MEGA/II/15/MEGA2-II-15-0825.html

FÜNFZIGSTES KAPITEL.
Der Schein der Konkurrenz.

Es ist gezeigt worden, daß der Werth der Waaren, oder der durch ihren Gesammtwerth regulirte Produktionspreis sich auflöst in:

1) Einen Werththeil, der konstantes Kapital ersetzt, oder die früher vergangne Arbeit darstellt, die in der Form von Produktionsmitteln bei Herstellung der Waare verbraucht wurde; in einem Wort, den Werth oder Preis, womit diese Produktionsmittel in den Produktionsproceß der Waare eingingen. Wir sprechen hier nie von der einzelnen Waare, sondern vom Waarenkapital, d. h. der Form, worin sich das Produkt des Kapitals in einem bestimmten Zeitabschnitt, z. B. jährlich darstellt, und wovon die einzelne Waare nur ein Element bildet, das übrigens auch, seinem Werth nach, analog in dieselben Bestandtheile zerfällt.

2) Den Werththeil des variablen Kapitals, der das Einkommen des Arbeiters mißt und sich für diesen in Arbeitslohn verwandelt; welchen Arbeitslohn also der Arbeiter in diesem variablen Werththeil reproducirt hat; kurz den Werththeil, worin sich der bezahlte Theil der, dem ersten konstanten Theil in der Produktion der Waare neu zugesetzten Arbeit darstellt.

3) Den Mehrwerth, d. h. den Werththeil des Waarenprodukts, worin sich die unbezahlte Arbeit oder Mehrarbeit darstellt. Dieser letzte Werththeil nimmt wieder die selbständigen Formen an, die zugleich Revenueformen sind: die Formen von Profit des Kapitals (Zins des Kapitals als solchem, und Unternehmergewinn des Kapitals als fungirendem Kapital) und Grundrente, die dem Eigner des ||389| im Produktionsproceß mitwirkenden Bodens zufällt. Die Bestandtheile 2) und 3), d. h. der Werthbestandtheil, der stets die Revenueformen von Arbeitslohn (dies immer nur, nachdem er vorher die Form von variablem Kapital durchgemacht), Profit und Rente annimmt, unterscheidet sich von dem konstanten Bestandtheil 1) dadurch, daß in ihn sich der ganze Werth auflöst, worin sich die, jenem konstanten Theil, den Produktionsmitteln der Waare neu zugesetzte Arbeit vergegenständlicht. Sehn wir nun ab vom konstanten Werththeil, so ist es richtig zu sagen, daß der Werth der Waare, soweit er also neu zugesetzte Arbeit darstellt, sich beständig auflöst in drei Theile, die drei Revenueformen bilden, in Arbeitslohn, Profit und Rente,55) bei denen die respektiven Werthgrößen, d. h. die aliquoten Theile, die sie vom Gesammtwerth bilden, durch verschiedne, eigenthümliche und früher entwickelte Gesetze bestimmt werden. Aber es wäre falsch, umgekehrt zu sagen, daß der Werth des Arbeitslohns, die Rate des Profits und die Rate der Rente selbständige konstituirende Werthelemente bilden, aus deren Zusammensetzung der Werth der Waare, abgesehn vom konstanten Bestandtheil, entspringe; in andern Worten, es wäre falsch zu sagen, daß sie komponirende Bestandtheile des Waarenwerths oder des Produktionspreises bilden.56)

Man sieht den Unterschied sofort ein.

Gesetzt, der Produktenwerth eines Kapitals von 500 sei = 400c||390| + 100v + 150m = 650; die 150m seien weiter zerfällt in 75 Profit + 75 Rente. Wir wollen ferner, zur Vermeidung unnützer Schwierigkeiten, annehmen, dies Kapital sei mittlerer Zusammensetzung, sodaß sein Produktionspreis mit seinem Werth zusammenfällt; ein Zusammenfallen, das immer stattfindet, wenn das Produkt dieses Einzelkapitals als Produkt eines seiner Größe entsprechenden Theils des Gesammtkapitals betrachtet werden kann.

Hier bildet der Arbeitslohn, gemessen durch das variable Kapital, 20 % vom vorgeschoßnen Kapital; der Mehrwerth, auf das Gesammtkapital berechnet, 30 %, nämlich 15 % Profit und 15 % Rente. Der gesammte Werthbestandtheil der Waare, worin sich die neu zugesetzte Arbeit vergegenständlicht, ist gleich 100v + 150m = 250. Seine Größe ist unabhängig von seiner Zerfällung in Arbeitslohn, Profit und Rente. Wir sehn aus dem Verhältniß dieser Theile zu einander, daß die Arbeitskraft, die mit 100 in Geld, sage 100 £ bezahlt wurde, ein Arbeitsquantum geliefert hat, das sich in einem Geldquantum von 250 £ darstellt. Wir sehn daraus, daß der Arbeiter 1 1 2 mal so viel Mehrarbeit wie Arbeit für sich selbst gethan hat. War der Arbeitstag = 10 Stunden, so arbeitete er 4 Stunden für sich und 6 für den Kapitalisten. Die Arbeit der mit 100 £ gezahlten Arbeiter drückt sich daher aus in einem Geldwerth von 250 £. Außer diesem Werth von 250 £ ist nichts zu theilen zwischen Arbeiter und Kapitalist, zwischen Kapitalist und Grundeigenthümer. Es ist der dem Werth der Produktionsmittel von 400 neu zugesetzte Gesammtwerth. Der so producirte und durch das Quantum in ihm vergegenständlichter Arbeit bestimmte Waarenwerth von 250 bildet daher die Grenze für die Dividenden, die Arbeiter, Kapitalist und Grundeigenthümer, in der Form von Revenue, von Arbeitslohn, Profit und Rente aus diesem Werth ziehn können.

Gesetzt, ein Kapital von derselben organischen Komposition, d. h. demselben Verhältniß der angewandten lebendigen Arbeitskraft zu dem in Bewegung gesetzten konstanten Kapital, sei gezwungen, für dieselbe Arbeitskraft, die das konstante Kapital von 400 in Bewegung setzt, 150 £ statt 100 zu zahlen; und gesetzt ferner, Profit und Rente theilten sich auch in verschiednen Verhältnissen in den Mehrwerth. Da vorausgesetzt, daß das variable Kapital von 150 £ dieselbe Arbeitsmasse in Bewegung setzt wie früher das von 100, wäre der neu producirte Werth nach wie vor = 250, und der Werth des Gesammtprodukts nach wie vor = 650, aber wir hätten dann: 400c + 150v + 100m; und diese 100m zerfielen etwa in 45 Profit plus 55 Rente. Die Proportion, worin sich der ||391| neu producirte Gesammtwerth in Arbeitslohn, Profit und Rente vertheilt, wäre sehr verschieden; ebenso wäre die Größe des vorgeschoßnen Gesammtkapitals verschieden, obgleich es nur dieselbe Gesammtmasse von Arbeit in Bewegung setzt. Der Arbeitslohn betrüge 27 3 11  %, der Profit 8 2 11  %, die Rente 10 % auf das vorgeschoßne Kapital; der Gesammtmehrwerth also etwas über 18 %.

In Folge der Erhöhung des Arbeitslohns wäre der unbezahlte Theil der Gesammtarbeit verändert und damit der Mehrwerth. Der Arbeiter hätte bei zehnstündigem Arbeitstag 6 Stunden für sich und nur 4 Stunden für den Kapitalisten gearbeitet. Auch die Verhältnisse von Profit und Rente wären verschieden, der verminderte Mehrwerth wäre in verändertem Verhältniß zwischen Kapitalist und Grundeigenthümer getheilt. Endlich, da der Werth des konstanten Kapitals unverändert geblieben, und der Werth des vorgeschoßnen variablen Kapitals gestiegen, drückte sich der verminderte Mehrwerth in einer noch mehr verminderten Bruttoprofitrate aus, worunter wir hier das Verhältniß des Gesammtmehrwerths zum ganzen vorgeschoßnen Kapital verstehn.

Der Wechsel im Werth des Arbeitslohns, in der Rate des Profits, in der Rate der Rente könnte sich, welches auch immer die Wirkung der Gesetze wäre, die das Verhältniß dieser Theile reguliren, nur bewegen in den Grenzen, die der neugeschaffne Waarenwerth von 250 setzt. Eine Ausnahme fände nur statt, wenn die Rente auf einem Monopolpreis beruhte. Dies würde am Gesetz nichts ändern, sondern nur die Betrachtung kompliciren. Denn betrachten wir in diesem Fall bloß das Produkt selbst, so wäre nur die Theilung des Mehrwerths verschieden; betrachten wir aber seinen relativen Werth gegenüber andern Waaren, so fände sich nur diese Verschiedenheit, daß ein Theil des Mehrwerths von ihnen auf diese specifische Waare übertragen wurde.

