|315| SIEBENUNDVIERZIGSTES KAPITEL.
Genesis der kapitalistischen Grundrente.
I. Einleitendes.
Man muß sich klar machen, worin eigentlich die Schwierigkeit der Behandlung der Grundrente, vom Standpunkt der modernen Oekonomie, als des theoretischen Ausdrucks der kapitalistischen Produktionsweise besteht. Dies ist selbst von einer großen Anzahl neuerer Schriftsteller immer noch nicht begriffen worden, wie jeder erneuerte Versuch, die Grundrente „neu“ zu erklären, beweist. Die Neuheit besteht hier fast immer in dem Rückfall in längst überwundne Standpunkte. Die Schwierigkeit besteht nicht darin, das vom agrikolen Kapital erzeugte Mehrprodukt und den ihm entsprechenden Mehrwerth überhaupt zu erklären. Diese Frage ist vielmehr gelöst in der Analyse des Mehrwerths, den alles produktive Kapital erzeugt, in welcher Sphäre immer es angelegt sei. Die Schwierigkeit besteht darin, nachzuweisen, woher nach Ausgleichung des Mehrwerths unter den verschiednen Kapitalen zum Durchschnittsprofit, zu einem ihren verhältnißmäßigen Größen entsprechenden proportionellen Antheil an dem Gesammtmehrwerth, den das gesellschaftliche Kapital in allen Produktionssphären zusammen erzeugt hat, woher nach dieser Ausgleichung, nach der scheinbar bereits stattgehabten Vertheilung alles Mehrwerths, der überhaupt zu vertheilen ist, woher da noch der überschüssige Theil dieses Mehrwerths stammt, den das im Boden angelegte Kapital unter der Form der Grundrente an den Grundeigenthümer zahlt. Ganz abgesehn von den praktischen Motiven, welche den modernen Oekonomen als Wortführer des industriellen Kapitals gegen das Grundeigenthum zur Untersuchung dieser Frage stachelten – Motive, die wir in dem Kapitel über die Geschichte der Grundrente näher andeuten werden – war die Frage für sie als Theoretiker von entscheidendem Interesse. Zugeben, daß die Erscheinung der Rente für das im Ackerbau angelegte Kapital aus einer besondren Wirkung der Anlagesphäre selbst, aus, der Erdkruste als solcher angehörigen, Eigenschaften stamme – das hieß verzichten auf den Werthbegriff selbst, also verzichten auf jede Möglichkeit wissenschaftlicher Erkenntniß auf diesem Gebiet. Selbst die einfache Wahrnehmung, daß die Rente aus dem Preise des Bodenprodukts bezahlt wird – was selbst da stattfindet wo sie in Naturalform gezahlt wird, wenn der Pächter seinen Produktionspreis herausschlagen soll – zeigte die Abgeschmacktheit, den Ueberschuß dieses Preises über den ||316| gewöhnlichen Produktionspreis, also die relative Theuerkeit des Ackerbauprodukts aus dem Ueberschuß der naturwüchsigen Produktivität der agrikolen Industrie über die Produktivität der andern Industriezweige zu erklären; da umgekehrt, je produktiver die Arbeit, desto wohlfeiler jeder aliquote Theil ihres Produkts, weil desto größer die Masse der Gebrauchswerthe, worin dasselbe Quantum Arbeit, also derselbe Werth sich darstellt.
Die ganze Schwierigkeit in der Analyse der Rente bestand also darin, den Ueberschuß des agrikolen Profits über den Durchschnittsprofit zu erklären, nicht den Mehrwerth, sondern den dieser Produktionssphäre eigenthümlichen überschüssigen Mehrwerth, als auch nicht das „Nettoprodukt“, sondern den Ueberschuß dieses Nettoprodukts über das Nettoprodukt der andren Industriezweige. Der Durchschnittsprofit selbst ist ein Produkt, eine Bildung des unter ganz bestimmten historischen Produktionsverhältnissen vor sich gehenden socialen Lebensprocesses, ein Produkt, das wie wir gesehn haben, sehr weitläufige Vermittlung voraussetzt. Um überhaupt von einem Ueberschuß über den Durchschnittsprofit sprechen zu können, muß dieser Durchschnittsprofit selbst als Maßstab und, wie es in der kapitalistischen Produktionsweise der Fall ist, als Regulator der Produktion überhaupt hergestellt sein. In Gesellschaftsformen also, wo es noch nicht das Kapital ist, das die Funktion vollzieht, alle Mehrarbeit zu erzwingen und allen Mehrwerth in erster Hand sich selbst anzueignen, wo also das Kapital sich die gesellschaftliche Arbeit noch nicht, oder nur sporadisch subsumirt hat, kann von der Rente im modernen Sinn, von der Rente als einem Ueberschuß über den Durchschnittsprofit, d. h. über den proportionellen Antheil jedes Einzelkapitals an dem vom gesellschaftlichen Gesammtkapital producirten Mehrwerth, überhaupt nicht die Rede sein. Es zeigt die Naivetät z. B. des Herrn Passy (siehe weiter unten) wenn er schon im Urzustand von Rente spricht als von Ueberschuß über den Profit – über eine historisch bestimmte gesellschaftliche Form des Mehrwerths, die also nach Herrn Passy so ziemlich auch ohne Gesellschaft existiren kann.
Für die ältern Oekonomen, die überhaupt mit der Analyse der, zu ihrer Zeit noch unentwickelten, kapitalistischen Produktionsweise erst beginnen, bot die Analyse der Rente entweder überhaupt keine Schwierigkeit oder doch Schwierigkeit ganz andrer Art. Petty, Cantillon, überhaupt die der Feudalzeit näher stehenden Schriftsteller nehmen die Grundrente als die normale Form des Mehrwerths überhaupt an, während der Profit ihnen noch unbestimmt ||317| mit dem Arbeitslohn zerfließt, oder höchstens als ein vom Kapitalisten dem Grundeigenthümer abgepreßter Theil dieses Mehrwerths erscheint. Sie gehn also von einem Zustand aus, wo erstens die agrikole Bevölkerung noch den weit überwiegenden Theil der Nation ausmacht, und wo zweitens der Grundeigenthümer noch als die Person erscheint, die in erster Hand die überschüssige Arbeit der unmittelbaren Producenten vermittelst des Monopols des Grundeigenthums sich aneignet, wo also das Grundeigenthum auch noch als die Hauptbedingung der Produktion erscheint. Für sie konnte eine Fragestellung noch nicht existiren, die umgekehrt, vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus zu erforschen sucht, wie das Grundeigenthum es fertig bringt, dem Kapital einen Theil des von diesem producirten (d. h. den unmittelbaren Producenten ausgepreßten) und in erster Hand bereits angeeigneten Mehrwerths wieder zu entziehn.
Bei den Physiokraten ist die Schwierigkeit schon andrer Natur. Als in der That die ersten systematischen Dollmetscher des Kapitals, suchen sie die Natur des Mehrwerths überhaupt zu analysiren. Die Analyse fällt für sie zusammen mit der Analyse der Rente, der einzigen Form, worin der Mehrwerth für sie existirt. Das Rente tragende oder agrikole Kapital ist für sie daher das einzige Mehrwerth erzeugende Kapital, und die von ihm in Bewegung gesetzte agrikole Arbeit die allein Mehrwerth setzende, also vom kapitalistischen Standpunkt aus ganz richtig die einzige produktive Arbeit. Die Erzeugung von Mehrwerth gilt ihnen ganz richtig als das bestimmende. Sie haben, von andren in Buch IV auseinander zu setzenden Verdiensten abgesehn, zunächst das große Verdienst, von dem allein in der Cirkulationssphäre fungirenden Handelskapital zurückzugehn zum produktiven Kapital, im Gegensatz zum Merkantilsystem, das in seinem groben Realismus die eigentliche Vulgärökonomie jener Zeit bildet, vor deren praktischen Interessen die Anfänge wissenschaftlicher Analyse durch Petty und seine Nachfolger ganz in den Hintergrund gedrängt waren. Beiläufig handelt es sich hier, bei der Kritik des Merkantilsystems, nur um seine Anschauungen von Kapital und Mehrwerth. Es ist schon früher bemerkt worden, daß das Monetarsystem die Produktion für den Weltmarkt und die Verwandlung des Produkts in Waare, daher in Geld, richtig als Voraussetzung und Bedingung der kapitalistischen Produktion verkündet. In seiner Fortsetzung im Merkantilsystem entscheidet nicht mehr die Verwandlung des Waarenwerths in Geld, sondern die Erzeugung von Mehrwerth, aber vom begriffslosen ||318|Standpunkt der Cirkulationssphäre aus, und zugleich so, daß dieser Mehrwerth sich darstellt in Surplusgeld, im Ueberschuß der Handelsbilanz. Es ist aber zugleich das, die interessirten Kaufleute und Fabrikanten von damals richtig Charakterisirende, und das der Periode der kapitalistischen Entwicklung, die sie darstellen, Adäquate darin, daß es bei der Verwandlung der feudalen Ackerbau-Gesellschaften in industrielle, und bei dem entsprechenden industriellen Kampf der Nationen auf dem Weltmarkt, auf eine beschleunigte Entwicklung des Kapitals ankommt, die nicht auf dem sog. naturgemäßen Weg, sondern durch Zwangsmittel zu erreichen ist. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob das nationale Kapital allmälig und langsam sich in industrielles verwandelt, oder ob diese Verwandlung zeitlich beschleunigt wird durch die Steuer, die sie vermittelst der Schutzzölle hauptsächlich auf Grundeigenthümer, Mittelund Kleinbauern und Handwerk legen, durch die beschleunigte Expropriation der selbständigen unmittelbaren Producenten, durch gewaltsam beschleunigte Akkumulation und Koncentration der Kapitale, kurz durch beschleunigte Herstellung der Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise. Es macht zugleich enormen Unterschied in der kapitalistischen und industriellen Exploitation der natürlichen nationalen Produktivkraft. Der nationale Charakter des Merkantilsystems ist daher nicht bloße Phrase im Munde seiner Wortführer. Unter dem Vorwand, sich nur mit dem Reichthum der Nation und den Hülfsquellen des Staats zu beschäftigen, erklären sie in der That die Interessen der Kapitalistenklasse und die Bereicherung überhaupt für den letzten Staatszweck, und proklamiren sie die bürgerliche Gesellschaft gegen den alten überirdischen Staat. Aber zugleich ist das Bewußtsein vorhanden, daß die Entwicklung der Interessen des Kapitals und der Kapitalistenklasse, der kapitalistischen Produktion, die Basis der nationalen Macht und des nationalen Uebergewichts in der modernen Gesellschaft geworden ist.
