MEGA/II/10/MEGA2-II-10-0641.html

|679|VIERUNDZWANZIGSTES KAPITEL.
Die sog. ursprüngliche Akkumulation.

1. Das Geheimniß der ursprünglichen Akkumulation.

Man hat gesehn, wie Geld in Kapital verwandelt, durch Kapital Mehrwerth und aus Mehrwerth mehr Kapital gemacht wird. Indeß setzt die Akkumulation des Kapitals den Mehrwerth, der Mehrwerth die kapitalistische Produktion, diese aber das Vorhandensein größerer Massen von Kapital und Arbeitskraft in den Händen von Waarenproducenten voraus. Diese ganze Bewegung scheint sich also in einem fehlerhaften Kreislauf herumzudrehn, aus dem wir nur hinauskommen, indem wir eine der kapitalistischen Akkumulation vorausgehende „ursprüngliche“ Akkumulation („previous accumulation“ bei Adam Smith) unterstellen, eine Akkumulation, welche nicht das Resultat der kapitalistischen Produktionsweise ist, sondern ihr Ausgangspunkt.

Diese ursprüngliche Akkumulation spielt in der politischen Oekonomie ungefähr dieselbe Rolle wie der Sündenfall in der Theologie. Adam biß in den Apfel und damit kam über das Menschengeschlecht die Sünde. Ihr Ursprung wird erklärt, indem er als Anekdote der Vergangenheit erzählt wird. In einer längst verfloßnen Zeit gab es auf der einen Seite eine fleißige, intelligente und vor Allem sparsame Elite und auf der andren faulenzende, ihr Alles, und mehr, verjubelnde Lumpen. Die Legende vom theologischen Sündenfall erzählt uns allerdings, wie der Mensch dazu verdammt worden sei, sein Brot im Schweiß seines Angesichts zu essen; die Historie vom ökonomischen Sündenfall aber enthüllt uns, wieso es Leute giebt, die das keineswegs nöthig haben. Einerlei. So kam es, daß die ersten Reichthum akkumulirten und die letztren schließlich nichts zu verkaufen hatten als ihre eigne Haut. Und von diesem Sündenfall datirt die Armuth der großen Masse, die immer noch, aller Arbeit zum Trotz, nichts zu verkaufen hat als sich selbst, und der Reichthum der Wenigen, der fortwährend wächst, obgleich sie längst aufgehört haben zu arbeiten. Solche fade Kinderei kaut Herr Thiers z. B. noch mit staatsfeierlichem Ernst, zur Vertheidigung der propriété, den einst so geistreichen Franzosen vor. Aber sobald die Eigenthumsfrage ins Spiel kommt, wird es heilige Pflicht, den Standpunkt der Kinderfibel als den allen Altersklassen und Entwicklungsstufen allein gerechten ||680| festzuhalten. In der wirklichen Geschichte spielen bekanntlich Eroberung, Unterjochung, Raubmord, kurz Gewalt die große Rolle. In der sanften politischen Oekonomie herrschte von jeher die Idylle. Recht und „Arbeit“ waren von jeher die einzigen Bereicherungsmittel, natürlich mit jedesmaliger Ausnahme von „diesem Jahr“. In der That sind die Methoden der ursprünglichen Akkumulation alles andre, nur nicht idyllisch.

Geld und Waare sind nicht von vornherein Kapital, so wenig wie Produktions- und Lebensmittel. Sie bedürfen der Verwandlung in Kapital. Diese Verwandlung selbst aber kann nur unter bestimmten Umständen vorgehn, die sich dahin zusammenspitzen: Zweierlei sehr verschiedne Sorten von Waarenbesitzern müssen sich gegenüber und in Kontakt treten, einerseits Eigner von Geld, Produktions- und Lebensmitteln, denen es gilt die von ihnen geeignete Werthsumme zu verwerthen durch Ankauf fremder Arbeitskraft; andrerseits freie Arbeiter, Verkäufer der eignen Arbeitskraft und daher Verkäufer von Arbeit. Freie Arbeiter in dem Doppelsinn, daß weder sie selbst unmittelbar zu den Produktionsmitteln gehören, wie Sklaven, Leibeigne u. s. w., noch auch die Produktionsmittel ihnen gehören, wie beim selbstwirthschaftenden Bauer u. s. w., sie davon vielmehr frei, los und ledig sind. Mit dieser Polarisation des Waarenmarkts sind die Grundbedingungen der kapitalistischen Produktion gegeben. Das Kapitalverhältniß setzt die Scheidung zwischen den Arbeitern und dem Eigenthum an den Verwirklichungsbedingungen der Arbeit voraus. Sobald die kapitalistische Produktion einmal auf eignen Füßen steht, erhält sie nicht nur jene Scheidung, sondern reproducirt sie auf stets wachsender Stufenleiter. Der Proceß, der das Kapitalverhältniß schafft, kann also nichts andres sein als der Scheidungsproceß des Arbeiters vom Eigenthum an seinen Arbeitsbedingungen, ein Proceß, der einerseits die gesellschaftlichen Lebens- und Produktionsmittel in Kapital verwandelt, andrerseits die unmittelbaren Producenten in Lohnarbeiter. Die sog. ursprüngliche Akkumulation ist also nichts als der historische Scheidungsproceß von Producent und Produktionsmittel. Er erscheint als „ursprünglich“, weil er die Vorgeschichte des Kapitals und der ihm entsprechenden Produktionsweise bildet.

Die ökonomische Struktur der kapitalistischen Gesellschaft ist hervorgegangen aus der ökonomischen Struktur der feudalen Gesellschaft. Die Auflösung dieser hat die Elemente jener freigesetzt.

Der unmittelbare Producent, der Arbeiter, konnte erst dann über | |681| seine Person verfügen, nachdem er aufgehört hatte an die Scholle gefesselt und einer andern Person leibeigen oder hörig zu sein. Um freier Verkäufer von Arbeitskraft zu werden, der seine Waare überall hinträgt, wo sie einen Markt findet, mußte er ferner der Herrschaft der Zünfte, ihren Lehrlings- und Gesellenordnungen und hemmenden Arbeitsvorschriften entronnen sein. Somit erscheint die geschichtliche Bewegung, die die Producenten in Lohnarbeier verwandelt, einerseits als ihre Befreiung von Dienstbarkeit und Zunftzwang; und diese Seite allein existirt für unsre bürgerlichen Geschichtsschreiber. Andrerseits aber werden die Neubefreiten erst Verkäufer ihrer selbst, nachdem ihnen alle ihre Produktionsmittel und alle durch die alten feudalen Einrichtungen gebotnen Garantien ihrer Existenz geraubt sind. Und die Geschichte dieser ihrer Expropriation ist in die Annalen der Menschheit eingeschrieben mit Zügen von Blut und Feuer.

Die industriellen Kapitalisten, diese neuen Potentaten, mußten ihrerseits nicht nur die zünftigen Handwerksmeister verdrängen, sondern auch die im Besitz der Reichthumsquellen befindlichen Feudalherren. Von dieser Seite stellt sich ihr Emporkommen dar als Frucht eines siegreichen Kampfes gegen die Feudalmacht und ihre empörenden Vorrechte, sowie gegen die Zünfte und die Fesseln, die diese der freien Entwicklung der Produktion und der freien Ausbeutung des Menschen durch den Menschen angelegt. Die Ritter von der Industrie brachten es jedoch nur fertig, die Ritter vom Degen zu verdrängen, dadurch daß sie Ereignisse ausbeuteten, an denen sie ganz unschuldig waren. Sie haben sich emporgeschwungen durch Mittel, ebenso gemein wie die, wodurch der römische Freigelassene sich einst zum Herrn seines patronus gemacht hat.

Der Ausgangspunkt der Entwicklung, die sowohl den Lohnarbeiter wie den Kapitalisten erzeugt, war die Knechtschaft des Arbeiters. Der Fortgang bestand in einem Formwechsel dieser Knechtung, in der Verwandlung der feudalen in kapitalistische Exploitation. Um ihren Gang zu verstehn, brauchen wir gar nicht so weit zurück zu greifen. Obgleich die ersten Anfänge kapitalistischer Produktion uns schon im 14. und 15. Jahrhundert in einigen Städten am Mittelmeer sporadisch entgegentreten, datirt die kapitalistische Aera erst vom 16. Jahrhundert. Dort wo sie auftritt, ist die Aufhebung der Leibeigenschaft längst vollbracht und der Glanzpunkt des Mittelalters, der Bestand souverainer Städte, seit geraumer Zeit im Erbleichen.

Historisch epochemachend in der Geschichte der ursprünglichen | |682| Akkumulation sind alle Umwälzungen, die der sich bildenden Kapitalistenklasse als Hebel dienen; vor Allem aber die Momente, worin große Menschenmassen plötzlich und gewaltsam von ihren Subsistenzmitteln losgerissen und als vogelfreie Proletarier auf den Arbeitsmarkt geschleudert werden. Die Expropriation des ländlichen Producenten, des Bauern, von Grund und Boden bildet die Grundlage des ganzen Processes. Ihre Geschichte nimmt in verschiedenen Ländern verschiedene Färbung an und durchläuft die verschiedenen Phasen in verschiedener Reihenfolge und in verschiedenen Geschichtsepochen. Nur in England, das wir daher als Beispiel nehmen, besitzt sie klassische Form189).

2. Expropriation des Landvolks von Grund und Boden.

In England war die Leibeigenschaft im letzten Theil des 14. Jahrhunderts faktisch verschwunden. Die ungeheure Mehrzahl der Bevölkerung190) bestand damals und noch mehr im 15. Jahrhundert aus freien, selbstwirthschaftenden Bauern, durch welch feudales Aushängeschild ihr Eigenthum immer versteckt sein mochte. Auf den größeren herrschaftlichen Gütern war der früher selbst leibeigne bailiff (Vogt) durch den freien Pächter verdrängt. Die Lohnarbeiter der Agrikultur bestanden theils aus Bauern, die ihre Mußezeit durch Arbeit bei großen Grundeigenthümern verwertheten, | |683| theils aus einer selbständigen, relativ und absolut wenig zahlreichen Klasse eigentlicher Lohnarbeiter. Auch letztre waren faktisch zugleich selbstwirthschaftende Bauern, indem sie außer ihrem Lohn Ackerland zum Belauf von 4 und mehr Acres nebst Cottages angewiesen erhielten. Sie genossen zudem mit den eigentlichen Bauern die Nutznießung des Gemeindelandes, worauf ihr Vieh weidete und das ihnen zugleich die Mittel der Feuerung, Holz, Torf u. s. w. bot191). In allen Ländern Europa’s ist die feudale Produktion durch Theilung des Bodens unter möglichst viele Untersassen charakterisirt. Die Macht des Feudalherrn, wie die jedes Souverains, beruhte nicht auf der Länge seiner Rentrolle, sondern auf der Zahl seiner Unterthanen, und letztre hing von der Zahl selbstwirthschaftender Bauern ab192). Obgleich der englische Boden daher nach der normännischen Eroberung in riesenhafte Baronien vertheilt ward, wovon eine einzige oft 900 alte angelsächsische Lordschaften einschloß, war er besät von kleinen Bauernwirthschaften, nur hier und da durchbrochen von größeren herrschaftlichen Gütern. Solche Verhältnisse, bei gleichzeitiger Blüthe des Städtewesens, wie sie das 15. Jahrhundert auszeichnet, erlaubten jenen Volksreichthum, den der Kanzler Fortescue so beredt in seinen „Laudibus Legum Angliae“ schildert, aber sie schlossen den Kapitalreichthum aus.

Das Vorspiel der Umwälzung, welche die Grundlage der kapitalisitschen Produktionsweise schuf, ereignet sich im letzten Drittheil des 15. und den ersten Decennien des 16. Jahrhunderts. Eine Masse vogelfreier Proletarier ward auf den Arbeitsmarkt geschleudert durch die Auflösung der feudalen Gefolgschaften, die, wie Sir James Steuart richtig bemerkt, „überall nutzlos Haus und Hof füllten“. Obgleich die königliche Macht, selbst ein Produkt der bürgerlichen Entwicklung, in ihrem Streben nach absoluter Sou-| |684|verainität die Auflösung dieser Gefolgschaften gewaltsam beschleunigte, war sie keineswegs deren einzige Ursache. Vielmehr im trotzigsten Gegensatz zu Königthum und Parlament, schuf der große Feudalherr ein ungleich größeres Proletariat durch gewaltsame Verjagung der Bauerschaft von dem Grund und Boden, worauf sie denselben feudalen Rechtstitel besaß wie er selbst, und durch Usurpation ihres Gemeindelandes. Den unmittelbaren Anstoß dazu gab in England namentlich das Aufblühn der flandrischen Wollmanufaktur und das entsprechende Steigen der Wollpreise. Den alten Feudaladel hatten die großen Feudalkriege verschlungen, der neue war ein Kind seiner Zeit, für welche Geld die Macht aller Mächte. Verwandlung von Ackerland in Schafweide ward also sein Losungswort. Harrison, in seiner „Description of England. Prefixed to Holinshed’s Chronicles“, beschreibt, wie die Expropriation der kleinen Bauern das Land ruinirt. “What care our great incroachers!” (Was fragen unsre großen Usurpatoren danach?) Die Wohnungen der Bauern und die Cottages der Arbeiter wurden gewaltsam niedergerissen oder dem Verfall geweiht. „Wenn man“, sagt Harrison, „die älteren Inventarien jedes Ritterguts vergleichen will, so wird man finden, daß unzählige Häuser und kleine Bauernwirthschaften verschwunden sind, daß das Land viel weniger Leute nährt, daß viele Städte verfallen sind, obgleich einige neue aufblühn .... Von Städten und Dörfern, die man für Schaftriften zerstört hat, und worin nur noch die Herrschaftshäuser stehn, könnte ich etwas erzählen.“ Die Klagen jener alten Chroniken sind immer übertrieben, aber sie zeichnen genau den Eindruck der Revolution in den Produktionsverhältnissen auf die Zeitgenossen selbst. Ein Vergleich zwischen den Schriften der Kanzler Fortescue und Thomas Morus veranschaulicht die Kluft zwischen dem 15. und 16. Jahrhundert. Aus ihrem goldnen Zeitalter, wie Thornton richtig sagt, stürzte die englische Arbeiterklasse ohne alle Zwischenübergänge in das eiserne.