Rekapituliren wir:

Werth des ProduktsNeuwerthMehrwerths-Brutto-
rateprofitrate
Erster Fall: 400c + 100v + 150m = 650250150 %30 %
Zweiter Fall:  400c + 150v + 100m = 65025066 1 3  %18 2 11  %

Erstens fällt der Mehrwerth um ein Drittel seines frühern Betrags, von 150 auf 100. Die Profitrate fällt um etwas mehr als ein Drittel, von 30 % auf 18 %, weil der verminderte Mehrwerth auf ein gewachsenes vorgeschoßnes Gesammtkapital zu berechnen ist. Sie fällt aber keineswegs in demselben Verhältniß wie die Rate des Mehrwerths. Diese fällt von 150 100 auf 100 150 , also von 150 % auf ||392| 66 2 3  %, während die Profitrate nur fällt von 150 500 auf 100 550 oder von 30 % auf 18 2 11  %. Die Profitrate fällt also im Verhältniß mehr, als die Masse des Mehrwerths, aber weniger als die Rate des Mehrwerths. Ferner zeigt sich, daß die Werthe wie die Massen der Produkte dieselben bleiben, wenn nach wie vor dieselbe Arbeitsmasse angewandt wird, obgleich das vorgeschoßne Kapital in Folge der Vermehrung seines variablen Bestandtheils sich vergrößert hat. Diese Vergrößerung des vorgeschoßnen Kapitals würde sich allerdings dem Kapitalisten sehr fühlbar machen, der ein neues Geschäft begänne. Aber das Ganze der Reproduktion betrachtet, heißt Vermehrung des variablen Kapitals weiter nichts, als daß ein größrer Theil des, von der neu zugesetzten Arbeit neu geschaffnen Werths sich in Arbeitslohn, und daher zunächst in variables Kapital, statt in Mehrwerth und Mehrprodukt verwandelt. Der Werth des Produkts bleibt also derselbe, weil er einerseits durch den konstanten Kapitalwerth = 400, andrerseits durch die Zahl 250 beschränkt ist, worin sich die neu zugesetzte Arbeit darstellt. Beide sind aber unverändert geblieben. Dies Produkt, soweit es selbst wieder in konstantes Kapital einginge, würde nach wie vor in derselben Werthgröße gleichviel Masse von Gebrauchswerth darstellen; also dieselbe Masse von Elementen des konstanten Kapitals behielte denselben Werth. Anders verhielte sich die Sache, wenn der Arbeitslohn stiege, nicht weil der Arbeiter einen größern Theil seiner eignen Arbeit erhielte, sondern wenn er einen größern Theil seiner eignen Arbeit erhielte, weil die Produktivität der Arbeit abgenommen hätte. In diesem Fall bliebe der Gesammtwerth, worin sich dieselbe Arbeit, bezahlte plus unbezahlte darstellte, dieselbe; aber die Masse Produkt, worin sich diese Masse Arbeit darstellte, hätte sich vermindert, also stiege der Preis jedes aliquoten Theils des Produkts, weil jeder Theil mehr Arbeit darstellte. Der erhöhte Arbeitslohn von 150 stellte nicht mehr Produkt dar wie früher der von 100; der verringerte Mehrwerth von 100 stellte nur noch 2 3 des Produkts dar gegen früher, 66 2 3  % der Masse von Gebrauchswerthen, die sich früher in 100 darstellten. In diesem Fall würde auch das konstante Kapital vertheuert, soweit dies Produkt in es einginge. Dies wäre aber nicht Folge der Erhöhung des Arbeitslohns, sondern die Erhöhung des Arbeitslohns wäre Folge der Vertheuerung der Waare, und Folge der verminderten Produktivität desselben Quantums Arbeit. Hier entsteht der Schein, als ob die Steigerung des Arbeitslohns das Produkt vertheuert hätte; sie ist aber hier nicht Ursache, sondern ||393| Folge eines Werthwechsels der Waare in Folge der verminderten Produktivität der Arbeit.

Wenn dagegen bei sonst gleichen Umständen, wo also dieselbe angewandte Arbeitsmenge sich nach wie vor in 250 darstellt, der Werth der von ihr angewandten Produktionsmittel stiege oder fiele, so würde der Werth derselben Produktenmasse um dieselbe Größe steigen oder fallen. 450c + 100v + 150m gibt Produktwerth = 700; dagegen 350c + 100v + 150m für den Werth derselben Produktenmasse nur 600, gegen früher 650. Wenn also das vorgeschoßne Kapital wächst oder abnimmt, welches dieselbe Arbeitsmenge in Bewegung setzt, so steigt oder fällt der Werth des Produkts, bei sonst gleichen Umständen, wenn die Zunahme oder Abnahme des vorgeschoßnen Kapitals von einer Aenderung der Werthgröße des konstanten Kapitaltheils herrührt. Er bleibt dagegen unverändert, wenn die Zunahme oder Abnahme des vorgeschoßnen Kapitals von veränderter Werthgröße des variablen Kapitaltheils, bei gleichbleibender Produktivkraft der Arbeit, herrührt. Beim konstanten Kapital ist Zunahme oder Abnahme seines Werths durch keine entgegengesetzte Bewegung kompensirt. Beim variablen Kapital, gleichbleibende Produktivität der Arbeit vorausgesetzt, ist Zunahme oder Abnahme seines Werths kompensirt durch die umgekehrte Bewegung auf Seiten des Mehrwerths, sodaß der Werth des variablen Kapitals plus dem Mehrwerth, also der den Produktionsmitteln durch die Arbeit neu zugesetzte und im Produkt neu dargestellte Werth unverändert bleibt.

Ist dagegen Zu- oder Abnahme des Werths des variablen Kapitals oder des Arbeitslohns Folge der Vertheuerung oder Preissenkung der Waaren, d. h. der Verminderung oder Steigerung der Produktivität der in dieser Kapitalanlage angewandten Arbeit, so wirkt dies auf den Werth des Produkts. Aber das Steigen oder Fallen des Arbeitslohns ist hier nicht Ursache, sondern nur Folge.

Wäre dagegen im obigen Beispiel, bei gleichbleibendem konstantem Kapital = 400c, die Veränderung von 100v + 150m auf 150v + 100m, also das Steigen des variablen Kapitals, Folge der Abnahme der Produktivkraft der Arbeit, nicht in diesem besondren Zweige, z. B. der Baumwollspinnerei, sondern etwa in der Agrikultur, welche die Nahrungsmittel des Arbeiters liefert, also Folge der Vertheuerung dieser Nahrungsmittel, so bliebe der Werth des Produkts unverändert. Der Werth von 650 würde sich nach wie vor in derselben Masse Baumwollgarn darstellen.

Aus dem Entwickelten geht ferner hervor: Wenn die Ver ||394|minderung in der Auslage von konstantem Kapital durch Oekonomie etc. in Produktionszweigen eintritt, deren Produkte in die Konsumtion der Arbeiter eingehn, so könnte dies, ebensogut wie die direkte Vermehrung der Produktivität der angewandten Arbeit selbst, eine Verminderung des Arbeitslohns, weil Verwohlfeilerung der Lebensmittel des Arbeiters herbeiführen, und daher Wachsen des Mehrwerths; sodaß die Profitrate hier aus doppelten Gründen wüchse, nämlich einerseits, weil der Werth des konstanten Kapitals abnimmt, und andrerseits, weil der Mehrwerth zunimmt. Bei unsrer Betrachtung der Verwandlung des Mehrwerths in Profit nahmen wir an, daß der Arbeitslohn nicht fällt, sondern konstant bleibt, weil wir dort die Schwankungen der Profitrate, unabhängig von Veränderungen der Mehrwerthsrate, zu untersuchen hatten. Außerdem sind die dort entwickelten Gesetze allgemein, und gelten auch für Kapitalanlagen, deren Produkte nicht in den Konsum des Arbeiters eingehn, bei denen Werthveränderungen des Produkts also ohne Einfluß auf den Arbeitslohn sind.

