FÜNFTER ABSCHNITT.
Spaltung des Profits in Zins und Unternehmergewinn. Das zinstragende Kapital. (Fortsetzung.)
NEUNUNDZWANZIGSTES KAPITEL.Bestandtheile des Bankkapitals.
Es ist nun nöthig näher anzusehn, woraus das Bankkapital besteht.
Wir haben eben gesehn, daß Fullarton u. a. den Unterschied zwischen Geld als Cirkulationsmittel und Geld als Zahlungsmittel (auch als Weltgeld, soweit der Goldabfluß in Betracht kommt) verwandeln in einen Unterschied zwischen Cirkulation (currency) und Kapital.
Die sonderbare Rolle, die das Kapital hier spielt, bringt es mit sich, daß eben so sorgfältig wie die aufgeklärte Oekonomie einzuprägen suchte, daß Geld nicht Kapital ist, eben so sorgfältig diese Bankiers-Oekonomie einprägt, daß in der That Geld das Kapital par excellence ist.
Bei den spätern Untersuchungen zeigen wir, daß hierbei aber Geldkapital verwechselt wird mit moneyed capital in dem Sinn des zinstragenden Kapitals, während im ersteren Sinn das Geldkapital stets nur eine Durchgangsform des Kapitals ist, als unterschieden von den andern Formen des Kapitals, dem Waarenkapital und produktiven Kapital.
Das Bankkapital besteht 1) aus baarem Geld, Gold oder Noten. 2) Werthpapieren. Diese können wir wieder in zwei Theile theilen: Handelspapiere, Wechsel, die schwebend sind, von Zeit zu Zeit verfallen, und in deren Diskontirung das eigentliche Geschäft des Bankiers gemacht wird; und öffentliche Werthpapiere, wie Staatspapiere, Schatzscheine, Aktien aller Art, kurz zinstragende Papiere, die sich aber wesentlich von den Wechseln unterscheiden. Hierzu können auch Hypotheken gerechnet werden. Das aus diesen sachlichen Bestandtheilen sich zusammensetzende Kapital scheidet sich wieder in das Anlagekapital des Bankiers selbst, und in die Depositen, die sein banking capital oder geborgtes Kapital bilden. Bei den Banken mit Notenausgabe kommen noch die Noten hinzu. Die Depositen und Noten lassen wir zunächst außer Acht. So ||2| viel ist klar, daß es an den wirklichen Bestandtheilen des Bankierkapitals – Geld, Wechsel, Depôtpapiere – nichts ändert, ob diese verschiednen Elemente sein eignes Kapital repräsentiren oder Depositen, das Kapital andrer Leute. Dieselbe Eintheilung bliebe, sowohl wenn er bloß mit eignem Kapital sein Geschäft betriebe, wie wenn bloß mit bei ihm deponirten Kapital.
Die Form des zinstragenden Kapitals bringt es mit sich, daß jede bestimmte und regelmäßige Geldrevenue als Zins eines Kapitals erscheint, sie mag aus einem Kapital entspringen oder nicht. Erst wird das Geldeinkommen in Zins verwandelt, und mit dem Zins findet sich dann auch das Kapital, woraus es entspringt. Ebenso erscheint mit dem zinstragenden Kapital jede Werthsumme als Kapital, sobald sie nicht als Revenue verausgabt wird; nämlich als Hauptsumme (principal) im Gegensatz zum möglichen oder wirklichen Zins, den sie tragen kann.
Die Sache ist einfach: Gesetzt der Durchschnittszinsfuß sei 5 % jährlich. Eine Summe von 500 £ würde also jährlich, wenn in zinstragendes Kapital verwandelt, 25 £ einbringen. Jede feste jährliche Einnahme von 25 £ wird daher als Zins eines Kapitals von 500 £ betrachtet. Dies ist und bleibt jedoch eine rein illusorische Vorstellung, außer in dem Fall, daß die Quelle der 25 £, sei diese nun ein bloßer Eigenthumstitel resp. Schuldforderung, oder sei sie ein wirkliches Produktionselement, wie etwa ein Grundstück, direkt übertragbar ist oder eine Form erhält, worin sie übertragbar wird. Nehmen wir als Beispiele Staatsschuld und Arbeitslohn.
