MEGA/II/15/MEGA2-II-15-0690.html

DREIUNDVIERZIGSTES KAPITEL.
Die Differentialrente II. – Dritter Fall: Steigender Produktionspreis.

❲Steigender Produktionspreis setzt voraus, daß die Produktivität der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur wenn die auf A gelegten 2 1 2  £ weniger als 1 qr., oder die 5 £ weniger als 2 qrs. produziren, oder wenn ein noch schlechterer Boden als A in Bebauung genommen werden muß, kann der als regulirend angenommene Produktionspreis über 3 £ per qr. steigen.

Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität der ersten Kapitalanlage von 2 1 2  £ abgenommen hätte. Dieser Fall kommt oft genug vor. Z. B. wenn bei oberflächlichem Pflügen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirthschaftung abnehmende Erträge gibt, und dann der durch tieferes Pflügen emporgeworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere ||247| Erträge als früher liefert. Aber dieser Specialfall gehört, genau genommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der ersten Kapitalanlage von 2 1 2  £ bedingt für die bessern Bodenarten, selbst wenn dort die Verhältnisse analog angenommen werden, ein Fallen der Differentialrente I; hier aber betrachten wir nur die Differentialrente II. Da aber der vorliegende Specialfall nicht vorkommen kann, ohne daß die Differentialrente II bereits als bestehend vorausgesetzt wird, und in der That die Rückwirkung einer Modifikation von Differentialrente I auf II darstellt, geben wir ein Beispiel davon.

Boden-AcresKapital-Pro-Produk-ProduktVer-Er-Korn-Geld-Rent-
artanlagefittions-kaufs-tragrenterenterate
kostenpreis
£££qrs.££qrs.£
A12 1 2  + 2 1 2 16 1 2  + 1 1 4  = 1 3 4 3 3 7 6000
B12 1 2  + 2 1 2 161 1 2  + 2 1 2  = 3 1 2 3 3 7 121 3 4 6120 %
C12 1 2  + 2 1 2 161 1 2  + 3 3 4  = 5 1 4 3 3 7 183 1 2 12240 %
D12 1 2  + 2 1 2 162 1 2  + 5 1 2  = 73 3 7 245 1 4 18360 %
2017 1 2 6010 1 2 36240 %

Die Geldrente, wie der Geldertrag, sind dieselben wie in Tabelle II. Der gestiegne regulirende Produktionspreis ersetzt genau, was an der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in umgekehrtem Verhältniß variiren, ist selbstverständlich, daß das Produkt beider dasselbe bleibt.

Im obigen Fall war angenommen, daß die Produktivkraft der zweiten Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produktivität der ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir für die zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der ersten ursprünglichen zukam, wie in folgender

Boden-AcresKapital-Pro-Produk-ProduktVer-Er-RenteRate des
artanlagefittions-kaufs-tragKornGeldSurplus-
kostenpreisprofits
£££qrs.££qrs.£
A12 1 2  + 2 1 2  = 516 1 2  + 1 = 1 1 2 46000
B12 1 2  + 2 1 2  = 5161 1 2  + 2 = 34121 1 2 6120 %
C12 1 2  + 2 1 2  = 5161 1 2  + 3 = 4 1 2 418312240 %
D12 1 2  + 2 1 2  = 5162 1 2  + 4 = 64244 1 2 18360 %
£ 20qrs. 1560936240 % |

|248| Auch hier bedingt der in demselben Verhältniß steigende Produktionspreis, daß die Abnahme in der Produktivität für Ertrag wie Geldrente voll aufgewogen wird.

Rein tritt der dritte Fall nur hervor bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, während die der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall überall angenommen, konstant bleibt. Hier wird Differentialrente I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der Differentialrente II entspringenden Antheil. Wir geben zwei Beispiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage auf 1 2 , in der zweiten auf 1 4 reducirt.

Boden-AcresKapital-Pro-Produk-ProduktVer-Er-RenteRate des
artanlagefittions-kaufs-tragKornGeldSurplus-
kostenpreisprofits
£££qrs.££qrs.£
A12 1 2  + 2 1 2  = 5161 +    1 2  = 1 1 2 46000
B12 1 2  + 2 1 2  = 5162 + 1 1 2  = 34121 1 2 6120 %
C12 1 2  + 2 1 2  = 5163 + 1 1 2  = 4 1 2 418312240 %
D12 1 2  + 2 1 2  = 5164 + 2 1 2  = 64244 1 2 18360 %
£ 20qrs. 1560936240 %

Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur daß die Abnahme der Produktivität in VIII auf die erste, in IX auf die zweite Kapitalanlage fällt.

Boden-AcresKapital-Pro-Produk-ProduktVer-Er-RenteRate des
artanlagefittions-kaufs-tragKornGeldSurplus-
kostenpreisprofits
£££qrs.££qrs.£
A12 1 2  + 2 1 2  = 5161 +    1 4  = 1 1 4 4 4 5 6000
B12 1 2  + 2 1 2  = 5162 +    1 2  = 2 1 2 4 4 5 121 1 4 6120 %
C12 1 2  + 2 1 2  = 5163 +    3 4  = 3 3 4 4 4 5 182 1 2 12240 %
D12 1 2  + 2 1 2  = 5164 + 1 1 2  = 54 4 5 243 3 4 18360 %
202412 1 2 607 1 2 36240 %

Auch in dieser Tabelle bleiben Gesammtertrag, Geldrental und Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VIII, weil abermals Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältniß variirt haben, die Kapitalanlage aber dieselbe geblieben ist.

Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktionspreis möglichen Fall, nämlich wenn ein bisher die Bebauung nicht lohnender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird? |

|249| Nehmen wir an, ein solcher Boden, den wir mit a bezeichnen wollen, käme in Konkurrenz. Dann würde der bisher rentelose Boden A eine Rente abwerfen, und die obigen Tabellen VII, VIII und X würden dann folgende Gestalt annehmen:

Boden-AcresKapitalPro-Prod.-ProduktVer-Er-RenteSteigerung
artfitK.kaufs-trag
preis
£££qrs.££qrs.£
a12 1 2  + 5161 1 2  + 1 1 4  = 1 1 2 46001 + 0
A12 1 2  + 2 1 2 161 1 2  + 1 1 4  = 1 3 4 47 1 4 11 + 1
B12 1 2  + 2 1 2 161 1 2  + 2 1 2  = 3 1 2 414281 + 7
C12 1 2  + 2 1 2 161 1 2  + 3 3 4  = 5 1 4 4213 3 4 151 + 2 × 7
D12 1 2  + 2 1 2 162 1 2  + 5 1 2  = 74285 1 2 221 + 3 × 7
30197611 1 2 46
Boden-AcresKapitalPro-Prod.-ProduktVer-Er-RenteSteigerung
artfitK.kaufs-trag
preis
£££qrs.££qrs.£
a12 1 2  + 516   1 2  + 1 = 1 1 4 4 4 5 6001 1 5  + 0
A12 1 2  + 2 1 2 16 1 2  + 1 = 1 1 2 4 4 5 7 1 5 1 4 1 1 5 1 1 5  + 1 1 5
B12 1 2  + 2 1 2 161 1 2  + 2 = 34 4 5 14 2 5 1 3 4 8 2 5 1 1 5  + 7 1 5
C12 1 2  + 2 1 2 161 1 2  + 3 = 4 1 2 4 4 5 21 3 5 2 1 4 15 3 5 1 1 5  + 2 × 7 1 5
D12 1 2  + 2 1 2 162 1 2  + 4 = 64 4 5 28 4 5 4 3 4 22 4 5 1 1 5  + 3 × 7 1 5
53016 1 4 78948
Boden-AcresKapitalPro-Prod.-ProduktVer-Er-RenteSteigerung
artfitK.kaufs-trag
preis
£££qrs.££qrs.£
a12 1 2  + 5161 + 1 1 4  = 1 1 8 5 1 3 600 1 5  + 0
A12 1 2  + 2 1 2 161 + 1 1 4  = 1 1 4 5 1 3 6 2 3 1 8 2 3 1 5  +    2 3
B12 1 2  + 2 1 2 162 + 1 1 2  = 2 1 2 5 1 3 13 1 3 1 3 8 7 1 3 2 3  + 6 2 3
C12 1 2  + 2 1 2 163 + 1 3 4  = 3 3 4 5 1 3 202 5 8 14 2 3  + 2 × 6 2 3
D12 1 2  + 2 1 2 164 + 1 = 55 1 3 26 2 3 3 7 8 20 2 3 2 3  + 3 × 6 2 3
3013 5 8 72 2 3 842 2 3