Die Besonderung und Auflösung des, den Produktionsmitteln oder dem konstanten Kapitaltheil jährlich durch die neu zugesetzte Arbeit neu zugefügten Werths in die verschiednen Revenueformen von Arbeitslohn, Profit und Rente, ändert also nichts an den Grenzen des Werths selbst, an der Werthsumme, die sich unter diese verschiednen Kategorien vertheilt; ebensowenig wie ein Wechsel im Verhältniß dieser einzelnen Theile zu einander ihre Summe, diese gegebne Werthgröße verändern kann. Die gegebne Zahl 100 bleibt immer dieselbe, ob sie sich in 50 + 50, oder in 20 + 70 + 10, oder in 40 + 30 + 30 zerlegt. Der Werththeil des Produkts, der in diese Revenuen zerfällt, ist bestimmt, ganz wie der konstante Werththeil des Kapitals, durch den Werth der Waaren, d. h. durch das Quantum der jedesmal in ihnen vergegenständlichten Arbeit. Es ist also erstens gegeben die Werthmasse der Waaren, die sich in Arbeitslohn, Profit und Rente vertheilt; also die absolute Grenze der Summe der Werthstücke dieser Waaren. Zweitens, was die einzelnen Kategorien selbst angeht, so sind ihre durchschnittlichen und regulirenden Grenzen ebenfalls gegeben. Der Arbeitslohn bildet bei dieser Begrenzung derselben die Basis. Er ist nach einer Seite hin durch ein Naturgesetz regulirt; seine Minimalgrenze ist gegeben durch das physische Minimum von Lebensmitteln, das der Arbeiter beziehen muß, um seine Arbeitskraft zu erhalten und zu reproduciren; also durch ein bestimmtes Quantum Waaren. Der Werth ||395|dieser Waaren ist bestimmt durch die Arbeitszeit, die ihre Reproduktion erheischt; also durch den Theil der, den Produktionsmitteln neu zugesetzten Arbeit, oder auch jedes Arbeitstags, den der Arbeiter zur Produktion und Reproduktion eines Aequivalents für den Werth dieser nothwendigen Lebensmittel erheischt. Sind z. B. seine durchschnittlichen täglichen Lebensmittel dem Werth nach = 6 Stunden Durchschnittsarbeit, so muß er durchschnittlich 6 Stunden seiner Tagesarbeit für sich selbst arbeiten. Der wirkliche Werth seiner Arbeitskraft weicht von diesem physischen Minimum ab; er ist verschieden je nach dem Klima und dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung; er hängt ab nicht nur von den physischen, sondern auch von den historisch entwickelten gesellschaftlichen Bedürfnissen, die zur zweiten Natur werden. Aber in jedem Land zu einer gegebnen Periode ist dieser regulirende durchschnittliche Arbeitslohn eine gegebne Größe. Der Werth der sämmtlichen übrigen Revenuen hat so eine Grenze. Er ist stets gleich dem Werth, worin sich der Gesammtarbeitstag (der hier mit dem Durchschnittsarbeitstag zusammenfällt, da er die vom gesellschaftlichen Gesammtkapital in Bewegung gesetzte Gesammtarbeitsmasse umfaßt) verkörpert, minus dem Theil desselben, der sich in Arbeitslohn verkörpert. Seine Grenze ist also gegeben durch die Grenze des Werths, in welchem sich die unbezahlte Arbeit ausdrückt, d. h. durch das Quantum dieser unbezahlten Arbeit. Wenn der Theil des Arbeitstags, den der Arbeiter zur Reproduktion des Werths seines Lohns braucht, in dem physischen Minimum seines Lohns seine letzte Schranke hat, so hat der andre Theil des Arbeitstags, worin sich seine Mehrarbeit darstellt, also auch der Werththeil, der den Mehrwerth ausdrückt, seine Schranke an dem physischen Maximum des Arbeitstags, d. h. an dem Gesammtquantum täglicher Arbeitszeit, das der Arbeiter bei Erhaltung und Reproduktion seiner Arbeitskraft überhaupt geben kann. Da es sich bei der jetzigen Betrachtung um Vertheilung des Werths handelt, worin die jährlich neu zugesetzte Gesammtarbeit sich dargestellt hat, so kann der Arbeitstag hier als konstante Größe betrachtet werden, und ist als solche vorausgesetzt, wie viel oder wie wenig er von seinem physischen Maximum auch abweiche. Die absolute Grenze des Werththeils, der den Mehrwerth bildet, und der sich in Profit und Grundrente auflöst, ist also gegeben; er ist bestimmt durch den Ueberschuß des unbezahlten Theils des Arbeitstags über seinen bezahlten, also durch den Werththeil des Gesammtprodukts, worin diese Mehrarbeit sich verwirklicht. Nennen wir, ||396| wie ich es gethan habe, den so in seinen Grenzen bestimmten, und auf das vorgeschoßne Gesammtkapital berechneten Mehrwerth den Profit, so ist dieser Profit, seiner absoluten Größe nach betrachtet, gleich dem Mehrwerth, also in seinen Grenzen ebenso gesetzlich bestimmt wie dieser. Die Höhe der Profitrate aber ist ebenfalls eine in gewissen, durch den Werth der Waaren bestimmten Grenzen eingeschloßne Größe. Sie ist das Verhältniß des Gesammtmehrwerths zu dem, der Produktion vorgeschoßnen gesellschaftlichen Gesammtkapital. Ist dies Kapital = 500 (meinetwegen Millionen) und der Mehrwerth = 100, so bilden 20 % die absolute Grenze der Profitrate. Die Vertheilung des gesellschaftlichen Profits nach Maßgabe dieser Rate unter die in den verschiednen Produktionssphären angelegten Kapitale erzeugt, von den Werthen der Waaren abweichende, Produktionspreise, welches die wirklich regulirenden Durchschnitts-Marktpreise sind. Die Abweichung jedoch hebt weder die Bestimmung der Preise durch die Werthe, noch die gesetzmäßigen Grenzen des Profits auf. Statt daß der Werth einer Waare gleich dem in ihr aufgezehrten Kapital plus dem in ihr steckenden Mehrwerth, ist ihr Produktionspreis jetzt gleich dem in ihr aufgezehrten Kapital k plus dem Mehrwerth, der auf sie in Folge der allgemeinen Profitrate fällt, also z. B. 20 % auf das zu ihrer Produktion vorgeschoßne, sowohl aufgezehrte wie bloß angewandte Kapital. Aber dieser Zuschlag von 20 % ist selbst bestimmt durch den, vom gesellschaftlichen Gesammtkapital erzeugten Mehrwerth und sein Verhältniß zum Werth des Kapitals; und darum ist er 20 % und nicht 10 oder 100. Die Verwandlung der Werthe in Produktionspreise hebt also nicht die Grenzen des Profits auf, sondern verändert nur seine Vertheilung unter die verschiednen besondren Kapitale, aus denen das Gesellschaftskapital besteht, vertheilt ihn auf sie gleichmäßig, im Verhältniß worin sie Werththeile dieses Gesammtkapitals bilden. Die Marktpreise steigen über, und fallen unter diese regulirenden Produktionspreise, aber diese Schwankungen heben sich wechselseitig auf. Betrachtet man Preislisten während einer längern Periode, und zieht man die Fälle ab, wo der wirkliche Werth der Waaren in Folge eines Wechsels in der Produktivkraft der Arbeit verändert, und ebenso die Fälle, worin durch natürliche oder gesellschaftliche Unfälle der Produktionsproceß gestört wurde, so wird man sich wundern, erstens über die verhältnißmäßig engen Grenzen der Abweichungen, und zweitens über die Regelmäßigkeit ihrer Ausgleichung. Man wird hier dieselbe Herrschaft der regulirenden Durchschnitte finden, wie Quételet ||397| sie bei den socialen Phänomenen nachgewiesen hat. Stößt die Ausgleichung der Waarenwerthe zu Produktionspreisen auf keine Hindernisse, so löst sich die Rente in Differentialrente auf, d. h. sie ist beschränkt auf Ausgleichung der Surplusprofite, welche die regulirenden Produktionspreise einem Theil der Kapitalisten geben würden, und die nun vom Grundeigenthümer angeeignet werden. Hier hat also die Rente ihre bestimmte Werthgrenze in den Abweichungen der individuellen Profitraten, welche die Regulirung der Produktionspreise durch die allgemeine Profitrate hervorbringt. Setzt das Grundeigenthum der Ausgleichung der Waarenwerthe zu Produktionspreisen Hindernisse in den Weg, und eignet sich absolute Rente an, so ist diese begrenzt durch den Ueberschuß des Werths der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis, also durch den Ueberschuß des in ihnen enthaltnen Mehrwerths über die durch die allgemeine Profitrate den Kapitalen zufallende Profitrate. Diese Differenz bildet dann die Grenze der Rente, die nach wie vor nur einen bestimmten Theil des gegebnen und in den Waaren enthaltnen Mehrwerths bildet.

Findet endlich die Ausgleichung des Mehrwerths zum Durchschnittsprofit in den verschiednen Produktionssphären ein Hinderniß an künstlichen oder natürlichen Monopolen, und speciell am Monopol des Grundeigenthums, sodaß ein Monopolpreis möglich würde, der über den Produktionspreis und über den Werth der Waaren stiege, auf die das Monopol wirkt, so würden die durch den Werth der Waaren gegebnen Grenzen dadurch nicht aufgehoben. Der Monopolpreis gewisser Waaren würde nur einen Theil des Profits der andern Waarenproducenten auf die Waaren mit dem Monopolpreis übertragen. Es fände indirekt eine örtliche Störung in der Vertheilung des Mehrwerths unter die verschiednen Produktionssphären statt, die aber die Grenze dieses Mehrwerths selbst unverändert ließe. Ginge die Waare mit Monopolpreis in den nothwendigen Konsum des Arbeiters ein, so würde sie den Arbeitslohn erhöhn und dadurch den Mehrwerth vermindern, falls der Arbeiter nach wie vor den Werth seiner Arbeitskraft bezahlt erhielte. Sie könnte den Arbeitslohn unter den Werth der Arbeitskraft herabdrücken, aber dies nur, soweit jener über der Grenze seines physischen Minimums stände. In diesem Falle würde der Monopolpreis durch Abzug am realen Arbeitslohn (d. h. der Masse der Gebrauchswerthe, die der Arbeiter durch dieselbe Masse Arbeit erhielte) und an dem Profit der andern Kapitalisten bezahlt. Die Grenzen, innerhalb deren der Monopolpreis die normale Regulirung der Waarenpreise afficirte, wären fest bestimmt und genau berechenbar. |