Der Staat hat seinen Gläubigern jährlich ein gewisses Quantum Zins für das geborgte Kapital zu zahlen. Der Gläubiger kann hier nicht seinem Schuldner aufkündigen, sondern nur die Forderung, seinen Besitztitel darüber, verkaufen. Das Kapital selbst ist aufgegessen, verausgabt vom Staat. Es existirt nicht mehr. Was der Staatsgläubiger besitzt, ist 1) ein Schuldschein auf den Staat, sage von 100 £; 2) gibt dieser Schuldschein ihm den Anspruch auf die jährlichen Staatseinnahmen, d. h. das jährliche Produkt der Steuern, für einen gewissen Betrag, sage 5 £ oder 5 %; 3) kann er diesen Schuldschein von 100 £ beliebig an andre Personen verkaufen. Ist der Zinsfuß 5 %, und dazu Sicherheit des Staats vorausgesetzt, so kann der Besitzer A den Schuldschein in der Regel zu 100 £ an B verkaufen; denn für B ist es dasselbe, ob er 100 £ zu 5 % jährlich ausleiht, oder ob er durch Zahlung von 100 £ sich einen jährlichen Tribut vom Staat zum Betrage von 5 £ sichert. Aber in allen diesen Fällen bleibt das Kapital, als ||3| dessen Abkömmling (Zins) die Staatszahlung betrachtet wird, illusorisch, fiktives Kapital. Nicht nur, daß die Summe, die dem Staat geliehen wurde, überhaupt nicht mehr existirt. Sie war überhaupt nie bestimmt als Kapital verausgabt, angelegt zu werden, und nur durch ihre Anlage als Kapital hätte sie in einen sich erhaltenden Werth verwandelt werden können. Für den Originalgläubiger A repräsentirt der ihm zufallende Theil der jährlichen Steuer Zins von seinem Kapital, wie dem Wucherer der ihm zufallende Theil des Vermögens des Verschwenders, obgleich in beiden Fällen die geliehene Geldsumme nicht als Kapital verausgabt ward. Die Möglichkeit, den Schuldschein auf den Staat zu verkaufen, repräsentirt für A den möglichen Rückfluß der Hauptsumme. Was den B angeht, so ist von seinem Privatstandpunkt aus sein Kapital als zinstragendes Kapital angelegt. Der Sache nach ist er bloß an die Stelle von A getreten und hat dessen Schuldforderung auf den Staat gekauft. Diese Transaktionen mögen sich noch so sehr vervielfältigen, das Kapital der Staatsschuld bleibt ein rein fiktives, und von dem Moment an, wo die Schuldscheine unverkaufbar würden, fiele der Schein dieses Kapitals weg. Nichtsdestoweniger, wie wir gleich sehn werden, hat dies fiktive Kapital seine eigne Bewegung.
Im Gegensatz nun zum Kapital der Staatsschuld, wo ein Minus als Kapital erscheint – wie das zinstragende Kapital überhaupt die Mutter aller verrückten Formen ist, so daß z. B. Schulden in der Vorstellung des Bankiers als Waaren erscheinen können – wollen wir nun die Arbeitskraft betrachten. Der Arbeitslohn wird hier als Zins aufgefaßt, und daher die Arbeitskraft als das Kapital, das diesen Zins abwirft. Ist z. B. der Arbeitslohn eines Jahrs = 50 £ und steht der Zinsfuß auf 5 %, so gilt die jährliche Arbeitskraft als gleich einem Kapital von 1000 £. Die Verrücktheit der kapitalistischen Vorstellungsweise erreicht hier ihre Spitze, indem statt die Verwerthung des Kapitals aus der Exploitation der Arbeitskraft zu erklären, umgekehrt die Produktivität der Arbeitskraft daraus erklärt wird, daß Arbeitskraft selbst dies mystische Ding, zinstragendes Kapital ist. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts (z. B. bei Petty) war dies eine Lieblingsvorstellung, die aber auch heutzutage in allem Ernst theils von Vulgärökonomen, theils und hauptsächlich von deutschen Statistikern gebraucht wird.1) Es treten hier leider zwei, diese gedankenlose Vorstellung||4| unangenehm durchkreuzende Umstände ein, erstens, daß der Arbeiter arbeiten muß, um diesen Zins zu erhalten, und zweitens, daß er den Kapitalwerth seiner Arbeitskraft nicht durch Uebertragung versilbern kann. Vielmehr ist der jährliche Werth seiner Arbeitskraft gleich seinem jährlichen Durchschnittslohn, und was er ihrem Käufer durch seine Arbeit zu ersetzen hat, ist dieser Werth selbst plus dem Mehrwerth, der Verwerthung desselben. Im Sklavensystem hat der Arbeiter einen Kapitalwerth, nämlich seinen Kaufpreis. Und wenn er vermiethet wird, hat der Miether erstens den Zins des Kaufpreises zu zahlen und obendrein den jährlichen Verschleiß des Kapitals zu ersetzen.