Durch die Einschiebung von Boden a entsteht eine neue Differentialrente I; auf dieser neuen Grundlage entwickelt sich dann die Differentialrente II ebenfalls in veränderter Gestalt. Der Boden a ||250| hat in jeder der drei obigen Tabellen eine verschiedne Fruchtbarkeit; die Reihe der proportionell steigenden Fruchtbarkeiten beginnt erst mit A. Demgemäß verhält sich auch die Reihe der steigenden Renten. Die Rente des schlechtesten rentetragenden, früher rentelosen Bodens bildet eine Konstante, die allen höheren Renten einfach zuaddirt wird; erst nach Abzug dieser Konstanten tritt bei den höheren Renten die Reihe der Differenzen klar hervor, und ihr Parallelismus mit der Fruchtbarkeitsreihe der Bodenarten. In allen Tabellen verhalten sich die Fruchtbarkeiten, von A bis D, wie 1 : 2 : 3 : 4, und dementsprechend die Renten: in VII a,  wie 1 : 1 + 7 : 1 + 2 × 7 : 1 + 3 × 7, in VIII a,  wie 1 1 5  : 1 1 5  + 7 1 5  : 1 1 5  + 2 × 7 1 5  : 1 1 5  + 3 × 7 1 5 , in X a,  wie 2 3  :  2 3  + 6 2 3  :  2 3  + 2 × 6 2 3  :  2 3  + 3 × 6 2 3 .

Kurz: ist die Rente von A = n, und die Rente des Bodens von nächst höherer Fruchtbarkeit = n + m, so ist die Reihe: wie n : n + m : n + 2m : n + 3m u. s. w. – F. E.❳

❲Da der obige dritte Fall im Manuskript nicht ausgearbeitet war – es steht nur der Titel da – so blieb es Aufgabe des Herausgebers, dies wie vorstehend so gut es ging zu ergänzen. Es bleibt ihm aber auch noch übrig, aus der ganzen bisherigen Untersuchung der Differentialrente II in ihren drei Hauptfällen und neun Unterfällen die sich ergebenden allgemeinen Schlüsse zu ziehn. Für diesen Zweck aber passen die im Manuskript gegebnen Beispiele nur wenig. Sie nehmen erstens Bodenstücke in Vergleich, deren Erträge, für gleichgroße Flächen, sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4; also Unterschiede, die schon von vorn herein stark übertreiben, und die im Verlauf der sich auf dieser Grundlage entwickelnden Annahmen und Berechnungen zu vollständig gewaltsamen Zahlenverhältnissen führen. Zweitens aber erwecken sie einen durchaus falschen Schein. Wenn für Fruchtbarkeitsgrade, die sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4 etc., sich Renten ergeben von der Reihe 0 : 1 : 2 : 3 etc., so fühlt man sich sofort versucht, die zweite Reihe aus der ersten abzuleiten, und die Verdopplung, Verdreifachung etc. der Renten aus der Verdopplung, Verdreifachung u. s. w. der Gesammterträge zu erklären. Dies wäre aber durchaus unrichtig. Die Renten verhalten sich wie 0 : 1 : 2 : 3 : 4 auch dann, wenn sich die Fruchtbarkeitsgrade verhalten wie n : n + 1 : n + 2 : n + 3 : n + 4; die Renten verhalten sich nicht wie die Fruchtbarkeitsgrade, sondern wie die Fruchtbarkeitsunterschiede, von dem rentelosen Boden als dem Nullpunkt an gerechnet. |

|251| Die Tabellen des Originals mußten zur Erklärung des Textes gegeben werden. Um aber für die unten folgenden Resultate der Untersuchung eine anschauliche Grundlage zu erhalten, gebe ich in Folgendem eine neue Reihe von Tabellen, worin die Erträge in Bushels ( 1 8 Quarter oder 36,35 Liter) und Schillingen (= Mark) angegeben sind.

Die erste Tabelle (XI) entspricht der früheren Tabelle I. Sie gibt die Erträge und Renten für fünf Bodenqualitäten A–E, bei einer erstenKapitalanlage von 50 sh., was mit 10 sh. Profit = 60 sh. Gesammt-Produktionskosten per Acre ausmacht. Die Kornerträge sind niedrig angesetzt: 10, 12, 14, 16, 18 Bushels per Acre. Der sich ergebende regulirende Produktionspreis ist 6 sh. per Bushel.

Die folgenden 13 Tabellen entsprechen den in diesem und den beiden vorigen Kapiteln behandelten drei Fällen der Differentialrente II, bei einer zusätzlichen Kapitalanlage auf demselben Boden von 50 sh. per Acre, bei konstantem, fallendem und steigendem Produktionspreis. Jeder dieser Fälle wird wieder dargestellt, wie er sich gestaltet 1) bei gleichbleibender, 2) bei fallender, 3) bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage gegenüber der ersten. Dabei ergeben sich einige noch besonders zu veranschaulichende Varianten.

Bei FallI:konstanter Produktionspreis, haben wir:
Variante1:Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage
(Tabelle XII.)
"2:Fallende Produktivität. Diese kann stattfinden nur wenn
auf Boden A keine zweite Anlage gemacht wird. Und zwar
entweder
a) so, daß Boden B ebenfalls keine Rente aufbringt (Ta-
belle XIII) oder
b) so, daß Boden B nicht ganz rentelos wird (Tab. XIV.)
Variante3:Steigende Produktivität. (Tabelle XV.) Auch dieser Fall
schließt zweite Kapitalanlage auf Boden A aus.
Bei FallII:Fallender Produktionspreis, haben wir:
Variante1:Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle
XVI.)
"2:Fallende Produktivität (Tabelle XVII.) Diese beiden Va-
rianten bedingen, daß Boden A außer Konkurrenz tritt,
Boden B rentelos wird und den Produktionspreis regulirt.
"3:Steigende Produktivität (Tabelle XVIII.) Hier bleibt Boden
A regulirend. |

|252| Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten möglich; Boden A kann rentelos und preisregulirend bleiben, oder aber, es tritt eine geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz und regulirt den Preis, wobei A dann Rente abwirft.

Erste Modalität: Boden A bleibt regulirend.