Die Gesetzgebung erschrak vor dieser Umwälzung. Sie stand noch nicht auf der Civilisationshöhe, wo „Wealth of the Nation“, d. h. Kapitalbildung und rücksichtslose Exploitation und Verarmung der Volksmasse als ultima Thule aller Staatsweisheit gelten. In seiner Geschichte Heinrich’s VII. sagt Baco: „Um diese Zeit (1489) mehrten sich die Klagen über Verwandlung von Ackerland in Weide (zur Schaftrift u. s. w.), leicht zu versehn durch wenige Hirten; und Pachtungen auf Zeit, auf Lebzeit und auf jährliche Kündigung (wovon ein großer Theil der Yeomen lebte) wurden||685| in Domanialgüter verwandelt. Dies brachte einen Verfall des Volks hervor und, in Folge dessen einen Verfall von Städten, Kirchen, Zehnten ... In der Kur dieses Mißstandes war die Weisheit des Königs und des Parlaments zu dieser Zeit bewundernswerth ... Sie ergriffen Maßregeln wider diese entvölkernde Usurpation der Gemeindeländereien (depopulating inclosures) und die ihr auf dem Fuß folgende entvölkernde Weidewirthschaft (depopulating pasture).“ Ein Akt Heinrich des Siebenten, 1488, c. 19, verbot die Zerstörung aller Bauernhäuser, zu denen wenigstens 20 Acres Land gehörten. In einem Akt 25, Heinrich VIII., wird dasselbe Gesetz erneuert. Es heißt u. a., daß „viele Pachtungen und große Viehheerden, besonders Schafe, sich in wenigen Händen aufhäufen, wodurch die Grundrenten sehr gewachsen und der Ackerbau (tillage) sehr verfallen, Kirchen und Häuser niedergerissen, wunderbare Volksmassen verunfähigt seien, sich selbst und Familien zu erhalten.“ Das Gesetz verordnet daher den Wiederbau der verfallnen Hofstätten, bestimmt das Verhältniß zwischen Kornland und Weideland u. s. w. Ein Akt von 1533 klagt, daß manche Eigenthümer 24000 Schafe besitzen, und beschränkt deren Zahl auf 2000193). Die Volksklage und die seit Heinrich dem VII. an 150 Jahre fortdauernde Gesetzgebung wider die Expropriation der kleinen Pächter und Bauern waren gleich fruchtlos. Das Geheimniß ihrer Erfolglosigkeit verräth uns Baco wider Wissen. „Der Akt Heinrich’s des Siebenten“, sagt er in seinen „Essays, civil and moral“ Sect. 20, „war tief und bewunderungswürdig, indem er Landwirthschaften und Ackerbauhäuser von bestimmtem Normalmaß schuf, d. h. eine Proportion von Land für sie erhielt, die sie befähigte, Unterthanen von genügendem Reichthum und ohne servile Lage auf die Welt zu setzen und den Pflug in der Hand von Eigenthümern, nicht von Miethlingen zu halten“ („to keep the plough in the hand of the owners and not hirelings“)193a). Was ||686| das kapitalistische System erheischte, war umgekehrt servile Lage der Volksmasse, ihre eigne Verwandlung in Miethlinge, und Verwandlung ihrer Arbeitsmittel in Kapital. Während dieser Uebergangsperiode suchte die Gesetzgebung auch die 4 Acres Land bei der Cottage des ländlichen Lohnarbeiters zu erhalten, und verbot ihm die Aufnahme von Miethsleuten in seine Cottage. Noch 1627, unter Karl I. wurde Roger Crocker von Fontmill verurtheilt wegen Bau’s einer Cottage im Manor von Fontmill ohne 4 Acres Land als beständiges Annex an dieselbe; noch 1638, unter Karl I., wurde eine königliche Kommission ernannt, um die Durchführung der alten Gesetze, namentlich auch über die 4 Acres Land, zu erzwingen; noch Cromwell verbot Erbauung eines Hauses in 10 Meilen weitem Umkreis von London ohne Ausstattung desselben mit 4 Acres Land. Noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wird geklagt, wenn die Cottage des Landarbeiters kein Zubehör von 1 bis 2 Acres hat. Heutzutag ist er glücklich, wenn sie mit einem Gärtchen ausgestattet ist, oder wenn er weitab von ihr ein Paar Ruthen Land miethen kann. „Grundherren und Pächter“, sagt Dr. Hunter, „handeln hier Hand in Hand. Wenige Acres zur Cottage würden den Arbeiter zu unabhängig machen“194).

Einen neuen furchtbaren Anstoß erhielt der gewaltsame Expropriationsproceß der Volksmasse im 16. Jahrhundert durch die Reformation und, in ihrem Gefolge, den kolossalen Diebstahl der Kirchengüter. Die katholische Kirche war zur Zeit der Reformation Feudaleigenthümerin eines großen Theils des englischen Grund und Bodens. Die Unterdrückung der Klöster u. s. w. schleuderte deren Einwohner ins Proletariat. Die Kirchengüter selbst wurden ||687| großentheils an raubsüchtige königliche Günstlinge verschenkt oder zu einem Spottpreis an spekulirende Pächter und Stadtbürger verkauft, welche die alten erblichen Untersassen massenhaft verjagten und ihre Wirthschaften zusammenwarfen. Das gesetzlich garantirte Eigenthum verarmter Landleute an einem Theil der Kirchenzehnten ward stillschweigend konfiscirt195). „Pauper ubique jacet“, rief Königin Elisabeth nach einer Rundreise durch England. Im 43. Jahre ihrer Regierung war man endlich gezwungen, den Pauperismus officiell anzuerkennen durch Einführung der Armensteuer. „Die Urheber dieses Gesetzes schämten sich, seine Gründe auszusprechen, und schickten es daher, wider alles Herkommen, ohne irgend ein preamble (Eingangsmotivirung) in die Welt“196). Durch 16. Car. I., 4 wurde es perpetuell erklärt und erhielt in der That erst 1834 eine neue härtere Form197). Diese unmittelbaren Wir||688|kungen der Reformation waren nicht ihre nachhaltigsten. Das Kircheneigenthum bildete das religiöse Bollwerk der altherthümlichen Grundeigenthumsverhältnisse. Mit seinem Fall waren sie nicht länger haltbar198).

Noch in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts war die Yeomanry, eine unabhängige Bauerschaft, zahlreicher als die Klasse der Pächter. Sie hatte die Hauptstärke Cromwell’s gebildet und stand, selbst nach Macaulay’s Geständniß, in vortheilhaftem Gegensatz zu den versoffnen Mistjunkern und ihren Bedienten, den Landpfaffen, welche die herrschaftliche „Lieblingsmagd“ unter die Haube bringen mußten. Noch waren selbst die ländlichen Lohnarbeiter Mitbesitzer am Gemeindeeigenthum. 1750 ungefähr war die Yeomanry verschwunden199), und in den letzten Decennien des 18. Jahrhunderts die letzte Spur von Gemeindeeigenthum der Ackerbauer. Wir sehn hier ab von den rein ökonomischen Triebfedern der Agrikulturrevolution. Wir fragen nach ihren gewaltsamen Hebeln.

Unter der Restauration der Stuarts setzten die Grundeigenthümer eine Usurpation gesetzlich durch, die sich überall auf dem Kontinent auch ohne gesetzliche Weitläufigkeit vollzog. Sie hoben die Feudalverfassung des Bodens auf, d. h. sie schüttelten seine Leistungspflichten an den Staat ab, „entschädigten“ den Staat durch Steuern auf die Bauerschaft und übrige Volksmasse, vindi||689|cirten modernes Privateigenthum an Gütern, worauf sie nur Feudaltitel besaßen, und oktroyirten schließlich jene Niederlassungsgesetze (laws of settlement), die, mutatis mutandis, auf die englischen Ackerbauer wirkten, wie des Tataren Boris Godunof Edikt auf die russische Bauerschaft.

Die „glorious Revolution“ (glorreiche Revolution) brachte mit dem Oranier Wilhelm III.200) die grundherrlichen und kapitalistischen Plusmacher zur Herrschaft. Sie weihten die neue Aera ein, indem sie den bisher nur bescheiden betriebenen Diebstahl an den Staatsdomänen auf kolossaler Stufenleiter ausübten. Diese Ländereien wurden verschenkt, zu Spottpreisen verkauft, oder auch durch direkte Usurpation an Privatgüter annexirt201). Alles das geschah ohne die geringste Beobachtung gesetzlicher Etiquette. Das so fraudulent angeeignete Staatsgut sammt dem Kirchenraub, so weit er während der republikanischen Revolution nicht abhanden gekommen, bildet die Grundlage der heutigen fürstlichen Domänen der englischen Oligarchie202). Die bürgerlichen Kapitalisten begünstigten die Operation, u. a. um den Grund und Boden in einen reinen Handelsartikel zu verwandeln, das Gebiet des agrikolen Großbetriebs auszudehnen, ihre Zufuhr vogelfreier Proletarier vom Lande zu vermehren u. s. w. Zudem war die neue Grundaristokratie die natürliche Bundesgenossin der neuen Bankokratie, der eben aus dem Ei gekrochnen hohen Finanz und der damals auf Schutzzölle sich stützenden großen Manufakturisten. Die englische Bourgeoisie handelte für ihr Interesse ganz so richtig wie die schwedischen Stadtbürger, die umgekehrt, Hand in Hand mit ihrem ökonomischen Bollwerk, der Bauerschaft, die ||690| Könige in der gewaltsamen Resumption der Kronländereien von der Oligarchie (seit 1604, später unter Karl X. und Karl XI.) unterstützten.

Das Gemeindeeigenthum – durchaus verschieden von dem eben betrachteten Staatseigenthum – war eine altgermanische Einrichtung, die unter der Decke der Feudalität fortlebte. Man hat gesehn, wie die gewaltsame Usurpation desselben, meist begleitet von Verwandlung des Ackerlands in Viehweide, Ende des 15. Jahrhunderts beginnt und im 16. Jahrhundert fortdauert. Aber damals vollzog sich der Proceß als individuelle Gewaltthat, wogegen die Gesetzgebung 150 Jahre lang vergeblich ankämpft. Der Fortschritt des 18. Jahrhunderts offenbart sich darin, daß das Gesetz selbst jetzt zum Vehikel des Raubs am Volksland wird, obgleich die großen Pächter nebenbei auch ihre kleinen unabhängigen Privatmethoden anwenden203). Die parlamentarische Form des Raubs ist die der „Bills for Inclosures of Commons“ (Gesetze für Einhegung des Gemeindelandes), in andren Worten Dekrete, wodurch die Grundherrn Volksland sich selbst als Privateigenthum schenken, Dekrete der Volksexpropriation. Sir F. M. Eden widerlegt sein pfiffiges Advokatenplaidoyer, worin er das Gemeindeeigenthum als Privateigenthum der an die Stelle der Feudalen getretenen großen Grundeigenthümer darzustellen sucht, indem er selbst einen „allgemeinen Parlamentsakt für Einhegung der Gemeindeländereien“ verlangt, also zugiebt, daß ein parlamentarischer Staatsstreich zu ihrer Verwandlung in Privateigenthum nöthig ist, andrerseits aber von der Legislatur „Schadenersatz“ für die expropriirten Armen fordert204).

Während an die Stelle der unabhängigen Yeomen tenants-atwill traten, kleinere Pächter auf einjährige Kündigung, eine servile und von der Willkühr der Landlords abhängige Rotte, half, neben dem Raub der Staatsdomänen, namentlich der systematisch betriebne Diebstahl des Gemeindeeigenthums jene großen Pachten anschwellen, die man im 18. Jahrhundert Kapital-Pachten205) oder ||691| Kaufmanns-Pachten206) nannte, und das Landvolk als Proletariat für die Industrie „freisetzen“.

Das 18. Jahrhundert begriff jedoch noch nicht in demselben Maß wie das 19. die Identität zwischen Nationalreichthum und Volksarmuth. Daher heftigste Polemik in der ökonomischen Literatur jener Zeit über die „inclosure of commons“. Ich gebe aus dem massenhaften Material, das mir vorliegt, einige wenige Stellen, weil dadurch lebhaft die Zustände veranschaulicht werden.