Es ist ferner das Richtige bei den Physiokraten, daß in der That alle Produktion von Mehrwerth, also auch alle Entwicklung des Kapitals, der natürlichen Grundlage nach, auf der Produktivität der agrikolen Arbeit beruht. Wenn die Menschen überhaupt nicht fähig, in einem Arbeitstag mehr Lebensmittel, also im engsten Sinn mehr Ackerbauprodukte zu erzeugen, als jeder Arbeiter zu seiner eignen Reproduktion bedarf, wenn die tägliche Verausgabung seiner ganzen Arbeitskraft nur dazu hinreicht, die zu seinem individuellen Bedarf unentbehrlichen Lebensmittel herzustellen, so könnte ||319| überhaupt weder von Mehrprodukt noch von Mehrwerth die Rede sein. Eine über das individuelle Bedürfniß des Arbeiters hinausgehende Produktivität der agrikolen Arbeit ist die Basis aller Gesellschaft, und ist vor allem die Basis der kapitalistischen Produktion, die einen immer wachsenden Theil der Gesellschaft von der Produktion der unmittelbaren Lebensmittel loslöst und sie, wie Steuart sagt, in free hands verwandelt, sie zur Exploitation in andren Sphären disponibel macht.
Was soll man aber zu neuern ökonomischen Schriftstellern, wie Daire, Passy etc. sagen, welche am Lebensabend der ganzen klassischen Oekonomie, ja am Sterbebett derselben, die ursprünglichsten Vorstellungen über die Naturbedingungen der Mehrarbeit und daher des Mehrwerths überhaupt wiederholen, und damit etwas Neues und Schlagendes über die Grundrente vorzubringen glauben, nachdem diese Grundrente längst als eine besondre Form, und ein specifischer Theil des Mehrwerths entwickelt ist? Es charakterisirt eben die Vulgärökonomie, daß sie das, was in einer bestimmten überlebten Entwicklungsstufe neu, originell, tief und berechtigt war, zu einer Zeit wiederholt, wo es platt, abgestanden und falsch ist. Sie bekennt damit, daß sie auch nicht einmal eine Ahnung über die Probleme besitzt, die die klassische Oekonomie beschäftigt haben. Sie verwechselt sie mit Fragen, wie sie nur auf einem niedrigern Standpunkt der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft gestellt werden konnten. Ebenso verhält es sich mit ihrem rastlosen und selbstgefälligen Wiederkäuen der physiokratischen Sätze über den Freihandel. Diese Sätze haben längst alles und jedes theoretische Interesse verloren, so sehr sie diesen oder jenen Staat praktisch interessiren mögen.
Bei der eigentlichen Naturalwirthschaft, wo gar kein oder nur ein sehr unbedeutender Theil des agrikolen Produkts in den Cirkulationsproceß eintritt, und selbst nur ein relativ unbedeutender Theil des Theils des Produkts, der die Revenue des Grundeigenthümers darstellt, wie z. B. auf vielen altrömischen Latifundien, wie auf den Villen Karls des Großen, und wie (sieh Vinçard, histoire du travail) mehr oder weniger während des ganzen Mittelalters, besteht das Produkt und das Mehrprodukt der großen Güter keineswegs bloß aus den Produkten der agrikolen Arbeit. Es umfaßt ebensowohl die Produkte der industriellen Arbeit. Häusliche Handwerks- und Manufakturarbeit, als Nebenbetrieb des Ackerbaus, der die Basis bildet, ist die Bedingung der Produktionsweise, worauf diese Naturalwirthschaft beruht, im europäischen Alterthum und ||320|Mittelalter sowohl wie noch heutzutage in der indischen Gemeinde, wo deren traditionelle Organisation noch nicht zerstört ist. Die kapitalistische Produktionsweise hebt diesen Zusammenhang völlig auf; ein Proceß den man im großen namentlich während des letzten Drittels des 18. Jahrhunderts in England studiren kann. Köpfe die in mehr oder minder halb feudalen Gesellschaften aufgewachsen waren, Herrenschwand z. B., betrachten noch Ende des 18. Jahrhunderts diese Trennung von Ackerbau und Manufaktur als tollkühnes gesellschaftliches Wagstück, als eine unbegreiflich riskirte Existenzweise. Und selbst in den Ackerbauwirthschaften des Alterthums, die die meiste Analogie mit der kapitalistischen Landwirthschaft zeigen, in Karthago und Rom, ist die Aehnlichkeit größer mit der Plantagenwirthschaft als mit der der wirklich kapitalistischen Exploitationsweise entsprechenden Form.42[a]) Eine formelle Analogie, die aber auch in allen wesentlichen Punkten durchaus als Täuschung erscheint für den, der die kapitalistische Produktionsweise begriffen hat, und der nicht etwa wie Herr Mommsen43) in jeder Geldwirthschaft auch schon kapitalistische Produktionsweise entdeckt – eine formelle Analogie findet sich im Alterthum im kontinentalen Italien überhaupt nicht, sondern nur etwa in Sicilien, weil dies als agrikoles Tributland für Rom existirte, der Ackerbau daher wesentlich auf den Export gerichtet war. Hier finden sich Pächter im modernen Sinn.
Eine unrichtige Auffassung der Natur der Rente basirt auf dem Umstand, daß aus der Naturalwirthschaft des Mittelalters her, und ganz den Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise widersprechend, die Rente in Naturalform zum Theil in den Zehnten der Kirche, zum Theil als Kuriosität, durch alte Kontrakte verewigt, sich in die moderne Zeit herübergeschleppt hat. Es gewinnt dadurch den Anschein, daß die Rente nicht aus dem Preis des Agrikulturprodukts, sondern aus seiner Masse entspringt, also nicht ||321| aus gesellschaftlichen Verhältnissen, sondern aus der Erde. Wir haben schon früher gezeigt, daß, obgleich der Mehrwerth sich in einem Surplusprodukt darstellt, nicht umgekehrt ein Surplusprodukt im Sinn einer bloßen Zunahme der Masse des Produkts, einen Mehrwerth darstellt. Es kann ein Minus von Werth darstellen. Die Baumwollindustrie müßte sonst 1860, verglichen mit 1840, einen enormen Mehrwerth darstellen, während im Gegentheil der Preis des Garns gefallen ist. Die Rente kann in Folge einer Reihe von Mißjahren enorm wachsen, weil der Preis des Getreides steigt, obgleich dieser Surpluswerth sich in einer absolut abnehmenden Masse von theurerem Weizen darstellt. Umgekehrt, in Folge einer Reihe fruchtbarer Jahre kann die Rente sinken, weil der Preis sinkt, obgleich die gesunkene Rente sich in einer größern Masse wohlfeilern Weizens darstellt. Zunächst ist nun zu bemerken über die Produktenrente, daß sie bloße, aus einer verlebten Produktionsweise herübergeschleppte und als Ruine ihr Dasein fristende Tradition ist, deren Widerspruch mit der kapitalistischen Produktionsweise sich darin zeigt, daß sie aus den Privatkontrakten von selbst verschwand, und daß sie da, wo die Gesetzgebung eingreifen konnte, wie bei den Kirchenzehnten in England, gewaltsam als Inkongruität abgeschüttelt wurde. Zweitens aber, wo sie auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise fortexistirte, war sie nichts und konnte nichts andres sein als ein mittelalterlich verkleideter Ausdruck der Geldrente. Das qr. Weizen steht z. B. auf 40 sh. Von diesem qr. muß ein Theil den in ihm enthaltnen Arbeitslohn ersetzen, und verkauft werden, um ihn von neuem auslegen zu können; ein andrer Theil muß verkauft werden, um den auf ihn fallenden Theil der Steuern zu zahlen. Aussaat und ein Theil des Düngers selbst gehn da, wo die kapitalistische Produktionsweise und mit ihr die Theilung der gesellschaftlichen Arbeit entwickelt ist, als Waaren in die Reproduktion ein, müssen also zum Ersatz gekauft werden; und es muß wieder ein Theil des qr. verkauft werden, um das Geld hierfür zu liefern. Soweit sie nicht wirklich als Waare gekauft werden müssen, sondern aus dem Produkt selbst in natura entnommen werden, um von neuem als Produktionsbedingungen in seine Reproduktion einzugehn – wie dies nicht nur im Ackerbau, sondern in vielen Produktionszweigen geschieht, die konstantes Kapital produciren – gehn sie in die Rechnung, in Rechengeld ausgedrückt, ein und kommen als Bestandtheile des Kostpreises in Abzug. Der Verschleiß der Maschinerie und des fixen Kapitals überhaupt muß in Geld ersetzt werden. Endlich ||322| kommt der Profit, der auf die Summe dieser, in wirklichem Geld oder in Rechengeld ausgedrückten Kosten berechnet ist. Dieser Profit stellt sich in einem bestimmten Theil des Bruttoprodukts dar, der durch seinen Preis bestimmt ist. Und der Theil, der dann übrig bleibt, bildet die Rente. Ist die kontraktliche Produktenrente größer als dieser durch den Preis bestimmte Rest, so bildet sie keine Rente, sondern ist Abzug vom Profit. Wegen dieser Möglichkeit schon ist die Produktenrente, die dem Preis des Produkts nicht folgt, die also mehr oder weniger betragen kann als die wirkliche Rente, und die daher nicht nur einen Abzug vom Profit, sondern auch von Bestandtheilen des Kapitalersatzes bilden kann, eine veraltete Form. In der That ist diese Produktenrente, soweit sie nicht dem Namen, sondern der Sache nach Rente ist, ausschließlich bestimmt durch den Ueberschuß des Preises des Produkts über seine Produktionskosten. Nur unterstellt sie diese variable Größe als eine konstante. Aber es ist eine so anheimelnde Vorstellung, daß das Produkt in natura erstens hinreicht die Arbeiter zu ernähren, dann dem kapitalistischen Pächter mehr Nahrung zu lassen als er braucht, und daß der Ueberschuß darüber die natürliche Rente bildet. Ganz wie wenn ein Kattunfabrikant 200 000 Ellen fabricirt. Diese Ellen reichen nicht nur hin seine Arbeiter zu kleiden, seine Frau und alle seine Nachkommenschaft und ihn selbst mehr als zu kleiden, ihm außerdem noch Kattun zum Verkauf zu lassen, und endlich eine gewaltige Rente in Kattun zu zahlen. Die Sache ist so einfach! Man ziehe von 200 000 Ellen Kattun die Produktionskosten ab, und es muß ein Ueberschuß von Kattun als Rente bleiben. Von 200 000 Ellen Kattun z. B. die Produktionskosten von 10 000 £ abziehn, ohne den Verkaufspreis des Kattuns zu kennen, von Kattun Geld abziehn, von einem Gebrauchswerth als solchem einen Tauschwerth, und dann den Ueberschuß der Ellen Kattun über die Pfunde Sterling bestimmen, ist in der That eine naive Vorstellung. Es ist schlimmer als die Quadratur des Cirkels, der wenigstens der Begriff der Grenzen, in denen gerade Linie und Curve verschwimmen, zu Grunde liegt. Aber es ist das Recept des Herrn Passy. Man ziehe Geld von Kattun ab, bevor der Kattun im Kopf oder in der Wirklichkeit in Geld verwandelt ist! Der Ueberschuß ist die Rente, die aber naturaliter (siehe z. B. Karl Arnd) und nicht durch „sophistische“ Teufeleien handgegriffen werden soll! Auf diese Narrheit, den Abzug des Produktionspreises von so und soviel Scheffeln Weizen, die Subtraktion einer Geldsumme von einem Kubikmaß kommt diese ganze Restauration der Naturalrente hinaus. |
|323| II. Die Arbeitsrente.