Variante1:Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle
XIX.) Dies ist unter den Voraussetzungen nur zulässig,
wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt.
"2:Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XX.); dies
schließt gleichbleibende Produktivität der ersten Anlage
nicht aus.
"3:Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XXI);
dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage.

Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqualität tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.

Variante1:Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle
XXII.)
"2:Fallende Produktivität (Tabelle XXIII.)
"3:Steigende Produktivität (Tabelle XXIV.)

Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen des Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Wir lassen jetzt die Tabellen folgen.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A601066000
B60126721212
C6014684242 × 12
D6016696363 × 12
E60186108484 × 12
12010 × 12

Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden.

Erster Fall: Bei konstant bleibendem Produktionspreis.

Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage. |

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A60 + 60 = 12010 + 10 = 20612000
B60 + 60 = 12012 + 12 = 2461442424
C60 + 60 = 12014 + 14 = 286168482 × 24
D60 + 60 = 12016 + 16 = 326192723 × 24
E60 + 60 = 12018 + 18 = 366216964 × 24
24010 × 24

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; auf Boden A keine zweite Anlage.

1) Wenn Boden B rentelos wird.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A601066000
B60 + 60 = 12012 +   8= 20612000
C60 + 60 = 12014 +   9 1 3  = 23 1 3 61402020
D60 + 60 = 13016 + 10 2 3  = 26 2 3 6160402 × 20
E60 + 60 = 12018 + 20 = 306180603 × 20
1206 × 20

2) Wenn Boden B nicht ganz rentelos wird.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A601066000
B60 + 60 = 12012 +   9 = 21612666
C60 + 60 = 12014 + 10 1 2  = 24 1 2 6147276 + 21
D60 + 60 = 12016 + 12  = 286168486 + 2 × 21
E60 + 60 = 12018 + 13 1 2  = 31 1 2 6189696 + 3 × 21
1504 × 6 + 6 × 21

Variante III: Bei steigender Produktivität der 2. Kapitalanlage; auf Boden A auch hier keine zweite Anlage. |

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A601066000
B60 + 60 = 12012 + 15  = 2761624242
C60 + 60 = 12014 + 17 1 2  = 31 1 2 61896942 + 27
D60 + 60 = 12016 + 20 = 3662169627
E60 + 60 = 12018 + 22 1 2  = 40 1 2 624312327
3304 × 42 + 6 × 27

Zweiter Fall: Bei fallendem Produktionspreis.

Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage. Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
B60 + 60 = 12012 + 12 = 24512000
C60 + 60 = 12014 + 14 = 2851402020
D60 + 60 = 12016 + 16 = 325160402 × 20
E60 + 60 = 12018 + 18 = 365180603 × 20
1206 × 20

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
B60 + 60 = 12012 +   9 1 2  = 215 5 7 12000
C60 + 60 = 12014 + 10 1 2  = 24 1 2 5 5 7 1402020
D60 + 60 = 12016 + 12 = 285 5 7 160402 × 20
E60 + 60 = 12018 + 13 1 2  = 31 1 2 5 5 7 180603 × 20
1206 × 20

Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A bleibt in Konkurrenz. Boden B trägt Rente. |

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A60 + 60 = 12010 + 15 = 254 4 5 12000
B60 + 60 = 12012 + 18 = 304 4 5 1442424
C60 + 60 = 12014 + 21 = 354 4 5 168482 × 24
D60 + 60 = 12016 + 24 = 404 4 5 192723 × 24
E60 + 60 = 12018 + 27 = 454 4 5 216964 × 24
24010 × 24

Dritter Fall: Bei steigendem Produktionspreis.

A. Wenn Boden A rentelos und preisregulirend bleibt.

Variante 1:Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage;
was abnehmende Produktivität der ersten Anlage bedingt.
Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A60 + 60 = 1205 + 12 1 2  = 17 1 2 6 6 7 12000
B60 + 60 = 1206 + 15 = 216 6 7 1442424
C60 + 60 = 1207 + 17 1 2  = 24 1 2 6 6 7 168482 × 24
D60 + 60 = 1208 + 20 = 286 6 7 192723 × 24
E60 + 60 = 1209 + 22 1 2  = 31 1 2 6 6 7 216964 × 24
24010 × 24
Variante 2:Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; was
gleichbleibender Produktivität der ersten nicht ausschließt.
Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A60 + 60 = 12010 + 5 = 15812000
B60 + 60 = 12012 + 6 = 1881442424
C60 + 60 = 12014 + 7 = 218168482 × 24
D60 + 60 = 12016 + 8 = 248192723 × 24
E60 + 60 = 12018 + 9 = 278216964 × 24
24010 × 24 |
|256| Variante 3:Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage,
was, unter den Voraussetzungen, fallende der ersten
Anlage bedingt.
Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
A60 + 60 = 1205 + 12 1 2  = 17 1 2 6 6 7 12000
B60 + 60 = 1206 + 15 = 216 6 7 1442424
C60 + 60 = 1207 + 17 1 2  = 24 1 2 6 6 7 168482 × 24
D60 + 60 = 1208 + 20 = 206 6 7 192723 × 24
E60 + 60 = 1209 + 22 1 2  = 31 1 2 6 6 7 216964 × 24
24010 × 24

und Boden A demnach Rente abwirft. Dies läßt für alle Varianten gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage zu.

Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
a120167 1 2 12000
A60 + 60 = 12010 + 10 = 207 1 2 1503030
B60 + 60 = 12012 + 12 = 247 1 2 180602 × 30
C60 + 60 = 12014 + 14 = 287 1 2 210903 × 30
D60 + 60 = 12016 + 16 = 327 1 2 2401204 × 30
E60 + 60 = 12018 + 18 = 367 1 2 2701505 × 30
45015 × 30

Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
a12015812000
A60 + 60 = 12010 +   7 1 2  = 17 1 2 81402020
B60 + 60 = 12012 +   9 = 2181684820 + 28
C60 + 60 = 12014 + 10 1 2  = 24 1 2 81967620 +   2 × 28
D60 + 60 = 12016 + 12 = 28822410420 +   3 × 28
E60 + 60 = 12018 + 13 1 2  = 31 1 2 825213220 +   4 × 28
3805 × 20 + 10 × 28 |

|257| Variante 3: Steigende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

Boden-Produktions-ProduktVer-Er-RenteRentsteige-
artkostenBushelskaufs-tragrung
preis
sh.sh.sh.sh.
a60 + 60 = 12010 + 12 1 2  = 167 1 2 12000 3 4
A60 + 60 = 12010 + 12 1 2  = 22 1 2 7 1 2 168 3 4 48 3 4 15 +33 3 4
B60 + 60 = 12012 + 15 1 2  = 277 1 2 202 1 2 82 1 2 15 +   2 × 33 3 4
C60 + 60 = 12014 + 17 1 2  = 31 1 2 7 1 2 236 1 4 116 1 4 15 +   3 × 33 3 4
D60 + 60 = 12016 + 20 1 2  = 367 1 2 27015015 +   4 × 33 3 4
E60 + 60 = 12018 + 22 1 2  = 40 1 2 7 1 2 303 3 4 183 3 4 15 +   5 × 33 3 4
581 1 4 5 × 15 + 15 × 33 3 4

Diese Tabellen ergeben nun folgendes.