„In vielen Pfarreien von Hertfordshire“, schreibt eine entrüstete Feder, „sind 24 im Durchschnitt 50–150 Acres zählende Pachten in 3 Pachten zusammengeschmolzen“207). „In Northamptonshire und Leicestershire hat die Einhegung der Gemeindeländereien sehr vorgeherrscht und die meisten aus den Einhegungen entsprungnen neuen Lordschaften sind in Weide verwandelt; in Folge davon haben viele Lordschaften jetzt nicht 50 Acres unter dem Pflug, wo früher 1500 gepflügt wurden ... Ruinen früherer Wohnhäuser, Scheunen, Ställe u. s. w.“ sind die einzigen Spuren der früheren Einwohner. „Hundert Häuser und Familien sind an manchen Plätzen zusammengeschrumpft .... auf 8 oder 10. .... Der Grundeigenthümer in den meisten Pfarreien, wo die Einhegung erst seit 15 oder 20 Jahren vorging, sind sehr wenige in Vergleich zu den Zahlen, von denen das Land im offnen Feldzustand bebaut wurde. Es ist nichts Ungewöhnliches, 4 oder 5 reiche Viehmäster große, jüngst eingehegte Lordschaften usurpiren zu sehn, die sich früher in der Hand von 20–30 Pächtern und von ebenso vielen kleineren Eigenthümern und Insassen befanden. Alle diese sind mit ihren Familien aus ihrem Besitzthum herausgeworfen, nebst vielen andren Familien, die durch sie beschäftigt und erhalten wurden“208). Es war nicht nur brachliegendes, sondern oft, unter bestimmter Zahlung an die Gemeinde, oder gemeinschaftlich bebautes Land, das unter dem Vorwand der Einhegung vom angrenzenden Landlord annexirt wurde. „Ich spreche hier vom Einschluß offner Felder und Ländereien, die bereits bebaut sind. Selbst die Schriftsteller, welche die Inclosures vertheidigen, geben zu, daß letztre das Monopol großer Pachtungen ||692| vermehren, die Preise der Lebensmittel erhöhen und Entvölkerung produciren ... und selbst die Einhegung wüster Ländereien, wie jetzt betrieben, raubt dem Armen einen Theil seiner Subsistenzmittel und schwellt Pachtungen auf, die bereits zu groß sind“209). „Wenn“, sagt Dr. Price, „das Land in die Hände einiger weniger großen Pächter geräth, werden die kleinen Pächter ❲früher von ihm bezeichnet als „eine Menge kleiner Eigenthümer und Pächter, die sich selbst und Familien erhalten durch das Produkt des von ihnen bestellten Landes, durch Schafe, Geflügel, Schweine u. s. w., die sie auf das Gemeindeland schicken, so daß sie wenig Anlaß zum Kauf von Subsistenzmitteln haben“❳ verwandelt in Leute, die ihre Subsistenz durch Arbeit für Andre gewinnen müssen und gezwungen sind, für alles, was sie brauchen, zu Markt zu gehn .... Es wird vielleicht mehr Arbeit verrichtet, weil mehr Zwang dazu herrscht ... Städte und Manufakturen werden wachsen, weil mehr Leute zu ihnen verjagt werden, welche Beschäftigung suchen. Dies ist der Weg, worin die Koncentration der Pachtungen naturgemäß wirkt, und worin sie, seit vielen Jahren, in diesem Königreich thatsächlich gewirkt hat“210). Er faßt die Gesammtwirkung der inclosures so zusammen: „Im Ganzen hat sich die Lage der niederen Volksklassen fast in jeder Hinsicht verschlechtert, die kleineren Grundbesitzer und Pächter sind herabgedrückt auf den Stand von Taglöhnern und Miethlingen; und zur selben Zeit ist der Lebensgewinn in diesem Zustand schwieriger geworden“211). In der That wirkten Usurpation des Gemeindelands ||693| und die sie begleitende Revolution der Agrikultur so akut auf die Ackerbauarbeiter, daß, nach Eden selbst, zwischen 1765 und 1780 ihr Lohn anfing unter das Minimum zu fallen und durch officielle Armenunterstützung ergänzt zu werden. Ihr Arbeitslohn, sagt er, „genügte nur noch eben für die absoluten Lebensbedürfnisse“.

Hören wir noch einen Augenblick einen Vertheidiger der enclosures und Gegner des Dr. Price. „Es ist kein richtiger Schluß, daß Entvölkerung vorhanden, weil man Leute nicht länger ihre Arbeit im offnen Feld verschwenden sieht. ... Wenn nach Verwandlung kleiner Bauern in Leute, die für andre arbeiten müssen, mehr Arbeit flüssig gemacht wird, so ist das ja ein Vortheil, den die Nation ❲wozu die Verwandelten natürlich nicht gehören❳ wünschen muß ... Das Produkt wird größer sein, wenn ihre kombinirte Arbeit auf einer Pachtung angewandt wird: so wird Surplusprodukt für die Manufakturen gebildet, und dadurch werden Manufakturen, eine der Goldgruben dieser Nation, im Verhältniß zum producirten Kornquantum vermehrt“212).

Die stoische Seelenruhe, womit der politische Oekonom frechste Schändung des „heiligen Rechts des Eigenthums“ und gröbste Gewaltthat wider Personen betrachtet, sobald sie erheischt sind, um die Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise herzustellen, zeigt uns u. a. der überdem noch torystisch gefärbte und „philanthropische“ Sir F. M. Eden. Die ganze Reihe von Raubthaten, Greueln und Volksdrangsalen, welche die gewaltsame Volksexpropriation vom letzten Drittel des 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts begleiten treibt ihn nur zur „komfortablen“ Schlußreflexion: „Die richtige (due) Proportion zwischen Acker- und Viehland mußte hergestellt werden. Noch im ganzen 14. und größten Theil des 15. Jahrhunderts kam 1 Acre Viehweide auf 2, 3 und selbst 4 Acres Ackerland. In Mitte des 16. Jahrhun||694|derts verwandelte sich die Proportion in 3 Acres Viehland auf 2, später von 2 Acres Viehweide auf 1 Acre Ackerland, bis endlich die richtige Proportion von 3 Acres Viehland auf 1 Acre Ackerland herauskam.“

Im 19. Jahrhundert verlor sich natürlich selbst die Erinnerung des Zusammenhangs zwischen Ackerbauer und Gemeindeeigenthum. Von späterer Zeit gar nicht zu reden, welchen Farthing Ersatz erhielt das Landvolk jemals für die 3511770 Acres Gemeindeland, die ihm zwischen 1801 und 1831 geraubt und parlamentarisch den Landlords von den Landlords geschenkt wurden?

Der letzte große Expropriationsproceß der Ackerbauer von Grund und Boden endlich ist das sog. Clearing of Estates (Lichten der Güter, in der That Wegfegung der Menschen von denselben). Alle bisher betrachteten englischen Methoden kulminirten im „Lichten“. Wie man bei der Schilderung des modernen Zustands im vorigen Abschnitt sah, geht es jetzt, wo keine unabhängigen Bauern mehr wegzufegen sind, bis zum „Lichten“ der Cottages fort, so daß die Ackerbauarbeiter auf dem von ihnen bestellten Boden selbst nicht mehr den nöthigen Raum zur eignen Behausung finden. Was aber „Clearing of estates“ im eigentlichen Sinne bedeutet, das lernen wir nur kennen im gelobten Lande der modernen Romanliteratur, in Hochschottland. Dort zeichnet sich der Vorgang aus durch seinen systematischen Charakter, durch die Größe der Stufenleiter, worauf er mit einem Schlag vollzogen wird (in Irland haben Grundherrn es dahin gebraucht, mehrere Dörfer gleichzeitig wegzufegen; in Hochschottland handelt es sich um Bodenflächen von der Größe deutscher Herzogthümer) – und endlich durch die besondre Form des unterschlagenen Grundeigenthums.

Die Celten Hochschottlands bestanden aus Clans, deren Jeder Eigenthümer des von ihm besiedelten Bodens war. Der Repräsentant des Clans, sein Chef oder „großer Mann“, war nur Titulareigenthümer dieses Bodens, ganz wie die Königin von England Titulareigenthümerin des nationalen Gesammtbodens ist. Als der englischen Regierung gelungen war, die inneren Kriege dieser „großen Männer“ und ihre fortwährenden Einfälle in die niederschottischen Ebenen zu unterdrücken, gaben die Clanchefs ihr altes Räuberhandwerk keineswegs auf; sie änderten nur die Form. Aus eigner Autorität verwandelten sie ihr Titular-Eigenthumsrecht in Privateigenthumsrecht, und da sie bei den Clanleuten auf Widerstand stießen, beschlossen sie diese mit offner Gewalt zu ||695| vertreiben. „Ein König von England könnte mit demselben Recht sich anmaßen, seine Unterthanen in die See zu jagen“, sagt Professor Newman213). Diese Revolution, welche in Schottland nach der letzten Schilderhebung des Prätendenten begann, kann man in ihren ersten Phasen verfolgen bei Sir James Steuart214) und James Anderson215). Im 18. Jahrhundert wurde zugleich den vom Land verjagten Gaelen die Auswanderung verboten, um sie gewaltsam nach Glasgow und andren Fabrikstädten zu treiben216). Als Beispiel der im 19. Jahrhundert herrschenden Methode217) genügen hier die „Lichtungen“ der Herzogin von Sutherland. Diese ökonomisch geschulte Person beschloß gleich bei ihrem Regierungsantritt eine ökonomische Radikalkur vorzunehmen und die ganze Grafschaft, deren Einwohnerschaft durch frühere, ähnliche Processe bereits auf 15000 zusammengeschmolzen war, ||696| in Schaftrift zu verwandeln. Von 1811 bis 1820 wurden diese 15000 Einwohner, ungefähr 3000 Familien, systematisch verjagt und ausgerottet. Alle ihre Dörfer wurden zerstört und niedergebrannt, alle ihre Felder in Weide verwandelt. Britische Soldaten wurden zur Exekution kommandirt und kamen zu Schlägen mit den Eingebornen. Eine alte Frau verbrannte in den Flammen der Hütte, die sie zu verlassen sich weigerte. So eignete sich diese Madame 794000 Acres Land an, das seit undenklichen Zeiten dem Clan gehörte. Den vertriebnen Eingebornen wies sie am Seegestad ungefähr 6000 Acres zu, 2 Acres per Familie. Die 6000 Acres hatten bisher wüst gelegen und den Eigenthümern kein Einkommen abgeworfen. Die Herzogin ging in ihrem Nobelgefühl so weit, den Acre im Durchschnitt zu 2 sh. 6 d. Rente zu verpachten an die Clanleute, die seit Jahrhunderten ihr Blut für die Familie vergossen hatten. Das ganze geraubte Clanland theilte sie in 29 große Schafpachtungen, jede bewohnt von einer einzigen Familie, meist englische Pächterknechte. Im Jahre 1820 waren die 15000 Gaelen bereits ersetzt durch 131000 Schafe. Der an das Seegestad geworfne Theil der Aborigines suchte vom Fischfang zu leben. Sie wurden Amphibien und lebten, wie ein englischer Schriftsteller sagt, halb auf dem Land und halb auf dem Wasser und lebten mit alledem nur halb von beiden218).

Aber die braven Gaelen sollten noch schwerer ihre bergromantische Idolatrie für die „großen Männer“ des Clans abbüßen. Der Fischgeruch stieg den großen Männern in die Nase. Sie witterten etwas Profitliches dahinter und verpachteten das Seegestade den großen Fischhändlern von London. Die Gaelen wurden zum zweitenmal verjagt219).

Endlich aber wird ein Theil der Schaftriften rückverwandelt ||697| in Jagdrevier. Man weiß, daß es keine eigentlichen Wälder in England giebt. Das Wild in den Parks der Großen ist konstitutionelles Hausvieh, fett wie Londoner Aldermen. Schottland ist daher das letzte Asyl der „noblen Passion“. „In den Hochlanden“, sagt Somers, 1848, „sind die Waldungen sehr ausgedehnt worden. Hier auf der einen Seite von Gaick habt ihr den neuen Wald von Glenfeshie und dort auf der andren Seite den neuen Wald von Ardverikie. In derselben Linie habt ihr den Black-Mount, eine ungeheure Wüste, neulich errichtet. Von Ost zu West, von der Nachbarschaft von Aberdeen bis zu den Klippen von Oban, habt ihr jetzt eine fortlaufende Waldlinie, während sich in andren Theilen der Hochlande die neuen Wälder von Loch Archaig, Glengarry, Glenmoriston etc. befinden ... Die Verwandlung ihres Landes in Schafweide .... trieb die Gaelen auf unfruchtbarern Boden. Jetzt fängt Rothwild an das Schaf zu ersetzen und treibt jene in noch zermalmenderes Elend ... Die Wildwaldungen219a) und das Volk können nicht nebeneinander existiren. Eins oder das andre muß jedenfalls den Platz räumen. Laßt die Jagden in Zahl und Umfang im nächsten Vierteljahrhundert wachsen wie im vergangenen, und ihr werdet keinen Gaelen mehr auf seiner heimischen Erde finden. Diese Bewegung unter den Hochlands-Eigenthümern ist theils der Mode geschuldet, aristokratischem Kitzel, Jagdliebhaberei u. s. w., theils aber betreiben sie den Wildhandel ausschließlich mit einem Auge auf den Profit. Denn es ist Thatsache, daß ein Stuck Bergland, in Jagdung angelegt, in vielen Fällen ungleich profitabler ist denn als Schaftrift ... Der Liebhaber, der ein Jagdrevier sucht, beschränkt sein Angebot nur durch die Weite seiner Börse ... Leiden sind über die Hochlande verhängt worden nicht minder grausam, als die Politik normännischer Könige sie über England verhing. Rothwild hat freieren Spielraum erhalten, während die Menschen in engen und engern Zirkel gehetzt wurden ... Eine Freiheit des Volks nach der andren ward ihm geraubt ... Und die Unterdrückung wächst noch täglich. Lichtung und Vertreibung des Volks werden von den Eigentümern als festes Princip verfolgt, als eine agrikole Nothwendigkeit, ganz wie Bäume und Gesträuch in den Wildnissen ||698| Amerikas und Australiens weggefegt werden, und die Operation geht ihren ruhigen, geschäftsmäßigen Gang“220). |

|699| Der Raub der Kirchengüter, die fraudulente Veräußerung der Staatsdomänen, der Diebstahl des Gemeindeeigenthums, die usurpatorische und mit rücksichtslosem Terrorismus vollzogne Verwandlung von feudalem und Claneigenthum in modernes Privateigenthum, es waren ebenso viele idyllische Methoden der ursprünglichen Akkumulation. Sie eroberten das Feld für die kapitalistische Agrikultur, einverleibten den Grund und Boden dem Kapital und schufen der städtischen Industrie die nöthige Zufuhr von vogelfreiem Proletariat.