|398| Wie also die Theilung des neu zugesetzten und überhaupt in Revenue auflösbaren Werths der Waaren in dem Verhältniß zwischen nothwendiger und Mehrarbeit, Arbeitslohn und Mehrwerth, ihre gegebnen und regulirenden Grenzen findet, so wieder die Theilung des Mehrwerths selbst in Profit und Grundrente in den Gesetzen, die die Ausgleichung der Profitrate regeln. Bei der Spaltung in Zins und Unternehmergewinn bildet der Durchschnittsprofit selbst die Grenze für beide zusammen. Er liefert die gegebne Werthgröße, worin sie sich zu theilen haben und allein theilen können. Das bestimmte Verhältniß der Theilung ist hier zufällig, d. h. ausschließlich durch Konkurrenzverhältnisse bestimmt. Während sonst die Deckung von Nachfrage und Zufuhr gleich ist der Aufhebung der Abweichung der Marktpreise von ihren regulirenden Durchschnittspreisen, d. h. der Aufhebung des Einflusses der Konkurrenz, ist sie hier das allein bestimmende. Aber warum? Weil derselbe Produktionsfaktor, das Kapital, den ihm zufallenden Theil des Mehrwerths unter zwei Besitzer desselben Produktionsfaktors zu theilen hat. Daß aber hier keine bestimmte, gesetzmäßige Grenze für die Theilung des Durchschnittsprofits stattfindet, hebt seine Grenze als Theil des Waarenwerths nicht auf; so wenig wie der Umstand, daß zwei Associés eines Geschäfts, durch verschiedne äußere Umstände bestimmt, den Profit ungleich theilen, die Grenzen dieses Profits irgendwie afficirt.

Wenn also der Theil des Waarenwerths, worin sich die dem Werth der Produktionsmittel neu zugesetzte Arbeit darstellt, sich zersetzt in verschiedne Theile, die in der Form von Revenuen gegeneinander selbständige Gestalten annehmen, so sind deßwegen keineswegs Arbeitslohn, Profit und Grundrente nun als die konstituirenden Elemente zu betrachten, aus deren Zusammensetzung oder Summe der regulirende Preis (natural price, prix nécessaire) der Waaren selbst entspränge; sodaß nicht der Waarenwerth, nach Abzug des konstanten Werththeils, die ursprüngliche Einheit wäre, die in diese drei Theile zerfällt, sondern umgekehrt der Preis jedes dieser drei Theile selbständig bestimmt wäre, und aus der Addition dieser drei unabhängigen Größen der Preis der Waare sich erst bildet. In Wirklichkeit ist der Waarenwerth die vorausgesetzte Größe, das Ganze des Gesammtwerths von Arbeitslohn, Profit, Rente, welches immer deren relative Größe gegen einander sei. In jener falschen Auffassung sind Arbeitslohn, Profit, Rente drei selbständige Werthgrößen, deren Gesammtgröße die Größe des Waarenwerths producirt, begränzt und bestimmt. |

|399| Zunächst ist es klar daß, wenn Arbeitslohn, Profit, Rente den Preis der Waaren konstituiren, dies ebensowohl für den konstanten Theil des Waarenwerths wie für den andern Theil gälte, worin sich das variable Kapital und der Mehrwerth darstellt. Dieser konstante Theil kann also hier ganz außer Acht gelassen werden, da der Werth der Waaren, woraus er besteht, sich ebenfalls in die Summe der Werthe von Arbeitslohn, Profit und Rente auflösen würde. Wie bereits bemerkt, leugnet diese Ansicht denn auch das Dasein eines solchen konstanten Werththeils.

Es ist ferner klar, daß aller Werthbegriff hier wegfällt. Es bleibt nur noch die Vorstellung des Preises, in dem Sinn, daß eine gewisse Masse Geld den Besitzern von Arbeitskraft, Kapital und Boden bezahlt wird. Aber was ist Geld? Geld ist kein Ding, sondern eine bestimmte Form des Werths, unterstellt also wieder den Werth. Wir wollen also sagen, daß eine bestimmte Masse Gold oder Silber für jene Produktionselemente gezahlt wird, oder daß sie dieser Masse im Kopf gleichgesetzt werden. Aber Gold und Silber (und der aufgeklärte Oekonom ist stolz auf diese Erkenntniß) sind selbst Waaren wie alle andren Waaren. Der Preis von Gold und Silber ist also auch bestimmt durch Arbeitslohn, Profit und Rente. Wir können also nicht Arbeitslohn, Profit und Rente dadurch bestimmen, daß sie einem gewissen Quantum Gold und Silber gleichgesetzt werden, denn der Werth dieses Goldes und Silbers, worin sie als in ihrem Aequivalent geschätzt werden sollen, soll ja gerade durch sie, unabhängig vom Gold und Silber, d. h. unabhängig vom Werth jeder Waare, der ja gerade das Produkt jener drei ist, erst bestimmt werden. Sagen, daß der Werth von Arbeitslohn, Profit und Rente darin bestehe, daß sie gleich einem gewissen Quantum Gold und Silber, hieße also nur sagen, daß sie gleich einem gewissen Quantum Arbeitslohn, Profit und Rente sind.

Nehmen wir zunächst den Arbeitslohn. Denn von der Arbeit muß auch bei dieser Ansicht ausgegangen werden. Wie also wird der regulirende Preis des Arbeitslohns bestimmt, der Preis um den seine Marktpreise oscilliren?

Wir wollen sagen durch Nachfrage und Zufuhr von Arbeitskraft. Aber von welcher Nachfrage der Arbeitskraft handelt es sich? Von der Nachfrage des Kapitals. Die Nachfrage nach Arbeit ist also gleich der Zufuhr von Kapital. Um von Zufuhr von Kapital zu sprechen, müssen wir vor allem wissen, was Kapital ist. Woraus besteht das Kapital? Nehmen wir seine einfachste Erscheinung: Aus Geld und Waaren. Aber Geld ist bloß eine Form der Waare. ||400| Also aus Waaren. Aber der Werth der Waaren ist nach der Voraussetzung in erster Instanz bestimmt durch den Preis der sie producirenden Arbeit, den Arbeitslohn. Der Arbeitslohn wird hier vorausgesetzt und behandelt als konstituirendes Element des Preises der Waaren. Dieser Preis soll nun bestimmt werden, durch das Verhältniß der angebotnen Arbeit zum Kapital. Der Preis des Kapitals selbst ist gleich dem Preis der Waaren, woraus es besteht. Die Nachfrage des Kapitals nach Arbeit ist gleich der Zufuhr des Kapitals. Und die Zufuhr des Kapitals ist gleich der Zufuhr einer Waarensumme von gegebnem Preis, und dieser Preis ist in erster Instanz regulirt durch den Preis der Arbeit, und der Preis der Arbeit ist seinerseits wieder gleich dem Theil des Waarenpreises, woraus das variable Kapital besteht, das an den Arbeiter im Austausch für seine Arbeit abgetreten wird; und der Preis der Waaren, woraus dies variable Kapital besteht, ist selbst wieder in erster Reihe bestimmt durch den Preis der Arbeit; denn er ist bestimmt durch die Preise von Arbeitslohn, Profit und Rente. Um den Arbeitslohn zu bestimmen, können wir also nicht das Kapital voraussetzen, da der Werth des Kapitals selbst durch den Arbeitslohn mit bestimmt ist.

Außerdem nützt uns das Hereinbringen der Konkurrenz nichts. Die Konkurrenz macht die Marktpreise der Arbeit steigen oder fallen. Aber gesetzt, Nachfrage und Zufuhr von Arbeit decken sich. Wodurch wird dann der Arbeitslohn bestimmt? Durch die Konkurrenz. Aber es ist eben vorausgesetzt, daß die Konkurrenz aufhört zu bestimmen, daß sie durch das Gleichgewicht ihrer beiden entgegenstrebenden Kräfte ihre Wirkung aufhebt. Wir wollen ja gerade den natürlichen Preis des Arbeitslohns finden, d. h. den Preis der Arbeit, der nicht von der Konkurrenz regulirt wird, sondern sie umgekehrt regulirt.

Es bleibt nichts übrig als den nothwendigen Preis der Arbeit durch die nothwendigen Lebensmittel des Arbeiters zu bestimmen. Aber diese Lebensmittel sind Waaren, die einen Preis haben. Der Preis der Arbeit ist also durch den Preis der nothwendigen Lebensmittel bestimmt, und der Preis der Lebensmittel ist, wie der aller andern Waaren, in erster Linie durch den Preis der Arbeit bestimmt. Also ist der durch den Preis der Lebensmittel bestimmte Preis der Arbeit durch den Preis der Arbeit bestimmt. Der Preis der Arbeit ist durch sich selbst bestimmt. In andren Worten, wir wissen nicht, wodurch der Preis der Arbeit bestimmt ist. Die Arbeit hat hier überhaupt einen Preis, weil sie als Waare ||401| betrachtet wird. Um also von dem Preis der Arbeit zu sprechen, müssen wir wissen, was Preis überhaupt ist. Aber was Preis überhaupt ist, erfahren wir auf diesem Wege erst recht nicht.