Zunächst, daß die Reihe der Renten sich genau verhält wie die Reihe der Fruchtbarkeitsunterschiede, den rentelosen, regulirenden Boden als Nullpunkt genommen. Nicht die absoluten Erträge, sondern nur die Ertragsdifferenzen sind für die Rente bestimmend. Ob die verschiednen Bodenarten 1, 2, 3, 4, 5 Bushel, ob sie 11, 12, 13, 14, 15 Bushel per Acre Ertrag liefern, die Renten sind in beiden Fällen, der Reihe nach, 0, 1, 2, 3, 4 Bushel, resp. deren Geldertrag.

Weit wichtiger aber ist das Resultat in Beziehung auf die Gesammt-Rentenerträge bei wiederholter Kapitalanlage auf demselben Boden.

In fünf Fällen aus den untersuchten dreizehn verdoppelt sich mit der Kapitalanlage auch die Gesammtsumme der Renten; statt 10 × 12 sh. wird sie 10 × 24 sh. = 240 sh. Diese Fälle sind:

Fall I, konstanter Preis, Variante I: gleichbleibende Produktionssteigerung (Tabelle XII).

Fall II, fallender Preis, Variante III: wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XVIII).

Fall III, steigender Preis, erste Modalität, wo Boden A regulirend bleibt, in allen drei Varianten (Tabelle XIX, XX, XXI).

In vier Fällen steigt die Rente um mehr als das Doppelte, nämlich:

Fall I, Variante III, konstanter Preis, aber wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XV). Die Rentensumme steigt auf 330 sh.

Fall III, zweite Modalität, wo Boden A Rente abwirft, in allen drei Varianten (Tabelle XXII, Rente = 15 × 30 = 450 sh.; Tab. XXIII, Rente = 5 × 20 + 10 × 28 = 380 sh.; Tabelle XXIV, Rente = 5 + 15 × 33 3 4 = 581 1 4 sh. |

|258| In einem Fall steigt sie, aber nicht auf den doppelten Betrag der bei der ersten Kapitalanlage abfallenden Rente:

Fall I, konstanter Preis, Variante II: fallende Produktivität der zweiten Anlage, unter Bedingungen wo B nicht ganz rentelos wird (Tabelle XIV, Rente = 4 × 6 + 6 × 21 = 150 sh.).

Endlich, nur in drei Fällen bleibt die Gesammtrente bei zweiter Kapitalanlage, für alle Bodenarten zusammen, auf demselben Stand wie bei der ersten Anlage (Tabelle XI); es sind dies die Fälle wo Boden A außer Konkurrenz gesetzt und Boden B regulirend und damit rentelos wird. Die Rente für B fällt also nicht nur weg, sie wird auch von jedem folgenden Glied der Rentenreihe abgezogen; dadurch ist das Ergebnis bedingt. Diese Fälle sind:

Fall I, Variante II, wenn die Bedingungen der Art sind, daß Boden A ausfällt. (Tabelle XIII.) Die Rentensumme ist 6 × 20, also = 10 × 12 = 120 wie in Tabelle XI.

Fall II, Variante I und II. Hier fällt Boden A nach den Voraussetzungen nothwendig aus (Tabelle XVI und XVII) und die Rentensumme ist wieder 6 × 20 = 10 × 12 = 120 sh.

Dies heißt also: in der großen Mehrzahl aller möglichen Fälle steigt die Rente, sowohl per Acre des rentetragenden Bodens, wie namentlich in ihrer Gesammtsumme, in Folge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden. Nur in 3 Fällen aus dreizehn untersuchten bleibt ihre Gesammtsumme unverändert. Es sind dies die Fälle, wo die niedrigste, bisher rentelose und regulirende Bodenqualität außer Konkurrenz und die nächsthöhere an ihre Stelle tritt, also rentelos wird. Aber auch in diesen Fällen steigen die Renten auf den besten Bodenarten gegen die der ersten Kapitalanlage geschuldeten; wenn die Rente für C von 24 auf 20 fällt, so steigt die für D und E von 36 und 48 auf 40 und 60 sh.

Ein Fall der Gesammtrenten unter den Stand bei erster Kapitalanlage (Tab. XI) wäre nur möglich, wenn außer Boden A auch Boden B aus der Konkurrenz schiede, und Boden C regulirend und rentelos würde.

Je mehr Kapital also auf den Boden verwandt wird, je höher die Entwicklung des Ackerbaus und der Civilisation überhaupt in einem Lande steht, desto höher steigen die Renten per Acre sowohl wie die Gesammtsumme der Renten, desto riesiger wird der Tribut, den die Gesellschaft den Großgrundbesitzern in der Gestalt von Surplusprofiten zahlt – solange die einmal in Bebauung genommenen Bodenarten alle konkurrenzfähig bleiben.

Dies Gesetz erklärt die wunderbare Lebenszähigkeit der Klasse | |259| der großen Grundbesitzer. Keine Gesellschaftsklasse lebt so verschwenderisch, keine nimmt so, wie diese, ein Recht auf einen hergebrachten „standesgemäßen“ Luxus in Anspruch, einerlei woher das Geld dazu kommt, keine häuft so leichten Herzens Schulden über Schulden auf. Und doch fällt sie immer wieder auf die Füße – Dank dem in den Boden gesteckten Kapital andrer Leute, das ihr Renten einträgt, ganz außer allem Verhältniß zu den Profiten, die der Kapitalist daraus zieht.

Dasselbe Gesetz erklärt aber auch, warum diese Lebenszähigkeit des großen Grundbesitzers allmälig sich erschöpft.

Als die englischen Kornzölle 1846 abgeschafft wurden, glaubten die englischen Fabrikanten, sie hätten dadurch die grundbesitzende Aristokratie in Paupers verwandelt. Statt dessen wurde sie reicher als je zuvor. Wie ging das zu? Sehr einfach. Erstens wurde von nun an von den Pächtern kontraktlich verlangt, daß sie 12 £ statt 8 £ jährlich auf den Acre auslegen sollten, und zweitens bewilligten sich die auch im Unterhaus sehr zahlreich vertretnen Grundherrn eine starke Staatssubvention zur Drainirung und sonstigen permanenten Verbesserung ihrer Ländereien. Da keine totale Verdrängung des schlechtesten Bodens stattfand, sondern höchstens eine, auch meist nur zeitweilige, Verwendung zu andern Zwekken, stiegen die Renten im Verhältniß der gesteigerten Kapitalanlage, und die Grundaristokratie war besser daran als je vorher.