Gesetze zur Herabdrückung des Arbeitslohns.

Die durch Auflösung der feudalen Gefolgschaften und durch stoßweise, gewaltsame Expropriation von Grund und Boden Verjagten, dies vogelfreie Proletariat konnte unmöglich eben so rasch von der aufkommenden Manufaktur absorbirt werden, als es auf die Welt gesetzt ward. Andrerseits konnten die plötzlich aus ihrer gewohnten Lebensbahn Herausgeschleuderten sich nicht eben so plötzlich in die Disciplin des neuen Zustandes finden. Sie ver||700|wandelten sich massenhaft in Bettler, Räuber, Vagabunden, zum Theil aus Neigung, in den meisten Fällen durch den Zwang der Umstände. Ende des 15. und während des ganzen 16. Jahrhunderts daher in ganz Westeuropa eine Blutgesetzgebung wider Vagabundage. Die Väter der jetzigen Arbeiterklasse wurden zunächst gezüchtigt für die ihnen angethane Verwandlung in Vagabunden und Paupers. Die Gesetzgebung behandelte sie als „freiwillige“ Verbrecher und unterstellte, daß es von ihrem guten Willen abhänge, in den nicht mehr existirenden alten Verhältnissen fortzuarbeiten.

In England begann jene Gesetzgebung unter Heinrich VII.

Heinrich VIII., 1530: Alte und arbeitsunfähige Bettler erhalten eine Bettellicenz. Dagegen Auspeitschung und Einsperrung für handfeste Vagabunden. Sie sollen an einen Karren hinten angebunden und gegeißelt werden, bis das Blut von ihrem Körper strömt, dann einen Eid schwören, zu ihrem Geburtsplatz, oder dorthin, wo sie die letzten drei Jahre gewohnt, zurückzukehren und „sich an die Arbeit zu setzen“ (to put himself to labour). Welche grausame Ironie! 27 Heinrich VIII. wird das vorige Statut wiederholt, aber durch neue Zusätze verschärft. Bei zweiter Ertappung auf Vagabundage soll die Auspeitschung wiederholt und das halbe Ohr abgeschnitten, bei drittem Rückfall aber der Betroffne als schwerer Verbrecher und Feind des Gemeinwesens hingerichtet werden.

Edward VI.: Ein Statut aus seinem ersten Regierungsjahr, 1547, verordnet, daß wenn Jemand zu arbeiten weigert, soll er als Sklave der Person zugeurtheilt werden, die ihn als Müßiggänger denuncirt hat. Der Meister soll seinen Sklaven mit Brod und Wasser nähren, schwachem Getränk und solchen Fleischabfällen, die er passend dünkt. Er hat das Recht, ihn zu jeder auch noch so eklen Arbeit durch Auspeitschung und Ankettung zu treiben. Wenn sich der Sklave für 14 Tage entfernt, ist er zur Sklaverei auf Lebenszeit verurtheilt und soll auf Stirn oder Backen mit dem Buchstaben S gebrandmarkt, wenn er zum drittenmal fortläuft, als Staatsverräther hingerichtet werden. Der Meister kann ihn verkaufen, vermachen, als Sklaven ausdingen, ganz wie andres bewegliches Gut und Vieh. Unternehmen die Sklaven etwas gegen die Herrschaft, so sollen sie ebenfalls hingerichtet werden. Friedensrichter sollen auf Information den Kerls nachspüren. Findet sich, daß ein Herumstreicher drei Tage gelungert hat, so soll er nach seinem Geburtsort gebracht, mit rothglühendem Eisen auf die Brust mit dem Zeichen V gebrandmarkt, und dort in Ketten auf der ||701| Straße oder zu sonstigen Diensten verwandt werden. Gibt der Vagabund einen falschen Geburtsort an, so soll er zur Strafe der lebenslängliche Sklave dieses Orts, der Einwohner oder Korporation sein und mit S gebrandmarkt werden. Alle Personen haben das Recht, den Vagabunden ihre Kinder wegzunehmen und als Lehrlinge, Jungen bis zum 24. Jahr, Mädchen bis zum 20. Jahr zu halten. Laufen sie weg, so sollen sie bis zu diesem Alter die Sklaven der Lehrmeister sein, die sie in Ketten legen, geißeln etc. können, wie sie wollen. Jeder Meister darf einen eisernen Ring um Hals, Arme oder Beine seines Sklaven legen, damit er ihn besser kennt und seiner sicherer ist221). Der letzte Theil dieses Statuts sieht vor, daß gewisse Arme von dem Ort oder den Individuen beschäftigt werden sollen, die ihnen zu essen und zu trinken geben und Arbeit für sie finden wollen. Diese Sorte Pfarreisklaven hat sich bis tief ins 19. Jahrhundert in England erhalten unter dem Namen roundsmen (Umgeher).

Elisabeth, 1572: Bettler ohne Licenz und über 14 Jahre alt sollen hart gepeitscht und am rechten Ohrlappen gebrandmarkt werden, falls sie keiner für ein Jahr in Dienst nehmen will; im Wiederholungsfall, wenn über 18 Jahre alt, sollen sie – hingerichtet werden, falls sie Niemand für zwei Jahre in Dienst nehmen will, bei dritter Recidive aber ohne Gnade als Staatsverräther hingerichtet werden. Aehnliche Statute: 18 Elisabeth c. 3 und 1597221a).|

|702| Jakob I: Eine herumwandernde und bettelnde Person wird für einen Landstreicher und Vagabunden erklärt. Die Friedensrichter in den Petty Sessions sind bevollmächtigt, sie öffentlich auspeitschen zu lassen und bei erster Ertappung 6 Monate, bei zweiter 2 Jahre ins Gefängniß zu sperren. Während des Gefängnisses soll sie so oft und so viel gepeitscht werden, als die Friedensrichter für gut halten ... Die unverbesserlichen und gefährlichen Landstreicher sollen auf der linken Schulter mit R gebrandmarkt und an die Zwangsarbeit gesetzt, und wenn man sie wieder auf dem Bettel ertappt, ohne Gnade hingerichtet werden. Diese Anordnungen, gesetzlich bis in die erste Zeit des 18. Jahrhunderts, wurden erst aufgehoben durch 12 Anna c. 23.

Aehnliche Gesetze in Frankreich, wo sich Mitte des 17. Jahrhunderts ein Vagabundenkönigreich (royaume des truands) zu Paris etablirt hatte. Noch in der ersten Zeit Ludwigs XVI. (Ordonnanz vom 13. Juli 1777) sollte jeder gesund gebaute Mensch vom 16. bis 60. Jahr, wenn ohne Existenzmittel und Ausübung einer Profession, auf die Galeeren geschickt werden. Aehnlich das Statut Karl’s V. für die Niederlande vom Oktober 1531, das erste Edikt der Staaten und Städte von Holland vom 19. März 1614, das Plakat der Vereinigten Provinzen vom 25. Juni 1649 u. s. w.

So wurde das von Grund und Boden gewaltsam expropriirte, verjagte und zum Vagabunden gemachte Landvolk durch grotesk-terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit nothwendige Disciplin hineingepeitscht, -gebrandmarkt, -gefoltert.

Es ist nicht genug, daß die Arbeitsbedingungen auf den einen Pol als Kapital treten und auf den andren Pol Menschen, welche ||703| nichts zu verkaufen haben als ihre Arbeitskraft. Es genügt auch nicht sie zu zwingen, sich freiwillig zu verkaufen. Im Fortgang der kapitalistischen Produktion entwickelt sich eine Arbeiterklasse, die aus Erziehung, Tradition, Gewohnheit, die Anforderungen jener Produktionsweise als selbstverständliche Naturgesetze anerkennt. Die Organisation des ausgebildeten kapitalistischen Produktionsprocesses bricht jeden Widerstand, die beständige Erzeugung einer relativen Uebervölkerung hält das Gesetz der Zufuhr von und Nachfrage nach Arbeit, und daher den Arbeitslohn, in einem den Verwerthungsbedürfnissen des Kapitals entsprechenden Gleise, der stumme Zwang der ökonomischen Verhältnisse besiegelt die Herrschaft des Kapitalisten über den Arbeiter. Außerökonomische, unmittelbare Gewalt wird zwar immer noch angewandt, aber nur ausnahmsweise. Für den gewöhnlichen Gang der Dinge kann der Arbeiter den „Naturgesetzen der Produktion“ überlassen bleiben, d. h. seiner aus den Produktionsbedingungen selbst entspringenden, durch sie garantirten und verewigten Abhängigkeit vom Kapital. Anders während der historischen Genesis der kapitalistischen Produktion. Die aufkommende Bourgeoisie braucht und verwendet die Staatsgewalt, um den Arbeitslohn zu „reguliren“, d. h. innerhalb der Plusmacherei zusagender Schranken zu zwängen, um den Arbeitstag zu verlängern und den Arbeiter selbst in normalem Abhängigkeitsgrad zu erhalten. Es ist dies ein wesentliches Moment der sog. ursprünglichen Akkumulation.

Die Klasse der Lohnarbeiter, die in der letzten Hälfte des 14. Jahrhunderts entstand, bildete damals und im folgenden Jahrhundert nur einen sehr geringen Volksbestandtheil, der in seiner Stellung stark beschützt war durch die selbständige Bauernwirthschaft auf dem Land und die Zunftorganisation der Stadt. In Land und Stadt standen sich Meister und Arbeiter social nahe. Die Unterordnung der Arbeit unter das Kapital war nur formell, d. h. die Produktionsweise selbst besaß noch keinen specifisch kapitalistischen Charakter. Das variable Element des Kapitals wog sehr vor über sein konstantes. Die Nachfrage nach Lohnarbeit wuchs daher rasch mit jeder Akkumulation des Kapitals, während die Zufuhr von Lohnarbeit nur langsam nachfolgte. Ein großer Theil des nationalen Produkts, später in Akkumulationsfonds des Kapitals verwandelt, ging damals noch ein in den Konsumtionsfonds des Arbeiters.

Die Gesetzgebung über die Lohnarbeit, von Haus aus auf Exploitation des Arbeiters gemünzt und ihm in ihrem Fortgang stets ||704| gleich feindlich222), wird in England eröffnet durch das Statute of Labourers Edward’s III., 1349. Ihm entspricht in Frankreich die Ordonnanz von 1350, erlassen im Namen des Königs Jean. Die englische und französische Gesetzgebung laufen parallel und sind dem Inhalt nach identisch. Soweit die Arbeiterstatuten Verlängerung des Arbeitstags zu erzwingen suchen, komme ich nicht auf sie zurück, da dieser Punkt früher (8. Kapitel, 5) erörtert.

Das Statute of Labourers wurde erlassen auf dringende Klage des Hauses der Gemeinen. „Früher“, sagt naiv ein Tory, „verlangten die Armen so hohen Arbeitslohn, daß sie Industrie und Reichthum bedrohten. Jetzt ist ihr Lohn so niedrig, daß er ebenfalls Industrie und Reichthum bedroht, aber anders und vielleicht gefährlicher als damals“223). Ein gesetzlicher Lohntarif ward festgesetzt für Stadt und Land, für Stückwerk und Tagwerk. Die ländlichen Arbeiter sollen sich aufs Jahr, die städtischen „auf offnem Markt“ verdingen. Es wird bei Gefängnißstrafe untersagt, höheren als den statutarischen Lohn zu zahlen, aber der Empfang höheren Lohns wird stärker bestraft als seine Zahlung. So wird auch noch in Sect. 18 und 19 des Lehrlingsstatuts von Elisabeth zehntägige Gefängnißstrafe über den verhängt, der höheren Lohn zahlt, dagegen einundzwangzigtägige Gefängnißstrafe über den, der ihn nimmt. Ein Statut von 1360 verschärfte die Strafen und ermächtigte den Meister sogar, durch körperlichen Zwang Arbeit zum gesetzlichen Lohntarif zu erpressen. Alle Kombinationen, Verträge, Eide u. s. w., wodurch sich Maurer und Zimmerleute wechselseitig banden, werden für null und nichtig erklärt. Arbeiterkoalition wird als schweres Verbrechen behandelt vom 14. Jahrhundert bis 1825, dem Jahr der Abschaffung der Antikoalitionsgesetze. Der Geist des Arbeiterstatuts von 1349 und seiner Nachgeburten leuchtet hell daraus hervor, daß zwar ein Maximum des Arbeitslohns von Staats wegen diktirt wird, aber bei Leibe kein Minimum.

Im 16. Jahrhundert hatte sich, wie man weiß, die Lage der Arbeiter sehr verschlechtert. Der Geldlohn stieg, aber nicht im Verhältniß zur Depreciation des Geldes und dem entsprechenden Steigen der Waarenpreise. Der Lohn fiel also in der That. ||705| Dennoch dauerten die Gesetze zum Behuf seiner Herabdrückung fort zugleich mit dem Ohrenabschneiden und Brandmarken derjenigen, „die Niemand in Dienst nehmen wollte“. Durch das Lehrlingsstatut 5 Elisabeth c. 4 wurden die Friedensrichter ermächtigt, gewisse Löhne festzusetzen und nach Jahreszeiten und Waarenpreisen zu modificiren. Jakob I. dehnte diese Arbeitsregulation auch auf Weber, Spinner und alle möglichen Arbeiterkategorien aus224), Georg II. die Gesetze gegen Arbeiterkoalition auf alle Manufakturen.