Betrachtet man die Grundrente in ihrer einfachsten Form, der Arbeits- rente, wo der unmittelbare Producent einen Theil der Woche mit faktisch oder juristisch ihm gehörigen Arbeitswerkzeugen (Pflug, Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Boden bestellt, und die andern Tage der Woche auf dem Gute des Grundherrn arbeitet, für den Grundherrn, unentgeltlich, so ist hier die Sache noch ganz klar, Rente und Mehrwerth sind hier identisch. Die Rente, nicht der Profit, ist die Form worin sich hier die unbezahlte Mehrarbeit ausdrückt. Wie weit der Arbeiter (self-sustaining serf) hier einen Ueberschuß über seine unentbehrlichen Subsistenzmittel gewinnen kann, also einen Ueberschuß über das, was wir in der kapitalistischen Produktionsweise den Arbeitslohn nennen würden, dies hängt bei sonst gleichbleibenden Umständen ab von dem Verhältniß, worin seine Arbeitszeit sich theilt in Arbeitszeit für ihn selbst und Frohnarbeitszeit für den Grundherrn. Dieser Ueberschuß über die nothwendigsten Subsistenzmittel, der Keim dessen was in der kapitalistischen Produktionsweise als Profit erscheint, ist also ganz und gar bestimmt durch die Höhe der Grundrente, welche hier nicht nur unmittelbar unbezahlte Mehrarbeit ist, sondern auch als solche erscheint; unbezahlte Mehrarbeit für den „Eigenthümer“ der Produktionsbedingungen, die hier mit dem Grund und Boden zusammenfallen, und soweit sie sich von ihm unterscheiden, nur als sein Zubehör gelten. Daß das Produkt des Fröhners hier hinreichen muß, außer seiner Subsistenz seine Arbeitsbedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der in allen Produktionsweisen derselbe bleibt, da es kein Resultat ihrer specifischen Form, sondern eine Naturbedingung aller kontinuirlichen und reproduktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetzten Produktion ist, die immer zugleich Reproduktion, also auch Reproduktion ihrer eignen Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner klar, daß in allen Formen, worin der unmittelbare Arbeiter „Besitzer“ der zur Produktion seiner eignen Subsistenzmittel nothwendigen Produktionsmittel und Arbeitsbedingungen bleibt, das Eigenthumsverhältniß zugleich als unmittelbares Herrschafts- und Knechtschaftsverhältniß auftreten muß, der unmittelbare Producent also als Unfreier; eine Unfreiheit, die sich von der Leibeigenschaft mit Frohnarbeit, bis zur bloßen Tributpflichtigkeit abschwächen kann. Der unmittelbare Producent befindet sich hier der Voraussetzung nach im Besitz seiner eignen Produktionsmittel, der zur Verwirklichung seiner Arbeit und zur Erzeugung seiner Subsistenzmittel nothwendigen gegenständlichen ||324|Arbeitsbedingungen; er betreibt seinen Ackerbau wie die damit verknüpfte ländlich-häusliche Industrie selbständig. Diese Selbständigkeit ist nicht dadurch aufgehoben, daß, etwa wie in Indien, diese Kleinbauern unter sich ein mehr oder minder naturwüchsiges Produktionsgemeinwesen bilden, da es sich hier nur von der Selbständigkeit gegenüber dem nominellen Grundherrn handelt. Unter diesen Bedingungen kann ihnen die Mehrarbeit für den nominellen Grundeigenthümer nur durch außerökonomischen Zwang abgepreßt werden, welche Form dieser auch immer annehme.44) Es unterscheidet sie dies von der Sklaven- oder Plantagenwirthschaft, daß der Sklave hier mit fremden Produktionsbedingungen arbeitet und nicht selbständig. Es sind also persönliche Abhängigkeitsverhältnisse nöthig, persönliche Unfreiheit, in welchem Grad immer, und Gefesseltsein an den Boden als Zubehör desselben, Hörigkeit im eigentlichen Sinn. Sind es nicht Privatgrundeigenthümer, sondern ist es wie in Asien der Staat, der ihnen direkt als Grundeigenthümer und gleichzeitig Souverain gegenübertritt, so fallen Rente und Steuer zusammen, oder es existirt vielmehr dann keine von dieser Form der Grundrente verschiedne Steuer. Unter diesen Umständen braucht das Abhängigkeitsverhältniß politisch wie ökonomisch keine härtere Form zu besitzen als die ist, welche aller Unterthanenschaft gegenüber diesem Staat gemeinsam ist. Der Staat ist hier der oberste Grundherr. Die Souveränität ist hier das auf nationaler Stufe koncentrirte Grundeigenthum. Dafür existirt dann aber auch kein Privatgrundeigenthum, obgleich sowohl Privat- wie gemeinschaftlicher Besitz und Nutznießung des Bodens.
Die specifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren Producenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und Knechtschaftsverhältniß, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst hervorwächst, und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervorwachsenden Gemeinwesens, und damit zugleich seine specifische politische Gestalt. Es ist jedesmal das unmittelbare Verhältniß der Eigenthümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Producenten – ein Verhältniß, dessen jedesmalige Form stets naturgemäß einer bestimmten Entwicklungsstufe der Art und Weise der Arbeit, und daher ihrer gesellschaftlichen Produktivkraft entspricht – worin wir das innerste Geheimniß, die verborgne Grund ||325|lage der ganzen gesellschaftlichen Konstruktion, und daher auch der politischen Form des Souveränitäts- und Abhängigkeitsverhältnisses, kurz, der jedesmaligen specifischen Staatsform finden. Dies hindert nicht, daß dieselbe ökonomische Basis – dieselbe den Hauptbedingungen nach – durch zahllos verschiedne empirische Umstände, Naturbedingungen, Racenverhältnisse, von außen wirkende geschichtliche Einflüsse u. s. w. unendliche Variationen und Abstufungen in der Erscheinung zeigen kann, die nur durch Analyse dieser empirisch gegebnen Umstände zu begreifen sind.
Mit Bezug auf die Arbeitsrente, die einfachste und ursprünglichste Form der Rente, ist soviel einleuchtend: Die Rente ist hier die ursprüngliche Form des Mehrwerths und fällt mit ihm zusammen. Ferner aber bedarf das Zusammenfallen des Mehrwerths mit unbezahlter fremder Arbeit hier keiner Analyse, da es noch in seiner sichtbaren, handgreiflichen Form existirt, denn die Arbeit des unmittelbaren Producenten für sich selbst ist hier noch räumlich und zeitlich geschieden von seiner Arbeit für den Grundherrn und die letztre erscheint unmittelbar in der brutalen Form der Zwangsarbeit für einen Dritten. Ebenso ist die „Eigenschaft“, die der Boden hat, eine Rente abzuwerfen, hier auf ein handgreiflich offenkundiges Geheimniß reducirt, denn zu der Natur, die die Rente liefert, gehört auch die an den Boden gekettete menschliche Arbeitskraft, und das Eigenthumsverhältniß, das ihren Besitzer zwingt, diese Arbeitskraft anzustrengen und zu bethätigen über das Maß hinaus, welches zur Befriedigung seiner eignen unentbehrlichen Bedürfnisse erheischt wäre. Die Rente besteht direkt in der Aneignung dieser überschüssigen Verausgabung der Arbeitskraft durch den Grundeigenthümer; denn weiter zahlt der unmittelbare Producent diesem keine Rente. Hier wo nicht nur Mehrwerth und Rente identisch sind, sondern der Mehrwerth handgreiflich noch die Form von Mehrarbeit besitzt, liegen denn auch die natürlichen Bedingungen oder Schranken der Rente, weil der Mehrarbeit überhaupt, auf flacher Hand. Der unmittelbare Producent muß 1) genug Arbeitskraft besitzen und 2) die Naturbedingungen seiner Arbeit, in erster Instanz also des bearbeiteten Bodens, müssen fruchtbar genug sein, mit einem Wort die naturwüchsige Produktivität seiner Arbeit muß groß genug sein, damit ihm die Möglichkeit überschüssiger Arbeit bleibe, über die zur Befriedigung seiner eignen unentbehrlichen Bedürfnisse nöthige Arbeit hinaus. Diese Möglichkeit schafft nicht die Rente, dies thut erst der Zwang, der aus der Möglichkeit eine Wirklichkeit macht. Aber die Mög ||326|lichkeit selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen gebunden. Auch hierin liegt durchaus nichts Mysteriöses. Ist die Arbeitskraft klein, und sind die Naturbedingungen der Arbeit dürftig, so ist die Mehrarbeit klein, aber so sind dann auch einerseits die Bedürfnisse der Producenten, andrerseits die relative Zahl der Ausbeuter der Mehrarbeit, endlich das Mehrprodukt, worin sich diese wenig erträgliche Mehrarbeit für diese geringre Zahl von ausbeutenden Eigenthümern verwirklicht.
Endlich ergibt sich bei der Arbeitsrente von selbst, daß, alle andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar abhängt von dem relativen Umfang der Mehr- oder Frohnarbeit, wie weit der unmittelbare Producent fähig sein wird, seine eigne Lage zu verbessern, sich zu bereichern, einen Ueberschuß über die unentbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir die kapitalistische Ausdrucksweise anticipiren wollen, ob oder wie weit er irgend einen Profit für sich selbst, d. h. einen Ueberschuß über seinen von ihm selbst producirten Arbeitslohn produciren kann. Die Rente ist hier die normale, alles absorbirende, sozusagen legitime Form der Mehrarbeit, und weit entfernt davon ein Ueberschuß über den Profit, d. h. hier über irgend einen andern Ueberschuß über den Arbeitslohn zu sein, hängt nicht nur der Umfang eines solchen Profits, sondern selbst sein Dasein, bei sonst gleichen Umständen, ab von dem Umfang der Rente, d. h. der dem Eigenthümer zwangsweise zu leistenden Mehrarbeit.