Wir wollen indeß annehmen, in dieser erfreulichen Weise sei der nothwendige Preis der Arbeit bestimmt. Wie nun der Durchschnittsprofit, der Profit jedes Kapitals in normalen Verhältnissen, der das zweite Preiselement der Waare bildet? Der Durchschnittsprofit muß bestimmt sein durch eine Durchschnittsrate des Profits; wie wird diese bestimmt? Durch die Konkurrenz unter den Kapitalisten? Aber diese Konkurrenz unterstellt schon das Dasein des Profits. Sie unterstellt verschiedne Profitraten, und daher verschiedne Profite, sei es in denselben, sei es in verschiednen Produktionszweigen. Die Konkurrenz kann nur auf die Profitrate wirken, soweit sie auf die Preise der Waaren wirkt. Die Konkurrenz kann nur bewirken, daß Producenten innerhalb derselben Produktionssphäre ihre Waaren zu gleichen Preisen verkaufen, und daß sie innerhalb verschiedner Produktionssphären ihre Waaren zu Preisen verkaufen, die ihnen denselben Profit geben, denselben proportionellen Zuschlag zu dem, schon theilweise durch den Arbeitslohn bestimmten Preis der Waare. Die Konkurrenz kann daher nur Ungleichheiten in der Profitrate ausgleichen. Um ungleiche Profitraten auszugleichen, muß der Profit als Element des Waarenpreises schon vorhanden sein. Die Konkurrenz schafft ihn nicht. Sie erhöht oder erniedrigt, aber sie schafft nicht das Niveau, welches eintritt, sobald die Ausgleichung stattgefunden. Und, indem wir von einer nothwendigen Rate des Profits sprechen, wollen wir eben die von den Bewegungen der Konkurrenz unabhängige Profitrate kennen, welche ihrerseits die Konkurrenz regulirt. Die durchschnittliche Profitrate tritt ein mit dem Gleichgewicht der Kräfte der konkurrirenden Kapitalisten gegeneinander. Die Konkurrenz kann dies Gleichgewicht herstellen, aber nicht die Profitrate, die auf diesem Gleichgewicht eintritt. Sobald dies Gleichgewicht hergestellt ist, warum ist nun die allgemeine Profitrate 10 oder 20 oder 100 %? Von wegen der Konkurrenz. Aber umgekehrt, die Konkurrenz hat die Ursachen aufgehoben, die Abweichungen von den 10 oder 20 oder 100 % producirten. Sie hat einen Waarenpreis herbeigeführt, wobei jedes Kapital im Verhältniß seiner Größe denselben Profit abwirft. Die Größe dieses Profits selbst aber ist unabhängig von ihr. Sie reducirt nur alle Abweichungen immer wieder auf diese Größe. Ein Mann konkurrirt mit den andren, und die Konkurrenz zwingt ihn seine Waare zu demselben ||402| Preis zu verkaufen wie jene. Warum aber ist dieser Preis 10 oder 20 oder 100?

Es bleibt also nichts übrig als die Profitrate und daher den Profit als einen auf unbegreifliche Weise bestimmten Zuschlag zu dem Preis der Waare zu erklären, der soweit durch den Arbeitslohn bestimmt war. Das Einzige, was uns die Konkurrenz sagt, ist daß diese Profitrate eine gegebne Größe sein muß. Aber das wußten wir vorher, als wir von allgemeiner Profitrate und dem „nothwendigen Preis“ des Profits sprachen.

Es ist ganz unnöthig diesen abgeschmackten Proceß an der Grundrente von neuem durchzudreschen. Man sieht ohnedies, daß er, wenn irgendwie konsequent durchgeführt, Profit und Rente als bloße, durch unbegreifliche Gesetze bestimmte Preiszuschläge zu dem in erster Linie durch den Arbeitslohn bestimmten Waarenpreis erscheinen läßt. Kurz, die Konkurrenz muß es auf sich nehmen, alle Begriffslosigkeiten der Oekonomen zu erklären, während die Oekonomen umgekehrt die Konkurrenz zu erklären hätten.

Sieht man hier nun ab von der Phantasie der durch die Cirkulation geschaffnen, d. h. aus dem Verkauf entspringenden Preisbestandtheile, Profit und Rente – und die Cirkulation kann nie geben was ihr nicht vorher gegeben worden ist – so kommt die Sache einfach auf dies hinaus:

Der durch den Arbeitslohn bestimmte Preis einer Waare sei = 100; die Profitrate 10 % auf den Arbeitslohn, und die Rente 15 % auf den Arbeitslohn. So ist der durch die Summe von Arbeitslohn, Profit und Rente bestimmte Preis der Waare = 125. Diese 25 Zuschlag können nicht aus dem Verkauf der Waare herrühren. Denn alle die an einander verkaufen, verkaufen sich jeder, was 100 Arbeitslohn gekostet hat, zu 125; was ganz dasselbe ist, als wenn sie alle zu 100 verkauften. Die Operation muß also unabhängig vom Cirkulationsproceß betrachtet werden.

Theilen sich die drei in die Waare selbst, die jetzt 125 kostet – und es ändert nichts an der Sache, wenn der Kapitalist erst zu 125 verkauft, und dann dem Arbeiter 100, sich selbst 10, und dem Grundrentner 15 zahlt so erhält der Arbeiter 4 5  = 100 vom Werth und vom Produkt. Der Kapitalist erhält vom Werth und vom Produkt 2 25 und der Grundrentner 3 25 . Indem der Kapitalist zu 125 verkauft, statt zu 100, gibt er dem Arbeiter nur 4 5 des Produkts, worin sich seine Arbeit darstellt. Es wäre also ganz dasselbe, wenn er dem Arbeiter 80 gegeben und 20 zurückbehalten hätte, wovon ihm 8, und dem Rentner 12 zukämen. ||403| Er hätte dann die Waare zu ihrem Werth verkauft, da in der That die Preiszuschläge vom Werth der Waare, der bei dieser Voraussetzung durch den Werth des Arbeitslohns bestimmt ist, unabhängige Erhöhungen sind. Es kömmt auf einem Umweg darauf hinaus, daß in dieser Vorstellung das Wort Arbeitslohn, die 100, gleich dem Werth des Produkts ist, d. h. = der Summe Geld, worin sich dies bestimmte Arbeitsquantum darstellt; daß dieser Werth aber vom realen Arbeitslohn wieder verschieden ist und daher ein Surplus läßt. Nur wird dies hier herausgebracht durch nominellen Preiszuschlag. Wäre also der Arbeitslohn gleich 110 statt = 100, so müßte der Profit sein = 11 und die Grundrente = 16 1 2 , also der Preis der Waare = 137 1 2 . Es würde dies das Verhältniß gleich unverändert lassen. Da die Theilung aber immer durch nominellen Zuschlag gewisser Procente auf den Arbeitslohn erhalten würde, stiege und fiele der Preis mit dem Arbeitslohn. Der Arbeitslohn wird hier erst gleich dem Werth der Waare gesetzt, und dann wieder von ihm geschieden. In der That aber kommt die Sache, auf einem begriffslosen Umweg, darauf hinaus, daß der Werth der Waare durch das in ihr enthaltne Quantum Arbeit, der Werth des Arbeitslohns aber durch den Preis der nothwendigen Lebensmittel bestimmt ist, und der Ueberschuß des Werths über den Arbeitslohn, Profit und Rente bildet.

Die Zersetzung der Werthe der Waaren, nach Abzug des Werths der in ihrer Produktion verbrauchten Produktionsmittel; die Zersetzung dieser gegebnen, durch das im Waarenprodukt vergegenständlichte Quantum Arbeit bestimmten Werthmasse in drei Bestandtheile, die als Arbeitslohn, Profit und Grundrente die Gestalt selbständiger und von einander unabhängiger Revenueformen annehmen, – diese Zersetzung stellt sich auf der zu Tage liegenden Oberfläche der kapitalistischen Produktion, und daher in der Vorstellung der in ihr befangnen Agenten verkehrt dar.

Der Gesammtwerth einer beliebigen Waare sei = 300, davon 200 der Werth der in ihrer Produktion verbrauchten Produktionsmittel oder Elemente des konstanten Kapitals. Bleiben also 100 als Summe des dieser Waare in ihrem Produktionsproceß zugesetzten Neuwerths. Dieser Neuwerth von 100 ist alles was verfügbar ist zur Theilung in die drei Revenueformen. Setzen wir den Arbeitslohn = x, den Profit = y, die Grundrente = z, so wird die Summe von x + y + z in unserm Fall immer = 100 sein. In der Vorstellung der Industriellen, Kaufleute und Bankiers, sowie in der der Vulgärökonomen geht dies aber ganz anders zu. ||404| Für sie ist nicht der Werth der Waare, nach Abzug des Werths der in ihr verbrauchten Produktionsmittel, gegeben = 100, welche 100 dann in x, y, z zertheilt werden. Sondern der Preis der Waare setzt sich einfach zusammen aus den, von ihrem Werth und von einander unabhängig bestimmten Werthgrößen des Arbeitslohns, des Profits und der Rente, sodaß x, y, z, jedes für sich selbständig gegeben und bestimmt ist, und aus der Summe dieser Größen, die kleiner oder größer als 100 sein kann, erst die Werthgröße der Waare selbst, als aus der Addition dieser ihrer Werthbildner resultirte. Dies quid pro quo ist nothwendig:

Erstens, weil die Werthbestandtheile der Waare als selbständige Revenuen einander gegenübertreten, die als solche bezogen sind auf drei ganz von einander verschiedne Produktionsagentien, die Arbeit, das Kapital und die Erde, und die daher aus diesen zu entspringen scheinen. Das Eigenthum an der Arbeitskraft, am Kapital, an der Erde ist die Ursache, die diese verschiednen Werthbestandtheile der Waaren diesen respektiven Eignern zufallen macht, und sie daher in Revenuen für sie verwandelt. Aber der Werth entspringt nicht aus einer Verwandlung in Revenue, sondern er muß da sein, bevor er in Revenue verwandelt werden, diese Gestalt annehmen kann. Der Schein des Umgekehrten muß sich um so mehr befestigen, als die Bestimmung der relativen Größe dieser drei Theile gegeneinander verschiedenartigen Gesetzen folgt, deren Zusammenhang mit, und Beschränkung durch, den Werth der Waaren selbst, sich keineswegs auf der Oberfläche zeigt.