Die Bildung des fiktiven Kapitals nennt man kapitalisiren. Man kapitalisirt jede regelmäßig sich wiederholende Einnahme, indem man sie nach dem Durchschnittszinsfuß berechnet, als Ertrag, den ein Kapital, zu diesem Zinsfuß ausgeliehen, abwerfen würde; z. B. wenn die jährliche Einnahme = 100 £ und der Zinsfuß = 5 %, so wären die 100 £ der jährliche Zins von 2000 £, und diese 2000 £ gelten nun als der Kapitalwerth des juristischen Eigenthumstitels auf die 100 £ jährlich. Für den der diesen Eigenthumstitel kauft, stellen die 100 £ jährliche Einnahme dann in der That die Verzinsung seines angelegten Kapitals zu 5 % vor. Aller Zusammenhang mit dem wirklichen Verwerthungsproceß des Kapitals geht so bis auf die letzte Spur verloren, und die Vorstellung vom Kapital als einem sich durch sich selbst verwerthenden Automaten befestigt sich.
Auch da, wo der Schuldschein – das Werthpapier – nicht wie bei den Staatsschulden rein illusorisches Kapital vorstellt, ist der Kapitalwerth dieses Papiers rein illusorisch. Man hat vorhin gesehn, wie das Kreditwesen associirtes Kapital erzeugt. Die Papiere gelten als Eigenthumstitel, die dies Kapital vorstellen. Die Aktien von Eisenbahn-, Bergwerks-, Schifffahrts- etc. Gesellschaften stellen wirkliches Kapital vor, nämlich das in diesen Unternehmungen angelegte und fungirende Kapital, oder die Geldsumme, welche von den Theilhabern vorgeschossen ist, um als Kapital in solchen Unternehmungen verausgabt zu werden. Wobei keineswegs ausgeschlossen ist, daß sie auch bloßen Schwindel vorstellen. Aber dies Kapital existirt nicht doppelt, einmal als Kapitalwerth der Eigenthumstitel, der Aktien, und das andremal als das in ||5| jenen Unternehmungen wirklich angelegte oder anzulegende Kapital. Es existirt nur in jener letztern Form, und die Aktie ist nichts als ein Eigenthumstitel, pro rata, auf den durch jenes zu realisirenden Mehrwerth. A mag diesen Titel an B, und B ihn an C verkaufen. Diese Transaktionen ändern nichts an der Natur der Sache. A oder B hat dann seinen Titel in Kapital, aber C sein Kapital in einen bloßen Eigenthumstitel auf den von dem Aktienkapital zu erwartenden Mehrwerth verwandelt.