Einige Historiker haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen, daß, da der unmittelbare Producent nicht Eigenthümer, sondern nur Besitzer ist, und in der That de jure alle seine Mehrarbeit dem Grundeigenthümer gehört, unter diesen Verhältnissen überhaupt eine selbständige Entwicklung von Vermögen und, relativ gesprochen, Reichthum auf Seiten der Frohnpflichtigen oder Leibeignen vor sich gehn kann. Es ist indeß klar, daß in den naturwüchsigen und unentwickelten Zuständen, worauf dies gesellschaftliche Produktionsverhältniß und die ihr entsprechende Produktionsweise beruht, die Tradition eine übermächtige Rolle spielen muß. Es ist ferner klar, daß es hier wie immer im Interesse des herrschenden Theils der Gesellschaft ist, das Bestehende als Gesetz zu heiligen, und seine durch Gebrauch und Tradition gegebnen Schranken als gesetzliche zu fixiren. Von allem andern abgesehn, macht sich dies übrigens von selbst, sobald die beständige Reproduktion der Basis des bestehenden Zustandes, des ihm zu Grunde liegenden Verhältnisses, im Lauf der Zeit geregelte und geordnete Form annimmt; ||327| und diese Regel und Ordnung ist selbst ein unentbehrliches Moment jeder Produktionsweise, die gesellschaftliche Festigkeit und Unabhängigkeit von bloßem Zufall oder Willkür annehmen soll. Sie ist eben die Form ihrer gesellschaftlichen Befestigung, und daher ihrer relativen Emancipation von bloßer Willkür und bloßem Zufall. Sie erreicht diese Form bei stagnanten Zuständen sowohl des Produktionsprocesses, wie der ihm entsprechenden gesellschaftlichen Verhältnisse, durch die bloße wiederholte Reproduktion ihrer selbst. Hat diese eine Zeitlang gedauert, so befestigt sie sich als Brauch und Tradition, und wird endlich geheiligt als ausdrückliches Gesetz. Da nun die Form dieser Mehrarbeit, die Frohnarbeit, auf der Unentwickeltheit aller gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, auf der Rohheit der Arbeitsweise selbst beruht, muß sie naturgemäß einen viel kleinern aliquoten Theil der Gesammtarbeit der unmittelbaren Producenten wegnehmen, als in entwickelten Produktionsweisen, und namentlich als in der kapitalistischen Produktion. Nehmen wir z. B. an, die Frohnarbeit für den Grundherrn sei ursprünglich zwei Tage der Woche gewesen. Diese zwei Tage wöchentlicher Frohnarbeit stehn damit fest, sind eine konstante Größe, gesetzlich regulirt durch Gewohnheitsrecht oder geschriebnes. Aber die Produktivität der übrigen Wochentage, worüber der unmittelbare Producent selbst verfügt, ist eine variable Größe, die sich im Fortgang seiner Erfahrung entwickeln muß, ganz wie die neuen Bedürfnisse, mit denen er bekannt wird, ganz wie die Ausdehnung des Markts für sein Produkt, die wachsende Sicherheit, mit der er über diesen Theil seiner Arbeitskraft verfügt, ihn zu erhöhter Anspannung seiner Arbeitskraft spornen wird, wobei nicht zu vergessen, daß die Verwendung dieser Arbeitskraft keineswegs auf Ackerbau beschränkt ist, sondern ländliche Hausindustrie einschließt. Die Möglichkeit einer gewissen ökonomischen Entwicklung, natürlich abhängig von der Gunst der Umstände, vom angebornen Racencharakter u. s. w., ist hier gegeben.
III. Die Produktenrente.
Die Verwandlung der Arbeitsrente in Produktenrente ändert, ökonomisch gesprochen, nichts am Wesen der Grundrente. Dies besteht in den Formen, die wir hier betrachten, darin daß sie die einzige herrschende und normale Form des Mehrwerths oder der Mehrarbeit ist; was sich wieder so ausdrückt, daß sie die einzige Mehrarbeit oder das einzige Mehrprodukt ist, welches der unmittelbare Producent, der sich im Besitz der zu seiner eignen Repro ||328|duktion nöthigen Arbeitsbedingungen befindet, dem Eigenthümer der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des Bodens, zu leisten hat; und daß es andrerseits nur der Boden ist, der ihm als in fremdem Eigenthum befindliche, ihm gegenüber verselbständigte und im Grundeigenthümer personificirte Arbeitsbedingung gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und weitest entwickelte Form der Grundrente ist, wird sie übrigens stets noch mehr oder minder begleitet von Ueberbleibseln der frühern Form, d. h. von Rente, die direkt in Arbeit abzutragen ist, also mit Frohnarbeit, und dies gleichmäßig, ob der Grundherr eine Privatperson oder der Staat sei. Die Produktenrente unterstellt einen höhern Kulturzustand des unmittelbaren Producenten, also eine höhere Entwicklungsstufe seiner Arbeit und der Gesellschaft überhaupt; und sie unterscheidet sich dadurch von der vorhergehenden Form, daß die Mehrarbeit nicht mehr in ihrer Naturalgestalt, also auch nicht mehr unter direkter Aufsicht und Zwang des Grundherrn oder seiner Vertreter zu verrichten ist; vielmehr der unmittelbare Producent durch die Macht der Verhältnisse statt durch direkten Zwang, und durch die gesetzliche Bestimmung statt durch die Peitsche angetrieben, unter seiner eignen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat. Die Mehrproduktion, in dem Sinn der Produktion über die unentbehrlichen Bedürfnisse des unmittelbaren Producenten hinaus, und innerhalb des ihm selbst faktisch zugehörigen Produktionsfeldes, des von ihm selbst exploitirten Bodens, statt wie früher auf dem herrschaftlichen Gut neben und außer dem seinigen, ist hier schon sich von selbst verstehende Regel geworden. In diesem Verhältniß verfügt der unmittelbare Producent mehr oder minder über die Verwendung seiner ganzen Arbeitszeit, obgleich nach wie vor ein Theil dieser Arbeitszeit, ursprünglich so ziemlich der ganze überschüssige Theil derselben, dem Grundeigenthümer unentgeltlich gehört; nur daß dieser sie nicht mehr unmittelbar in ihrer eignen Naturalform empfängt, sondern in der Naturalform des Produkts, worin sie sich realisirt. Die lästige und je nach der Regelung der Frohnarbeit mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung durch die Arbeit für den Grundeigenthümer (vergleiche Buch I, Kap. VIII, 2, Fabrikant und Bojar) fällt weg, wo die Produktenrente rein ist, oder ist wenigstens auf wenige kurze Intervalle im Jahr reducirt, wo gewisse Frohnden neben der Produktenrente fortdauern. Die Arbeit des Producenten für sich selbst und seine Arbeit für den Grundeigenthümer sind nicht mehr handgreiflich der Zeit und dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente | |329| in ihrer Reinheit, obgleich sie trümmerweise sich in weiter entwikkelte Produktionsweisen und Produktionsverhältnisse fortschleppen kann, setzt nach wie vor Naturalwirthschaft voraus, d. h. daß die Wirthschaftsbedingungen ganz oder doch zum allergrößten Theil auf der Wirthschaft selbst erzeugt, aus dem Bruttoprodukt derselben unmittelbar ersetzt und reproducirt werden. Sie setzt ferner voraus die Vereinigung ländlicher Hausindustrie mit dem Ackerbau; das Mehrprodukt, welches die Rente bildet, ist das Produkt dieser vereinigten agrikol-industriellen Familienarbeit, ob nun, wie dies häufig im Mittelalter der Fall, die Produktenrente mehr oder minder industrielle Produkte einschließt, oder nur in der Form von eigentlichem Bodenprodukt geleistet wird. Bei dieser Form der Rente braucht die Produktenrente, worin sich die Mehrarbeit darstellt, keineswegs die ganze überschüssige Arbeit der ländlichen Familie zu erschöpfen. Dem Producenten ist vielmehr, verglichen mit der Arbeitsrente, ein größrer Spielraum gegeben, um Zeit für überschüssige Arbeit zu gewinnen, deren Produkt ihm selbst gehört, so gut wie das Produkt seiner Arbeit, das seine unentbehrlichsten Bedürfnisse befriedigt. Ebenso werden mit dieser Form größere Unterschiede in der ökonomischen Lage der einzelnen unmittelbaren Producenten eintreten. Wenigstens ist die Möglichkeit dazu da, und die Möglichkeit, daß dieser unmittelbare Producent die Mittel erworben hat, selbst wieder fremde Arbeit unmittelbar auszubeuten. Doch geht uns dies hier nichts an, wo wir es mit der reinen Form der Produktenrente zu thun haben; wie wir überhaupt nicht eingehn können auf die endlos verschiednen Kombinationen, worin sich die verschiednen Formen der Rente verbinden, verfälschen und verquicken können. Durch die, an bestimmte Art des Produkts und der Produktion selbst gebundne Form der Produktenrente, durch die ihr unentbehrliche Verbindung von Landwirthschaft und Hausindustrie, durch die fast völlige Selbstgenügsamkeit, die die Bauernfamilie hierdurch erhält, durch ihre Unabhängigkeit vom Markt und von der Produktions- und Geschichtsbewegung des außerhalb ihrer stehenden Theils der Gesellschaft, kurz durch den Charakter der Naturalwirthschaft überhaupt ist diese Form ganz geeignet, die Basis stationärer Gesellschaftszustände abzugeben, wie wir dies z. B. in Asien sehn. Hier, wie in der frühern Form der Arbeitsrente, ist die Grundrente die normale Form des Mehrwerths, und daher der Mehrarbeit, d. h. der ganzen überschüssigen Arbeit, die der unmittelbare Producent umsonst, in der That also zwangsweise – obgleich dieser Zwang ihm nicht mehr in der alten brutalen||330| Form gegenübertritt – dem Eigenthümer seiner wesentlichsten Arbeitsbedingung, des Bodens leisten muß. Der Profit, wenn wir so, falsch anticipirend, den Bruchtheil des Ueberschusses seiner Arbeit über die nothwendige Arbeit hinaus nennen, den er sich selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produktenrente, daß er vielmehr hinter ihrem Rükken aufwächst und seine natürliche Grenze an dem Umfang der Produktenrente hat. Diese letztere kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Arbeitsbedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefährdet, Erweiterung der Produktion mehr oder minder unmöglich macht, und die unmittelbaren Producenten auf das physische Minimum von Lebensmitteln herabsetzt. Es ist dies namentlich der Fall, wo diese Form von einer erobernden Handelsnation, wie z. B. von den Engländern in Indien, vorgefunden und exploitirt wird.