In der eigentlichen Manufakturperiode war die kapitalistische Produktionsweise hinreichend erstarkt, um gesetzliche Regulation des Arbeitslohns eben so unausführbar als überflüssig zu machen, aber man wollte für den Nothfall die Waffen des alten Arsenals nicht entbehren. Noch 7 George III. verbot für Schneidergesellen in London und Umgegend mehr als 2 sh. 7½ d. Taglohn, außer in Fällen allgemeiner Trauer; noch 13 George III. c. 68 überwies die Reglung des Arbeitslohns der Seidenwirker den Friedensrichtern; noch 1796 bedurfte es zweier Urtheile der höheren Gerichtshöfe zur Entscheidung, ob friedensrichterliche Befehle über Arbeitslohn auch für Nichtagrikulturarbeiter gültig seien; noch 1799 bestätigte ein Parlamentsakt, daß der Lohn der Grubenarbeiter von Schottland durch ein Statut der Elisabeth und zwei schottische Akte von 1661 und 1617 regulirt sei. Wie sehr sich unterdeß die Verhältnisse umgewälzt, bewies ein im englischen ||706| Unterhaus unerhörter Vorfall. Hier, wo man seit mehr als 400 Jahren Gesetze fabricirt hatte über das Maximum, welches der Arbeitslohn platterdings nicht übersteigen dürfe, schlug Whitbread 1796 für Ackerbautaglöhner ein gesetzliches Lohnminimum vor. Pitt widersetzte sich, gab aber zu, die „Lage der Armen sei grausam (cruel)“. Endlich, 1813, wurden die Gesetze über Lohnregulation abgeschafft. Sie waren eine lächerliche Anomalie, seitdem der Kapitalist die Fabrik durch seine Privatgesetzgebung regulirte und durch die Armensteuer den Lohn des Landarbeiters zum unentbehrlichen Minimum ergänzen ließ. Die Bestimmungen der Arbeitstatute über Kontrakte zwischen Meister und Lohnarbeiter, über Terminkündigungen u. dergl., welche nur eine Civilklage gegen den kontraktbrüchigen Meister, aber Kriminalklage gegen den kontraktbrüchigen Arbeiter erlauben, stehn bis zur Stunde in voller Blüthe.

Die grausamen Gesetze gegen die Koalitionen fielen 1825 vor der drohenden Haltung des Proletariats. Trotzdem fielen sie nur zum Theil. Einige schöne Ueberbleibsel der alten Statute verschwanden erst 1859. Endlich beanspruchte der Parlamentsakt vom 29. Juni 1871 die letzten Spuren dieser Klassengesetzgebung zu beseitigen durch gesetzliche Anerkennung der Trades’ Unions. Aber ein Parlamentsakt vom selben Datum (An act to amend the criminal law relating to violence, threats and molestation) stellte thatsächlich den vorigen Stand in neuer Form wieder her. Durch diese parlamentarische Escamotage wurden die Mittel, deren sich die Arbeiter bedienen können bei einem Strike oder Lockout (Strike der verbündeten Fabrikanten durch gleichzeitigen Schluß ihrer Fabriken), dem gemeinen Recht entzogen und unter eine Ausnahms-Strafgesetzgebung gestellt, deren Interpretation den Fabrikanten selbst, in ihrer Eigenschaft als Friedensrichter, anheimfiel. Zwei Jahre vorher hatten dasselbe Unterhaus und derselbe Herr Gladstone in bekannter ehrlicher Weise einen Gesetzentwurf eingebracht zur Abschaffung aller Ausnahms-Strafgesetze gegen die Arbeiterklasse. Aber weiter als zur zweiten Lesung ließ man es nie kommen, und so schleppte man die Sache in die Länge, bis endlich die „große liberale Partei“ durch eine Allianz mit den Tories den Muth gewann, sich entschieden gegen dasselbe Proletariat zu wenden, das sie zur Herrschaft gebracht hatte. Nicht zufrieden mit diesem Verrath, erlaubte die „große liberale Partei“ den im Dienst der herrschenden Klassen allzeit schweifwedelnden englischen Richtern, die verjährten Gesetze über | |707| „Konspirationen“ wieder auszugraben und sie auf Arbeiterkoalitionen anzuwenden. Man sieht, nur widerwillig und unter dem Druck der Massen, verzichtete das englische Parlament auf die Gesetze gegen Strikes und Trades’ Unions, nachdem es selbst, fünf Jahrhunderte hindurch, mit schamlosem Egoismus die Stellung einer permanenten Trades’ Union der Kapitalisten gegen die Arbeiter behauptet hatte.

Gleich im Beginn des Revolutionssturms wagte die französische Bourgeoisie das eben erst eroberte Associationsrecht den Arbeitern wieder zu entziehn. Durch Dekret vom 14. Juni 1791 erklärte sie alle Arbeiterkoalition für ein „Attentat auf die Freiheit und die Erklärung der Menschenrechte“, strafbar mit 500 Livres nebst einjähriger Entziehung der aktiven Bürgerrechte225). Dies Gesetz, welches den Konkurrenzkampf zwischen Kapital und Arbeit staatspolizeilich innerhalb dem Kapital bequemer Schranken einzwängt, überlebte Revolutionen und Dynastiewechsel. Selbst die Schreckensregierung ließ es unangetastet. Es ward erst ganz neulich aus dem Code Pénal gestrichen. Nichts charakteristischer als der Vorwand dieses bürgerlichen Staatsstreichs. „Obgleich“, sagt Chapelier, der Berichterstatter, „es wünschenswerth, daß der Arbeitslohn höher steige, als er jetzt steht, damit der, der ihn empfängt, außerhalb der durch die Entbehrung der nothwendigen Lebensmittel bedingten absoluten Abhängigkeit sei, welche fast die Abhängigkeit der Sklaverei ist“, dürfen dennoch die Arbeiter sich nicht über ihre Interessen verständigen, gemeinsam handeln und dadurch ihre „absolute Abhängigkeit, welche fast Sklaverei ist“, mäßigen, weil sie eben dadurch „die Freiheit ihrer ci-devant maîtres, der jetzigen Unternehmer“, verletzen (die Freiheit, die Arbeiter in der Sklaverei zu erhalten!), und weil eine Koalition gegen die Despotie der ehemaligen Meister der Korporationen – man rathe! – eine Herstellung der durch die französische Konstitution abgeschafften Korporationen ist226)! |

|708|4. Genesis der kapitalistischen Pächter.

Nachdem wir die gewaltsame Schöpfung vogelfreier Proletarier betrachtet, die blutige Disciplin, welche sie in Lohnarbeiter verwandelt, die schmutzige Haupt- und Staatsaktion, die mit dem Exploitationsgrad der Arbeit die Akkumulation des Kapitals polizeilich steigert, fragt sich, wo kommen die Kapitalisten ursprünglich her? Denn die Expropriation des Landvolks schafft unmittelbar nur große Grundeigenthümer. Was die Genesis des Pächters betrifft, so können wir sie so zu sagen mit der Hand betappen, weil sie ein langsamer, über viele Jahrhunderte sich fortwälzender Proceß ist. Die Leibeignen selbst, woneben auch freie kleine Landeigner, befanden sich in sehr verschiednen Besitzverhältnissen und wurden daher auch unter sehr verschiednen ökonomischen Bedingungen emancipirt.

In England ist die erste Form des Pächters der selbst leibeigne Bailiff. Seine Stellung ist ähnlich der des altrömischen Villicus, nur in engerer Wirkungssphäre. Während der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wird er ersetzt durch einen Pächter, den der Landlord mit Samen, Vieh und Ackerwerkzeug versieht. Seine Lage ist nicht sehr verschieden von der des Bauern. Nur beutet er mehr Lohnarbeit aus. Er wird bald Metayer, Halbpächter. Er stellt einen Theil des Ackerbaukapitals, der Landlord den andren. Beide theilen das Gesammtprodukt in kontraktlich bestimmter Proportion. Diese Form verschwindet in England rasch, um der des eigentlichen Pächters Platz zu machen, welcher sein eignes Kapital durch Anwendung von Lohnarbeitern verwerthet und einen Theil des Mehrprodukts, in Geld oder in natura, dem Landlord als Grundrente zahlt.

So lange, während des 15. Jahrhunderts, der unabhängige Bauer und der neben dem Lohndienst zugleich selbstwirthschaftende Ackerknecht sich selbst durch ihre Arbeit bereichern, bleiben die Umstände des Pächters und sein Produktionsfeld gleich mittelmäßig. Die Agrikulturrevolution im letzten Drittheil des 15. Jahrhunderts, die fast während des ganzen 16. Jahrhunderts (jedoch mit Ausnahme seiner letzten Decennien) fortwährt, bereichert ihn eben so rasch, als sie das Landvolk verarmt227). Die Usurpation ||709| von Gemeindeweiden u. s. w. erlaubt ihm große Vermehrung seines Viehstands fast ohne Kosten, während ihm das Vieh reichlichere Düngungsmittel zur Bestellung des Bodens liefert.

Im 16. Jahrhundert kommt ein entscheidend wichtiges Moment hinzu. Damals waren die Pachtkontrakte lang, oft für 99 Jahre laufend. Der fortdauernde Fall im Werth der edlen Metalle und daher des Geldes trug den Pächtern goldne Früchte. Er senkte, von allen andren, früher erörterten Umständen abgesehn, den Arbeitslohn. Ein Bruchstück desselben wurde zum Pachtprofit geschlagen. Das fortwährende Steigen der Preise von Korn, Wolle, Fleisch, kurz sämmtlicher Agrikulturprodukte, schwellte das Geldkapital des Pächters ohne sein Zuthun, während die Grundrente, die er zu zahlen hatte, im veralteten Geldwerth kontrahirt war228). So bereicherte er sich gleichzeitig auf Kosten seiner Lohnarbeiter und seines Landlords. Kein Wunder also, wenn England Ende des 16. Jahrhunderts eine Klasse für die damaligen Verhältnisse reicher „Kapitalpächter“ besaß229). |

auf die Industrie. Herstellung des innern Markts für das industrielle Kapital.

Die stoßweise und stets erneuerte Expropriation und Verjagung des Landvolks lieferte, wie man sah, der städtischen Industrie wieder und wieder Massen ganz außerhalb der Zunftverhältnisse stehender Proletarier, ein weiser Umstand, der den alten A. Anderson (nicht zu verwechseln mit James Anderson) in seiner Handelsgeschichte an direkte Intervention der Vorsehung glauben läßt. Wir müssen noch einen Augenblick bei diesem Element der ursprünglichen Akkumulation verweilen. Der Verdünnung des unabhängigen, selbstwirthschaftenden Landvolks entsprach nicht nur die Verdichtung des industriellen Proletariats, wie Geoffroy Saint-Hilaire die Verdichtung der Weltmaterie hier durch ihre Verdünnung dort erklärt230). Trotz der verminderten Zahl seiner Bebauer trug der Boden nach wie vor gleich viel oder mehr Produkt, weil die Revolution in den Grundeigenthumsverhältnissen von verbesserten Methoden der Kultur, größerer Kooperation, Koncentration der Produktionsmittel u. s. w. begleitet war, und weil die ländlichen Lohnarbeiter nicht nur intensiver ange||711|spannt wurden231), sondern auch das Produktionsfeld, worauf sie für sich selbst arbeiteten, mehr und mehr zusammenschmolz. Mit dem freigesetzten Theil des Landvolks werden also auch seine frühern Nahrungsmittel freigesetzt. Sie verwandeln sich jetzt in stoffliches Element des variablen Kapitals. Der an die Luft gesetzte Bauer muß ihren Werth von seinem neuen Herrn, dem industriellen Kapitalisten, in der Form des Arbeitslohns erkaufen. Wie mit den Lebensmitteln, verhielt es sich mit dem heimischen agrikolen Rohmaterial der Industrie. Es verwandelte sich in ein Element des konstanten Kapitals.