Die selbständige Bewegung des Werths dieser Eigenthumstitel, nicht nur der Staatseffekten, sondern auch der Aktien bestätigt den Schein, als bildeten sie wirkliches Kapital neben dem Kapital oder dem Anspruch, worauf sie möglicher Weise Titel sind. Sie werden nämlich zu Waaren, deren Preis eine eigenthümliche Bewegung und Festsetzung hat. Ihr Marktwerth erhält eine von ihrem Nominalwerth verschiedne Bestimmung, ohne daß sich der Werth (wenn auch die Verwerthung) des wirklichen Kapitals änderte. Einerseits schwankt ihr Marktwerth mit der Höhe und Sicherheit der Erträge, worauf sie Rechtstitel geben. Ist der Nominalwerth einer Aktie, d. h. die eingeschoßne Summe, die die Aktie ursprünglich repräsentirt, 100 £, und wirft das Unternehmen statt 5 % 10 % ab, so steigt ihr Marktwerth bei sonst gleichbleibenden Umständen und bei einem Zinsfuß von 5 % auf 200 £, denn zu 5 % kapitalisirt, stellt sie jetzt ein fiktives Kapital von 200 £ vor. Wer sie zu 200 £ kauft, erhält 5 % Revenue von dieser Kapitalanlage. Umgekehrt, wenn der Ertrag der Unternehmung abnimmt. Der Marktwerth dieser Papiere ist zum Theil spekulativ, da er nicht nur durch die wirkliche Einnahme, sondern durch die erwartete, vorweg berechnete bestimmt ist. Aber, die Verwerthung des wirklichen Kapitals als konstant vorausgesetzt, oder wo kein Kapital existirt, wie bei den Staatsschulden, den jährlichen Ertrag als gesetzlich fixirt und auch sonst hinreichend sicher vorausgesetzt, steigt und fällt der Preis dieser Werthpapiere umgekehrt wie der Zinsfuß. Steigt der Zinsfuß von 5 auf 10 %, so stellt ein Werthpapier, das einen Ertrag von 5 £ sichert, nur noch ein Kapital von 50 £ vor. Fällt der Zinsfuß auf 2 %, so stellt dasselbe Werthpapier ein Kapital von 200 £ vor. Sein Werth ist stets nur der kapitalisirte Ertrag, d. h. der Ertrag, berechnet auf ein illusorisches Kapital nach dem bestehenden Zinsfuß. In Zeiten einer Klemme im Geldmarkt werden diese Werthpapiere also doppelt im Preis fallen; erstens, weil der Zinsfuß steigt, und zweitens, weil sie massenhaft auf den Markt geworfen ||6| werden, um sie in Geld zu realisiren. Dieser Preisfall findet statt unabhängig davon, ob der Ertrag, den diese Papiere ihrem Besitzer sichern, konstant ist, wie bei den Staatseffekten, oder ob die Verwerthung des wirklichen Kapitals, das sie repräsentiren, wie bei industriellen Unternehmungen, möglicherweise durch die Störung des Reproduktionsprocesses mit betroffen wird. Im letztern Fall tritt nur zu der erwähnten Entwerthung noch eine weitere hinzu. Sobald der Sturm vorüber ist, steigen diese Papiere wieder auf ihre frühere Höhe, soweit sie nicht verunglückte oder Schwindelunternehmungen vorstellen. Ihre Depreciation in der Krise wirkt als kräftiges Mittel zur Centralisation des Geldvermögens.2)
Soweit die Entwerthung oder Werthsteigerung dieser Papiere unabhängig ist von der Werthbewegung des wirklichen Kapitals, das sie repräsentiren, ist der Reichthum einer Nation gerade so groß vor wie nach der Entwerthung oder Werthsteigerung. „Am 23. Oktober 1847 waren die öffentlichen Fonds und die Kanal- und Eisenbahnaktien bereits entwerthet um 114 752 225 £.“ (Morris, Gouverneur der Bank von England, Aussage im Bericht über Commercial Distress 1847- 48.) Soweit ihre Entwerthung nicht wirklichen Stillstand der Produktion und des Verkehrs auf Eisenbahnen und Kanälen, oder Aufgeben von angefangnen Unternehmungen ausdrückte, oder Wegwerfen von Kapital in positiv werthlosen Unternehmungen, wurde die Nation um keinen Heller ärmer durch das Zerplatzen dieser Seifenblasen von nominellem Geldkapital.