IV. Die Geldrente.
Unter der Geldrente verstehn wir hier – im Unterschied von der auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden industriellen oder kommerciellen Grundrente, die nur ein Ueberschuß über den Durchschnittsprofit ist – die Grundrente, die aus einer bloßen Formverwandlung der Produktenrente entspringt, wie diese selbst nur die verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts hat der unmittelbare Producent hier seinem Grundeigenthümer (ob dieser nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu zahlen. Ein Ueberschuß an Produkt in seiner Naturalform genügt also nicht mehr; er muß aus dieser Naturalform in die Geldform verwandelt werden. Obgleich der unmittelbare Producent nach wie vor fortfährt, mindestens den größten Theil seiner Subsistenzmittel selbst zu produciren, muß jetzt ein Theil seines Produkts in Waare verwandelt, als Waare producirt werden. Der Charakter der ganzen Produktionsweise wird also mehr oder weniger verändert. Sie verliert ihre Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom gesellschaftlichen Zusammenhang. Das Verhältniß der Produktionskosten, in welche nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn, wird entscheidend; jedenfalls wird entscheidend der Ueberschuß des in Geld zu verwandelnden Theils des Bruttoprodukts über den Theil, der einerseits wieder als Reproduktionsmittel, andrerseits als unmittelbares Subsistenzmittel dienen muß. Indeß die Basis dieser Art Rente, obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt dieselbe wie in der Produktenrente, die den Ausgangspunkt bildet. Der unmittelbare Producent ist nach wie vor erblicher oder sonst ||331|traditioneller Besitzer des Bodens, der dem Grundherrn als dem Eigenthümer dieser seiner wesentlichsten Produktionsbedingung, überschüssige Zwangsarbeit, d. h. unbezahlte, ohne Aequivalent geleistete Arbeit in der Form des in Geld verwandelten Mehrprodukts zu entrichten hat. Das Eigenthum an den vom Boden verschiednen Arbeitsbedingungen, Ackergeräthschaft und sonstigem Mobiliar, verwandelt sich schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch rechtlich in das Eigenthum der unmittelbaren Producenten, und noch mehr ist dies für die Form der Geldrente vorausgesetzt. Die erst sporadisch, sodann auf mehr oder minder nationalem Maßstab vor sich gehende Verwandlung der Produktenrente in Geldrente setzt eine schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städtischen Industrie, der Waarenproduktion überhaupt, und damit der Geldcirkulation voraus. Sie setzt ferner voraus einen Marktpreis der Produkte, und daß selbe mehr oder minder ihrem Werth annähernd verkauft werden, was unter den frühern Formen keineswegs der Fall zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir zum Theil noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn sehn. Wie wenig sie ohne eine bestimmte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit durchführbar ist, bezeugen verschiedne unter dem römischen Kaiserthum gescheiterte Versuche dieser Verwandlung, und Rückfälle in die Naturalrente, nachdem man wenigstens den als Staatssteuer existirenden Theil dieser Rente allgemein in Geldrente hatte verwandeln wollen. Dieselbe Schwierigkeit des Uebergangs zeigt z. B. vor der Revolution in Frankreich die Verquickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer frühern Formen.
Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im Gegensatz zu ihr, ist aber die letzte Form, und zugleich die Form der Auflösung, der Art von Grundrente, die wir bisher betrachtet haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehrwerths und der dem Eigenthümer der Produktionsbedingungen zu entrichtenden unbezahlten Mehrarbeit. In ihrer reinen Form stellt diese Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Ueberschuß über den Profit dar. Sie absorbirt ihn dem Begriff nach. Soweit er faktisch als ein besondrer Theil der überschüssigen Arbeit neben ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren frühern Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryonischen Profits, der sich erst entwickeln kann im Verhältniß zu der Möglichkeit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei es fremder Arbeit, welche übrig bleibt nach Leistung der in der ||332| Geldrente dargestellten Mehrarbeit. Entspringt wirklich ein Profit neben dieser Rente, so ist also nicht der Profit die Schranke der Rente, sondern umgekehrt die Rente die Schranke für den Profit. Aber wie bereits gesagt, die Geldrente ist zugleich die Auflösungsform der bisher betrachteten, mit dem Mehrwerth und der Mehrarbeit prima facie zusammenfallenden Grundrente, der Grundrente als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerths.
In ihrer weitern Entwicklung muß die Geldrente führen – von allen Zwischenformen abgesehn, wie z. B. von der des kleinbäuerlichen Pächters – entweder zur Verwandlung des Bodens in freies Bauerneigenthum, oder zur Form der kapitalistischen Produktionsweise, zur Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.
Mit Geldrente verwandelt sich nothwendig das traditionelle gewohnheitsrechtliche Verhältniß zwischen den, einen Theil des Bodens besitzenden und bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigenthümer in ein kontraktliches, nach festen Regeln des positiven Gesetzes bestimmtes, reines Geldverhältniß. Der bebauende Besitzer wird daher der Sache nach zum bloßen Pächter. Diese Verwandlung wird einerseits, unter sonst geeigneten allgemeinen Produktionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Besitzer nach und nach zu expropriiren und an ihre Stelle einen kapitalistischen Pächter zu setzen; andrerseits führt sie zum Loskauf des bisherigen Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit, und zu seiner Verwandlung in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Eigenthum an dem von ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Naturalrente in Geldrente wird ferner nicht nur nothwendig begleitet, sondern selbst anticipirt durch Bildung einer Klasse besitzloser und für Geld sich verdingender Taglöhner. Während ihrer Entstehungsperiode, wo diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt, hat sich daher nothwendig bei den besser gestellten rentepflichtigen Bauern die Gewohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländliche Lohnarbeiter zu exploitiren, ganz wie schon in der Feudalzeit die vermögenderen hörigen Bauern selbst wieder Hörige hielten. So entwickelt sich nach und nach bei ihnen die Möglichkeit, ein gewisses Vermögen anzusammeln und sich selbst in zukünftige Kapitalisten zu verwandeln. Unter den alten, selbstarbeitenden Besitzern des Bodens selbst entsteht so eine Pflanzschule von kapitalistischen Pächtern, deren Entwicklung durch die allgemeine Entwicklung der kapitalistischen Produktion außerhalb des flachen Landes bedingt ist, und die besonders rasch aufschießt, wenn ihr, wie im 16. Jahrhundert in England, so besonders günstige Umstände zu Hülfe ||333| kommen wie die damalige progressive Entwerthung des Geldes, die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf Kosten der Grundeigenthümer bereicherte.
Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente, und damit das Verhältniß zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigenthümer die eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt – eine Verwandlung, die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Entwicklungshöhe des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur möglich ist – tritt nothwendig auch Verpachtung des Bodens an Kapitalisten ein, welche bisher außerhalb der ländlichen Schranken standen, und welche nun städtisch erworbnes Kapital und die in den Städten bereits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die Herstellung des Produkts als bloßer Waare und als bloßes Mittels zur Aneignung von Mehrwerth, auf das Land und die Landwirthschaft übertragen. Allgemeine Regel kann diese Form nur in den Ländern werden, die beim Uebergang aus der feudalen in die kapitalistische Produktionsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit dem Dazwischentreten des kapitalistischen Pächters zwischen den Grundeigenthümer und den wirklich arbeitenden Ackerbauer, sind alle Verhältnisse zerrissen, die aus der alten ländlichen Produktionsweise entsprangen. Der Pächter wird der wirkliche Kommandant dieser Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehrarbeit, während der Grundeigenthümer in einem direkten Verhältniß, und zwar einem bloßen Geld- und Kontraktsverhältniß, nur noch zu diesem kapitalistischen Pächter steht. Damit verwandelt sich auch die Natur der Rente, nicht nur thatsächlich und zufällig, was sie zum Theil schon unter den frühern Formen gethan, sondern normal, in ihrer anerkannten und herrschenden Form. Von der normalen Form des Mehrwerths und der Mehrarbeit sinkt sie herab zum Ueberschuß dieser Mehrarbeit über den Theil derselben, der vom exploitirenden Kapitalisten unter der Form des Profits angeeignet wird; wie die ganze Mehrarbeit, Profit und Ueberschuß über den Profit, jetzt unmittelbar von ihm extrahirt, in der Form des totalen Mehrprodukts eingenommen und versilbert wird. Es ist nur noch ein überschüssiger Theil dieses von ihm, vermöge seines Kapitals, durch direkte Exploitation der Landarbeiter extrahirten Mehrwerths, den er als Rente an den Grundeigenthümer weggibt. Wie viel oder wie wenig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im Durchschnitt, als Grenze, durch den Durchschnittsprofit, den das Kapital in den nichtagrikolen Produktionssphären abwirft, und durch die, durch ihn geregelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus | |334| der normalen Form des Mehrwerths und der Mehrarbeit hat sich die Rente jetzt also verwandelt in einen dieser besondern Produktionssphäre, der agrikolen, eigenthümlichen Ueberschuß über den Theil der Mehrarbeit, der von dem Kapital als ihm vorweg und normaliter zukommend in Anspruch genommen wird. Statt der Rente ist jetzt der Profit die normale Form des Mehrwerths geworden, und die Rente gilt nur noch als eine unter besondern Umständen verselbständigte Form, nicht des Mehrwerths überhaupt, sondern eines bestimmten Ablegers desselben, des Surplusprofits. Es ist nicht nöthig weiter darauf einzugehn, wie dieser Verwandlung eine allmälige Verwandlung in der Produktionsweise selbst entspricht. Dies geht schon daraus hervor, daß das Normale für diesen kapitalistischen Pächter ist, das Bodenprodukt als Waare zu produciren, und daß, während sonst nur der Ueberschuß über seine Subsistenzmittel sich in Waare verwandelt, jetzt nur ein relativ verschwindender Theil dieser Waaren sich unmittelbar in Subsistenzmittel für ihn verwandelt. Es ist nicht mehr das Land, sondern es ist das Kapital, welches sich und seiner Produktivität jetzt selbst die Landarbeit unmittelbar subsumirt hat.
Der Durchschnittsprofit und der durch ihn geregelte Produktionspreis bildet sich außerhalb der Verhältnisse des flachen Landes im Kreise des städtischen Handels und der Manufaktur. Der Profit des rentpflichtigen Bauern geht nicht ausgleichend in ihn ein, denn sein Verhältniß zum Grundeigenthümer ist kein kapitalistisches. Soweit er Profit macht, d. h. einen Ueberschuß über seine nothwendigen Subsistenzmittel realisirt, sei es durch eigne Arbeit, sei es durch Ausbeutung fremder Arbeit, geschieht es hinter dem Rücken des normalen Verhältnisses, und ist, bei sonst gleichen Umständen, die Höhe dieses Profits nicht die Rente bestimmend, sondern umgekehrt durch sie als seine Grenze bestimmt. Die hohe Profitrate im Mittelalter ist nicht nur geschuldet der niedrigen Zusammensetzung des Kapitals, worin das variable, in Arbeitslohn ausgelegte Element vorherrscht. Sie ist geschuldet der am flachen Land verübten Prellerei, der Aneignung eines Theils der Rente des Grundeigenthümers und des Einkommens seiner Untersassen. Wenn das Land im Mittelalter die Stadt politisch ausbeutet, überall da wo der Feudalismus nicht durch ausnahmsweise städtische Entwicklung gebrochen ist, wie in Italien, so exploitirt die Stadt überall und ohne Ausnahme das Land ökonomisch durch ihre Monopolpreise, ihr Steuersystem, ihr Zunftwesen, ihren direkten kaufmännischen Betrug und ihren Wucher. |
|335| Man könnte sich einbilden, daß das bloße Eintreten des kapitalistischen Pächters in die landwirthschaftliche Produktion den Beweis liefre, daß der Preis der Bodenprodukte, die von jeher in der einen oder andern Form eine Rente zahlten, wenigstens zur Zeit dieses Eintritts über den Produktionspreisen der Manufaktur stehn muß; sei es weil er die Höhe eines Monopolpreises erreicht, sei es weil er bis auf den Werth der Bodenprodukte gestiegen, und ihr Werth in der That über dem durch den Durchschnittsprofit regulirten Produktionspreis steht. Denn wenn nicht, so könnte der kapitalistische Pächter, bei den vorgefundnen Preisen der Bodenprodukte, unmöglich erst den Durchschnittsprofit aus dem Preis dieser Produkte realisiren und dann aus demselben Preis noch einen Ueberschuß über diesen Profit unter der Form der Rente zahlen. Man könnte danach schließen, daß die allgemeine Profitrate, die den kapitalistischen Pächter in seinem Kontrakt mit dem Grundeigenthümer bestimmt, gebildet war ohne Einbegriff der Rente und daher, sobald sie regulirend in die ländliche Produktion eintritt, diesen Ueberschuß vorfindet und an den Grundeigenthümer zahlt. Es ist in dieser traditionellen Weise, daß sich z. B. Herr Rodbertus die Sache erklärt. Aber:
Erstens. Dieser Eintritt des Kapitals als selbständiger und leitender Macht in den Ackerbau findet nicht auf einmal und allgemein, sondern allmälig und in besondren Produktionszweigen statt. Er ergreift zuerst nicht den eigentlichen Ackerbau, sondern Produktionszweige wie die Viehzucht, namentlich Schafzucht, deren Hauptprodukt, die Wolle, bei Emporkommen der Industrie zunächst beständigen Ueberschuß des Marktpreises über den Produktionspreis bietet, was sich erst später ausgleicht. So in England während des 16. Jahrhunderts.