Zweitens: Man hat gesehn, daß ein allgemeines Steigen oder Fallen des Arbeitslohns, indem es bei sonst gleichen Umständen eine Bewegung der allgemeinen Profitrate in entgegengesetzter Richtung erzeugt, die Produktionspreise der verschiednen Waaren verändert, die einen hebt, die andern senkt, je nach der Durchschnittszusammensetzung des Kapitals in den betreffenden Produktionssphären. Es wird hier also jedenfalls in einigen Produktionssphären die Erfahrung gemacht, daß der Durchschnittspreis einer Waare steigt, weil der Arbeitslohn gestiegen, und fällt, weil er gefallen. Was nicht „erfahren“ wird, ist die geheime Regulirung dieser Aenderungen durch den vom Arbeitslohn unabhängigen Werth der Waaren. Ist dagegen das Steigen des Arbeitslohns lokal, findet es nur in besondren Produktionssphären in Folge eigenthümlicher Umstände statt, so kann eine entsprechende nominelle Preissteigerung dieser Waaren eintreten. Dies Steigen des relativen Werths einer Sorte von Waaren gegen die andren, für die der Arbeitslohn un ||405|verändert geblieben, ist dann nur eine Reaktion gegen die lokale Störung der gleichmäßigen Vertheilung des Mehrwerths an die verschiednen Produktionssphären, ein Mittel der Ausgleichung der besondren Profitraten zur allgemeinen. Die „Erfahrung“, die dabei gemacht wird, ist wieder Bestimmung des Preises durch den Arbeitslohn. Was in diesen beiden Fällen also erfahren wird, ist, daß der Arbeitslohn die Waarenpreise bestimmt hat. Was nicht erfahren wird, ist die verborgne Ursache dieses Zusammenhangs. Ferner: der Durchschnittspreis der Arbeit, d. h. der Werth der Arbeitskraft, ist bestimmt durch den Produktionspreis der nothwendigen Lebensmittel. Steigt oder fällt dieser, so jener. Was hier wieder erfahren wird, ist die Existenz eines Zusammenhangs zwischen dem Arbeitslohn und dem Preis der Waaren; aber die Ursache kann als Wirkung, und die Wirkung als Ursache sich darstellen, wie dies auch bei der Bewegung der Marktpreise der Fall ist, wo ein Steigen des Arbeitslohns über seinen Durchschnitt dem mit der Prosperitätsperiode verknüpften Steigen der Marktpreise über die Produktionspreise, und der nachfolgende Fall des Arbeitslohns unter seinen Durchschnitt, dem Fall der Marktpreise unter die Produktionspreise entspricht. Dem Gebundensein der Produktionspreise durch die Werthe der Waaren müßte, von den oscillatorischen Bewegungen der Marktpreise abgesehn, prima facie stets die Erfahrung entsprechen, daß wenn der Arbeitslohn steigt, die Profitrate fällt und umgekehrt. Aber man hat gesehn, daß die Profitrate durch Bewegungen im Werth des konstanten Kapitals, unabhängig von den Bewegungen des Arbeitslohns, bestimmt sein kann; sodaß Arbeitslohn und Profitrate, statt in entgegengesetzter, in derselben Richtung sich bewegen, beide zusammen steigen oder fallen können. Fiele die Rate des Mehrwerths unmittelbar zusammen mit der Rate des Profits, so wäre dies nicht möglich. Auch wenn der Arbeitslohn steigt in Folge gestiegner Preise der Lebensmittel, kann die Profitrate dieselbe bleiben oder selbst steigen, in Folge größrer Intensität der Arbeit oder Verlängerung des Arbeitstags. Alle diese Erfahrungen bestätigen den durch die selbständige, verkehrte Form der Werthbestandtheile erregten Schein, als wenn entweder der Arbeitslohn allein, oder Arbeitslohn und Profit zusammen den Werth der Waaren bestimmen. Sobald überhaupt dies mit Bezug auf den Arbeitslohn so scheint, also Preis der Arbeit und durch die Arbeit erzeugter Werth zusammen zu fallen scheinen, versteht sich dies für den Profit und die Rente von selbst. Ihre Preise, d. h. Geldausdrücke, müssen dann unab ||406|hängig von der Arbeit und dem durch sie erzeugten Werth regulirt werden.

Drittens: Man nehme an, daß die Werthe der Waaren oder die nur scheinbar von ihnen unabhängigen Produktionspreise unmittelbar und beständig in der Erscheinung zusammenfielen mit den Marktpreisen der Waaren, statt vielmehr sich nur als die regulirenden Durchschnittspreise durchzusetzen durch die fortwährenden Kompensationen der beständigen Schwankungen der Marktpreise. Man nehme ferner an, daß die Reproduktion immer unter denselben gleichbleibenden Verhältnissen stattfinde, also die Produktivität der Arbeit in allen Elementen des Kapitals konstant bleibe. Man nehme endlich an, daß der Werththeil des Waarenprodukts, der in jeder Produktionssphäre durch Zusatz eines neuen Arbeitsquantums, also eines neu producirten Werths zu dem Werth der Produktionsmittel gebildet wird, sich in stets gleichbleibenden Verhältnissen zersetze in Arbeitslohn, Profit und Rente, sodaß der wirklich gezahlte Arbeitslohn, der thatsächlich realisirte Profit, und die thatsächliche Rente beständig unmittelbar zusammenfielen mit dem Werth der Arbeitskraft, mit dem, jedem selbständig fungirenden Theil des Gesammtkapitals kraft der Durchschnittsprofitrate zukommenden Theil des Gesammtmehrwerths, und mit den Grenzen, worin die Grundrente auf dieser Basis normaliter eingebannt ist. In einem Wort, man nehme an, daß die Vertheilung des gesellschaftlichen Werthprodukts und die Regelung der Produktionspreise auf kapitalistischer Grundlage erfolgt, aber unter Beseitigung der Konkurrenz.