Man unterstelle z. B. einen Theil der westfälischen Bauern, die zu Friedrich’s II. Zeit alle Flachs, wenn auch keine Seide spannen, gewaltsam expropriirt und von Grund und Boden verjagt, den andren zurückbleibenden Theil aber in Taglöhner großer Pächter verwandelt. Gleichzeitig erheben sich große Flachsspinnereien und Webereien, worin die „Freigesetzten“ nun lohnarbeiten. Der Flachs sieht grad aus wie vorher. Keine Fiber an ihm ist verändert, aber eine neue sociale Seele ist ihm in den Leib gefahren. Er bildet jetzt einen Theil des konstanten Kapitals der Manufakturherrn. Früher vertheilt unter eine Unmasse kleiner Producenten, die ihn selbst bauten und in kleinen Portionen mit ihren Familien verspannen, ist er jetzt koncentrirt in der Hand eines Kapitalisten, der andre für sich spinnen und weben läßt. Die in der Flachsspinnerei verausgabte Extraarbeit realisirte sich früher in Extraeinkommen zahlloser Bauernfamilien oder auch, zu Friedrich’s II. Zeit, in Steuern pour le roi de Prusse. Sie realisirt sich jetzt im Profit weniger Kapitalisten. Die Spindeln und Webstühle, früher vertheilt über das flache Land, sind jetzt in wenig große Arbeitskasernen zusammengerückt, wie die Arbeiter, wie das Rohmaterial. Und Spindeln und Webstühle und Rohmaterial sind aus Mitteln unabhängiger Existenz für Spinner und Weber von nun an verwandelt in Mittel sie zu kommandiren232) und ihnen unbezahlte Arbeit auszusaugen. Den großen Manufakturen, wie den großen Pachtungen, sieht man es nicht an, daß sie aus vielen kleinen Produktionsstätten zusammengeschlagen und durch die Expropriation vieler kleinen unabhängigen Pro||712|ducenten gebildet sind. Jedoch läßt sich die unbefangne Anschauung nicht beirren. Zur Zeit Mirabeau’s, des Revolutionslöwen, hießen die großen Manufakturen noch manufactures réunies, zusammengeschlagne Werkstätten, wie wir von zusammengeschlagnen Aeckern sprechen. „Man sieht nur“, sagt Mirabeau, „die großen Manufakturen, wo Hunderte von Menschen unter einem Direktor arbeiten, und die man gewöhnlich vereinigte Manufakturen (manufactures réunies) nennt. Diejenigen dagegen, wo eine sehr große Anzahl Arbeiter zersplittert und jeder für seine eigne Rechnung arbeitet, werden kaum eines Blicks gewürdigt. Man stellt sie ganz in den Hintergrund. Dies ist ein sehr großer Irrthum, denn sie allein bilden einen wirklich wichtigen Bestandtheil des Volksreichthums ... Die vereinigte Fabrik (fabrique réunie) wird einen oder zwei Unternehmer wunderbar bereichern, aber die Arbeiter sind nur besser oder schlechter bezahlte Taglöhner und nehmen in Nichts am Wohlsein des Unternehmers Theil. In der getrennten Fabrik (fabrique séparée) dagegen wird Niemand reich, aber eine Menge Arbeiter befindet sich im Wohlstand ... Die Zahl der fleißigen und wirthschaftlichen Arbeiter wird wachsen, weil sie in weiser Lebensart, in Thätigkeit ein Mittel erblicken, ihre Lage wesentlich zu verbessern, statt eine kleine Lohnerhöhung zu gewinnen, die niemals ein wichtiger Gegenstand für die Zukunft sein kann, sondern die Leute höchstens befähigt, etwas besser von der Hand in den Mund zu leben. Die getrennten individuellen Manufakturen, meist mit kleiner Landwirthschaft verbunden, sind die freien“233). Die Expropriation und Verjagung eines Theils des Landvolks setzt mit den Arbeitern nicht nur ihre Lebensmittel und ihr Arbeitsmaterial für das industrielle Kapital frei, sie schafft den innern Markt.

In der That, die Ereignisse, die die Kleinbauern in Lohnarbeiter und ihre Lebens- und Arbeitsmittel in sachliche Elemente des Kapitals verwandeln, schaffen gleichzeitig diesem letztern seinen inneren Markt. Früher erzeugte und bearbeitete die Bauernfamilie die Lebensmittel und Rohstoffe, die sie nachher größtentheils selbst verzehrte. Diese Rohstoffe und Lebensmittel sind jetzt Waaren geworden; der Großpächter verkauft sie, in den ||713| Manufakturen findet er seinen Markt. Garn, Leinwand, grobe Wollenzeuge, Dinge deren Rohstoffe sich im Bereich jeder Bauernfamilie vorfanden und von ihr zum Selbstgebrauch versponnen und verwebt wurden – verwandeln sich jetzt in Manufakturartikel, deren Absatzmarkt grade die Landdistrikte bilden. Die zahlreiche zerstreute Kundschaft, bisher bedingt durch eine Menge kleiner, für eigne Rechnung arbeitender Producenten, koncentrirt sich jetzt zu Einem großen, vom industriellen Kapital versorgten Markt234). So geht Hand in Hand mit der Expropriation früher selbstwirthschaftender Bauern und ihrer Losscheidung von ihren Produktionsmitteln die Vernichtung der ländlichen Nebenindustrie, der Scheidungsproceß von Manufaktur und Agrikultur. Und nur die Vernichtung des ländlichen Hausgewerbes kann dem innern Markt eines Landes die Ausdehnung und den festen Bestand geben, deren die kapitalistische Produktionsweise bedarf.

Jedoch bringt es die eigentliche Manufakturperiode zu keiner radikalen Umgestaltung. Man erinnert sich, daß sie sich der nationalen Produktion nur sehr stückweis bemächtigt und immer auf städtischem Handwerk und häuslich-ländlicher Nebenindustrie als breitem Hintergrund ruht. Wenn sie letztre unter einer Form, in besondren Geschäftszweigen, auf gewissen Punkten vernichtet, ruft sie dieselbe auf andren wieder hervor, weil sie derselben zur Bearbeitung des Rohmaterials bis zu einem bestimmten Grad bedarf. Sie producirt daher eine neue Klasse kleiner Landleute, welche die Bodenbestellung als Nebenzweig und die industrielle Arbeit zum Verkauf des Produkts an die Manufaktur – direkt, oder auf dem Umweg des Kaufmanns – als Hauptgeschäft treiben. Dies ist ein Grund, wenn auch nicht der Hauptgrund, eines Phänomens, welches den Forscher der englischen Geschichte zunächst verwirrt. Vom letzten Drittheil des 15. Jahrhunderts an findet er fortlaufende nur in gewissen Intervallen unterbrochne Klage über die zunehmende Kapitalwirthschaft auf dem Land und die progressive Vernichtung der Bauerschaft. Andrerseits findet er stets diese Bauerschaft wieder von neuem ||714| vor, wenn auch in verminderter Zahl und unter stets verschlechterter Form235). Der Hauptgrund ist: England ist vorzugsweise bald Kornbauer, bald Viehzüchter, in Wechselperioden, und mit ihnen schwankt der Umfang des bäuerlichen Betriebs. Erst die große Industrie liefert mit den Maschinen die konstante Grundlage der kapitalistischen Agrikultur, expropriirt radikal die ungeheure Mehrzahl des Landvolks und vollendet die Scheidung zwischen Ackerbau und häuslich-ländlichem Gewerbe, dessen Wurzeln sie ausreißt – Spinnerei und Weberei236). Sie erobert daher auch erst dem industriellen Kapital den ganzen innern Markt237).

6. Genesis des industriellen Kapitalisten.

Die Genesis des industriellen238) Kapitalisten ging nicht in derselben allmähligen Weise vor wie die des Pächters. Zweifelsohne verwandelten sich manche kleine Zunftmeister und noch mehr selbständige kleine Handwerker oder auch Lohnarbeiter in ||715| kleine Kapitalisten, und durch allmählig ausgedehntere Exploitation von Lohnarbeit und entsprechende Akkumulation in Kapitalisten sans phrase. In der Kindheitsperiode der kapitalistischen Produktion ging’s vielfach zu wie in der Kindheitsperiode des mittelaltrigen Städtewesens, wo die Frage, wer von den entlaufnen Leibeignen soll Meister sein und wer Diener, großentheils durch das frühere oder spätere Datum ihrer Flucht entschieden wurde. Indeß entsprach der Schneckengang dieser Methode in keiner Weise den Handelsbedürfnissen des neuen Weltmarkts, welchen die großen Entdeckungen Ende des 15. Jahrhunderts geschaffen hatten. Aber das Mittelalter hatte zwei verschiedne Formen des Kapitals überliefert, die in den verschiedensten ökonomischen Gesellschaftsformationen reifen und, vor der Aera der kapitalistischen Produktionsweise, als Kapital quand même gelten – das Wucherkapital und das Kaufmannskapital. „Gegenwärtig geht aller Reichthum der Gesellschaft erst in die Hand des Kapitalisten ... er zahlt dem Grundeigenthümer die Rente, dem Arbeiter den Lohn, dem Steuer- und Zehntenkollektor ihre Ansprüche, und behält einen großen, in der That den größten und täglich anwachsenden Theil des jährlichen Produkts der Arbeit für sich selbst. Der Kapitalist kann jetzt als der Eigner des ganzen gesellschaftlichen Reichthums in erster Hand betrachtet werden, obgleich kein Gesetz ihm das Recht auf dies Eigenthum übertragen hat ... Dieser Wechsel im Eigenthum wurde durch das Zinsnehmen auf Kapital bewirkt .... und es ist nicht wenig merkwürdig, daß die Gesetzgeber von ganz Europa dies durch Gesetze wider den Wucher verhindern wollten ... Die Macht des Kapitalisten über allen Reichthum des Landes ist eine vollständige Revolution im Eigenthumsrecht, und durch welches Gesetz, oder welche Reihe von Gesetzen wurde sie bewirkt?“239). Der Verfasser hätte sich sagen sollen, daß Revolutionen nicht durch Gesetze gemacht werden.

Das durch Wucher und Handel gebildete Geldkapital wurde durch die Feudalverfassung auf dem Land, durch die Zunftverfassung in den Städten an seiner Verwandlung in industrielles Kapital behindert240). Diese Schranken fielen mit der Auflösung ||716| der feudalen Gefolgschaften, mit der Expropriation und theilweisen Verjagung des Landvolks. Die neue Manufaktur ward in See-Exporthäfen errichtet oder auf Punkten des flachen Landes, außerhalb der Kontrole des alten Städtewesens und seiner Zunftverfassung. In England daher erbitterter Kampf der corporate towns gegen diese neuen industriellen Pflanzschulen.

Die Entdeckung der Gold- und Silberländer in Amerika, die Ausrottung, Versklavung und Vergrabung der eingebornen Bevölkerung in die Bergwerke, die beginnende Eroberung und Ausplünderung von Ostindien, die Verwandlung von Afrika in ein Geheg zur Handelsjagd auf Schwarzhäute, bezeichnen die Morgenröthe der kapitalistischen Produktionsära. Diese idyllischen Processe sind Hauptmomente der ursprünglichen Akkumulation. Auf dem Fuß folgt der Handelskrieg der europäischen Nationen, mit dem Erdrund als Schauplatz. Er wird eröffnet durch den Abfall der Niederlande von Spanien, nimmt Riesenumfang an in Englands Antijakobinerkrieg, spielt noch fort in den Opiumkriegen gegen China u. s. w.

Die verschiednen Momente der ursprünglichen Akkumulation vertheilen sich nun, mehr oder minder in zeitlicher Reihenfolge, namentlich auf Spanien, Portugal, Holland, Frankreich und England. In England werden sie Ende des 17. Jahrhunderts systematisch zusammengefaßt im Kolonialsystem, Staatsschuldensystem, modernen Steuersystem und Protektionssystem. Diese Methoden beruhn zum Theil auf brutalster Gewalt, z. B. das Kolonialsystem. Alle aber benutzten die Staatsmacht, die koncentrirte und organisirte Gewalt der Gesellschaft, um den Verwandlungsproceß der feudalen in die kapitalistische Produktionsweise treibhausmäßig zu fördern und die Uebergänge abzukürzen. Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz.

Von dem christlichen Kolonialsystem sagt ein Mann, der aus dem Christenthum eine Specialität macht, W. Howitt: „Die Barbareien und ruchlosen Greuelthaten der sog. christlichen Racen, in jeder Region der Welt und gegen jedes Volk, das sie unterjochen konnten, finden keine Parallele in irgend einer Aera der Weltgeschichte, bei irgend einer Race, ob noch so wild und ungebildet, mitleidlos und schamlos“241). Die Geschichte der hollän||717|dischen Kolonialwirthschaft – und Holland war die kapitalistische Musternation des 17. Jahrhunderts – „entrollt ein unübertreffbares Gemälde von Verrath, Bestechung, Meuchelmord und Niedertracht“242). Nichts charakteristischer als ihr System des Menschendiebstahls in Celebes, um Sklaven für Java zu erhalten. Die Menschenstehler wurden zu diesem Zweck abgerichtet. Der Dieb, der Dolmetscher und der Verkäufer waren die Hauptagenten in diesem Handel, eingeborne Prinzen die Hauptverkäufer. Die weggestohlne Jugend wurde in den Geheimgefängnissen von Celebes versteckt, bis reif zur Verschickung auf die Sklavenschiffe. Ein officieller Bericht sagt: „Diese eine Stadt von Makassar z. B. ist voll von geheimen Gefängnissen, eins schauderhafter als das andre, gepfropft mit Elenden, Opfern der Habsucht und Tyrannei, in Ketten gefesselt, ihren Familien gewaltsam entrissen.“ Um sich Malacca’s zu bemächtigen, bestachen die Holländer den portugiesischen Gouverneur. Er ließ sie 1641 in die Stadt ein. Sie eilten sofort zu seinem Hause und meuchelmordeten ihn, um auf die Zahlung der Bestechungssumme von 21875 Pfd. St. zu „entsagen“. Wo sie die Füße hinsetzten, folgte Verödung und Entvölkerung. Banjuwangi, eine Provinz von Java, zählte 1750 über 80000 Einwohner, 1811 nur noch 8000. Das ist der doux commerce!