Zweitens. Da diese kapitalistische Produktion zunächst nur sporadisch eintritt, so ist keineswegs etwas gegen die Annahme aufzubringen, daß sie zunächst nur solcher Komplexe von Ländereien sich bemächtigt, die in Folge ihrer specifischen Fruchtbarkeit oder besonders günstigen Lage, im Ganzen eine Differentialrente zahlen können.
Drittens. Gesetzt selbst, die Preise des Bodenprodukts ständen beim Eintritt dieser Produktionsweise, die in der That ein zunehmendes Gewicht der städtischen Nachfrage voraussetzt, über dem Produktionspreis, wie dies z. B. im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts in England zweifelsohne der Fall war; so wird, sobald diese Produktionsweise sich einigermaßen aus der bloßen Subsumtion ||336| der Agrikultur unter das Kapital herausgearbeitet, und sobald die mit ihrer Entwicklung nothwendig verbundne Verbesserung in der Agrikultur und Herabdrückung der Produktionskosten eingetreten, sich dies durch eine Reaktion, einen Fall im Preis der Bodenprodukte ausgleichen, wie dies in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England der Fall war.
Auf diesem traditionellen Weg kann also die Rente als Ueberschuß über den Durchschnittsprofit nicht erklärt werden. Unter welchen geschichtlich vorgefundnen Umständen immer sie zuerst eintreten mag sobald sie einmal Wurzel geschlagen, kann die Rente nur noch unter den früher entwickelten modernen Bedingungen stattfinden.
Schließlich ist noch bei der Verwandlung der Produktenrente in Geldrente zu bemerken, daß mit ihr die kapitalisirte Rente, der Preis des Bodens, und damit seine Veräußerlichkeit und Veräußerung ein wesentliches Moment wird, und daß damit nicht nur der früher Rentpflichtige sich in den unabhängigen bäuerlichen Eigenthümer verwandeln kann, sondern auch städtische und andre Geldbesitzer Grundstücke kaufen, um sie sei es an Bauern, sei es an Kapitalisten zu verpachten, und die Rente als Form des Zinses ihres so angelegten Kapitals zu genießen; daß also auch dieser Umstand die Umwandlung der frühern Exploitationsweise, des Verhältnisses zwischen Eigenthümer und wirklichem Bebauer, und der Rente selbst fördern hilft.
V. Die Metairiewirthschaft und das bäuerliche Parzellen-Eigenthum.
Wir sind hier am Schluß unsrer Entwicklungsreihe der Grundrente angelangt.
In allen diesen Formen der Grundrente: Arbeitsrente, Produktenrente, Geldrente (als bloß verwandelte Form der Produktenrente) ist der Rentzahler stets als der wirkliche Bearbeiter und Besitzer des Bodens vorausgesetzt, dessen unbezahlte Mehrarbeit direkt an den Grundeigenthümer geht. Selbst in der letzten Form, der Geldrente – soweit sie rein ist, d. h. bloß verwandelte Form der Produktenrente – ist dies nicht nur möglich, sondern thatsächlich der Fall.
Als eine Uebergangsform von der ursprünglichen Form der Rente zur kapitalistischen Rente kann betrachtet werden das Metairie-System oder Theilwirthschaft-System, wo der Bewirthschafter (Pächter) außer seiner Arbeit (eigner oder fremder) einen Theil des Betriebskapitals, und der Grundeigenthümer außer dem Boden einen andern ||337| Theil des Betriebskapitals (z. B. das Vieh) stellt, und das Produkt in bestimmten, in verschiednen Ländern wechselnden Proportionen zwischen dem Maier und dem Grundeigenthümer getheilt wird. Zur vollen kapitalistischen Bewirthschaftung fehlt hier einerseits dem Pächter das hinreichende Kapital. Der Antheil, den der Grundeigenthümer hier bezieht, hat andrerseits nicht die reine Form der Rente. Er mag thatsächlich Zins auf das von ihm vorgeschoßne Kapital und eine überschüssige Rente einschließen. Er mag auch thatsächlich die ganze Mehrarbeit des Pächters absorbiren, oder ihm auch größern oder kleinern Antheil an dieser Mehrarbeit lassen. Das Wesentliche aber ist, daß die Rente hier nicht mehr als die normale Form des Mehrwerths überhaupt erscheint. Auf der einen Seite soll der Maier, ob er nur eigne, oder auch fremde Arbeit anwende, Anspruch haben auf einen Theil des Produkts, nicht in seiner Qualität als Arbeiter, sondern als Besitzer eines Theils der Arbeitswerkzeuge, als sein eigner Kapitalist. Auf der andren Seite beansprucht der Grundeigenthümer seinen Antheil nicht ausschließlich auf Grund seines Eigenthums am Boden, sondern auch als Verleiher von Kapital.44[a])
Ein Rest des alten Gemeineigenthums am Boden, der sich nach dem Uebergang zur selbständigen Bauernwirthschaft z. B. in Polen und Rumänien erhalten hatte, hat dort zum Vorwand gedient um den Uebergang zu den niedrigern Formen der Grundrente zu bewerkstelligen. Ein Theil des Bodens gehört den einzelnen Bauern und wird von ihnen selbständig bebaut. Ein andrer wird gemeinschaftlich bebaut und bildet ein Mehrprodukt, das theils zur Bestreitung von Gemeindeausgaben, theils als Reserve für Mißernten u. s. w. dient. Diese beiden letztern Theile des Mehrprodukts, und schließlich das ganze Mehrprodukt sammt dem Boden, worauf es gewachsen, werden nach und nach von Staatsbeamten und Privatpersonen usurpirt, und die ursprünglich freien bäuerlichen Grundeigenthümer, deren Verpflichtung zur gemeinsamen Bebauung dieses Bodens aufrecht erhalten wird, so in Frohnpflichtige resp. Produktenrentpflichtige verwandelt, während die Usurpatoren des Gemeinlandes sich in die Grundeigenthümer, nicht nur des usurpirten Gemeinlandes, sondern auch der Bauerngüter selbst verwandeln.
Auf die eigentliche Sklavenwirthschaft (die auch eine Stufenleiter durchläuft vom patriarchalischen, vorwiegend für Selbstgebrauch, bis zu dem, für den Weltmarkt arbeitenden, eigentlichen Plantagen ||338|system) und die Gutswirthschaft, worin der Grundeigenthümer die Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämmtlichen Produktionsinstrumente besitzt, und die Arbeit sei es unfreier, sei es freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte ausbeutet, brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigenthümer und Eigenthümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter Exploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbeiter, fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusammen, es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehrwerths statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im Mehrprodukt darstellt, wird ihnen direkt vom Eigenthümer sämmtlicher Produktionsinstrumente, zu denen der Boden und in der ursprünglichen Form der Sklaverei die unmittelbaren Producenten selbst zählen, extrahirt. Wo kapitalistische Anschauung vorherrscht, wie in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze Mehrwerth als Profit aufgefaßt; wo weder die kapitalistische Produktionsweise selbst existirt, noch die ihr entsprechende Anschauungsweise aus kapitalistischen Ländern übertragen ist, erscheint er als Rente. Jedenfalls bietet diese Form keine Schwierigkeit. Das Einkommen des Grundeigenthümers, welchen Namen man ihm immer geben mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrprodukt ist hier die normale und herrschende Form, worin unmittelbar die ganze unbezahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundeigenthum bildet die Basis dieser Aneignung.
Ferner das Parcelleneigenthum. Der Bauer ist hier zugleich freier Eigenthümer seines Bodens, der als sein Hauptproduktionsinstrument erscheint, als das unentbehrliche Beschäftigungsfeld für seine Arbeit und sein Kapital. Es wird in dieser Form kein Pachtgeld gezahlt; die Rente erscheint also nicht als eine gesonderte Form des Mehrwerths, obgleich sie sich in Ländern, wo sonst die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als Surplusprofit durch den Vergleich mit andern Produktionszweigen darstellt, aber als Surplusprofit, der dem Bauer, wie überhaupt der ganze Ertrag seiner Arbeit zufällt.
