MEW/5/ME05-415.html

[Belagerungszustand in Köln]

[„Neue Rheinische Zeitung“
Nr. 113 vom 27. September 1848]

* Köln, 26. September. Wir lassen auch heute die Übersicht weg. Wir eilen, das Blatt unter die Presse zu bringen. Wir hören aus sicherer Quelle, daß binnen 1-2 Stunden die Stadt in Belagerungszustand erklärt, die Bürgerwehr aufgelöst und entwaffnet, die „Neue Rheinische Zeitung“, die „Neue Kölnische Zeitung“, die „Arbeiter-Zeitung“ und der „Wächter am Rhein“ suspendiert, Kriegsgerichte eingesetzt und alle im März errungenen Rechte unterdrückt werden sollen. Es heißt, daß die Bürgerwehr nicht geneigt sei, sich entwaffnen zu lassen.

Quelle: Marx/Engels: Werke, Bd. 5, Berlin: Dietz Verlag 1959, S. 415.