Unter diesen Voraussetzungen also, wo der Werth der Waaren konstant wäre und erschiene, wo der Werththeil des Waarenprodukts, der sich in Revenuen auflöst, eine konstante Größe bliebe und sich stets als solche darstellte, wo endlich dieser gegebne und konstante Werththeil sich stets in konstanten Verhältnissen in Arbeitslohn, Profit und Rente zersetzte – selbst unter diesen Voraussetzungen würde die wirkliche Bewegung nothwendig in verkehrter Gestalt erscheinen: nicht als Zersetzung einer im Voraus gegebnen Werthgröße in drei Theile, die von einander unabhängige Revenueformen annehmen, sondern umgekehrt als Bildung dieser Werthgröße aus der Summe der unabhängig und für sich selbständig bestimmten, sie komponirenden Elemente des Arbeitslohns, des Profits und der Grundrente. Dieser Schein entspränge nothwendig, weil in der wirklichen Bewegung der Einzelkapitale und ihrer Waarenprodukte nicht der Werth der Waaren ihrer Zersetzung vorausgesetzt erscheint, sondern umgekehrt die Bestandtheile, worin sie sich zersetzen, als ||407| dem Werth der Waaren vorausgesetzt fungiren. Zunächst haben wir gesehn, daß jedem Kapitalisten der Kostpreis der Waare als gegebne Größe erscheint, und sich im wirklichen Produktionspreis beständig als solche darstellt. Der Kostpreis ist aber gleich dem Werth des konstanten Kapitals, der vorgeschoßnen Produktionsmittel, plus dem Werth der Arbeitskraft, der sich aber für den Produktionsagenten in der irrationellen Form des Preises der Arbeit darstellt, sodaß der Arbeitslohn zugleich als Revenue des Arbeiters erscheint. Der Durchschnittspreis der Arbeit ist eine gegebne Größe, weil der Werth der Arbeitskraft, wie der jeder andern Waare, durch die zu ihrer Reproduktion nothwendige Arbeitszeit bestimmt ist. Aber was den Werththeil der Waaren betrifft, der sich in Arbeitslohn auflöst, so entspringt er nicht daraus, daß er diese Form des Arbeitslohns annimmt, daß der Kapitalist dem Arbeiter dessen Antheil an seinem eignen Produkt unter der Erscheinungsform des Arbeitslohns vorschießt, sondern dadurch, daß der Arbeiter ein seinem Arbeitslohn entsprechendes Aequivalent producirt, d. h. daß ein Theil seiner Tagesoder Jahresarbeit den im Preis seiner Arbeitskraft erhaltnen Werth producirt. Der Arbeitslohn wird aber kontraktlich abgemacht, bevor das ihm entsprechende Werthäquivalent producirt ist. Als ein Preiselement, dessen Größe gegeben ist, bevor die Waare und der Waarenwerth producirt, als Bestandtheil des Kostpreises erscheint der Arbeitslohn daher nicht als ein Theil, der sich in selbständiger Form vom Gesammtwerth der Waare loslöst, sondern umgekehrt als gegebne Größe, die diesen vorausbestimmt, d. h. als Preis- oder Werthbildner. Eine ähnliche Rolle wie der Arbeitslohn im Kostpreis der Waare, spielt der Durchschnittsprofit in ihrem Produktionspreis, denn der Produktionspreis ist gleich dem Kostpreis plus dem Durchschnittsprofit auf das vorgeschoßne Kapital. Dieser Durchschnittsprofit geht praktisch, in der Vorstellung und in der Berechnung des Kapitalisten selbst, als ein regulirendes Element ein, nicht nur soweit er die Uebertragung der Kapitale aus einer Anlagesphäre in die andre bestimmt, sondern auch für alle Verkäufe und Kontrakte, die einen auf längere Epochen sich erstreckenden Reproduktionsproceß umfassen. Soweit er aber so eingeht, ist er eine vorausgesetzte Größe, die in der That unabhängig ist von dem in jeder besondren Produktionssphäre, und daher noch mehr von dem, von jeder einzelnen Kapitalanlage in jeder dieser Sphären erzeugten Werth und Mehrwerth. Statt als Resultat einer Spaltung des Werths, zeigt ihn die Erscheinung vielmehr als vom Werth des Waarenprodukts unabhängige, im Produktionsproceß der ||408|Waaren im Voraus gegebne und den Durchschnittspreis der Waaren selbst bestimmende Größe, d. h. als Werthbildner. Und zwar erscheint der Mehrwerth, in Folge des Auseinanderfallens seiner verschiednen Theile in ganz von einander unabhängige Formen, noch in viel konkreterer Form der Werthbildung der Waaren vorausgesetzt. Ein Theil des Durchschnittsprofits, in der Form des Zinses, tritt dem fungirenden Kapitalisten selbständig als ein der Produktion der Waaren und ihres Werths vorausgesetztes Element gegenüber. So sehr die Größe des Zinses schwankt, so sehr ist er in jedem Augenblick und für jeden Kapitalisten eine gegebne Größe, die für ihn, den einzelnen Kapitalisten, in den Kostpreis der von ihm producirten Waaren eingeht. Ebenso die Grundrente in der Form des kontraktlich festgestellten Pachtgeldes für den agrikolen Kapitalisten, und in der Form der Miethe für die Geschäftsräume für andre Unternehmer. Diese Theile, worin sich der Mehrwerth zersetzt, erscheinen daher, weil als Elemente des Kostpreises gegeben für den einzelnen Kapitalisten, umgekehrt als Bildner des Mehrwerths; Bildner eines Theils des Waarenpreises, wie der Arbeitslohn den andren bildet. Das Geheimniß, weßhalb diese Produkte der Zersetzung des Waarenwerths beständig als die Voraussetzungen der Werthbildung selbst erscheinen, ist einfach dies, daß die kapitalistische Produktionsweise, wie jede andre, nicht nur beständig das materielle Produkt reproducirt, sondern die gesellschaftlichen ökonomischen Verhältnisse, die ökonomischen Formbestimmtheiten seiner Bildung. Ihr Resultat erscheint daher ebenso beständig als ihr vorausgesetzt, wie ihre Voraussetzungen als ihre Resultate erscheinen. Und es ist diese beständige Reproduktion derselben Verhältnisse, welche der einzelne Kapitalist als selbstverständlich, als unbezweifelbare Thatsache anticipirt. Solange die kapitalistische Produktion als solche fortbesteht, löst ein Theil der neu zugesetzten Arbeit sich beständig in Arbeitslohn, ein andrer in Profit (Zins und Unternehmergewinn) und der dritte in Rente auf. Bei den Kontrakten zwischen den Eigenthümern der verschiednen Produktionsagentien ist dies vorausgesetzt, und diese Voraussetzung ist richtig, so sehr die relativen Größenverhältnisse in jedem Einzelfall schwanken. Die bestimmte Gestalt, worin sich die Werththeile gegenübertreten, ist vorausgesetzt, weil sie beständig reproducirt wird, und sie wird beständig reproducirt, weil sie beständig vorausgesetzt ist.

Allerdings zeigt die Erfahrung und die Erscheinung nun auch, daß die Marktpreise, in deren Einfluß dem Kapitalisten in der That die Werthbestimmung allein erscheint, ihrer Größe nach be ||409|trachtet, keineswegs von diesen Anticipationen abhängig sind; daß sie sich nicht darnach richten, ob der Zins oder die Rente hoch oder niedrig abgemacht waren. Aber die Marktpreise sind nur konstant im Wechsel, und ihr Durchschnitt für längere Perioden ergibt eben die respektiven Durchschnitte von Arbeitslohn, Profit und Rente als die konstanten, also die Marktpreise in letzter Instanz beherrschenden Größen.

Andrerseits scheint die Reflexion sehr einfach, daß wenn Arbeitslohn, Profit und Rente deßwegen Werthbildner sind, weil sie der Produktion des Werths vorausgesetzt erscheinen, und für den einzelnen Kapitalisten im Kostpreis und Produktionspreis vorausgesetzt sind, auch der konstante Kapitaltheil, dessen Werth als gegeben in die Produktion jeder Waare eintritt, Werthbildner ist. Aber der konstante Kapitaltheil ist nichts als eine Summe von Waaren und daher Waarenwerthen. Es käme also auf die abgeschmackte Tautologie hinaus, daß der Waarenwerth der Bildner und die Ursache des Waarenwerths ist.

Wenn aber der Kapitalist irgend ein Interesse hätte hierüber nachzudenken – und sein Nachdenken als Kapitalist ist ausschließlich durch sein Interesse und seine interessirten Motive bestimmt – so zeigt ihm die Erfahrung, daß das Produkt, das er selbst producirt, als konstanter Kapitaltheil in andre Produktionssphären, und Produkte dieser andren Produktionssphären als konstante Kapitaltheile in sein Produkt eingehn. Da also für ihn, soweit seine Neuproduktion geht, der Werthzusatz gebildet wird, dem Schein nach, durch die Größen von Arbeitslohn, Profit, Rente, so gilt dies auch für den konstanten Theil, der aus Produkten andrer Kapitalisten besteht, und daher reducirt sich in letzter Instanz, wenn auch in einer Art, der nicht ganz auf die Sprünge zu kommen ist, der Preis des konstanten Kapitaltheils und damit der Gesammtwerth der Waaren in letzter Instanz auf die Werthsumme, die aus der Addition der selbständigen, nach verschiednen Gesetzen geregelten, und aus verschiednen Quellen gebildeten Werthbildnern: Arbeitslohn, Profit und Rente resultirt.

Viertens. Der Verkauf oder Nichtverkauf der Waaren zu ihren Werthen, also die Werthbestimmung selbst, ist für den einzelnen Kapitalisten durchaus gleichgültig. Sie ist schon von vornherein etwas, das hinter seinem Rücken, durch die Macht von ihm unabhängiger Verhältnisse vorgeht, da nicht die Werthe, sondern die von ihnen verschiednen Produktionspreise in jeder Produktionssphäre die regulirenden Durchschnittspreise bilden. Die Werthbestimmung ||410| als solche interessirt und bestimmt den einzelnen Kapitalisten und das Kapital in jeder besondren Produktionssphäre nur soweit, als das verminderte oder vermehrte Arbeitsquantum, das mit dem Steigen oder Fallen der Produktivkraft der Arbeit zur Produktion der Waaren erheischt ist, in dem einen Fall ihn befähigt, bei den vorhandnen Marktpreisen einen Extraprofit zu machen, und im andren ihn zwingt, den Preis der Waaren zu erhöhen, weil ein Stück mehr Arbeitslohn, mehr konstantes Kapital, daher auch mehr Zins, auf das Theilprodukt oder die einzelne Waare fällt. Sie interessirt ihn nur, soweit sie die Produktionskosten der Waare für ihn selbst erhöht oder erniedrigt, also nur soweit sie ihn in eine Ausnahmsposition setzt.