Diese Form des Grundeigenthums setzt voraus, daß, wie in den frühern ältern Formen desselben, die ländliche Bevölkerung ein großes numerisches Uebergewicht über die städtische besitzt, daß also, wenn auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht, sie relativ nur wenig entwickelt ist, und daher auch in den andern Produktionszweigen die Koncentration der Kapitale sich in engen Schranken bewegt, Kapitalzersplitterung vorwiegt. Der Natur der ||339| Sache nach muß hier ein überwiegender Theil des ländlichen Produkts als unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Producenten, den Bauern, selbst verzehrt werden, und nur der Ueberschuß darüber als Waare in den Handel mit den Städten eingehn. Wie immer der durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier geregelt sei, die Differentialrente, ein überschüssiger Theil des Preises der Waaren für die bessern oder besser gelegnen Ländereien, muß hier offenbar ebenso existiren wie bei kapitalistischer Produktionsweise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vorkommt, wo überhaupt noch kein allgemeiner Marktpreis entwickelt ist, existirt diese Differentialrente; sie erscheint dann im überschüssigen Mehrprodukt. Nur fließt sie in die Tasche des Bauern, dessen Arbeit unter günstigern Naturbedingungen sich realisirt. Gerade in dieser Form, wo der Bodenpreis als ein Element in die faktischen Produktionskosten für den Bauer eingeht, indem bei weiterer Entwicklung dieser Form, entweder bei Erbtheilungen der Boden für einen gewissen Geldwerth übernommen ist, oder bei dem beständigen Wechsel sei es des ganzen Eigenthums, sei es seiner Bestandstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum großen Theil durch Aufnahme von Geld auf Hypothek; wo also der Bodenpreis, der nichts ist als die kapitalisirte Rente, ein vorausgesetztes Element ist, und daher die Rente zu existiren scheint unabhängig von jeder Differenzirung in der Fruchtbarkeit und Lage des Bodens – gerade hier ist im Durchschnitt anzunehmen, daß keine absolute Rente existirt, daß also der schlechteste Boden keine Rente zahlt; denn die absolute Rente unterstellt entweder realisirten Ueberschuß des Werths des Produkts über seinen Produktionspreis, oder einen über den Werth des Produkts überschüssigen Monopolpreis. Da aber die Landwirthschaft hier großentheils als Ackerbau für die unmittelbare Subsistenz, und der Boden als ein für die Mehrzahl der Bevölkerung unentbehrliches Beschäftigungsfeld ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der regulirende Marktpreis des Produkts nur unter außerordentlichen Umständen seinen Werth erreichen; dieser Werth aber wird in der Regel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des Elements der lebendigen Arbeit, obgleich dieser Ueberschuß des Werths über den Produktionspreis wieder beschränkt sein wird durch die niedrige Zusammensetzung auch des nicht agrikolen Kapitals in Ländern vorherrschender Parcellenwirthschaft. Als Schranke der Exploitation für den Parcellenbauer erscheint einerseits nicht der Durchschnittsprofit des Kapitals, soweit er kleiner Kapitalist ||340| ist; noch andrerseits die Nothwendigkeit einer Rente, soweit er Grundeigenthümer ist. Als absolute Schranke für ihn als kleinen Kapitalisten erscheint nichts als der Arbeitslohn, den er sich selbst zahlt, nach Abzug der eigentlichen Kosten. Solange der Preis des Produkts ihm diesen deckt, wird er sein Land bebauen, und dies oft bis herab zu einem physischen Minimum des Arbeitslohns. Was seine Qualität als Grundeigenthümer angeht, so fällt für ihn die Eigenthumsschranke fort, die sich nur geltend machen kann im Gegensatz zu dem von ihr getrennten Kapital (incl. Arbeit) indem sie ein Hinderniß gegen dessen Anlegung aufwirft. Allerdings ist der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an eine dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger, eine Schranke. Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem Theil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den Profit bilden würde. Die im Bodenpreis, und in dem für ihn gezahlten Zins, anticipirte Rente kann also nichts sein als ein Theil der kapitalisirten Mehrarbeit des Bauern, über die zu seiner Subsistenz unentbehrliche Arbeit hinaus, ohne daß diese Mehrarbeit sich in einem Werththeil der Waare, gleich dem ganzen Durchschnittsprofit, realisirt, und noch weniger in einem Ueberschuß über die im Durchschnittsprofit realisirte Mehrarbeit, in einem Surplusprofit. Die Rente kann ein Abzug vom Durchschnittsprofit sein, oder selbst der einzige Theil desselben, der realisirt wird. Damit der Parcellenbauer sein Land bebaue oder Land zum Bebauen kaufe, ist es also nicht, wie in der normalen kapitalistischen Produktionsweise, nöthig, daß der Marktpreis des Bodenprodukts hoch genug steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen, und noch weniger einen in der Form der Rente fixirten Ueberschuß über diesen Durchschnittsprofit. Es ist also nicht nöthig, daß der Marktpreis steige, sei es zum Werth, sei es zum Produktionspreis seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum der Getreidepreis in Ländern vorherrschenden Parcelleneigenthums niedriger steht als in den Ländern kapitalistischer Produktionsweise. Ein Theil der Mehrarbeit der Bauern, die unter den ungünstigsten Bedingungen arbeiten, wird der Gesellschaft umsonst geschenkt und geht nicht in die Regelung der Produktionspreise oder in die Werthbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere Preis ist also ein Resultat der Armuth der Producenten und keineswegs der Produktivität ihrer Arbeit.
Diese Form des freien Parcelleneigenthums selbstwirthschaftender Bauern als herrschende, normale Form bildet einerseits die öko- | |341|nomische Grundlage der Gesellschaft in den besten Zeiten des klassischen Alterthums, andrerseits finden wir sie bei den modernen Völkern als eine der Formen vor, die aus der Auflösung des feudalen Grundeigenthums hervorgehn. So die yeomanry in England der Bauernstand in Schweden, die französischen und westdeutschen Bauern. Von den Kolonien sprechen wir hier nicht, da der unabhängige Bauer sich hier unter andern Bedingungen entwickelt.
Das freie Eigenthum des selbstwirthschaftenden Bauern ist offenbar die normalste Form des Grundeigenthums für den kleinen Betrieb; d. h. für eine Produktionsweise, worin der Besitz des Bodens eine Bedingung für das Eigenthum des Arbeiters an dem Produkt seiner eignen Arbeit ist, und worin, er mag freier Eigenthümer oder Untersasse sein, der Ackerbauer stets seine Subsistenzmittel sich selbst, unabhängig, als vereinzelter Arbeiter mit seiner Familie zu produciren hat. Das Eigenthum am Boden ist zur vollständigen Entwicklung dieser Betriebsweise ebenso nöthig, wie das Eigenthum am Instrument zur freien Entwicklung des handwerksmäßigen Betriebs. Es bildet hier die Basis für die Entwicklung der persönlichen Selbständigkeit. Es ist für die Entwicklung der Agrikultur selbst ein nothwendiger Durchgangspunkt. Die Ursachen, an denen es untergeht, zeigen seine Schranke. Sie sind: Vernichtung der ländlichen Hausindustrie, die seine normale Ergänzung bildet, in Folge der Entwicklung der großen Industrie; allmälige Verarmung und Aussaugung des dieser Kultur unterworfnen Bodens; Usurpation, durch große Grundeigenthümer, des Gemeineigenthums, das überall die zweite Ergänzung der Parcellenwirthschaft bildet und ihr allein die Haltung von Vieh ermöglicht; Konkurrenz der, sei es als Plantagenwirthschaft, sei es kapitalistisch betriebnen Großkultur. Verbesserungen in der Agrikultur, die einerseits Sinken der Preise der Bodenprodukte herbeiführen, andrerseits größre Auslagen und reichere gegenständliche Produktionsbedingungen erheischen, tragen auch dazu bei, wie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England.
Das Parcelleneigenthum schließt seiner Natur nach aus: Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, gesellschaftliche Formen der Arbeit, gesellschaftliche Koncentration der Kapitale, Viehzucht auf großem Maßstab, progressive Anwendung der Wissenschaft.
Wucher und Steuersystem müssen es überall verelenden. Die Auslage des Kapitals im Bodenpreis entzieht dies Kapital der Kultur. Unendliche Zersplitterung der Produktionsmittel und Ver ||342|einzelung der Producenten selbst. Ungeheure Verschwendung von Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbedingungen und Vertheuerung der Produktionsmittel ein nothwendiges Gesetz des Parcelleneigenthums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten für diese Produktionsweise.45)
Eines der specifischen Uebel der kleinen Agrikultur, wo sie mit freiem Eigenthum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, daß der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe gilt für die Uebergangsform, wo der große Gutsbesitzer erstens ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens um es selbst als sein eigner Pächter zu bewirthschaften.) Bei der beweglichen Natur, die hier der Boden als bloße Waare annimmt, wachsen die Besitzveränderungen46), sodaß bei jeder neuen Generation, mit jeder Erbtheilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von neuem als Kapitalanlage eingeht, d. h. daß es von ihm gekaufter Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises des Produkts für den Einzelproducenten.
Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisirte und daher anticipirte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, sodaß der Grundeigenthümer nur die Rente empfängt, und der Pächter für den Boden nichts zahlt außer dieser jährlichen Rente, so ist es handgreiflich, daß das vom Grundeigenthümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durchaus nichts zu thun hat. Es bildet weder einen Theil des hier fungirenden fixen noch des cirkulirenden Kapitals47); es verschafft vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts ||343| zu thun. Der Käufer des Bodens zahlt das Kapital ja gerade weg an den, der den Boden verkauft, und der Verkäufer verzichtet dafür auf sein Eigenthum am Boden. Dies Kapital existirt also nicht mehr als Kapital des Käufers; er hat es nicht mehr; es gehört also nicht zu dem Kapital, das er in Boden selbst in irgend einer Weise anlegen kann. Ob er den Boden theuer oder wohlfeil gekauft, oder ob er ihn umsonst erhalten hat, ändert nichts an dem vom Pächter in der Bewirthschaftung angelegten Kapital, und ändert nichts an der Rente, sondern ändert nur dies, ob sie ihm als Zins oder Nichtzins erscheint, resp. als hoher oder niedriger Zins.
Man nehme z. B. die Sklavenwirthschaft. Der Preis, der hier für den Sklaven gezahlt wird, ist nichts als der anticipirte und kapitalisirte Mehrwerth oder Profit, der aus ihm herausgeschlagen werden soll. Aber das im Ankauf des Sklaven gezahlte Kapital gehört nicht zu dem Kapital, wodurch Profit, Mehrarbeit, aus den Sklaven extrahirt wird. Umgekehrt. Es ist Kapital, dessen sich der Sklavenbesitzer entäußert hat, Abzug von dem Kapital, worüber er in der wirklichen Produktion verfügt. Es hat aufgehört für ihn zu existiren, ganz wie das im Ankauf des Bodens ausgelegte Kapital aufgehört hat für die Agrikultur zu existiren. Der beste Beweis ist, daß es für den Sklavenbesitzer oder den Bodeneigner nur wieder in Existenz tritt, sobald er den Sklaven oder den Boden wieder verkauft. Dann tritt aber dasselbe Verhältniß für den Käufer ein. Der Umstand, daß er den Sklaven gekauft hat, befähigt ihn noch nicht ohne weiteres den Sklaven zu exploitiren. Dazu ist er erst befähigt durch ferneres Kapital, das er in die Sklavenwirthschaft selbst steckt.
Dasselbe Kapital existirt nicht zweimal, das eine Mal in der Hand des Verkäufers, das andre Mal in der Hand des Käufers des Bodens. Es geht aus der Hand des Käufers in die des Verkäufers über, und damit ist die Sache zu Ende. Der Käufer hat jetzt kein Kapital, sondern an seiner Stelle ein Grundstück. Der Umstand, daß nun die aus der wirklichen Anlage von Kapital in diesem Grundstück erzielte Rente von dem neuen Grundeigenthümer berechnet wird als Zins des Kapitals, das er nicht im Boden angelegt, sondern zum Erwerb des Bodens weggegeben hat, ändert an der ökonomischen Natur des Faktors Boden nicht das Geringste, so wenig wie der Umstand, daß jemand 1000 £ für dreiprocentige Konsols gezahlt hat, irgend etwas zu thun hat mit dem Kapital, aus dessen Revenue die Zinsen der Staatsschuld gezahlt werden.