Alle diese Papiere stellen in der That nichts vor als akkumulirte Ansprüche, Rechtstitel, auf künftige Produktion, deren Geld- oder Kapitalwerth entweder gar kein Kapital repräsentirt, wie bei den Staatsschulden, oder von dem Werth des wirklichen Kapitals, das sie vorstellen, unabhängig regulirt wird.
In allen Ländern kapitalistischer Produktion existirt eine ungeheure Masse des sog. zinstragenden Kapitals oder moneyed capital in dieser Form. Und unter Akkumulation des Geldkapitals ist zum großen Theil nichts zu verstehn, als Akkumulation dieser Ansprüche auf die Produktion, Akkumulation des Marktpreises, des illusorischen Kapitalwerths dieser Ansprüche. |
|7| Ein Theil des Bankierkapitals ist nun angelegt in diesen sog. zinstragenden Papieren. Es ist dies selbst ein Theil des Reservekapitals, das nicht im wirklichen Bankgeschäft fungirt. Der bedeutendste Theil besteht aus Wechseln d. h. Zahlungsversprechen von industriellen Kapitalisten oder Kaufleuten. Für den Geldverleiher sind diese Wechsel zinstragende Papiere; d. h. wenn er sie kauft, zieht er den Zins ab für die Zeit, die sie noch zu laufen haben. Dies ist was man diskontiren nennt. Es hängt also vom jedesmaligen Zinsfuß ab, wie groß der Abzug ist von der Summe, die der Wechsel vorstellt. –
Der letzte Theil des Kapitals des Bankiers endlich besteht aus seiner Geldreserve von Gold oder Noten. Die Depositen, wenn nicht für längre Zeit kontraktlich ausbedungen, stehn stets zur Verfügung der Depositoren. Sie befinden sich in beständiger Fluktuation. Aber, wenn von den einen entzogen, werden sie von den andern ersetzt, sodaß der allgemeine Durchschnittsbetrag in Zeiten normalen Geschäftsverlaufs wenig schwankt.
Die Reservefonds der Banken, in Ländern entwickelter kapitalistischer Produktion, drücken immer im Durchschnitt die Größe des als Schatz vorhandnen Geldes aus, und ein Theil dieses Schatzes besteht selbst wieder aus Papier, bloßen Anweisungen auf Gold, die aber keine Selbstwerthe sind. Der größte Theil des Bankierkapitals ist daher rein fiktiv und besteht aus Schuldforderungen (Wechseln), Staatspapieren (die vergangnes Kapital repräsentiren) und Aktien (Anweisungen auf künftigen Ertrag). Wobei nicht vergessen werden muß, daß der Geldwerth des Kapitals, den diese Papiere in den Panzerschränken des Bankiers vorstellen, selbst soweit sie Anweisungen auf sichre Erträge (wie bei den Staatspapieren) oder soweit sie Eigenthumstitel auf wirkliches Kapital (wie bei den Aktien), durchaus fiktiv ist und von dem Werth des wirklichen Kapitals, das sie wenigstens theilweise vorstellen, abweichend regulirt wird; oder wo sie bloße Forderung auf Erträge vorstellen und kein Kapital, die Forderung auf denselben Ertrag in beständig wechselndem fiktivem Geldkapital sich ausdrückt. Außerdem kommt noch hinzu, daß dies fiktive Bankierkapital großentheils nicht sein Kapital, sondern das des Publikums vorstellt, das bei ihm deponirt, sei es mit, sei es ohne Zinsen.