Aber alles ist vergänglich. Die transoceanischen Dampfschiffe und die nord- und südamerikanischen und indischen Eisenbahnen brachten ganz eigenthümliche Landstrecken in die Lage, auf den europäischen Kornmärkten zu konkurriren. Da waren einerseits die nordamerikanischen Prairien, die argentinischen Pampas, Steppen, von der Natur selbst urbar gemacht für den Pflug, jungfräulicher Boden, der auf Jahre hinaus selbst bei primitiver Kultur und ohne Dünger reichliche Erträge bot. Und da waren die Ländereien der russischen und indischen kommunistischen Gemeinwesen, die einen Theil ihres Produkts, und zwar einen stets wachsenden, verkaufen mußten, um Geld zu erhalten für die Steuern, die der erbarmungslose Despotismus des Staats ihnen abzwang – oft genug durch Tortur. Diese Produkte wurden verkauft ohne Rücksicht auf die Produktionskosten, verkauft für den Preis den der Händler bot, weil der Bauer absolut Geld haben mußte zum Zahlungstermin. Und gegen diese Konkurrenz – des jungfräulichen Steppenbodens wie des unter der Steuerschraube erliegenden russischen und in ||260| dischen Bauern konnte der europäische Pächter und Bauer bei den alten Renten nicht aufkommen. Ein Theil des Bodens in Europa kam definitiv für den Kornbau außer Konkurrenz, die Renten fielen überall, unser zweiter Fall, Variante II: fallender Preis und fallende Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen, wurde die Regel für Europa, und daher der Agrarierjammer von Schottland bis Italien und Südfrankreich bis nach Ostpreußen. Glücklicher Weise ist noch lange nicht alles Steppenland in Bebauung genommen; es ist noch übrig genug vorhanden um den ganzen europäischen großen Grundbesitz zu ruiniren und den kleinen obendrein. - F. E.❳

Die Rubriken, worunter die Rente zu behandeln, sind diese:

A. Differentialrente.

1) Begriff der Differentialrente. Illustration an Wasserkraft. Uebergang zur eigentlichen Ackerbaurente.

2) Differentialrente I, entspringend aus verschiedner Fruchtbarkeit verschiedner Bodenstücke.

3) Differentialrente II entspringend aus successiver Kapitalanlage auf demselben Boden. Zu untersuchen ist Differentialrente II

a) bei stationärem,

b) bei fallendem,

c) bei steigendem Produktionspreis.

Und ferner

d) Verwandlung von Surplusprofit in Rente.

4) Einfluß dieser Rente auf die Profitrate.

B. Absolute Rente.

C. Der Bodenpreis.

D. Schlußbetrachtungen über die Grundrente.

Als allgemeines Resultat bei der Betrachtung der Differentialrente überhaupt ergibt sich:

Erstens: Die Bildung von Surplusprofiten kann auf verschiednen Wegen erfolgen. Einerseits auf Basis der Differentialrente I, d. h. auf Basis der Anlage des gesammten Agrikulturkapitals auf einer Bodenfläche, welche aus Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit besteht. Ferner als Differentialrente II, auf Basis der verschiednen Differentialproduktivität successiver Kapitalanlagen auf demselben Boden, d. h. hier größrer Produktivität, z. B. in qrs. Weizen, als mit derselben Kapitalanlage auf dem geringsten, rentelosen, aber den Produktionspreis regulirenden Boden bewirkt wird. Wie diese ||261| Surplusprofite aber auch entstehn mögen, ihre Verwandlung in Rente, also ihre Uebertragung vom Pächter auf den Grundeigenthümer, setzt als vorausgehende Bedingung stets voraus, daß die verschiednen wirklichen individuellen Produktionspreise (d. h. unabhängig von dem allgemeinen, den Markt regulirenden Produktionspreis) welche die Theilprodukte der einzelnen successiven Kapitalanlagen besitzen, vorher zu einem individuellen Durchschnittsproduktionspreis ausgeglichen werden. Der Ueberschuß des allgemeinen, regulirenden Produktionspreises des Produkts eines Acre über diesen seinen individuellen Durchschnittsproduktionspreis bildet und mißt die Rente per Acre. Bei Differentialrente I sind die Differentialresultate an und für sich unterscheidbar, weil sie auf unterschiednen, außer und nebeneinander liegenden Bodentheilen, bei einer als normal angenommenen Kapitalauslage per Acre und ihr entsprechender Normalbebauung stattfinden. Bei der Differentialrente II müssen sie erst unterscheidbar gemacht werden; sie müssen in der That in die Differentialrente I rückverwandelt werden und dies kann nur in der angegebnen Weise geschehn. Nehmen wir z. B. die Tabelle III, S. 226.

Boden B gibt für die erste Kapitalanlage von 2 1 2  £ 2 qrs. per Acre, und für die zweite gleich große, 1 1 2  qrs.; zusammen 3 1 2  qrs. auf demselben Acre. Es ist diesen 3 1 2  qrs., die auf demselben Boden gewachsen, nicht anzusehn, was davon Produkt der Kapitalanlage I und was der Kapitalanlage II ist. Sie sind in der That das Produkt des Gesammtkapitals von 5 £; und die wirkliche Thatsache ist nur die, daß ein Kapital von 2 1 2  £ 2 qrs. ergab, und eins von 5 £ nicht 4 sondern 3 1 2 . Der Fall wäre ganz derselbe, wenn die 5 £ 4 qrs. ergäben, so daß die Erträge beider Kapitalanlagen gleich wären, oder auch 5 qrs., sodaß die zweite Kapitalanlage einen Ueberschuß von 1 qr. ergeben würde. Der Produktionspreis der ersten 2 qrs. ist 1 1 2  £ per qr., und der der zweiten 1 1 2  qr. ist 2 £ per qr. Die 3 1 2  qrs. zusammen kosten daher 6 £. Dies ist der individuelle Produktionspreis des Gesammtprodukts, und macht im Durchschnitt 1 £ 14 2 7 sh. per qr., sage rund 1 3 4  £. Bei dem durch den Boden A bestimmten allgemeinen Produktionspreis von 3 £ gibt dies einen Surplusprofit von 1 1 4  £ per qr., und also für 3 1 2  qrs. zusammen 4 3 8  £. Bei dem Durchschnittsproduktionspreis von B stellt sich dies dar in rund 1 1 2  qrs. Der Surplusprofit von B stellt sich also dar in einem aliquoten Theil des Produkts von B, den 1 1 2  qrs., die die Rente in Korn ausgedrückt bilden, und die sich nach dem allge ||262|meinen Produktionspreis zu 4 1 2  £ verkaufen. Aber umgekehrt ist das überschüssige Produkt eines Acre von B über das eines Acre von A nicht ohne weitres Darstellung von Surplusprofit, und daher Surplusprodukt. Nach der Voraussetzung producirt der Acre B 3 1 2  qrs., der Acre A nur 1 qr. Das überschüssige Produkt auf B ist also 2 1 2  qrs., aber das Surplusprodukt ist nur 1 1 2  qrs.; denn auf B ist das doppelte Kapital angelegt wie auf A, und daher sind die Produktionskosten hier doppelt. Fände auf A ebenfalls Anlage von 5 £ statt, und die Rate der Produktivität bliebe gleich, so wäre das Produkt 2 qrs. statt 1, und es würde sich so zeigen, daß das wirkliche Surplusprodukt gefunden wird durch Vergleichung, nicht von 3 1 2 und 1, sondern von 3 1 2 und 2; daß es also nicht 2 1 2 sondern nur 1 1 2  qr. ist. Ferner aber, wenn B eine dritte Portion Kapital von 2 1 2  £ anlegte, die nur 1 qr. ergäbe, also dieses qr. 3 £ kostete, wie auf A, so würde dessen Verkaufspreis von 3 £ nur die Produktionskosten decken, nur den Durchschnittsprofit abwerfen aber keinen Surplusprofit, also auch nichts, was sich in Rente verwandeln könnte. Das Produkt per Acre einer beliebigen Bodenart, mit dem Produkt per Acre des Bodens A verglichen, zeigt weder an, ob es das Produkt gleicher Kapitalanlage oder größrer ist, noch ob das zuschüssige Produkt nur den Produktionspreis deckt, oder ob es höherer Produktivität des zuschüssigen Kapitals geschuldet ist.