In der That ist das für den Ankauf des Bodens, ganz wie das ||344| im Ankauf von Staatspapieren verausgabte Geld nur an sich Kapital, wie jede Werthsumme auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise an sich Kapital, potentielles Kapital ist. Was für den Boden gezahlt worden ist, wie für die Staatsfonds, wie für andre gekaufte Waaren, ist eine Geldsumme. Diese ist an sich Kapital, weil sie in Kapital verwandelt werden kann. Es hängt ab von dem Gebrauch, den der Verkäufer davon macht, ob das von ihm erhaltne Geld sich wirklich in Kapital verwandelt oder nicht. Für den Käufer kann es nie mehr als solches fungiren, so wenig wie jedes andre Geld, das er definitiv verausgabt hat. In seiner Berechnung figurirt es für ihn als zinstragendes Kapital, weil er die Einnahme, die er als Rente vom Boden oder als Schuldzins vom Staat erhält, als Zins des Geldes berechnet, das ihm der Ankauf des Titels auf diese Revenue gekostet hat. Als Kapital kann er es nur realisiren durch den Wiederverkauf. Dann tritt aber ein andrer, der neue Käufer, in dasselbe Verhältniß worin jener war, und durch keinen Wechsel der Hände kann das so verausgabte Geld sich für den Verausgaber in wirkliches Kapital verwandeln.
Beim kleinen Grundeigenthum befestigt sich noch viel mehr die Illusion, daß der Boden selbst Werth hat, und daher als Kapital in den Produktionspreis des Produkts eingeht, ganz wie eine Maschine oder ein Rohstoff. Man hat aber gesehn, daß nur in zwei Fällen die Rente, und daher die kapitalisirte Rente, der Bodenpreis, bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingehn kann. Erstens, wenn der Werth des Bodenprodukts in Folge der Zusammensetzung des agrikolen Kapitals – eines Kapitals, welches nichts gemein hat mit dem für den Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital – über seinem Produktionspreis steht, und die Marktverhältnisse den Grundeigenthümer befähigen diese Differenz zu verwerthen. Zweitens, wenn Monopolpreis stattfindet. Und beides ist am wenigsten der Fall bei der Parcellenwirthschaft und dem kleinen Grundeigenthum, weil gerade hier die Produktion zum sehr großen Theil den Selbstbedarf befriedigt, und unabhängig von der Regulirung durch die allgemeine Profitrate erfolgt. Selbst wo die Parcellenwirthschaft auf gepachtetem Boden betrieben wird, umfaßt das Pachtgeld weit mehr als unter irgend welchen andern Verhältnissen einen Theil des Profits und selbst einen Abzug vom Arbeitslohn; es ist dann nur nominell Rente, nicht Rente als eine selbständige Kategorie gegenüber Arbeitslohn und Profit.
Die Ausgabe von Geldkapital für Ankauf des Bodens ist also ||345|keine Anlage von agrikolem Kapital. Sie ist pro tanto eine Verminderung des Kapitals, über das die Kleinbauern in ihrer Produktionssphäre selbst verfügen können. Sie vermindert pro tanto den Umfang ihrer Produktionsmittel und verengert daher die ökonomische Basis der Reproduktion. Sie unterwirft den Kleinbauer dem Wucher, da in dieser Sphäre überhaupt weniger eigentlicher Kredit vorkommt. Sie ist ein Hemmniß der Agrikultur, auch wo dieser Kauf bei großen Gutswirthschaften stattfindet. Sie widerspricht in der That der kapitalistischen Produktionsweise, der die Verschuldung des Grundeigenthümers, ob er sein Gut geerbt oder gekauft hat, im ganzen gleichgültig ist. Ob er die Rente selbst einsteckt, oder sie wieder an Hypothekargläubiger wegzahlen muß, ändert an der Bewirthschaftung des verpachteten Landguts selbst an sich nichts.
Man hat gesehn, daß bei gegebner Grundrente der Bodenpreis regulirt ist durch den Zinsfuß. Ist dieser niedrig, so ist der Bodenpreis hoch, und umgekehrt. Normal also müßten hoher Bodenpreis und niedriger Zinsfuß zusammengehn, sodaß wenn der Bauer in Folge des niedrigen Zinsfußes den Boden hoch zahlte, derselbe niedrige Zinsfuß ihm auch zu günstigen Bedingungen Betriebskapital auf Kredit verschaffen müßte. In der Wirklichkeit verhält sich die Sache anders bei vorherrschendem Parcelleneigenthum. Zunächst passen auf den Bauern die allgemeinen Gesetze des Kredits nicht, da diese den Producenten als Kapitalisten voraussetzen. Zweitens, wo das Parcelleneigenthum vorherrscht – von Kolonien ist hier nicht die Rede – und der Parcellenbauer den Grundstock der Nation bildet, ist die Kapitalbildung, d. h. die gesellschaftliche Reproduktion, relativ schwach, und noch schwächer die Bildung von leihbarem Geldkapital in dem früher entwickelten Sinn. Diese setzt voraus Koncentration und die Existenz einer Klasse reicher müßiger Kapitalisten (Massie). Drittens, hier wo das Eigenthum am Boden eine Lebensbedingung für den größten Theil der Producenten bildet, und ein unentbehrliches Anlagefeld für ihr Kapital, wird der Bodenpreis gesteigert, unabhängig vom Zinsfuß und oft im umgekehrten Verhältniß zu ihm, durch das Uebergewicht der Nachfrage nach Grundeigenthum über das Angebot. In Parcellen verkauft, bringt der Boden hier einen weit höhern Preis als beim Verkauf großer Massen, weil hier die Zahl der kleinen Käufer groß, und die der großen Käufer klein ist (Bandes Noires, Rubichon; Newman). Aus allen diesen Gründen steigt hier der Bodenpreis bei relativ hohem Zinsfuß. Dem relativ niedrigen Zins, den der Bauer ||346| hier aus dem im Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital zieht (Mounier) entspricht hier auf der entgegengesetzten Seite der hohe Wucherzinsfuß, den er selbst seinen Hypothekargläubigern zu zahlen hat. Das irische System zeigt dieselbe Sache, nur in einer anderen Form.
Dies der Produktion an sich fremde Element, der Bodenpreis, kann hier daher zu einer Höhe steigen, worin er die Produktion unmöglich macht. (Dombasle.)
Daß der Bodenpreis eine solche Rolle spielt, daß Kauf und Verkauf von Land, Cirkuliren von Land als Waare, sich zu diesem Umfang entwickelt, ist praktisch Folge der Entwickelung der kapitalistischen Produktionsweise, soweit die Waare hier die allgemeine Form alles Produkts und aller Produktionsinstrumente wird. Andrerseits findet diese Entwicklung nur statt, wo sich die kapitalistische Produktionsweise nur beschränkt entwickelt und nicht alle ihre Eigenthümlichkeiten entfaltet; weil sie gerade darauf beruht, daß der Ackerbau nicht mehr, oder noch nicht, der kapitalistischen Produktionsweise, sondern einer, aus untergegangnen Gesellschaftsformen überkommenen Produktionsweise unterworfen ist. Die Nachtheile der kapitalistischen Produktionsweise, mit ihrer Abhängigkeit des Producenten vom Geldpreis seines Produkts, fallen hier also zusammen mit den Nachtheilen, die aus der unvollkommenen Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise hervorgehn. Der Bauer wird Kaufmann und Industrieller ohne die Bedingungen, unter denen er sein Produkt als Waare produciren kann.
Der Konflikt zwischen dem Bodenpreis, als Element des Kostpreises für den Producenten, und Nichtelement des Produktionspreises für das Produkt (selbst wenn die Rente bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingeht, geht die kapitalisirte Rente, die für 20 oder mehr Jahre vorgeschossen wird, auf keinen Fall bestimmend darin ein) ist nur eine der Formen, worin sich überhaupt der Widerspruch des Privateigenthums am Boden mit einer rationellen Agrikultur, mit normaler gesellschaftlicher Benutzung des Bodens darstellt. Andrerseits ist aber Privateigenthum am Boden, daher Expropriation der unmittelbaren Producenten vom Boden – Privateigenthum der einen, das das Nichteigenthum der andern am Boden einbegreift – Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise.
Hier, bei der kleinen Kultur, tritt der Bodenpreis, Form und Resultat des Privateigenthums am Boden, als Schranke der Produktion selbst auf. Bei der großen Agrikultur und dem auf kapitalistischer Betriebsweise beruhenden großen Grundeigenthum tritt das Eigenthum ebenso als Schranke auf, weil es den Pächter in ||347| der produktiven Kapitalanlage beschränkt, die in letzter Instanz nicht ihm, sondern dem Grundeigenthümer zu gut kommt. Bei beiden Formen tritt an die Stelle selbstbewußter rationeller Behandlung des Bodens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigenthums, der unveräußerlichen Existenz- und Reproduktionsbedingung der Kette sich ablösender Menschengeschlechter, die Exploitation und Vergeudung der Bodenkräfte (abgesehn von der Abhängigmachung der Exploitation, nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern von den zufälligen, ungleichen Umständen der einzelnen Producenten). Bei dem kleinen Eigenthum geschieht dies aus Mangel an Mitteln und Wissenschaft zur Anwendung der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit. Bei dem großen, durch Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von Pächter und Eigenthümer. Bei beiden durch die Abhängigkeit vom Marktpreis.
Alle Kritik des kleinen Grundeigenthums löst sich in letzter Instanz auf in Kritik des Privateigenthums als Schranke und Hinderniß der Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des großen Grundeigenthums. Von politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich in beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hinderniß, welche alles Privateigenthum am Boden der agrikolen Produktion und der rationellen Behandlung, Erhaltung und Verbesserung des Bodens selbst entgegensetzt, entwickelt sich hüben und drüben nur in verschiednen Formen, und im Zank über diese specifischen Formen des Uebels wird sein letzter Grund vergessen.
Das kleine Grundeigenthum setzt voraus, daß die bei weitem überwiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist, und nicht die gesellschaftliche, sondern die isolirte Arbeit vorherrscht; daß daher der Reichthum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ihrer materiellen wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umständen ausgeschlossen ist, daher auch die Bedingungen einer rationellen Kultur. Auf der anderen Seite reducirt das große Grundeigenthum die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Minimum, und setzt ihr eine beständig wachsende, in großen Städten zusammengedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch Bedingungen, die einen unheilbaren Riß hervorrufen in dem Zusammenhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des Lebens vorgeschriebnen Stoffwechsels, in Folge wovon die Bodenkraft verschleudert, und diese Verschleuderung durch den Handel weit über die Grenzen des eignen Landes hinausgetragen wird. (Liebig.)
Wenn das kleine Grundeigenthum eine halb außerhalb der Ge- | |348| sellschaft stehende Klasse von Barbaren schafft, die alle Roheit primitiver Gesellschaftsformen mit allen Qualen und aller Misère civilisirter Länder verbindet, so untergräbt das große Grundeigenthum die Arbeitskraft in der letzten Region, wohin sich ihre naturwüchsige Energie flüchtet, und wo sie als Reservefonds für die Erneuerung der Lebenskraft der Nationen sich aufspeichert, auf dem Lande selbst. Große Industrie und industriell betriebene große Agrikultur wirken zusammen. Wenn sie sich ursprünglich dadurch scheiden, daß die erste mehr die Arbeitskraft, und daher die Naturkraft des Menschen, die letztere mehr direkt die Naturkraft des Bodens verwüstet und ruinirt, so reichen sich später im Fortgang beide die Hand, indem das industrielle System auf dem Land auch die Arbeiter entkräftet, und Industrie und Handel ihrerseits der Agrikultur die Mittel zur Erschöpfung des Bodens verschaffen. |