Die Depositen werden immer in Geld gemacht, in Gold oder Noten, oder in Anweisungen darauf. Mit Ausnahme des Reservefonds, der je nach dem Bedürfniß der wirklichen Cirkulation sich zusammenzieht oder ausdehnt, befinden sich diese Depositen in ||8| Wirklichkeit stets in der Hand einerseits der industriellen Kapitalisten und Kaufleute, deren Wechsel damit diskontirt, und denen Vorschüsse damit gemacht werden; andrerseits in der Hand der Händler in Werthpapieren (Börsenmakler) oder in der Hand von Privaten, die ihre Werthpapiere verkauft haben, oder in der Hand der Regierung (bei Schatzscheinen und neuen Anleihen). Die Depositen selbst spielen eine doppelte Rolle. Einerseits werden sie, wie eben erwähnt, als zinstragendes Kapital ausgeliehen, und finden sich also nicht in den Kassen der Banken, sondern figuriren nur in ihren Büchern als Guthaben der Depositoren. Andrerseits fungiren sie als solche bloße Buchposten, soweit die wechselseitigen Guthaben der Depositoren durch Cheques auf ihre Depositen sich ausgleichen und gegen einander abgeschrieben werden; wobei es ganz gleichgültig ist, ob die Depositen bei demselben Bankier liegen, sodaß dieser die verschiednen Conti gegeneinander abschreibt, oder ob dies durch verschiedne Banken geschieht, die ihre Cheques gegeneinander austauschen, und sich nur die Differenzen zahlen.
Mit der Entwicklung des zinstragenden Kapitals und des Kreditsystems scheint sich alles Kapital zu verdoppeln und stellenweis zu verdreifachen durch die verschiedne Weise, worin dasselbe Kapital oder auch nur dieselbe Schuldforderung in verschiednen Händen unter verschiednen Formen erscheint.3) Der größte Theil dieses „Geldkapitals“ ist rein fiktiv. Die sämmtlichen Depositen, mit Ausnahme des Reservefonds, sind nichts als Guthaben an den ||9| Bankier, die aber nie im Depositum existiren. Soweit sie zum Girogeschäft dienen, fungiren sie als Kapital für die Bankiers, nachdem diese sie ausgeliehen haben. Sie zahlen sich unter einander die wechselseitigen Anweisungen auf die nichtexistirenden Depositen durch Abrechnung dieser Guthaben gegen einander.
A. Smith sagt mit Bezug auf die Rolle, die das Kapital im Geldverleihen spielt: „Selbst im Geldgeschäft ist jedoch das Geld gleichsam nur die Anweisung, die die Kapitale, für die ihre Eigenthümer keine Verwendung haben, aus einer Hand in die andre überträgt. Diese Kapitale können fast beliebig größer sein als der Geldbetrag, der als Werkzeug ihrer Uebertragung dient; dieselben Geldstücke dienen nach einander bei vielen verschiednen Anleihen, ebensogut wie bei vielen verschiednen Einkäufen. Z. B. A leiht an W 1000 £, womit W sofort von B für 1000 £ Waaren kauft. Da B selbst keine Verwendung für das Geld hat, leiht er die identischen Geldstücke an X, womit X sogleich von C wieder für 1000 £ Waaren kauft. In derselben Weise und aus demselben Grund verleiht C das Geld an Y, der wieder Waaren damit von D kauft. So können dieselben Stücke Gold oder Papier im Lauf weniger Tage zur Vermittlung von drei verschiednen Anleihen und von drei verschiednen Einkäufen dienen, deren jeder dem Werth nach gleich ist dem ganzen Betrag dieser Stücke. Was die drei Geldleute A, B und C den drei Borgern W, X und Y überwiesen haben, ist die Macht, diese Einkäufe zu machen. In dieser Macht besteht sowohl der Werth wie der Nutzen dieser Anleihen. Das von den drei Geldleuten geliehene Kapital ist gleich dem Werth der Waaren, die damit gekauft werden können, und ist dreimal größer als der Werth des Geldes, womit die Käufe gemacht werden. Trotzdem können alle diese Anleihen vollkommen sicher sein, da die damit von den verschiednen Schuldnern gekauften Waaren so angewandt werden, daß sie ihrer Zeit einen gleichen Werth von Gold- oder Papiergeld, sammt einem Profit, heimbringen. Und wie dieselben Geldstücke zur Vermittlung verschiedner Anleihen bis zu ihrem dreifachen, oder selbst ihrem dreißigfachen Werth dienen können, ebenso gut können sie nach einander wieder als Mittel der Rückzahlung dienen.“ (Book II, chap. IV.)