Zweitens: Bei abnehmender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlagen, deren Grenze, soweit die Neubildung von Surplusprofit in Betracht kommt, diejenige Kapitalanlage ist, die nur die Produktionskosten deckt, d. h. die das qr. so theuer producirt wie dieselbe Kapitalanlage auf einem Acre des Bodens A, also nach der Voraussetzung zu 3 £, folgt aus dem eben Entwickelten: daß die Grenze, wo die Gesammtkapitalanlage auf den Acre von B keine Rente mehr bilden würde, die ist, wo der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Produkts per Acre von B auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.

Wenn B nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zahlen, also keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so erhöht dies zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis per qr., afficirt aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen gebildeten Surplusprofit, eventuell die Rente. Denn der Durchschnittsproduktionspreis bleibt immer unter dem von A, und wenn der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. ||263| im selben Verhältniß zu, sodaß der Gesammtüberschuß des Preises konstant bleibt.

Im angenommenen Fall produciren die zwei ersten Kapitalanlagen von 5 £ auf B 3 1 2  qrs., also nach der Voraussetzung 1 1 2  qrs. Rente = 4 1 2  £. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 2 1 2  £ hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. producirt, so ist der Gesammtproduktionspreis (incl. 20 % Profit) der 4 1 2  qrs. = 9 £; also der Durchschnittspreis per qr. = 2 £. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. auf B ist also gestiegen von 1 5 7  £ auf 2 £, der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulirenden Preis von A, also gefallen von 1 2 7  £ auf 1 £. Aber 1 × 4 1 2  = 4 1 2  £, ganz wie früher 1 2 7  × 3 1 2  = 4 1 2  £.

Nehmen wir an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapitalanlage von je 2 1 2  £ auf B gemacht würde, die das qr. nur zu seinem allgemeinen Produktionspreis producirte, so wäre das Gesammtprodukt per Acre jetzt 6 1 2  qrs., und deren Produktionskosten 15 £. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr. für B wäre wieder gestiegen von 1 £ auf 2 4 13  £, und der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulirenden Produktionspreis von A, wäre wieder gefallen von 1 £ auf 9 13  £. Aber diese 9 13  £ wären nun zu berechnen auf 6 1 2  qrs. statt auf 4 1 2 . Und 9 13  × 6 1 2  = 1 × 4 1 2  = 4 1 2  £.

Es folgt daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhöhung des regulirenden Produktionspreises nöthig ist, um zuschüssige Kapitalanlagen auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermöglichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört, Surplusprofit zu liefern, und nur noch den Durchschnittsprofit abwirft. Es folgt ferner, daß hier die Summe des Surplusprofits per Acre dieselbe bleibt, wie sehr immer der Surplusprofit per qr. abnehme; diese Abnahme wird stets ausgeglichen durch entsprechende Zunahme der per Acre producirten qrs. Damit der durchschnittliche Produktionspreis auf den allgemeinen Produktionspreis sich erhebe (also hier auf 3 £ steige für Boden B) müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen höhern Produktionspreis hat als den regulirenden von 3 £. Aber man wird sehn, daß selbst dies nicht ohne weiteres hinreicht, um den Durchschnittsproduktionspreis per qr. für B auf den allgemeinen Produktionspreis von 3 £ hinaufzutreiben.

Nehmen wir an, es wären auf Boden B producirt worden:

1) 3 1 2  qrs. wie vorhin zu 6 £ Produktionspreis; also zwei ||264|Kapitalanlagen von je 2 1 2  £, die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.

2) 1 qr. zu 3 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis gleich wäre dem regulirenden Produktionspreis.

3) 1 qr. zu 4 £; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis 25 % höher ist als der regulirende Preis.

Wir hätten dann 5 1 2  qrs. per Acre zu 13 £, bei einer Kapitalanlage von 10 £; vier Mal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht drei Mal das Produkt der ersten Kapitalanlage.

5 1 2  qrs. zu 13 £ gibt 2 4 11  £ Durchschnittsproduktionspreis per qr., also beim regulirenden Produktionspreis von 3 £ einen Ueberschuß von 7 11  £ per qr., der sich in Rente verwandeln kann. 5 1 2  qrs. zum Verkauf zum regulirenden Preis von 3 £ geben 16 1 2  £. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 £ bleiben 3 1 2  £ Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durchschnittsproduktionspreis des qrs. für B, also zu 2 4 11  £ per qr. berechnet, 1  qr. repräsentiren. Die Geldrente wäre um 1 (pf) gefallen, die Kornrente um ungefähr 1 2  qr., aber trotzdem, daß die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Surplusprofit, sondern weniger als den Durchschnittsprofit producirt, existirt nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an, daß außer der Kapitalanlage 3) auch die unter 2) über dem regulirenden Produktionspreis producirt, so ist die Gesammtproduktion: 3 1 2  qrs. zu 6 £ + 2 qrs. zu 8 £, zusammen 5 1 2  qrs. zu 14 £ Produktionskosten. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. wäre 2  (pf) und ließe einen Ueberschuß von 5 11  (pf). Die 5 1 2  qrs., verkauft zu 3 £, ergeben 16 1 2  £; davon ab die 14 £ Produktionskosten, läßt 2 1 2  £ für Rente. Dies gäbe beim jetzigen durchschnittlichen Produktionspreis auf B 55 56  qr. Es fällt also noch immer Rente ab, obwohl weniger als vorher.

Es zeigt uns dies jedenfalls, daß auf den bessern Ländereien mit zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als der regulirende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern nur abnehmen muß, und zwar im Verhältniß, einerseits des aliquoten Theils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesammten Kapitalauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Fruchtbarkeit. Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch unter dem regulirenden Preis, und ließe daher immer noch einen, in Rente verwandelbaren Surplusprofit.

Nehmen wir nun an, daß der Durchschnittspreis des qr. von B ||265|zusammenfällt mit dem allgemeinen Produktionspreis, in Folge von vier successiven Kapitalanlagen (2 1 2 , 2 1 2 , 5 und 5 £) mit abnehmender Produktivität.

KapitalPro-Er-ProduktionskostenVerkaufs-Er-Surplus für Rente
fittragpr. Qr.Zusammenpreistrag
££qrs.££££Qrs.£
1)2 1 2 1 2 21 1 2 33613
2)2 1 2 1 2 1 1 2 2334 1 2 1 2 1 1 2
3)511 1 2 4634 1 2 1 2 ─1 1 2
4)5116633─1─3
1536181800

Der Pächter verkauft hier jedes qr. zu seinem individuellen Produktionspreis, und daher die Gesammtzahl der qrs. zu ihrem Durchschnittsproduktionspreis per qr., der mit dem regulirenden Preis von 3 £ zusammenfällt. Er macht daher auf sein Kapital von 15 £ nach wie vor einen Profit von 20 % = 3 £. Aber die Rente ist verschwunden. Wo ist der Ueberschuß hingekommen bei dieser Ausgleichung der individuellen Produktionspreise jedes qr. mit dem allgemeinen Produktionspreis?

Der Surplusprofit auf die ersten 2 1 2  £ war 3 £; auf die zweiten 2 1 2  £ war er 1 1 2  £; zusammen Surplusprofit auf 1 3 des vorgeschoßnen Kapitals, also auf 5 £ = 4 1 2  £ = 90 %.

