten selbst, sondern als Waaren, als Produkte, die nur durch Verwandlung in Tauschwerth (Geld), durch ihre Veräußerung, zu Gebrauchswerthen werden. Der Markt für diese Waaren entwickelt sich durch die ||178| gesellschaftliche Theilung der Arbeit; die Scheidung der produktiven Arbeiten verwandelt ihre respektiven Produkte wechselseitig in Waaren, in Aequivalente für einander, macht sie sich wechselseitig als Markt dienen. Es ist dies durchaus nichts den Agrikulturprodukten Eigenthümliches.

Die Rente kann sich als Geldrente nur entwickeln auf Basis der Waarenproduktion, näher der kapitalistischen Produktion, und sie entwickelt sich in demselben Maß, worin die agrikole Produktion Waarenproduktion wird; also in demselben Maß, worin sich die nichtagrikole Produktion ihr gegenüber selbständig entwickelt; denn in demselben Maß wird das Ackerbauprodukt Waare, Tauschwerth und Werth. In demselben Maß, wie sich mit der kapitalistischen Produktion die Waarenproduktion entwickelt, und daher die Produktion von Werth, entwickelt sich die Produktion von Mehrwerth und Mehrprodukt. Aber in demselben Maß, wie letztre sich entwickelt, entwickelt sich die Fähigkeit des Grundeigenthums, einen wachsenden Theil dieses Mehrwerths, vermittelst seines Monopols an der Erde, abzufangen, daher den Werth seiner Rente zu steigern, und den Preis des Bodens selbst. Der Kapitalist ist noch selbstthätiger Funktionär in der Entwicklung dieses Mehrwerths und Mehrprodukts. Der Grundeigenthümer hat nur den so ohne sein Zuthun wachsenden Antheil am Mehrprodukt und Mehrwerth abzufangen. Dies ist das Eigenthümliche seiner Stellung, nicht aber dies, daß der Werth der Bodenprodukte und daher des Bodens immer wächst in dem Maß wie der Markt sich dafür erweitert, die Nachfrage zunimmt und mit ihr die Waarenwelt, die dem Bodenprodukt gegenübersteht, also in andren Worten die Masse der nicht agrikolen Waarenproducenten und der nicht agrikolen Waarenproduktion. Da dies aber ohne sein Zuthun geschieht, erscheint es bei ihm als etwas specifisches, daß Werthmasse, Masse des Mehrwerths und Verwandlung eines Theils dieses Mehrwerths in Bodenrente von dem gesellschaftlichen Produktionsproceß, von der Entwicklung der Waarenproduktion überhaupt abhängt. Daher will z. B. Dove hieraus die Rente entwickeln. Er sagt, die Rente hängt ab nicht von der Masse des agrikolen Produkts sondern von seinem Werth; dieser aber hängt ab von der Masse und der Produktivität der nicht agrikolen Bevölkerung. Dies gilt aber von jedem andern Produkt, daß es sich nur als Waare entwickelt theils mit der Masse, theils mit der Mannigfaltigkeit, der Reihe andrer Waaren, die Aequivalente dafür bilden. Es ist dies schon bei der allgemeinen Darstellung des Werths gezeigt worden. Einer ||179|seits hängt die Tauschfähigkeit eines Produkts überhaupt ab von der Vielfachheit der Waaren die außer ihm existiren. Andrerseits hängt davon im besondren ab die Masse, worin es selbst als Waare producirt werden kann.

Kein Producent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer, isolirt betrachtet, producirt Werth oder Waare. Sein Produkt wird nur Werth und Waare in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammenhang. Erstens, soweit es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit erscheint, also seine eigne Arbeitszeit als Theil der gesellschaftlichen Arbeitszeit überhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche Charakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt aufgeprägter gesellschaftlicher Charakter, in seinem Geldcharakter und in seiner durch den Preis bestimmten allgemeinen Austauschbarkeit.

Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären, Mehrwerth oder in noch bornirterer Fassung Mehrprodukt überhaupt erklärt wird, so wird hier andrerseits das Versehen begangen, einen Charakter, der allen Produkten als Waaren und Werthen zukommt, den Ackerbauprodukten ausschließlich zuzuschreiben. Noch mehr wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des Werths auf die Realisirung eines bestimmten Waarenwerths zurückgegangen wird. Jede Waare kann ihren Werth nur realisiren im Cirkulationsproceß, und ob und wie weit sie ihn realisirt hängt von den jedesmaligen Marktbedingungen ab.

Es ist also nicht das Eigenthümliche der Grundrente, daß die Agrikulturprodukte sich zu Werthen und als Werthe entwickeln, d. h. daß sie als Waaren den andern Waaren, und die nicht agrikolen Produkte ihnen als Waaren gegenübertreten, oder daß sie sich als besondre Ausdrücke gesellschaftlicher Arbeit entwickeln. Das Eigenthümliche ist, daß mit den Bedingungen, worin sich die Agrikulturprodukte als Werthe (Waaren) entwickeln, und mit den Bedingungen der Realisation ihrer Werthe, auch die Macht des Grundeigenthums sich entwickelt, einen wachsenden Theil dieser ohne sein Zuthun geschaffnen Werthe sich anzueignen, ein wachsender Theil des Mehrwerths sich in Grundrente verwandelt.

Quelle: MEGA II/15: Das Kapital Kritik der politischen Ökonomie, Dritter Band, Seite 602-627