Da dasselbe Geldstück verschiedne Einkäufe, je nach der Geschwindigkeit seiner Cirkulation, verrichten kann, so kann es ebensogut verschiedne Anleihen vollziehn, denn die Einkäufe bringen es aus einer Hand in die andre, und die Anleihe ist nur eine Uebertragung von einer Hand in die andre, die durch keinen Kauf ||10| vermittelt ist. Jedem der Verkäufer stellt das Geld die verwandelte Form seiner Waare vor; heutzutage, wo jeder Werth als Kapitalwerth ausgedrückt wird, stellt es in den verschiednen Anleihen der Reihe nach verschiedne Kapitale vor, was nur andrer Ausdruck für den frühern Satz, daß es verschiedne Waarenwerthe der Reihe nach realisiren kann. Zugleich dient es als Cirkulationsmittel, um die sachlichen Kapitale aus einer Hand in die andre zu befördern. Im Anleihen geht es nicht als Cirkulationsmittel aus der einen Hand in die andre über. Solange es in der Hand des Verleihers bleibt, ist es in seiner Hand nicht Cirkulationsmittel, sondern Werthdasein seines Kapitals. Und in dieser Form überträgt er es im Anleihen an einen dritten. Hätte A das Geld an B, und B es an C geliehen, ohne die Vermittlung der Einkäufe, so würde dasselbe Geld nicht drei Kapitale, sondern nur eins vorstellen, nur einen Kapitalwerth. Wie viele Kapitale es wirklich vorstellt, hängt davon ab, wie oft es als die Werthform verschiedner Waarenkapitale fungirt.
Dasselbe was A. Smith von den Anleihen überhaupt sagt, gilt von den Depositen, die ja nur ein besondrer Name für die Anleihen sind, die das Publikum den Bankiers macht. Dieselben Geldstücke können als Instrument für eine beliebige Anzahl von Depositen dienen.
„Es ist unstreitig wahr, daß die 1000 £, die jemand heute bei A deponirt, morgen wieder ausgegeben werden und ein Depositum bei B bilden. Den Tag nachher, weggezahlt durch B, können sie ein Depositum bei C bilden, und so fort ins Unendliche. Dieselben 1000 £ in Geld können daher, durch eine Reihe von Uebertragungen sich zu einer absolut unbestimmbaren Summe von Depositen vervielfältigen. Es ist daher möglich, daß aller Depositen im Vereinigten Königreich keine Existenz haben, außer den sie belegenden Buchposten in den Büchern der Bankiers, die ihrerseits darüber abzurechnen haben. … So z. B. in Schottland, wo der Geldumlauf nie über 3 Millionen £ war, die Depositen aber 27 Millionen. Entstünde nun nicht ein allgemeiner Ansturm auf die Banken wegen der Depositen, so könnten dieselben 1000 £, ihren Weg rückwärts verfolgend, mit derselben Leichtigkeit eine ebenso unbestimmbare Summe wieder ausgleichen. Da dieselben 1000 £, womit jemand heute eine Schuld an einen Händler ausgleicht, morgen dessen Schuld an den Kaufmann ausgleichen können, den Tag darauf die Schuld des Kaufmanns an die Bank, und so fort ohne Ende; so können dieselben 1000 £ von Hand zu ||11| Hand und von Bank zu Bank wandern, und jede nur erdenkliche Summe von Depositen ausgleichen.“ (The Currency Question Reviewed. p. 162, 163.)
Wie alles in diesem Kreditsystem sich verdoppelt und verdreifacht und in bloßes Hirngespinnst sich verwandelt, so gilt das auch vom „Reservefonds“, wo man endlich glaubt etwas Solides zu packen.