Bei Kapitalanlage 3) geben 5 £ nicht nur keinen Surplusprofit, sondern ihr Produkt von 1 1 2  qr., zum allgemeinen Produktionspreis verkauft, gibt ein Minus von 1 1 2  £. Endlich bei Kapitalanlage 4) von ebenfalls 5 £ gibt ihr Produkt von 1 qr., zum allgemeinen Produktionspreis verkauft, ein Minus von 3 £. Beide Kapitalanlagen zusammen ergeben also ein Minus von 4 1 2  £, gleich dem Surplusprofit von 4 1 2  £, der sich auf Kapitalanlagen 1) und 2) ergab.

Die Surplus- und Minus-Profite gleichen sich aus. Daher verschwindet die Rente. In der That ist dies aber nur möglich, weil die Elemente des Mehrwerths, die Surplusprofit oder Rente bildeten, jetzt in die Bildung des Durchschnittsprofits eingehn. Der Pächter macht diesen Durchschnittsprofit von 3 £ auf 15 £ oder von 20 % auf Kosten der Rente.

Die Ausgleichung des individuellen Durchschnitts-Produktionspreises von B zum allgemeinen, den Marktpreis regulirenden Produktionspreis von A setzt voraus, daß die Differenz, um welche ||266| der individuelle Preis des Produkts der ersten Kapitalanlagen unter dem regulirenden Preis steht, mehr und mehr aufgewogen und zuletzt ausgeglichen wird durch die Differenz, um welche das Produkt der spätern Kapitalanlagen über den regulirenden Preis zu stehn kommt. Was als Surplusprofit erscheint, so lange das Produkt der ersten Kapitalanlagen für sich verkauft wird, wird so nach und nach Theil ihres durchschnittlichen Produktionspreises, und geht damit in die Bildung des Durchschnittsprofits ein, bis es schließlich ganz von ihm absorbirt wird.

Werden, statt 15 £ Kapital auf B anzulegen, nur 5 £ auf B angelegt, und die zuschüssigen 2 1 2  qrs. der letzten Tabelle dadurch producirt, daß 2 1 2  Acres von A mit Kapitalanlage von 2 1 2  £ per Acre neu bebaut würden, so betrüge das ausgelegte Zuschußkapital nur 6 1 4  £, also die Gesammtauslage auf A und B zur Produktion dieser 6 qrs. nur 11 1 4  £ statt 15 £, und die Gesammt-Produktionskosten derselben incl. Profit 13 1 2  £. Die 6 qrs. würden nach wie vor zusammen zu 18 £ verkauft, aber die Kapitalauslage hätte um 3 3 4  £ abgenommen, und die Rente auf B betrüge wie früher 4 1 2  £ per Acre. Anders verhielte sich die Sache, wenn zur Produktion der zuschüssigen 2 1 2  qrs. zu schlechterm Boden als A, zu A-1, A-2, Zuflucht genommen werden müßte; sodaß der Produktionspreis per qr., für 1 1 2  qrs. auf Boden A-1 = 4 £, und für das letzte qr. auf A-2 = 6 £. In diesem Fall würde 6 £ der regulirende Produktionspreis per qr. Die 3 1 2  qrs. von B würden verkauft zu 21 £ statt zu 10 1 2  £, was eine Rente gäbe von 15 £ statt 4 1 2  £, und in Korn von 2 1 2  qrs. statt 1 1 2  qr. Ebenso würde auf A das eine qr. jetzt eine Rente von 3 £ tragen =  1 2  qr.

Bevor wir auf diesen Punkt weiter eingehn, noch eine Bemerkung.

Der Durchschnittspreis des qr. von B gleicht sich aus, fällt zusammen mit dem durch A regulirten allgemeinen Produktionspreis von 3 £ per qr., sobald der Theil des Gesammtkapitals, der die überschüssigen 1 1 2  qrs. producirt, aufgewogen wird durch den Theil des Gesammtkapitals, der die unterschüssigen 1 1 2  qrs. producirt. Wie bald diese Ausgleichung erreicht wird, oder wie viel Kapital mit unterschüssiger Produktivkraft auf B dazu angelegt werden muß, hängt, die Surplusproduktivität der ersten Kapitalanlagen als gegeben vorausgesetzt, ab von der relativen Unterproduktivität der später angelegten Kapitale, verglichen mit gleichgroßer Kapitalanlage auf dem schlechtesten regulirenden Boden A, ||267| oder von dem individuellen Produktionspreis ihres Produkts, verglichen mit dem regulirenden Preis.

Es ergibt sich zunächst aus dem Bisherigen:

Erstens. Solange die zuschüssigen Kapitale auf demselben Boden mit Surplusproduktivität, wenn auch abnehmender, angelegt werden, wächst die absolute Korn- und Geldrente per Acre, obgleich sie relativ, im Verhältniß zum vorgeschoßnen Kapital (also die Rate des Surplusprofits oder der Rente) abnimmt. Die Grenze wird hier gebildet durch dasjenige zuschüssige Kapital, welches nur den Durchschnittsprofit abwirft, oder für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis mit dem allgemeinen zusammenfällt. Der Produktionspreis bleibt unter diesen Umständen derselbe, falls nicht durch die vermehrte Zufuhr die Produktion von den schlechtern Bodenarten überflüssig wird. Selbst bei fallendem Preise können diese zuschüssigen Kapitale, innerhalb gewisser Grenzen, noch einen Surplusprofit, wenn auch geringeren, produciren.

Zweitens. Die Anlage von Zuschußkapital, das nur den Durchschnittsprofit producirt, dessen Surplusproduktivität also = 0, ändert nichts an der Höhe des gebildeten Surplusprofits und daher der Rente. Der individuelle Durchschnittspreis des qr. wächst dadurch auf den bessern Bodenarten; der Ueberschuß per qr. nimmt ab, aber die Anzahl der qrs., die diesen verminderten Ueberschuß tragen, nimmt zu, sodaß das Produkt dasselbe bleibt.

Drittens. Zuschüssige Kapitalanlagen, bei deren Produkt der individuelle Produktionspreis über dem regulirenden Preis steht, bei denen also die Surplusproduktivität nicht nur = 0 ist, sondern weniger als Null, ein Minus, d. h. geringer als die Produktivität gleicher Kapitalanlage auf den regulirenden Boden A, bringen den individuellen Durchschnittspreis des Gesammtprodukts des bessern Bodens immer näher dem allgemeinen Produktionspreis, vermindern also immer mehr die Differenz zwischen beiden, die den Surplusprofit, resp. die Rente bildet. Es geht mehr und mehr von dem, was Surplusprofit oder Rente bildete, in die Bildung des Durchschnittsprofits ein. Aber dennoch fährt das auf den Acre von B angelegte Gesammtkapital fort, Surplusprofit abzuwerfen, obgleich abnehmend mit der zunehmenden Masse des Kapitals von unterschüssiger Produktivität und mit dem Grad dieser Unterproduktivität. Die Rente, bei wachsendem Kapital und zunehmender Produktion, fällt hier absolut per Acre, nicht wie im zweiten Fall nur relativ in Bezug auf die wachsende Größe des angelegten Kapitals. |

|268| Erlöschen kann die Rente nur, sobald der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Gesammtprodukts auf dem bessern Boden B zusammenfällt mit dem regulirenden Preis, der ganze Surplusprofit der ersten produktiveren Kapitalanlagen also verbraucht worden ist zur Bildung des Durchschnittsprofits.