Die englisch-ostindische Kompagnie erhielt bekanntlich, außer der politischen Herrschaft in Ostindien, das ausschließliche Monopol des Theehandels, wie des chinesischen Handels überhaupt und des Gütertransports von und nach Europa. Aber die Küstenschiffahrt von Indien und zwischen den Inseln, wie der Handel im Innern Indiens wurden Monopol der höhern Beamten der Kompagnie. Die Monopole von Salz, Opium, Betel und andren Waaren waren unerschöpfliche Minen des Reichthums. Die Beamten selbst setzten die Preise fest und schanden nach Belieben den unglücklichen Hindu. Der Generalgouverneur nahm Theil an diesem Privathandel. Seine Günstlinge erhielten Kontrakte unter Bedingungen, wodurch sie, klüger als die Alchimisten, aus Nichts Gold machten. Große Vermögen sprangen wie die Pilze an einem Tage auf, die ursprüngliche Akkumulation ging von Statten ohne ||718| Vorschuß eines Schillings. Die gerichtliche Verfolgung des Warren Hastings wimmelt von solchen Beispielen. Hier ein Fall. Ein Opiumkontrakt wird einem gewissen Sullivan zugetheilt, im Augenblick seiner Abreise – in öffentlichem Auftrage – nach einem von den Opiumdistrikten ganz entlegnen Theil Indiens. Sullivan verkauft seinen Kontrakt für 40000 Pfd. St. an einen gewissen Benn, Benn verkauft ihn denselben Tag für 60000 Pfd. St. und der schließliche Käufer und Ausführer des Kontrakts erklärt, daß er hinterher noch einen ungeheuren Gewinn herausschlug. Nach einer dem Parlament vorgelegten Liste ließen sich die Kompagnie und ihre Beamten von 1757–1766 von den Indiern 6 Millionen Pfd. St. schenken! Zwischen 1769 und 1770 fabricirten die Engländer eine Hungersnoth durch den Aufkauf von allem Reis und durch Weigerung des Wiederverkaufs außer zu fabelhaften Preisen243).

Die Behandlung der Eingebornen war natürlich am tollsten in den nur zum Exporthandel bestimmten Pflanzungen, wie Westindien, und in den dem Raubmord preisgegebenen reichen und dichtbevölkerten Ländern, wie Mexico und Ostindien. Jedoch auch in den eigentlichen Kolonien verläugnete sich der christliche Charakter der ursprünglichen Akkumulation nicht. Jene nüchternen Virtuosen des Protestantismus, die Puritaner NeuEnglands, setzten 1703 durch Beschlüsse ihrer Assembly eine Prämie von 40 Pfd. St. auf jedes indianische Scalp und jede gefangne Rothhaut, 1722 Prämie von 100 Pfd. St. auf jedes Scalp, 1744, nachdem Massachusetts-Bay einen gewissen Stamm zum Rebellen erklärt hatte, folgende Preise: für männliches Scalp, 12 Jahre und darüber, 100 Pfd. St. neuer Währung, für männliche Gefangne 105 Pfd. St., für gefangne Weiber und Kinder 55 Pfd. St., für Scalps von Weibern und Kindern 50 Pfd. St.! Einige Decennien später rächte sich das Kolonialsystem an der unterdeß aufrührerisch gewordnen Nachkommenschaft der frommen pilgrim fathers. Unter englischem Antrieb und Sold wurden sie tomahawked. Das britische Parlament erklärte Bluthunde und Scalpiren für „Mittel, welche Gott und die Natur in seine Hand gegeben“.

Das Kolonialsystem reifte treibhausmäßig Handel und Schiffahrt. Die „Gesellschaften Monopolia“ (Luther) waren gewaltige ||719| Hebel der Kapital-Koncentration. Den aufschießenden Manufakturen sicherte die Kolonie Absatzmarkt und eine durch das Marktmonopol potenzirte Akkumulation. Der außerhalb Europa direkt durch Plünderung, Versklavung und Raubmord erbeutete Schatz floß ins Mutterland zurück und verwandelte sich hier in Kapital. Holland, welches das Kolonialsystem zuerst völlig entwickelte, stand schon 1648 im Brennpunkt seiner Handelsgröße. Es war „in fast ausschließlichem Besitz des ostindischen Handels und des Verkehrs zwischen dem europäischen Südwesten und Nordosten. Seine Fischereien, Seewesen, Manufakturen übertrafen die eines jeden andren Landes. Die Kapitalien der Republik waren vielleicht bedeutender als die des übrigen Europa insgesammt“. Gülich vergißt hinzuzusetzen: Hollands Volksmasse war schon 1648 mehr überarbeitet, verarmter und brutaler unterdrückt als die des übrigen Europas insgesammt.

Heutzutage führt industrielle Suprematie die Handelssuprematie mit sich. In der eigentlichen Manufakturperiode dagegen ist es die Handelssuprematie, die die industrielle Vorherrschaft giebt. Daher die vorwiegende Rolle, die das Kolonialsystem damals spielte. Es war „der fremde Gott“, der sich neben die alten Götzen Europas auf den Altar stellte und sie eines schönen Tages mit einem Schub und Bautz sämmtlich über den Haufen warf. Es proklamirte die Plusmacherei als letzten und einzigen Zweck der Menschheit.

Das System des öffentlichen Kredits, d. h. der Staatsschulden, dessen Ursprünge wir in Genua und Venedig schon im Mittelalter entdecken, nahm Besitz von ganz Europa während der Manufakturperiode. Das Kolonialsystem mit seinem Seehandel und seinen Handelskriegen diente ihm als Treibhaus. So setzte es sich zuerst in Holland fest. Die Staatsschuld, d. h. die Veräußerung des Staats – ob despotisch, konstitutionell oder republikanisch – drückt der kapitalistischen Aera ihren Stempel auf. Der einzige Theil des sogenannten Nationalreichthums, der wirklich in den Gesammtbesitz der modernen Völker eingeht, ist – ihre Staatsschuld243a). Daher ganz konsequent die moderne Doktrin, daß ein Volk um so reicher wird, je tiefer es sich verschuldet. Der öffentliche Kredit wird zum Credo des Kapitals. Und mit dem Entstehen der Staatsverschuldung tritt an die Stelle der | |720| Sünde gegen den heiligen Geist, für die keine Verzeihung ist, der Treubruch an der Staatsschuld.

Die öffentliche Schuld wird einer der energischsten Hebel der ursprünglichen Akkumulation. Wie mit dem Schlag der Wünschelruthe begabt sie das unproduktive Geld mit Zeugungskraft und verwandelt es so in Kapital, ohne daß es dazu nöthig hätte sich der von industrieller und selbst wucherischer Anlage unzertrennlichen Mühwaltung und Gefahr auszusetzen. Die Staatsgläubiger geben in Wirklichkeit nichts, denn die geliehene Summe wird in öffentliche leicht übertragbare Schuldscheine verwandelt, die in ihren Händen fortfungiren ganz als wären sie eben soviel Baargeld. Aber auch abgesehn von der so geschaffnen Klasse müßiger Rentner und von dem improvisirten Reichthum der zwischen Regierung und Nation die Mittler spielenden Financiers – wie auch von dem der Steuerpächter, Kaufleute, Privatfabrikanten, denen ein gut Stück jeder Staatsanleihe den Dienst eines vom Himmel gefallenen Kapitals leistet – hat die Staatsschuld die Aktiengesellschaften, den Handel mit negociablen Effekten aller Art, die Agiotage emporgebracht, in einem Wort: das Börsenspiel und die moderne Bankokratie.

Von ihrer Geburt an waren die mit nationalen Titeln aufgestutzten großen Banken nur Gesellschaften von Privatspekulanten, die sich den Regierungen an die Seite stellten und, Dank den erhaltenen Privilegien, ihnen Geld vorzuschießen im Stande waren. Daher hat die Akkumulation der Staatsschuld keinen unfehlbareren Gradmesser als das successive Steigen der Aktien dieser Banken, deren volle Entfaltung von der Gründung der Bank von England datirt (1694). Die Bank von England begann damit, der Regierung ihr Geld zu 8 % zu verleihen; gleichzeitig war sie vom Parlament ermächtigt, aus demselben Kapital Geld zu münzen, indem sie es dem Publikum nochmals in Form von Banknoten lieh. Sie durfte mit diesen Noten Wechsel diskontiren, Waaren beleihen und edle Metalle einkaufen. Es dauerte nicht lange, so wurde dies von ihr selbst fabricirte Kreditgeld die Münze, worin die Bank von England dem Staat Anleihen machte und für Rechnung des Staats die Zinsen der öffentlichen Schuld bezahlte. Nicht genug, daß sie mit einer Hand gab, um mit der andern mehr zurückzuempfangen; sie blieb auch, während sie empfing, ewige Gläubigerin der Nation bis zum letzten gegebnen Heller. Allmählig wurde sie der unvermeidliche Behälter der Metallschätze des Landes und das Gravitationscentrum des ge||721|sammten Handelskredits. Um dieselbe Zeit, wo man in England aufhörte Hexen zu verbrennen, fing man dort an, Banknotenfälscher zu hängen. Welchen Effekt auf die Zeitgenossen das plötzliche Auftauchen dieser Brut von Bankokraten, Financiers, Rentiers, Maklern, Stockjobbers und Börsenwölfen machte, beweisen die Schriften jener Zeit, z. B. Bolingbroke’s243b).

Mit den Staatsschulden entstand ein internationales Kreditsystem, das häufig eine der Quellen der ursprünglichen Akkumulation bei diesem oder jenem Volk versteckt. So bilden die Gemeinheiten des venetianischen Raubsystems eine solche verborgne Grundlage des Kapitalreichthums von Holland, dem das verfallende Venedig große Geldsummen lieh. Ebenso verhält es sich zwischen Holland und England. Schon im Anfang des 18. Jahrhunderts sind die Manufakturen Hollands weit überflügelt und hat es aufgehört, herrschende Handels- und Industrienation zu sein. Eins seiner Hauptgeschäfte von 1701–1776 wird daher das Ausleihen ungeheurer Kapitalien, speciell an seinen mächtigen Konkurrenten England. Aehnliches gilt heute zwischen England und den Vereinigten Staaten. Manch Kapital, das heute in den Vereinigten Staaten ohne Geburtsschein auftritt, ist erst gestern in England kapitalisirtes Kinderblut.

Da die Staatsschuld ihren Rückhalt in den Staatseinkünften hat, die die jährlichen Zins- u. s. w. Zahlungen decken müssen, so wurde das moderne Steuersystem nothwendige Ergänzung des Systems der Nationalanleihen. Die Anleihen befähigen die Regierung außerordentliche Ausgaben zu bestreiten, ohne daß der Steuerzahler es sofort fühlt, aber sie erfordern doch für die Folge erhöhte Steuern. Andrerseits zwingt die durch Anhäufung nach einander kontrahirter Schulden verursachte Steuererhöhung die Regierung, bei neuen außerordentlichen Ausgaben stets neue Anleihen aufzunehmen. Die moderne Fiskalität, deren Drehungsaxe die Steuern auf die nothwendigsten Lebensmittel (also deren Vertheuerung) bilden, trägt daher in sich selbst den Keim automatischer Progression. Die Ueberbesteuerung ist nicht ein Zwischenfall, sondern vielmehr Princip. In Holland, wo dies System zuerst inaugurirt, hat daher der große Patriot De Witt es in seinen Maximen gefeiert als das beste System, um den Lohnarbeiter unterwürfig, frugal, fleißig und ... mit Arbeit überladen zu ||722| machen. Der zerstörende Einfluß, den es auf die Lage der Lohnarbeiter ausübt, geht uns hier jedoch weniger an als die durch es bedingte gewaltsame Expropriation des Bauern, des Handwerkers, kurz aller Bestandtheile der kleinen Mittelklasse. Darüber bestehn keine zwei Meinungen, selbst nicht bei den bürgerlichen Oekonomen. Verstärkt wird seine expropriirende Wirksamkeit noch durch das Protektionssystem, das einer seiner integrirenden Theile ist.

Der große Antheil an der Kapitalisation des Reichthums und der Expropriation der Massen, der auf die öffentliche Schuld und das ihr entsprechende Fiskalitätssystem fällt, hat eine Menge Schriftsteller wie Cobbett, Doubleday und andre, dahin geführt, mit Unrecht hierin die Grundursache des Elends der modernen Völker zu suchen.

Das Protektionssystem war ein Kunstmittel, Fabrikanten zu fabriciren, unabhängige Arbeiter zu expropriiren, die nationalen Produktions- und Lebensmittel zu kapitalisiren, den Uebergang aus der alterthümlichen in die moderne Produktionsweise gewaltsam abzukürzen. Die europäischen Staaten rissen sich um das Patent dieser Erfindung, und einmal in den Dienst der Plusmacher eingetreten, brandschatzten sie zu jenem Behuf nicht nur das eigne Volk, indirekt durch Schutzzölle, direkt durch Exportprämien u. s. w. In den abhängigen Nebenlanden wurde alle Industrie gewaltsam ausgerodet, wie z. B. die irische Wollmanufaktur durch England. Auf dem europäischen Kontinent ward nach Colbert’s Vorgang der Proceß noch sehr vereinfacht. Das ursprüngliche Kapital des Industriellen fließt hier zum Theil direkt aus dem Staatsschatz. „Warum“, ruft Mirabeau, „so weit die Ursache des Manufakturglanzes Sachsens vor dem siebenjährigen Krieg suchen gehn? 180 Millionen Staatsschulden“244)!