Dahingegen erscheinen ihm Arbeitslohn, Zins und Rente als regulirende Grenzen nicht nur des Preises, zu dem er den, ihm als fungirendem Kapitalisten zufallenden, Theil des Profits, den Unternehmergewinn, realisiren kann, sondern zu dem er überhaupt, soll fortgesetzte Reproduktion möglich sein, die Waare muß verkaufen können. Es ist für ihn durchaus gleichgültig, ob er den in der Waare steckenden Werth und Mehrwerth beim Verkauf realisirt oder nicht, vorausgesetzt nur daß er den gewohnten oder einen größern Unternehmergewinn, über den durch Arbeitslohn, Zins und Rente für ihn individuell gegebnen Kostpreis, aus dem Preise herausschlägt. Abgesehn vom konstanten Kapitaltheil, erscheinen ihm daher der Arbeitslohn, der Zins und die Rente als die begrenzenden, und daher schöpferischen, bestimmenden Elemente des Waarenpreises. Gelingt es ihm z. B., den Arbeitslohn unter den Werth der Arbeitskraft, also unter seine normale Höhe herabzudrücken, Kapital zu niedrigerem Zinsfuß zu erhalten, und Pachtgeld unter der normalen Höhe der Rente zu zahlen, so ist es völlig gleichgültig für ihn, ob er das Produkt unter seinem Werth, und selbst unter dem allgemeinen Produktionspreis verkauft, also einen Theil der in der Waare enthaltnen Mehrarbeit umsonst weggibt. Dies gilt selbst für den konstanten Kapitaltheil. Kann ein Industrieller z. B. das Rohmaterial unter seinem Produktionspreis kaufen, so schützt ihn dies vor Verlust, auch wenn er es in der fertigen Waare wieder unter dem Produktionspreis verkauft. Sein Unternehmergewinn kann derselbe bleiben und selbst wachsen, sobald nur der Ueberschuß des Waarenpreises über die Elemente desselben, die bezahlt, durch ein Aequivalent ersetzt werden müssen, derselbe bleibt oder wächst. Aber außer dem Werth der Produktionsmittel, die als gegebne Preisgrößen in die Produktion seiner ||411| Waaren eingehn, sind es grade Arbeitslohn, Zins, Rente, die als begrenzende und regelnde Preisgrößen in diese Produktion eingehn. Sie erscheinen ihm als die Elemente, die den Preis der Waaren bestimmen. Der Unternehmergewinn erscheint von diesem Standpunkt aus entweder bestimmt durch den Ueberschuß der, von zufälligen Konkurrenzverhältnissen abhängigen Marktpreise über den, durch jene Preiselemente bestimmten, immanenten Werth der Waaren; oder soweit er selbst bestimmend in den Marktpreis eingreift, erscheint er selbst wieder als von der Konkurrenz unter Käufern und Verkäufern abhängig.

In der Konkurrenz sowohl der einzelnen Kapitalisten unter einander wie in der Konkurrenz auf dem Weltmarkt, sind es die gegebnen und vorausgesetzten Größen von Arbeitslohn, Zins, Rente, die in die Rechnung als konstante und regulirende Größen eingehn; konstant nicht in dem Sinn, daß sie ihre Größen nicht ändern, sondern in dem Sinn, daß sie in jedem einzelnen Fall gegeben sind und die konstante Grenze für die beständig schwankenden Marktpreise bilden. Z. B. bei der Konkurrenz auf dem Weltmarkt handelt es sich ausschließlich darum, ob mit dem gegebnen Arbeitslohn, Zins und Rente, die Waare zu oder unter den gegebnen allgemeinen Marktpreisen mit Vortheil, d. h. mit Realisirung eines entsprechenden Unternehmergewinns verkauft werden kann. Ist in einem Lande der Arbeitslohn und der Preis des Bodens niedrig, dagegen der Zins des Kapitals hoch, weil die kapitalistische Produktionsweise hier überhaupt nicht entwickelt ist, während in einem andern Lande der Arbeitslohn und der Bodenpreis nominell hoch, dagegen der Zins des Kapitals niedrig steht, so wendet der Kapitalist in dem einen Land mehr Arbeit und Boden, in dem andern verhältnißmäßig mehr Kapital an. In der Berechnung, wie weit hier die Konkurrenz zwischen beiden möglich, gehn diese Faktoren als bestimmende Elemente ein. Die Erfahrung zeigt hier also theoretisch, und die interessirte Berechnung des Kapitalisten zeigt praktisch, daß die Preise der Waaren durch Arbeitslohn, Zins und Rente, durch den Preis der Arbeit, des Kapitals und des Bodens bestimmt, und daß diese Preiselemente in der That die regulirenden Preisbildner sind.

Es bleibt natürlich dabei immer ein Element, das nicht vorausgesetzt ist, sondern aus dem Marktpreis der Waaren resultirt, nämlich der Ueberschuß über den, aus der Addition jener Elemente, Arbeitslohn, Zins und Rente gebildeten Kostpreis. Dies vierte Element erscheint in jedem einzelnen Fall durch die Konkurrenz ||412| bestimmt, und im Durchschnitt der Fälle durch den, wieder durch dieselbe Konkurrenz, nur in längern Perioden, regulirten Durchschnittsprofit.

Fünftens. Auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise wird es so sehr selbstverständlich, den Werth, worin sich die neu zugesetzte Arbeit darstellt, in die Revenueformen von Arbeitslohn, Profit und Grundrente zu zerfällen, daß diese Methode (von vergangnen Geschichtsperioden, wie wir davon bei der Grundrente Beispiele gegeben haben, nicht zu sprechen) auch da angewandt wird, wo von vornherein die Existenzbedingungen jener Revenueformen fehlen. D. h. alles wird per Analogie unter sie subsumirt.

Wenn ein unabhängiger Arbeiter – nehmen wir einen kleinen Bauer, weil hier alle drei Revenueformen sich anwenden lassen – für sich selbst arbeitet und sein eignes Produkt verkauft, so wird er erstens als sein eigner Beschäftiger (Kapitalist) betrachtet, der sich selbst als Arbeiter anwendet, und als sein eigner Grundeigenthümer, der sich selbst als seinen Pächter anwendet. Sich als Lohnarbeiter zahlt er Arbeitslohn, sich als Kapitalist vindicirt er Profit, und sich als Grundeigenthümer zahlt er Rente. Die kapitalistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Verhältnisse als allgemein gesellschaftliche Basis vorausgesetzt, ist diese Subsumtion soweit richtig, als er es nicht seiner Arbeit verdankt, sondern dem Besitz der Produktionsmittel – welche hier allgemein die Form von Kapital angenommen haben – daß er im Stande ist sich seine eigne Mehrarbeit anzueignen. Und ferner, soweit er sein Produkt als Waare producirt, also von dem Preis desselben abhängt (und selbst wenn nicht, ist dieser Preis veranschlagbar) hängt die Masse der Mehrarbeit, die er verwerthen kann, nicht von ihrer eignen Größe, sondern von der allgemeinen Profitrate ab; und ebenso ist der etwaige Ueberschuß über die, durch die allgemeine Profitrate bestimmte Quote des Mehrwerths wieder nicht bestimmt durch das Quantum der von ihm geleisteten Arbeit, sondern kann von ihm nur angeeignet werden, weil er Eigenthümer des Bodens ist. Weil so eine der kapitalistischen Produktionsweise nicht entsprechende Produktionsform – und bis zu einem gewissen Grad nicht unrichtig unter ihre Revenueformen subsumirt werden kann, befestigt sich umsomehr der Schein, als ob die kapitalistischen Verhältnisse Naturverhältnisse jeder Produktionsweise seien.

Reducirt man allerdings den Arbeitslohn auf seine allgemeine Grundlage, nämlich auf den Theil des eignen Arbeitsprodukts, der in die individuelle Konsumtion des Arbeiters eingeht; befreit man ||413| diesen Antheil von der kapitalistischen Schranke und erweitert ihn zu dem Umfang der Konsumtion, den einerseits die vorhandne Produktivkraft der Gesellschaft zuläßt (also die gesellschaftliche Produktivkraft seiner eignen Arbeit als wirklich gesellschaftlicher) und den andrerseits die volle Entwicklung der Individualität erheischt; reducirt man ferner die Mehrarbeit und das Mehrprodukt auf das Maß, das unter den gegebnen Produktionsbedingungen der Gesellschaft erheischt ist, einerseits zur Bildung eines Assekuranz- und Reservefonds, andrerseits zur stetigen Erweiterung der Reproduktion in dem durch das gesellschaftliche Bedürfniß bestimmten Grad; schließt man endlich in Nr. 1, der nothwendigen Arbeit, und Nr. 2, der Mehrarbeit, das Quantum Arbeit ein, das die arbeitsfähigen für die noch nicht oder nicht mehr arbeitsfähigen Glieder der Gesellschaft stets verrichten müssen, d. h. streift man sowohl dem Arbeitslohn wie dem Mehrwerth, der nothwendigen Arbeit wie der Mehrarbeit den specifisch kapitalistischen Charakter ab, so bleiben eben nicht diese Formen, sondern nur ihre Grundlagen, die allen gesellschaftlichen Produktionsweisen gemeinschaftlich sind.

Uebrigens ist diese Art der Subsumtion auch früheren herrschenden Produktionsweisen eigen, z. B. der feudalen. Produktionsverhältnisse, die ihr gar nicht entsprachen, ganz außerhalb ihrer standen, wurden unter feudale Beziehungen subsumirt, z. B. in England die tenures in common socage (im Gegensatz zu den tenures on knight's service), die nur Geldverpflichtungen einschlossen und nur dem Namen nach feudal waren.

Quelle: MEGA II/15: Das Kapital Kritik der politischen Ökonomie, Dritter Band, Seite 825-849