Die Minimalgrenze des Falls der Rente per Acre ist der Punkt wo sie verschwindet. Aber dieser Punkt tritt ein, nicht, sobald die zuschüssigen Kapitalanlagen mit Unterproduktivität produciren, sondern sobald die zuschüssige Anlage der unterproduktiven Kapitaltheile so groß wird, daß ihre Wirkung die überschüssige Produktivität der ersten Kapitalanlagen aufhebt, und die Produktivität des angelegten Gesammtkapitals gleich wird der des Kapitals auf A, und daher der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf B gleich dem des qr. auf A.

Auch in diesem Fall bliebe der regulirende Produktionspreis, 3 £ per qr., derselbe, obgleich die Rente verschwunden wäre. Erst über diesen Punkt hinaus müßte der Produktionspreis steigen in Folge von Zunahme, sei es des Grads der Unterproduktivität des zuschüssigen Kapitals, sei es der Größe des zuschüssigen Kapitals von derselben Unterproduktivität. Würden z. B. oben in der Tabelle S. 265 statt 1 1 2  qr., 2 1 2  qrs. zu 4 £ per qr. auf demselben Boden producirt, so hätten wir im ganzen 7 qrs. zu 22 £ Produktionskosten; das qr. würde kosten 3 1 7  £; also um 1 7 über dem allgemeinen Produktionspreis stehn, der steigen müßte.

Es könnte also noch lange zuschüssiges Kapital mit Unterproduktivität und selbst zunehmender Unterproduktivität angewandt werden, bis der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf den besten Ländereien dem allgemeinen Produktionspreis gleich würde, bis der Ueberschuß des letztern über den erstern, und damit der Surplusprofit und die Rente ganz verschwunden wäre.

Und selbst in diesem Fall würde mit Auslöschung der Rente auf den bessern Bodenarten der individuelle Durchschnittspreis ihres Produkts erst zusammenfallen mit dem allgemeinen Produktionspreis, wäre also noch kein Steigen des letztern erheischt.

Im obigen Beispiel wurden auf dem bessern Boden B, der aber der unterste in der Reihe der bessern oder Rente tragenden Bodenarten ist, 3 1 2  qrs. durch ein Kapital von 5 £ mit Surplusproduktivität und 2 1 2  qrs. durch ein Kapital von 10 £ mit Unterproduktivität erzeugt, zusammen 6 qrs., also 5 12 durch die letztern, mit Unterproduktivität angelegten Kapitaltheile. Und erst auf diesem Punkt steigt der individuelle Durchschnittsproduktionspreis||269| der 6 qrs. auf 3 £ per qr., fällt also zusammen mit dem allgemeinen Produktionspreis.

Unter dem Gesetz des Grundeigenthums hätten jedoch nicht die letzten 2 1 2  qrs. in dieser Weise zu 3 £ per qr. producirt werden können, mit Ausnahme des Falls, wo sie auf 2 1 2 neuen Acres der Bodenart A producirt werden könnten. Der Fall, wo das zuschüssige Kapital nur noch zum allgemeinen Produktionspreis producirt, hätte die Grenze gebildet. Ueber sie hinaus müßte die zuschüssige Kapitalanlage auf demselben Boden aufhören.

Hat der Pächter nämlich für die zwei ersten Kapitalanlagen einmal 4 1 2  £ Rente zu zahlen, so muß er sie fortzahlen, und jede Kapitalanlage, die das qr. unter 3 £ producirt, würde ihm einen Abzug von seinem Profit verursachen. Die Ausgleichung des individuellen Durchschnittspreises, bei Unterproduktivität, ist dadurch verhindert.

Nehmen wir diesen Fall bei dem vorigen Beispiel, wo der Produktionspreis des Bodens A von 3 £ per qr. den Preis für B regulirt.

KapitalPro-Produk-Er-Produk-VerkaufspreisSurplus-Verlust
fittions-tragtions-pr. Qr. Zus.profit
kostenkosten
£££qrs.pr. Qr. £££££
2 1 2 1 2 321 1 2 363-
2 1 2 1 2 31 1 2 234 1 2 1 1 2 -
5161 1 2 334 1 2 1 1 2
51616333
15318184 1 2 4 1 2

Die Produktionskosten der 3 1 2  qrs. auf die zwei ersten Kapitalanlagen sind ebenfalls 3 £ per qr. für den Pächter, da er eine Rente von 4 1 2  £ zu zahlen hat, bei dem also die Differenz zwischen seinem individuellen Produktionspreis und dem allgemeinen Produktionspreis nicht in seine Tasche fließt. Für ihn also kann der Ueberschuß des Preises des Produkts der zwei ersten Kapitalanlagen nicht zur Ausgleichung des Deficits bei den Produkten der dritten und vierten Kapitalanlage dienen.

Die 1 1 2  qrs. auf Kapitalanlage 3) kosten dem Pächter, Profit eingerechnet, 6 £; er kann sie aber, beim regulirenden Preis von 3 £ per qr., nur für 4 1 2  £ verkaufen. Er würde also nicht nur den ganzen Profit verlieren, sondern obendrein 1 2  £ oder 10 % vom angelegten Kapital von 5 £. Der Verlust an Profit und ||270| Kapital bei Anlage 3) betrüge für ihn 1 1 2  £ und bei Kapitalanlage 4) 3 £, zusammen 4 1 2  £, gerade soviel wie die Rente für die bessern Kapitalanlagen beträgt, deren individueller Produktionspreis aber eben deßhalb nicht ausgleichend eingehn kann in den individuellen Durchschnittsproduktionspreis des Gesammtprodukts von B, weil sein Ueberschuß als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.

Wäre es für den Bedarf nöthig, die zuschüssigen 1 1 2  qrs. durch die dritte Kapitalanlage zu produciren, so müßte der regulirende Marktpreis auf 4 £ per qr. steigen. In Folge dieser Vertheurung des regulirenden Marktpreises würde die Rente auf B für die erste und zweite Kapitalanlage steigen, und auf A eine Rente gebildet werden.

Obgleich also die Differentialrente nur formelle Verwandlung von Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigenthum hier den Eigenthümer nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertragen, zeigt sich doch, daß die successive Anlage von Kapital auf dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des auf derselben Bodenstrecke ausgelegten Kapitals, bei abnehmender Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem regulirenden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der That also mehr oder weniger eine künstliche Schranke findet in Folge der bloß formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche Folge des Grundeigenthums ist. Das Steigen des allgemeinen Produktionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nöthig wird, ist hier also nicht nur Grund des Steigens der Differentialrente, sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zugleich Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produktionspreises, um dadurch die Zufuhr des nöthig gewordnen vermehrten Produkts zu sichern.

Es ist ferner zu bemerken:

Durch Zuschuß von Kapital auf Boden B könnte der regulirende Preis nicht, wie oben, auf 4 £ steigen, wenn Boden A durch zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 £ lieferte, oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz käme, dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 £ wäre. Man sieht so, wie Differentialrente I und Differentialrente II, während die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen für einander bilden, wodurch bald successive Anlage von Kapital auf derselben Bodenstrecke, bald Nebeneinander-Anlage von Kapital auf neuem zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als Grenzen ||271| für einander in andern Fällen, wo z. B. besserer Boden an die Reihe kommt.

Quelle: MEGA II/15: Das Kapital Kritik der politischen Ökonomie, Dritter Band, Seite 690-714