Kolonialsystem, Staatsschulden, Steuerwucht, Protektion, Handelskriege u. s. w., diese Sprößlinge der eigentlichen Manufakturperiode, schwellen riesenhaft während der Kinderperiode der großen Industrie. Die Geburt der letztren wird gefeiert durch den großen herodischen Kinderraub. Wie die königliche Flotte, rekrutiren sich die Fabriken vermittelst der Presse. So blasirt Sir F. M. Eden ist über die Greuel der Expropriation des Landvolks von Grund und Boden seit dem letzten Drittel des 15. Jahr||723|hunderts bis zu seiner Zeit, dem Ende des 18. Jahrhunderts; so selbstgefällig er gratulirt zu diesem Proceß, „nothwendig“, um die kapitalistische Agrikultur und „das wahre Verhältniß von Ackerland und Viehweide herzustellen“, beweist er dagegen nicht dieselbe ökonomische Einsicht in die Nothwendigkeit des Kinderraubs und der Kindersklaverei für die Verwandlung des Manufakturbetriebs in den Fabrikbetrieb und die Herstellung des wahren Verhältnisses von Kapital und Arbeitskraft. Er sagt: „Es mag vielleicht der Erwägung des Publikums werth sein, ob irgend eine Manufaktur, die zu ihrer erfolgreichen Ausführung Cottages und Workhouses von armen Kindern ausplündern muß, damit sie, truppweis sich ablösend, den größten Theil der Nacht durch abgerackert und der Ruhe beraubt werden; eine Manufaktur, die außerdem Haufen beiderlei Geschlechts, von verschiednen Altersstufen und Neigungen, so zusammenhudelt, daß die Ansteckung des Beispiels zu Verworfenheit und Liederlichkeit führen muß, – ob solch eine Manufaktur die Summe des nationalen und individuellen Glücks vermehren kann“245)? „In Derbyshire, Nottinghamshire und besonders Lancashire“, sagt Fielden, „wurde die jüngst erfundne Maschinerie angewandt in großen Fabriken, dicht bei Strömen fähig das Wasserrad zu drehn. Tausende von Händen waren plötzlich erheischt an diesen Plätzen, fern von den Städten; und Lancashire namentlich, bis zu jener Zeit vergleichungsweis dünn bevölkert und unfruchtbar, bedurfte jetzt vor allem einer Population. Die kleinen und flinken Finger waren vor allem in Requisition. Sofort sprang die Gewohnheit auf, Lehrlinge (!) aus den verschiednen Pfarrei-Workhouses von London, Birmingham und sonstwo zu beziehn. Viele, viele Tausende dieser kleinen hülflosen Kreaturen, vom 7. bis zum 13. oder 14. Jahr, wurden so nach dem Norden spedirt. Es war die Gewohnheit für den Meister (d. h. den Kinderdieb), seine Lehrlinge zu kleiden, nähren und logiren in einem Lehrlingshaus nah bei der Fabrik. Aufseher wurden bestellt, um ihre Arbeit zu überwachen. Es war das Interesse dieser Sklaventreiber, die Kinder aufs Aeußerste abzuarbeiten, denn ihre Zahlung stand im Verhältniß zum Produktenquantum, das aus dem Kind erpreßt werden konnte. Grausamkeit war natürliche Folge .... In vielen Fabrikdistrikten, besonders Lancashire’s, wurden die herzzerreißendsten Torturen verübt an diesen harmlosen und freundlosen Kreaturen, die den | |724| Fabrikherrn konsignirt waren. Sie wurden zu Tod gehetzt durch Arbeitsexcesse ... sie wurden gepeitscht, gekettet und gefoltert mit dem ausgesuchtesten Raffinement von Grausamkeit; sie wurden in vielen Fällen bis auf die Knochen ausgehungert, während die Peitsche sie an der Arbeit hielt .... Ja in einigen Fällen wurden sie zum Selbstmord getrieben! ... Die schönen und romantischen Thäler von Derbyshire, Nottinghamshire und Lancashire, abgeschlossen vom öffentlichen Auge, wurden grause Einöden von Tortur und – oft von Mord! ... Die Profite der Fabrikanten waren enorm. Das wetzte nur ihren Wehrwohlfsheißhunger. Sie begannen die Praxis der Nachtarbeit, d. h. nachdem sie eine Gruppe Hände durch das Tagwerk gelähmt, hielten sie eine andre Gruppe für das Nachtwerk bereit; die Tagesgruppe wanderte in die Betten, welche die Nachtgruppe grade verlassen hatte und vice versa. Es ist Volksüberlieferung in Lancashire, daß die Betten nie abkühlten“246).

Mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion während der Manufakturperiode hatte die öffentliche Meinung von Europa den letzten Rest von Schamgefühl und Gewissen eingebüßt. Die Nationen renommirten cynisch mit jeder Infamie, die ein Mittel zu Kapitalakkumulation. Man lese z. B. die naiven Handelsannalen des Biedermanns A. Anderson. Hier wird es als Triumph englischer Staatsweisheit ausposaunt, daß England im Frieden von Utrecht den Spaniern durch den Asientovertrag das Privilegium abzwang, den Negerhandel, den es bisher nur zwischen Afrika | |725| und dem englischen Westindien betrieb, nun auch zwischen Afrika und dem spanischen Amerika betreiben zu dürfen. England erhielt das Recht, das spanische Amerika bis 1743 jährlich mit 4800 Negern zu versorgen. Dies gewährte zugleich einen officiellen Deckmantel für den britischen Schmuggel. Liverpool wuchs groß auf der Basis des Sklavenhandels. Er bildet seine Methode der ursprünglichen Akkumulation. Und bis heutzutag blieb die Liverpooler „Ehrbarkeit“ Pindar des Sklavenhandels, welcher – vgl. die citirte Schrift des Dr. Aikin von 1795 – „den kommerciellen Unternehmungsgeist bis zur Leidenschaft steigere, famose Seeleute bilde und enormes Geld einbringe“. Liverpool beschäftigte 1730 im Sklavenhandel 15 Schiffe, 1751: 53, 1760: 74, 1770: 96 und 1792: 132.

Während sie die Kindersklaverei in England einführte, gab die Baumwollindustrie zugleich den Anstoß zur Verwandlung der früher mehr oder minder patriarchalischen Sklavenwirthschaft der Vereinigten Staaten in ein kommercielles Exploitationssystem. Ueberhaupt bedurfte die verhüllte Sklaverei der Lohnarbeiter in Europa zum Piedestal die Sklaverei sans phrase in der neuen Welt247).

Tantae molis erat, die „ewigen Naturgesetze“ der kapitalistischen Produktionsweise zu entbinden, den Scheidungsproceß zwischen Arbeitern und Arbeitsbedingungen zu vollziehn, auf dem einen Pol die gesellschaftlichen Produktions- und Lebensmittel in Kapital zu verwandeln, auf dem Gegenpol die Volksmasse in Lohnarbeiter, in freie „arbeitende Arme“, dies Kunstprodukt der modernen Geschichte248). Wenn das Geld, nach Augier, „mit natürlichen Blut||726|flecken auf einer Backe zur Welt kommt“249), so das Kapital von Kopf bis Zeh, aus allen Poren, blut- und schmutztriefend250).

7. Geschichtliche Tendenz der kapitalistischen Akkumulation.

Worauf kommt die ursprüngliche Akkumulation des Kapitals, d. h. seine historische Genesis, hinaus? Soweit sie nicht unmittelbare Verwandlung von Sklaven und Leibeignen in Lohnarbeiter, also bloßer Formwechsel ist, bedeutet sie nur die Expropriation der unmittelbaren Producenten, d. h. die Auflösung des auf eigner Arbeit beruhenden Privateigenthums.

Privateigenthum, als Gegensatz zum gesellschaftlichen, kollektiven Eigenthum, besteht nur da, wo die Arbeitsmittel und die äußeren Bedingungen der Arbeit Privatleuten gehören. Je nachdem aber diese Privatleute die Arbeiter oder die Nichtarbeiter sind, hat auch das Privateigenthum einen andern Charakter. Die unendlichen Schattirungen, die es auf den ersten Blick darbietet, spiegeln nur die zwischen diesen beiden Extremen liegenden Zwischenzustände wieder.

Das Privateigenthum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln ist die Grundlage des Kleinbetriebs, der Kleinbetrieb eine nothwendige Bedingung für die Entwicklung der gesellschaftlichen Produktion und der freien Individualität des Arbeiters selbst. Allerdings existirt diese Produktionsweise auch innerhalb der Sklaverei, Leibeigenschaft und andrer Abhängigkeitsverhältnisse. Aber sie blüht nur, schnellt nur ihre ganze Energie, erobert nur ||727| die adäquate klassische Form, wo der Arbeiter freier Privateigenthümer seiner von ihm selbst gehandhabten Arbeitsbedingungen ist, der Bauer des Ackers, den er bestellt, der Handwerker des Instruments, worauf er als Virtuose spielt.

Diese Produktionsweise unterstellt Zersplitterung des Bodens und der übrigen Produktionsmittel. Wie die Koncentration der letztren, so schließt sie auch die Kooperation, Theilung der Arbeit innerhalb derselben Produktionsprocesse, gesellschaftliche Beherrschung und Reglung der Natur, freie Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte aus. Sie ist nur verträglich mit engen naturwüchsigen Schranken der Produktion und der Gesellschaft. Sie verewigen wollen, hieße, wie Pecqueur mit Recht sagt, „die allgemeine Mittelmäßigkeit dekretiren“. Auf einem gewissen Höhegrad bringt sie die materiellen Mittel ihrer eignen Vernichtung zur Welt. Von diesem Augenblick regen sich Kräfte und Leidenschaften im Gesellschaftsschoße, welche sich von ihr gefesselt fühlen. Sie muß vernichtet werden, sie wird vernichtet. Ihre Vernichtung, die Verwandlung der individuellen und zersplitterten Produktionsmittel in gesellschaftlich koncentrirte, daher des zwerghaften Eigenthums Vieler in das massenhafte Eigenthum Weniger, daher die Expropriation der großen Volksmasse von Grund und Boden und Lebensmitteln und Arbeitsinstrumenten, diese furchtbare und schwierige Expropriation der Volksmasse bildet die Vorgeschichte des Kapitals. Sie umfaßt eine Reihe gewaltsamer Methoden, wovon wir nur die epochemachenden als Methoden der ursprünglichen Akkumulation des Kapitals Revue passiren ließen. Die Expropriation der unmittelbaren Producenten wird mit schonungslosestem Vandalismus und unter dem Trieb der infamsten, schmutzigsten, kleinlichst gehässigsten Leidenschaften vollbracht. Das selbst erarbeitete, sozusagen auf Verwachsung des einzelnen, unabhängigen Arbeitsindividuums mit seinen Arbeitsbedingungen beruhende Privateigenthum wird verdrängt durch das kapitalistische Privateigenthum, welches auf Exploitation fremder, aber formell freier Arbeit beruht251).

Sobald dieser Umwandlungsproceß nach Tiefe und Umfang die alte Gesellschaft hinreichend zersetzt hat, sobald die Arbeiter in Proletarier, ihre Arbeitsbedingungen in Kapital verwandelt sind, sobald die kapitalistische Produktionsweise auf eignen Füßen steht, ||728| gewinnt die weitere Vergesellschaftung der Arbeit und weitere Verwandlung der Erde und andrer Produktionsmittel in gesellschaftlich ausgebeutete, also gemeinschaftliche Produktionsmittel, daher die weitere Expropriation der Privateigenthümer, eine neue Form. Was jetzt zu expropriiren, ist nicht länger der selbstwirthschaftende Arbeiter, sondern der viele Arbeiter exploitirende Kapitalist.

Diese Expropriation vollzieht sich durch das Spiel der immanenten Gesetze der kapitalistischen Produktion selbst, durch die Centralisation der Kapitale. Je ein Kapitalist schlägt viele todt. Hand in Hand mit dieser Centralisation oder der Expropriation vieler Kapitalisten durch Wenige entwikkelt sich die kooperative Form des Arbeitsprocesses auf stets wachsender Stufenleiter, die bewußte technische Anwendung der Wissenschaft, die planmäßige Ausbeutung der Erde, die Verwandlung der Arbeitsmittel in nur gemeinsam verwendbare Arbeitsmittel, die Oekonomisirung aller Produktionsmittel durch ihren Gebrauch als Produktionsmittel kombinirter, gesellschaftlicher Arbeit, die Verschlingung aller Völker in das Netz des Weltmarkts, und damit der internationale Charakter des kapitalistischen Regimes. Mit der beständig abnehmenden Zahl der Kapitalmagnaten, welche alle Vortheile dieses Umwandlungsprocesses usurpiren und monopolisiren, wächst die Masse des Elends, des Drucks, der Knechtschaft, der Entartung, der Ausbeutung, aber auch die Empörung der stets anschwellenden und durch den Mechanismus des kapitalistischen Produktionsprocesses selbst geschulten, vereinten und organisirten Arbeiterklasse. Das Kapitalmonopol wird zur Fessel der Produktionsweise, die mit und unter ihm aufgeblüht ist. Die Centralisation der Produktionsmittel und die Vergesellschaftung der Arbeit erreichen einen Punkt, wo sie unverträglich werden mit ihrer kapitalistischen Hülle. Sie wird gesprengt. Die Stunde des kapitalistischen Privateigenthums schlägt. Die Expropriateurs werden expropriirt.

Die aus der kapitalistischen Produktionsweise hervorgehende kapitalistische Aneignungsweise, daher das kapitalistische Privateigenthum, ist die erste Negation des individuellen, auf eigne Arbeit gegründeten Privateigenthums. Aber die kapitalistische Produktion erzeugt mit der Nothwendigkeit eines Naturprocesses ihre eigne Negation. Es ist Negation der Negation. Diese stellt nicht das Privateigenthum wieder her, wohl aber das individuelle Eigenthum auf Grundlage der Errungenschaft der kapitalistischen ||729| Aera: der Kooperation und des Gemeinbesitzes der Erde und der durch die Arbeit selbst producirten Produktionsmittel.

Die Verwandlung des auf eigner Arbeit der Individuen beruhenden, zersplitterten Privateigenthums in kapitalistisches ist natürlich ein Proceß, ungleich mehr langwierig, hart und schwierig als die Verwandlung des thatsächlich bereits auf gesellschaftlichem Produktionsbetrieb beruhenden kapitalistischen Eigenthums in gesellschaftliches. Dort handelte es sich um die Expropriation der Volksmasse durch wenige Usurpatoren, hier handelt es sich um die Expropriation weniger Usurpatoren durch die Volksmasse252).

Quelle: MEGA II/10: Das Kapital Kritik der Politischen Ökonomie, Erster Band Hamburg 1890, Seite 641-685