Hören wir wieder Herrn Morris, den Gouverneur der Bank von England: „Die Reserven der Privatbanken sind in den Händen der Bank von England in Form von Depositen. Die erste Wirkung eines Goldabflusses scheint nur die Bank von England zu treffen; aber er würde ebensogut auf die Reserven der andern Banken einwirken, da es der Abfluß eines Theils der Reserve ist, die sie in unsrer Bank haben. Geradeso würde er wirken auf die Reserven aller Provinzialbanken.“ (Commercial Distress 1847- 48). Schließlich lösen sich also die Reservefonds in Wirklichkeit auf in den Reservefonds der Bank von England.4) Aber auch dieser Reservefonds hat wieder Doppelexistenz. Der Reservefonds des banking department ist gleich dem Ueberschuß der Noten, die die Bank berechtigt ist auszugeben, über die in Cirkulation befindlichen Noten. Das gesetzliche Maximum der auszugebenden Noten ist = 14 Millionen (wofür keine Metallreserve erheischt; es ist der ungefähre Betrag der Schuld des Staats an die Bank), plus dem Betrag des Edelmetallvorraths der Bank. Wenn also dieser Vorrath = 14 Millionen £, so kann die Bank 28 Millionen £ in Noten ausgeben, und wenn davon 20 Millionen cirkuliren, so ist der Reservefonds des banking department = 8 Millionen. Diese 8 Millionen Noten sind dann gesetzlich das Bankierkapital, worüber die Bank zu verfügen hat, und zugleich der Reservefonds für ihre Depositen. Tritt nun ein Goldabfluß ein, der den Metallvorrath um 6 Millionen vermindert wofür ebensoviel Noten vernichtet werden müssen – so würde die Reserve des banking department von 8 auf 2 Millionen fallen. Einerseits würde die Bank ihren Zinsfuß sehr erhöhen; andrerseits würden die Banken, die bei ihr deponirt haben, und die andren Depositoren den Reservefonds für ihre eignen Guthaben bei der Bank sehr abnehmen sehn. 1857 drohten die vier größten Aktienbanken von London, wenn die Bank von England nicht einen „Regierungsbrief“ zur Suspension des Bankakts von 1844 | |12| erwirke,5) ihre Depositen einzufordern, womit das banking department bankrott gewesen wäre. So kann das banking department falliren, wie 1847, während beliebige Millionen (z. B. 1847 8 Millionen) in issue department liegen, als Garantie für die Konvertibilität der cirkulirenden Noten. Dies ist aber wieder illusorisch.
„Der große Theil der Depositen, wofür die Bankiers selbst keine unmittelbare Nachfrage haben, geht in die Hände der bill brokers (buchstäblich Wechselmakler, der Sache nach halbe Bankiers), die dem Bankier dagegen als Sicherheit für seinen Vorschuß Handelswechsel geben, die sie schon für Leute in London und der Provinz diskontirt haben. Der billbroker ist dem Bankier verantwortlich für die Rückzahlung dieses money at call (Geld, das auf Verlangen sofort rückzahlbar ist); und diese Geschäfte sind von so gewaltigem Umfang, daß Herr Neave, der gegenwärtige Gouverneur der Bank ❲von England❳, in seiner Zeugenaussage sagt: ‚Wir wissen, daß ein broker 5 Millionen hatte, und wir haben Grund anzunehmen, daß ein andrer zwischen 8 und 10 Millionen hatte; einer hatte 4, ein andrer 3 , ein dritter mehr als 8. Ich spreche von Depositen bei den brokers.‛“ (Report of Committee on Bank Akts, 1857-58. p. 5, Absatz Nr. 8.) |
|13| „Die Londoner billbrokers … führten ihr enormes Geschäft ohne irgend welche Reserve in baar; sie verließen sich auf die Eingänge von ihren nach und nach verfallenden Wechseln, oder im Nothfall auf ihre Macht, Vorschüsse von der Bank von England gegen Depôt der von ihnen diskontirten Wechsel zu erhalten.“ – „Zwei Firmen von billbrokers in London stellten ihre Zahlungen 1847 ein; beide nahmen das Geschäft später wieder auf. 1857 suspendirten sie wieder. Die Passiva des einen Hauses waren 1847 in runder Zahl 2 683 000 £ bei einem Kapital von 180 000 £; seine Passiva waren 1857 = 5 300 000 £, während das Kapital wahrscheinlich nicht mehr als einviertel betrug von dem, was es 1847 gewesen. Die Passiva der andern Firma waren beidemal zwischen 3 und 4 Millionen, bei einem Kapital von nicht mehr als 45 000 £.“ (ibidem, p. XXI, Absatz Nr. 52.)